Angst vorm Volksaufstand?

Tagesgespräch zu Wirtschaftsthemen wie Geldmarkt, Börse, Währung, Finanzkrise, Inflation aus Deutschland und der Welt

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Beitrag 17.08.2012, 09:38

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Bundesverfassungsgericht
Karlsruhe erlaubt Einsatz militärischer Mittel im Inland

In Ausnahmefällen darf die Bundeswehr auch im Inland militärische Mittel einsetzen. Das hat das Bundesverfassungsgericht entschieden. Es müssen aber bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein.

http://www.welt.de/politik/deutschland/ ... nland.html

Beitrag 17.08.2012, 09:43

sverige
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HI,

ja, nun wird wohl so nach und nach mal vorgesorgt für den Fall der Fälle. Warum das ausgerechnet jetzt alles so passiert ist schon fast selbstredend ! Man geht wohl auch von schlimmeren Szenarien in der Zukunft aus und die "Machtelite" glaubt sich so doch tatsächlich schützen zu können. Ich denke, wenn der Zorn der breiten Masse erstmal überhand nimmt dann schützen die auch keine Soldaten mehr....dann solten die "Damen und Herren Politiker" schnellstmöglich ins Ausland flüchten- aber das haben die sowieso schon alles genauestens geplant, wenn Ihr mich fragt.

Ciao

Beitrag 17.08.2012, 09:58

silbersammler2010
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:shock:
Ich war noch "Bürger in Uniform". Das war gut so. Jetzt eine Berufsarme (mit Freiwilligen) die im Inland aktiv werden darf. Natürlich unter strengen Voraussetzungen wie "Ausnahmesituationen katastrophischen Ausmaßes" (was auch immer das sein soll!).

Mir wird hier Angst und Bange. Aber in anderen demokratischen Länder geht die Post ja auch ab. GB droht offen mit der Stürmung einer Botschaft, Israel hat das Recht, jederzeit einen Krieg zu beginnen,....

Zur Beruhigung erst mal schnell ein paar Unzen kaufen. 8)

Beitrag 17.08.2012, 10:22

ghel
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Man kann natürlich einen auf VT machen. Oder sehen, dass es heute Bedrohungen gibt, die die Möglichkeiten der Polizei überschreiten. Zur Zeiten der RAF wurden die Polizisten noch am schweren MG ausgebildet und trugen verdammt oft MPs. Heute muss man damit rechnen Flugabwehrstellungen, Abfangjäger, schweres ABC-taugliches Gerät einsetzen zu müssen - eben in Ausnahmesituationen.

Natürlich riecht es arg, wenn die BW im Inland agieren darf. Aber wenn sie es nicht dürfte wäre es auch problematisch.

Beitrag 17.08.2012, 11:51

liam
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Manchmal frage ich mich, wie solche Menschen gestrickt sein müssen. Um auf die Leute einzuhauen,
da muß man schon auch eine gewisse Gewaltbereitschaft in sich tragen.
"Verbrecher" auf der anderen Seite - der "Guten". smilie_10

Beitrag 17.08.2012, 12:33

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Friedrich 3
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Junge Leute sind leicht zu manipulieren.Da braucht nur ein Feindbild aufgebaut werden und schon wird auf Demonstranten eingeprügelt.Oder geschossen!

Siehe Probleme in Syrien und Libanon.Das Prinzip ist immer das gleiche.Aufhetzen einer Volksgruppe oder Partei gegen eine andere...
So und nicht anders!

Erfolgreich gehandelt: ja klar..

Beitrag 17.08.2012, 17:49

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IrresDing
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Wohnort: Ich bin dann mal weg.
Also Karlsruhe hat ja gerade das Vorgehen gegen Demonstanten verboten. Man sollte das jetzt nicht unter den Tisch kehren.

So, jetzt mal theoretisch: Wir stellen uns vor KA hätte es strikt verboten. Ein Jet der Bundeswehr wird entführt und der Jagdbomber droht mit scharfer bunkerbrechender Munition auf die US Atomwaffenbunker in Büchel zu feuern.

