Steuerfreie Überlassung des Elternhauses

Tagesgespräch zu Wirtschaftsthemen wie Geldmarkt, Börse, Währung, Finanzkrise, Inflation aus Deutschland und der Welt

Moderatoren: Ladon, Forum-Team, Mod-Team

Antworten

Beitrag 25.07.2016, 15:18

olso
Vielleicht ein kleiner Hinweis.
In meinem Umfeld scheint es unverständlich zu sein was Steuerfreie Überlassung des Elternhauses an die Kinder bedeutet.
Die Meinung ist Großteils, dass Kinder nach dem Tod Steuerfrei erben. Das ist falsch! Denn Bedingung ist, dass der Erbe noch mindestens 10 Jahre das Haus selbst bewohnt.

Und überlegenswert ist es, per Schenkung gleich an die Enkel zu vererben(wenn vorhanden).Mit entsprechender Rückauflassung.
Freibeträge sagt euch der Notar oder Steuerberater.


.
smilie_15

Beitrag 25.07.2016, 17:32

Benutzeravatar
eisendieter
500 g Barren Mitglied
Beiträge: 840
Registriert: 02.02.2013, 14:13
Wohnort: Ostseefjord Schlei und Madeira
olso hat geschrieben:Vielleicht ein kleiner Hinweis.
In meinem Umfeld scheint es unverständlich zu sein was Steuerfreie Überlassung des Elternhauses an die Kinder bedeutet.
Die Meinung ist Großteils, dass Kinder nach dem Tod Steuerfrei erben. Das ist falsch! Denn Bedingung ist, dass der Erbe noch mindestens 10 Jahre das Haus selbst bewohnt.

Und überlegenswert ist es, per Schenkung gleich an die Enkel zu vererben(wenn vorhanden).Mit entsprechender Rückauflassung.
Freibeträge sagt euch der Notar oder Steuerberater.


.
smilie_15
Ich bin in der Gründungsphase einer Familien GmbH oder einer Stiftung, ist noch nicht endgültig raus. Dann bleibt einem derartiger Beschiss seitens des Staates erstmal erspart.
Erfolgreich gehandelt: ja

E PLURIBUS UNUM

Beitrag 25.07.2016, 17:50

keaton21
2 Unzen Mitglied
Beiträge: 23
Registriert: 07.07.2015, 13:15
olso hat geschrieben:Vielleicht ein kleiner Hinweis.
In meinem Umfeld scheint es unverständlich zu sein was Steuerfreie Überlassung des Elternhauses an die Kinder bedeutet.
Die Meinung ist Großteils, dass Kinder nach dem Tod Steuerfrei erben. Das ist falsch! Denn Bedingung ist, dass der Erbe noch mindestens 10 Jahre das Haus selbst bewohnt.
Klär mich mal auf ...

Meinst du mit Überlassung tatsächlich Überlassung, also ohne Rechtsträgerwechsel oder eher Übertragung und somit mit Rechtsträgerwechsel?

Und wo finde ich die Aussage das, in welchem Fall auch immer, der Erbe noch 10 Jahre drin wohnen muss?

Danke

Beitrag 25.07.2016, 18:05

Benutzeravatar
IrresDing
1 kg Barren Mitglied
Beiträge: 1349
Registriert: 12.02.2012, 01:12
Wohnort: Ich bin dann mal weg.
olso hat geschrieben:Vielleicht ein kleiner Hinweis.
In meinem Umfeld scheint es unverständlich zu sein was Steuerfreie Überlassung des Elternhauses an die Kinder bedeutet.
Die Meinung ist Großteils, dass Kinder nach dem Tod Steuerfrei erben. Das ist falsch! Denn Bedingung ist, dass der Erbe noch mindestens 10 Jahre das Haus selbst bewohnt.

Und überlegenswert ist es, per Schenkung gleich an die Enkel zu vererben(wenn vorhanden).Mit entsprechender Rückauflassung.
Freibeträge sagt euch der Notar oder Steuerberater.


.
smilie_15
Äh, jein. Du erwähnst sie zwar unten aber doch sehr beiläufig. Die Freibeträge und ggf. Versorgungsfreibeträge.

Solltest du eine Million an Immos als Kind erben, dann:

Schätze erst mal das Haus durch einen Gutachter (rd. 500-1.000 EUR), dies lohnt sich meist. Dann ist dein Haus in der Regel schon mal um mindestens 100.000 EUR weniger wert als der tatsächlich zu erzielende Wert.

