AfD hat aus-ge-goldet
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Und man es eher - ganz egozentrisch - für's eigene materielle Wohlbefinden haben möchte, als zur Parteienfinanzierung.
Abgesehen davon, wäre mir NIEMALS in den Sinn gekommen, bei einer Partei (!) Gold zu kaufen. Egal welche Coleur die hat.
Möglicherweise ist sie schon in ein paar Jahren an der Macht beteiligt. Und wer weiß schon, wie die Dinge dann liegen? Vielleicht ist mir dann ganz und gar nicht recht, wenn die Regierung weiß, dass ich Gold kaufe.
- Indiana Jones
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Ich fände sogar eine Art Goldgrundbuch für den Bürger recht interessant.
Das würde ganz einfach so funktionieren, dass der nummerierte Goldbarren in ein Register eingetragen wird und der Inhaber frei darüber bestimmen kann, wo er den Barren lagern möchte. Banken im In - oder Ausland oder private Anbieter für Lagerung.
Der Inhaber bestimmt also über Art und Weise, sowie Ort der Lagerung!
So wäre es künftig unmöglich, dass ein unberechtigter Dritter Eigentum an gestohlenem oder unterschlagenem Gold erwerben könnte, da ja der Barren nicht nur nummeriert sondern auch registriert wäre. Ähnlich wie bei einem Register zu Kilometerleistungen von Gebrauchtwagen. Dort könnte man mit einem staatlichen Register auch den Betrug mit manipulierten Kilometerzählern unterbinden.
Die Registrierung der Kilometerleistung und der Goldbarren wäre natürlich freiwillig. Die Meisten werden die Vorteile schnell erkennen und sich für die Registrierung entscheiden. Schließlich hätte sie Vorteile beim Wiederverkauf des gebrauchten Pkw und an den registrierten Barren würde sich auch keiner so schnell vergreifen, wenn ihm nämlich so die Unterschlagung bzw. der Diebstahl nachgewiesen werden könnte bzw. er eben einen nicht registrierten Barren wegen des Verdachts der Hehlerware nicht mehr verkaufen könnte.
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Jede neue Partei muss sich überlegen wie sie sich finanziell über Wasser halten kann, solange keine Zuschüsse fließen. Da fand dich den Goldverkauf, der vor Jahren begonnen wurde, keine so schlechte Idee. Sie war auch nicht ganz ohne Erfolg.
Ab Herbst wird die Partei im Bundestag vertreten sein -damit eröffnen sich andere Quellen.
Zudem gibt es mehr und mehr Parteimitgleider, die ihren Beitrag - gerne - leisten.
Oh Mann, es ist nicht zu glauben.Indiana Jones hat geschrieben:Ich bin da nicht so ängstlich. Das Grundbuch dient doch auch der Rechtssicherheit und Klarheit. Die ausufernden Staatshaushalte kann man doch ganz einfach mit Schuldenschnitt und Währungsreform lösen. Das sagt auch Donald Trump. Also keine Gefahr für eine Zwangshypothek bei der Immobilie. Alles easy.
Durch einen Schuldenschnitt mit Währungsreform, verliert ein Großteil der kleinen Leute ihre private Altersvorsorge.
Das schreit doch geradezu nach einem Lastenausgleich (vgl. Lastenausgleichsgesetz nach dem Krieg) und da wird dann jedes offensichtliche Vermögen insbesondere auch Haus- und Grundbesitz, aber auch Giralgeld, Aktiendepots usw. herangezogen.
Na ganz toll. Die Politik wüßte mit einem Mausklick, wieviel privates Gold es in D gibt. Wenn die dann noch Deine tolle Idee umsetzen, zu einer in Gold gedeckten Währung zurückzukehren, werden die das registrierte Gold vorher einsacken.Indiana Jones hat geschrieben:Ich fände sogar eine Art Goldgrundbuch für den Bürger recht interessant.
Das würde ganz einfach so funktionieren, dass der nummerierte Goldbarren in ein Register eingetragen wird und der Inhaber frei darüber bestimmen kann, wo er den Barren lagern möchte. Banken im In - oder Ausland oder private Anbieter für Lagerung.
Der Inhaber bestimmt also über Art und Weise, sowie Ort der Lagerung!
So wäre es künftig unmöglich, dass ein unberechtigter Dritter Eigentum an gestohlenem oder unterschlagenem Gold erwerben könnte, da ja der Barren nicht nur nummeriert sondern auch registriert wäre.
