Auf DEN Paragraphen bin ich jetzt aber gespannt!Indiana Jones hat geschrieben:Das ist kein "Schwachfug", sondern Bürgerliches Recht gemäß dem BGB.
[ Entfernt, bitte sachlich bleiben. Forum-Team ]Indiana Jones hat geschrieben: Bei der Geldleihe unter Verwandten wird übrigens sehr wohl Geld "geschöpft".
Der Darlehensnehmer bekommt die Summe x für den Hausbau. Das Geld wird an den Bauträger bezahlt!
Zugleich hat aber der "Verleiher", also der Kreditgeber einen Anspruch gegenüber dem Kind auf Rückzahlung der Summe x in sagen wir 10 Jahren. Genau dieser monetäre Anspruch ist nichts anderes als "geschöpftes Geld", welches im Vollgedsystem ausschließlich der Staat "schöpfen" bzw. die Banken "umverteilen" dürften.
Der private(!) Kreditgeber verleiht bestehendes(!) Geld, womit der Hausbau bezahlt wird.
Der Kreditnehmer zahlt das Geld wiederum aus seinem Einkommen -bereits durch Banken gechöpften, also wiederum bereits vorhandenem(!) Geld- zurück.
- Im Gegensatz zur Bank kann der private Kreditgeber nur Geld verleihen, das er bereits besitzt, ergo das nicht erst geschöpft werden muss. Nach der Kreditvergabe hat er das Geld nicht mehr.
- Der Kreditnehmer reicht das Geld an den Bauträger weiter, auch hier entsteht kein neues Geld, es wird lediglich bereits bestehendes weitergereicht.
- Zu Rückzahlung zaubert der Kreditnehmer auch kein neues Geld aus dem Hut sondern verwendet bereits existierendes, das er z.B. durch Erwerbstätigkeit oder Lottogewinn erworben (NICHT erst geschaffen!) hat.
An welcher dieser Stellen wird jetzt neues Geld durch die beteiligten Privatpersonen geschöpft?