->
900.000 - 400.000 EUR Freibetrag = 500.000 EUR
500.000 EUR x 0,15% = 75.000 EUR
75.000 EUR + 1.000 EUR SV Kosten = 76.000 EUR für Steuern und Kosten

76.000 / 1.000.000 = 7,6% Steuerlast auf das Erbe.

Also ich halte das nicht für viel, wenn du immerhin eine Million erben solltest. Die meisten dürften durch die Freibeträge und einfachen nicht fürs Finanzamt nachvollziehbare Vermögenstransfers, sowie mit Berücksichtigung der Abzüge von Rente und Pflege, überhaupt keine Erbschaftssteuer zahlen.

Mir ist es nebenbei nicht bekannt, dass die (sehr einfache!) Erbschaftssteuer in Deutschland unbekannt sein sollte. Eher sollte unbekannt sein, dass selbstbewohnte Immobilien steuerFREI sind.
Ich möchte den Weg des Forums nicht weiter mit beschreiten. Ich wünsche allen Mitgliedern viel Erfolg und danke für die schöne Zeit bis dahin. Bye bye

Beitrag 26.07.2016, 11:57

olso
keaton21 hat geschrieben:
olso hat geschrieben: Meinst du mit Überlassung tatsächlich Überlassung, also ohne Rechtsträgerwechsel oder eher Übertragung und somit mit Rechtsträgerwechsel?

Und wo finde ich die Aussage das, in welchem Fall auch immer, der Erbe noch 10 Jahre drin wohnen muss?
Danke
Notariell mit Eintragung in das Grundbuch. Rückauflassung und Nießbrauch eintragen.
Auskunft in Bayern gibt es dafür das Finanzamt für die Erbschaft- und Schenkungsteuer
IrresDing hat geschrieben:
olso hat geschrieben: Äh, jein. Du erwähnst sie zwar unten aber doch sehr beiläufig. Die Freibeträge und ggf. Versorgungsfreibeträge.
900.000 - 400.000 EUR Freibetrag = 500.000 EUR
500.000 EUR x 0,15% = 75.000 EUR
75.000 EUR + 1.000 EUR SV Kosten = 76.000 EUR für Steuern und Kosten

76.000 / 1.000.000 = 7,6% Steuerlast auf das Erbe.
.
Das sind die dummen Auflistungen eines Versicherungsvertreter oder Bankster ohne Schimmer.
Natürlich sind deine errechneten 7,6 % Steuer möglich, aber auch 30%.
Auch wenn man nur !! 76.000.-€ zahlt ist das unnötig.
Ein Haus in Bestlage und dazu noch eine Eigentumswohnung sind schnell die besagten 900.000.-€
Aber viele Menschen haben mehr Immobilien.
Daher alle 10 Jahre 400.0000.-€ überschreiben und gut ists. Und wer weis, was dem Staat in einigen Jahren neues einfällt.
Näheres bei Notar oder Steuerberater.



smilie_15
Zuletzt geändert von olso am 26.07.2016, 13:10, insgesamt 1-mal geändert.

Beitrag 26.07.2016, 12:44

lifesgood
Nießbrauchsregelungen haben den Vorteil, dass der schenkungssteuerlich relevante Wert der Immobilie, ja noch um den Wert des Nießbrauchs (verbleibende Lebenserwartung des Schenkenden x Mietwert) gemindert wird.

Aber einen Nachteil gibt es auch, man verliert bei vermieteten Immobilien die AfA.

Denn der Nießbrauchnehmer (also der "Schenkende" der nur noch die Einnahmen hat, aber nicht mehr Eigentümer ist) kann die AfA nicht mehr geltend machen.

Bei einer selbstgenutzten Immo spielt das keine Rolle.

Grundsätzlich sollte man die Erneuerung der Freibeträge nach 10 Jahren schon nutzen, wenn es mehr zu vererben gibt.

lifesgood

P.S.: Zu den Anmerkungen von "irres Ding". Erst mal eine Etragswertberechnung für die Erbschaftssteuer machen, die liegt meist deutlich unter dem Verkehrswert und damit wohl auch unter der Schätzung des Gutachters. Somit kann man sich in den meisten Fällen die Kosten für den Gutachter sparen.

Beitrag 27.07.2016, 07:38

olso
Somit die Moral der Geschichte.