Abgesehen davon haben Münzen in der Regel keine Nr.
Der organisatorische Aufwand wäre enorm. Müßte dann Gold wie Grund notariell erworben werden - Kosten für dieses Grundbuch. Läge es da nicht nahe ähnlich wie bei Grundbesitz eine "Golderwerbsteuer" einzuführen, die bei jedem Verkauf erneut vom Käufer zu bezahlen ist?
Irgendwie kommst Du mir vor, wie das Schaf, dass voller Freude freiwillig zur Schlachtbank läuft.
Über einen Verkauf brauchst Du Dir dann keine Sorgen mehr machen, das konfisziert oder besteuert Dir der Staat vorher weg.Indiana Jones hat geschrieben: Die Registrierung der Kilometerleistung und der Goldbarren wäre natürlich freiwillig. Die Meisten werden die Vorteile schnell erkennen und sich für die Registrierung entscheiden. Schließlich hätte sie Vorteile beim Wiederverkauf des gebrauchten Pkw und an den registrierten Barren würde sich auch keiner so schnell vergreifen, wenn ihm nämlich so die Unterschlagung bzw. der Diebstahl nachgewiesen werden könnte bzw. er eben einen nicht registrierten Barren wegen des Verdachts der Hehlerware nicht mehr verkaufen könnte.
Wenn ich ein Auto verkaufe bekommt der Käufer meine Kaufrechnung und für meine Haltedauer Service-Rechnungen, TÜV-Bereichte usw.. Da auf all diesen Dokumenten auch der jeweilige km-Stand vermerkt ist, kann der Käufer die Laufleistung lückenlos nachvollziehen.
Bei meinen Edelmetallen existiert zu jeder Position eine Kaufrechnung.
lifesgood
Ich bin mir ziemlich sicher nur angemerkt zu haben, wie unangenehm es mir wäre, überhaupt irgendeiner Partei (und damit eines potenziellen Machthabers) Auskunft über meine Goldkäufe zu geben - und sei es auch nur teilweise. In irgendeiner Kartei stehst du dann als "Goldkäufer".
Ne. Lieber nicht.
Wenn die Profilneurose größer ist, als der gesunde Menschenverstand, dann trägt das eben solche Früchte
Darum habe ich es ja auch zitiert, denn es wäre ja nicht das erste mal, dass das dann aus dem Posting wieder verschwunden ist.
lifesgood
- Indiana Jones
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Kurze Ergänzung wegen der Kritik an einem GOLDREGISTERIndiana Jones hat geschrieben:
Ich fände sogar eine Art Goldgrundbuch für den Bürger recht interessant....
....Der Inhaber bestimmt also über Art und Weise, sowie Ort der Lagerung!
a) Also ich sehe keine Gefahr, dass sich der Staat an dem Gold vergreift, zumal gewiss ein Großteil des registrierten Goldes in Drittländern gelagert werden würde. Niemand würde gezwungen, das in Deutschland registrierte Gold im Inland einzulagern. Wenn man möchte könnte man das bei einer zentralen Stelle in anonymisierter Form registrierte Gold auch in seinem Vorgarten eingraben.
aa) Für den Fall, dass es der Nachbar des Nächtens ausgräbt und mit Nachbars Frau und dessen Goldschatz die Biege macht, wäre wegen der vorher erfolgten Registrierung sicher gestellt, dass er mit dem gestohlenem Gold nichts anzufangen weis. Das Melderegister würde nämlich die Nummern der gestohlenen/ausgegrabenen Barren international auf eine Sperrliste setzen, die jeder gewerbliche Goldhändler online abrufen könnte. Alles anonymisiert an Hand der Nummern. Der „Nachbar“ könnte natürlich das Geld umschmelzen, aber täte sich schwer, dieses offiziell zu verkaufen, da es eben mit de Zeit zum neuen Standard würde, dass der Handel ausschließlich registriertes Gold ankauft und verkauft.
bb) Diese Sicherheitsaspekte wären dem Goldhandel nach anfänglichem Murren der Goldbesitzer sehr zuträglich. Bei genauer Betrachtung wird es ja seitens der LBMA zertifizierten Bullion Banken schon heute so ähnlich praktiziert. Nur mit dem Unterschied, dass man als Privatmann mangels Zulassung (LBMA Zertifizierung) an diesem Sicherheitssystem nicht direkt teilnehmen kann.
b) Hinsichtlich Münzen käme m. E. eher eine Katalogisierung in Betracht. Sammler müssten eben - wie schon heute üblich - ihre Stücke sicher verwahren und die Sammlung mittels Fotos und Rechnungen für den Versicherungsfall / Diebstahl entsprechend gut dokumentieren.
c) An eine notarielle Beurkundungspflicht könnte man für Fälle von Veräußerung größerer Mengen registrierten Goldes oder einer hochwertigen Münzsammlung in jedem Fall denken.
Sinn und Zweck der notariellen Beurkundungspflicht beim Hauskauf ist es ja vor allem, dass der Verkäufer vor einem unüberlegtem und übereiltem Hausverkauf geschützt werden soll. Es macht sehr Wohl Sinn, dass die Notare von Gesetzes wegen verpflichtet sind, den Verkäufer hinsichtlich einer womöglich geistigen Geschäftsunfähigkeit zu prüfen. Wenn die sehr gut qualifizierten Notare diese wichtige Funktion nicht hätten, könnte man einen Hauskauf genauso gut direkt auf jedem Grundbuchamt vollziehen.
d) Man geht übrigens davon aus, dass in nur einem Jahr 1,8 Millionen manipulierte Gebrauchtwagen den Besitzer wechseln. http://www.autobild.de/artikel/tachoman ... 00275.html
e) zur Sache mit der Parteienfinanzierung: Bezahlt am Ende ohnehin der Steuerzahler.
Interessante Sichtweise. Also ich lagere mein Geld jetzt im Ausland und bezahle deshalb keine Steuern mehrIndiana Jones hat geschrieben:
Kurze Ergänzung wegen der Kritik an einem GOLDREGISTER
a) Also ich sehe keine Gefahr, dass sich der Staat an dem Gold vergreift, zumal gewiss ein Großteil des registrierten Goldes in Drittländern gelagert werden würde. Niemand würde gezwungen, das in Deutschland registrierte Gold im Inland einzulagern. Wenn man möchte könnte man das bei einer zentralen Stelle in anonymisierter Form registrierte Gold auch in seinem Vorgarten eingraben.
Wenn der Staat durch das Register weiss, welches Gold Du besitzt und wenn er zugleich zur Vorbereitung einer goldgedeckten Währung Gold einsammelt, dann will er das haben, egal wo Du das gelagert hast.
Wenn es mal registriert ist, bringt eine Lagerung in Drittländern gar nichts mehr. Man lagert in Drittländern, um für den sehr unwahrscheinlichen Fall eines Goldverbots eben Gold dort zu haben, wo es nicht verboten ist.
Einen Schwarzmarkt zur reduzierten Preisen (Hehlerei) würde es auch dann geben. Dann bekommt der Dieb zwar weniger dafür, aber Du hast es trotzdem nicht mehr.Indiana Jones hat geschrieben:aa) Für den Fall, dass es der Nachbar des Nächtens ausgräbt und mit Nachbars Frau und dessen Goldschatz die Biege macht, wäre wegen der vorher erfolgten Registrierung sicher gestellt, dass er mit dem gestohlenem Gold nichts anzufangen weis. Das Melderegister würde nämlich die Nummern der gestohlenen/ausgegrabenen Barren international auf eine Sperrliste setzen, die jeder gewerbliche Goldhändler online abrufen könnte. Alles anonymisiert an Hand der Nummern. Der „Nachbar“ könnte natürlich das Geld umschmelzen, aber täte sich schwer, dieses offiziell zu verkaufen, da es eben mit de Zeit zum neuen Standard würde, dass der Handel ausschließlich registriertes Gold ankauft und verkauft.
Bei den bedeutenden Kunstwerken gibt es solche Register, gestohlen werden sie trotzdem.
Das wäre mir neu. Eine zeitliche Frist von 2 Wochen zwischen Erhalt des Kaufvertragsentwurfes und Beurkundungstermin ist nur dann vorgeschrieben, wenn eine der beiden Vertragsparteien gewerblich handelt. Unter zwei privaten oder auch zwei gewerblichen Vertragsparteien, gibt es solche Fristen nicht.Indiana Jones hat geschrieben:c) An eine notarielle Beurkundungspflicht könnte man für Fälle von Veräußerung größerer Mengen registrierten Goldes oder einer hochwertigen Münzsammlung in jedem Fall denken.
Sinn und Zweck der notariellen Beurkundungspflicht beim Hauskauf ist es ja vor allem, dass der Verkäufer vor einem unüberlegtem und übereiltem Hausverkauf geschützt werden soll.