Mal mindestens das Elternhaus beizeiten überschreiben. Wer weis was kommt.


smilie_15

Beitrag 27.07.2016, 08:16

Benutzeravatar
Polkrich
500 g Barren Mitglied
Beiträge: 752
Registriert: 07.02.2014, 11:30
Wohnort: Mittendrin
Naja, mit den 400.000€ Freibetrag sollten wohl zumindest im Osten 95% aller Eltern/Kind-Immoerbschaften abgedeckt sein, also steuerfrei. Im Westen sind die Grundstückswerte gerade in den großen Städten und Ballungszentren höher, da mag man sich darüber unterhalten.
Immer kritisch bleiben....

Erfolgreich gehandelt mit diversen Mitgliedern
Bewertungen: http://www.gold.de/forum/polkrich-t8272.html

Beitrag 27.07.2016, 11:25

Benutzeravatar
Goldhamster79
Gold-Guru
Beiträge: 4082
Registriert: 21.01.2011, 20:42
Wohnort: EUdSSR
Der Freibetrag von TEUR 400 gilt für einen Nachkommen pro Elternteil, bei Objekten in Gemeinschaftseigentum der Eltern kann also ein (Gutachtens-) Wert von TEUR 800 alle 10 Jahre übertragen werden.

Selbst dieser Freibetrag kann durch ein altes Haus mit größerem Grund in Münchner Speckgürtel schon überschritten werden, ist also alles andere als hoch angesetzt und kann schon vom Elternhaus gerissen werden. Erst recht in Konstellation mit einem sog. Berliner Testament, was aus Gesichtspunkten der Freibeträge eine für Nachkommen desaströse Gestaltung ist, wenn das Vermögen über TEUR 400 liegt.

VG
Goldhamster

Beitrag 28.07.2016, 07:29

olso
Polkrich hat geschrieben:Naja, mit den 400.000€ Freibetrag sollten wohl zumindest im Osten 95% aller Eltern/Kind-Immoerbschaften abgedeckt sein, also steuerfrei. Im Westen sind die Grundstückswerte gerade in den großen Städten und Ballungszentren höher, da mag man sich darüber unterhalten.
Auch Erben kann man schnell mal....

Ich weis verbindlich, dass Freunde von mir-ohne Kinder-erheblichen Immobilienbestand an eine ostdeutsche Familie nach Merseburg vererben. Die Familie weis nichts davon.

Ein Freund war der Meinung, nie etwas zu erben. Mit seinem älteren Bruder war er tief zerstritten.
Bis dieser mit der gesamten Familie ums Leben kam.

Auch die Grundstückspreise steigen ins unermessliche. Im Raum Nürnberg waren nach dem Krieg Parzellen mit 1000/2000 qm nichts besonderes. Oft nun mit altem Haus bebaut.
Der Grundstückswert liegt jetzt bei 600 - 800.-€/qm.




smilie_15

Beitrag 28.07.2016, 09:47

kribelboble
Ja um Freiburg ähnlich. Alte Immobilien mit großen Grundstücken werden meist nachverdichtet und auf einem 2000qm Grundstück steht dann plötzlich ein Wohnanlage mit 18 Wohnungen im Mittel zu 500000 Euro Kaufkosten pro Wohnung (gerade erlebt in nächster Nachbarschaft).
In den Fällen wo eine Top-Immobilie auf solchen Grundstücken stehen findet sich dann meist ein solventer privater Käufer - meist stehen dort aber abbruchreife Immobilien aus den 30er bis 60er des letzen Jahrhudert - dort schlagen dann meist die Wohnbaufirmen zu und verdichten, da die Immobilen nichts Wert sind aber der Grundstückpreis den Wert bestimmt - so gehen die meist höher mit dem Preis als ein "normaler" privater Käufer der auf dem Grundstück wenig Wohnraum schaffen bzw. renovieren könnte.

Zum Erben. Meist ist aber das Problem dass zuviele Kinder erben - der eine der das Grundstück gerne behalten würde kann sich nicht leisten den anderen Geschwister das Geld auzuzahlen - man verkauft. So bin ich vor über 10 Jahren recht günstig an ein Haus gekommen. Den Geschwister war der Streit über das Erbe einfach zu viel geworden und sie haben ein Schlussstrich gezogen.

Von der privaten Vermögenssicht ist aber ein Alleinerbe von 1.5 Millionen Grundstück minus Steuer lukrativer als mit 5 oder 6 Geschwister teilen keine steuer zu bezahlen und am Schluss weniger zu haben :-).
Aber mal ehrlich - wer Erbschaftssteuer zahlen muss hat ein Luxusproblem.
(Dafür gibt es Steuerberater - wir haben in der Familie eine ähnliche Konstellation mit Niesbrauch schon durch)

Antworten