... dass Notare neuerdings eine psychologische Ausbildung haben wäre mir ebenfalls neu.Indiana Jones hat geschrieben:Es macht sehr Wohl Sinn, dass die Notare von Gesetzes wegen verpflichtet sind, den Verkäufer hinsichtlich einer womöglich geistigen Geschäftsunfähigkeit zu prüfen.
lifesgood
Aber mal zum eigentlichen Thema zurück. Ladon, ich kann ja Deine Vorbehalte gegenüber dem Staat vestehen. Aber man sollte doch aufpassen, dass so etwas nicht irgendwann ins Paranoide abgleitet. Also, bis die AfD an die Regierung kommt und dann am Ende noch ein Goldverbot durchsetzt, sich dann ohne Rücksicht auf ihren einstigen Mitfinanziers ihre alten Verkaufsbelege anschaut und bei diesen Leuten an der Haustür (oder beim Altersheim) klingelt, vergeht noch so viel Zeit, dass Du bis dahin sagen kannst: "Ich habe alles schon vor Jahren via gold.de veräußert, um mir damit eine Karibik-Kreuzfahrt zu genehmigen."
Also, Vorsicht ist ja gut. Aber nicht übertreiben.
Ich habe nur gesagt, dass es mir prinzipiell Unbehagen bereitet, einer politischen Kraft (hoffentlich ist es jetzt vorsichtig genug ausgedrückt ) freiwillig Einblick in meine Finanztransaktionen zu gewähren. Warum sollte ich das tun? Wo's auch noch unverschämt teuer war.
https://de.wikipedia.org/wiki/GoldverbotIndiana Jones hat geschrieben: Also ich sehe keine Gefahr, dass sich der Staat an dem Gold vergreift
Beati pauperes spiritu
Abgesehen davon daß die Gegenpartei dieser Schulden, zu denen Herr Trump selbst gehört, da was dagegen hätten, sind damit die Ursachen dieses Zustands nicht beigelegt, sondern die Probleme sind in kürzester Zeit wieder da.Die ausufernden Staatshaushalte kann man doch ganz einfach mit Schuldenschnitt und Währungsreform lösen. Das sagt auch Donald Trump. Also keine Gefahr für eine Zwangshypothek bei der Immobilie. Alles easy.
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Seht mal nach Indien.Klecks hat geschrieben:https://de.wikipedia.org/wiki/GoldverbotIndiana Jones hat geschrieben: Also ich sehe keine Gefahr, dass sich der Staat an dem Gold vergreift
Beati pauperes spiritu
https://deutsche-wirtschafts-nachrichte ... -anlegern/
- Indiana Jones
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Die Inder besitzen nach Schätzungen des world gold councils 22.000 Tonnen Gold.Herebordus hat geschrieben:
Seht mal nach Indien.
https://deutsche-wirtschafts-nachrichte ... -anlegern/
http://www.gold.org/supply-and-demand/d ... allmarking
Das wären beinahe 10 % der jemals geförderten Goldmenge. Das scheint Begierlichkeiten geweckt zu haben. Nur gut, dass hierzulande keiner Gold in nennenswerter Menge besitzt. Die meisten sind ja eher in Sachen Sparbriefe, Lebensversichrung, Fonds und Bausparvertrag engagiert. Dort ist man vor staatlichem Zugriff sicher, da die Unternehmen die ihnen von den Kunden anvertrauten Gelder schon lange beim Staat "investiert" haben.
Oder glaubt hier Jemand noch immer, dass die überschuldeten Staaten die Schulden in einer Währung mit Kaufkraft zurückzahlen werden?
Es geht darum, dass der Verbraucher vor Geschäftemachern geschützt werden soll. Dem Staat ist nicht daran gelegen, dass seine Bevölkerung verarmt, indem sie sich von skrupellosen Geschäftemachern Haus und Hof abschwatzen lässt. Und zur gesetzlich vorgeschriebenen Überprüfung der Geschäftsfähigkeit eines Hausverkäufers ließt Du einfach § 11 Abs. 1des Beurkundungsgesetzes :lifesgood hat geschrieben:Das wäre mir neu....Indiana Jones hat geschrieben:c) An eine notarielle Beurkundungspflicht könnte man für Fälle von Veräußerung größerer Mengen registrierten Goldes oder einer hochwertigen Münzsammlung in jedem Fall denken. Sinn und Zweck der notariellen Beurkundungspflicht beim Hauskauf ist es ja vor allem, dass der Verkäufer vor einem unüberlegtem und übereiltem Hausverkauf geschützt werden soll.
....Unter zwei privaten oder auch zwei gewerblichen Vertragsparteien, gibt es solche Fristen nicht.
... dass Notare neuerdings eine psychologische Ausbildung haben wäre mir ebenfalls neu.Indiana Jones hat geschrieben:Es macht sehr Wohl Sinn, dass die Notare von Gesetzes wegen verpflichtet sind, den Verkäufer hinsichtlich einer womöglich geistigen Geschäftsunfähigkeit zu prüfen.
lifesgood
" Fehlt einem Beteiligten nach der Überzeugung des Notars die erforderliche Geschäftsfähigkeit, so soll die Beurkundung abgelehnt werden. Zweifel an der erforderlichen Geschäftsfähigkeit eines Beteiligten soll der Notar in der Niederschrift feststellen."
Entsprechendes gilt gemäß § 28 BeurkG zu der Testierfähigkeit.
Eine psychologische Ausbildung ist für einen Notar nicht erforderlich, da er für Gewöhnlich die Befähigung zum Richteramt mit Prädikatsexamina erworben hat und folglich sehr gut beurteilen kann, wer geschäftsfähig und wer nicht geschäftsfähig ist.
Ich würde jetzt folgende Diagnose stellen:Eine psychologische Ausbildung ist für einen Notar nicht erforderlich, da er für Gewöhnlich die Befähigung zum Richteramt mit Prädikatsexamina erworben hat und folglich sehr gut beurteilen kann, wer geschäftsfähig und wer nicht geschäftsfähig ist.
F78.1 verbunden mit mentaler Diarrhoe
Ich empfehle Laudanum kurativ....
Nicht zu glauben.......
Na das mit dem Prozentrechnen müssen wir noch ein wenig übenIndiana Jones hat geschrieben:
Die Inder besitzen nach Schätzungen des world gold councils 22.000 Tonnen Gold.
Das wären beinahe 10 % der jemals geförderten Goldmenge.
Wenn man von einer welweit geförderten Goldmentge von 180.000 to ausgeht, entsprechen die 22.000 to der Inder nicht beinahe 10% sondern 12,22 %
Weitere Diskussionen mit Dir erspare ich mir zukünftig wegen Sinnlosigkeit.
Ich werde mich darauf beschränken, offensichtliche Fehler zu korrigieren, nicht dass Aussenstehende meinen, das Gold.de-Forum könne nicht rechnen
lifesgood
- Indiana Jones
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wäre wirklich wünschenswert, wenn Du uns mit Deiner prudens diarrhoe verschonen würdest. Nur noch eines: Was ist bitte eine "Goldmentge" ?
Und wenn Du es ganz genau wissen willst: Die indischen Frauen horten Gold als Schmuck und der ist nicht aus 999 Feingold sondern gehärtet, damit man sich den auch um den Hals hängen kann. Und jetzt mach Dich zu Deinem Rechenschieber und lass uns wissen, welcher Menge 22.000 Tonnen Goldschmuck in 999er Feingold entsprechen.lifesgood hat geschrieben: welweit geförderten Goldmentge ...
lifesgood
Als Forums Dreisatz Experte kannst Du uns bei der Gelegenheit bitte auch die folgenden Goldmengen in Ralation zur welweit geförderten "Goldmentge" posten: Vorab besten Dank!
[img]http://up.picr.de/28118156lf.jpg[/img]
Der Puffi würde wahrscheinlich eine Notarstube mit einempuffi hat geschrieben:Ich würde jetzt folgende Diagnose stellen:Eine psychologische Ausbildung ist für einen Notar nicht erforderlich, da er für Gewöhnlich die Befähigung zum Richteramt mit Prädikatsexamina erworben hat und folglich sehr gut beurteilen kann, wer geschäftsfähig und wer nicht geschäftsfähig ist.
F78.1 verbunden mit mentaler Diarrhoe
Ich empfehle Laudanum kurativ....
Nicht zu glauben.......
a) Notar für das Diktat
b) einer Sekretärin für die Niederschrift
c) einem Psychologen für die Überprüfung der Geschäftsfähigkeit der Anwesenden
d) einem Pfarrer für die letzte Ölung falls der Errichter des Erbvertrages frühzeitig verstirbt
und e) einem Rohrinstallateur besetzen. Nur falls einer der Anwesenden die Toilette mit mentaler Diarrhoe verstopft.
Schon klar. Bezahlt wird das Schauspiel dann vom Laudanum Dealer?