Ich weiß, sehr theoretisch. Oder ein Panzer wird entführt und fährt durch die Innenstadt. Das hab ich sogar mal als Computerspiel gesehen... ;-)

Aber das sind auch nur Beispiele unter vielen. Will man nun wegen dem BVG den Jet nicht runter holen? Will man die Polizei anrufen um den Panzer mit 9mm-Pistolen aufzuhalten?

Also, das BVG MUSS in solch einer Grundsatzentscheidung alle Eventualitäten einbeziehen. Und es kann eben mal nützlich sein eine Flak oder Panzerfaust einzusetzen. Eben in Einzelfällen katastrophenartigen Ausmaßes. Und genau für solche Fälle hat das BVG (meines Wissens, lasse mich aber gerne belehren) diese Entscheidung getroffen.

Vergesst also bitte nicht die ausdrücklichen Verbote des BVG, insbesondere bei Demonstrationen.

LG
Ich möchte den Weg des Forums nicht weiter mit beschreiten. Ich wünsche allen Mitgliedern viel Erfolg und danke für die schöne Zeit bis dahin. Bye bye

Beitrag 17.08.2012, 17:58

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IrresDing hat geschrieben:So, jetzt mal theoretisch: Wir stellen uns vor KA hätte es strikt verboten. Ein Jet der Bundeswehr wird entführt und der Jagdbomber droht mit scharfer bunkerbrechender Munition auf die US Atomwaffenbunker in Büchel zu feuern.

Ich weiß, sehr theoretisch. Oder ein Panzer wird entführt und fährt durch die Innenstadt. Das hab ich sogar mal als Computerspiel gesehen... ;-)

Aber das sind auch nur Beispiele unter vielen. Will man nun wegen dem BVG den Jet nicht runter holen? Will man die Polizei anrufen um den Panzer mit 9mm-Pistolen aufzuhalten?
Bei den von Dir genannten Beispielen handelt es sich eben nicht um die vom Bundesverfassungsgericht vorausgesetzten und verlangten "Ausnahmesituationen katastrophischen Ausmaßes"!

Beitrag 17.08.2012, 18:01

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Onepiece
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Hallo,
weil das jetzt schon öfter kam: Ja, es ist nicht gegen "Demonstranten" gerichtet. Was macht mich denn offiziell zum "Demonstranten"? Das bin ich nur, wenn ich mich an einer angemeldeten und erlaubten Demo beteilige. Alles andere kann sehr leicht als "Unruhe" bzw. "Aufstand" oder sowas ausgelegt werden.

Einige schreiben es ja schon ganz richtig: Es wird wieder munter manipuliert. "Wir" opfern immer mehr Freiheit (wobei mir klar ist, dass es nicht wirklich "wir" sind, sondern die Politschranzen in Richterkutten), und kommen dadurch immer mehr genau dort hin, wo wir nicht hinwollten...

Hier möchte ich dann 2 Zitate von Benjamin Franklin anbringen, die wie ich finde, sehr passend sind:

"Wer die Freiheit aufgibt, um Sicherheit zu gewinnen, wird am Ende beides verlieren." und, vllt. noch wichtiger:

"Nur die Lüge braucht die Stütze der Staatsgewalt, die Wahrheit steht von alleine aufrecht."

In dem Sinne: Wachsam bleiben!

Edit: Grade gefunden, sollte man auch bedenken:

"Entscheidend am Urteil des BVerfG ist, dass jetzt im Ernstfall die Kommandokette hält: Der einfache Kommandeur, der einfache Soldat wird nicht länger mit Hinweis auf das Grundgesetz den Einsatz von militärischer Gewalt gegen Mitbürger verweigern können. Wenn der Befehl kommt, wird auch geschossen werden müssen. Das ist ab heute die Rechtslage. Das war bis gestern nicht die Rechtslage."

Beitrag 17.08.2012, 18:18

Rogjen
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Hallo liebe Forengemeinde,

nachdem ich monatelang lediglich als stiller Mitleser fungierte, habe ich mich nun entschlossen mitzumischen, weil so ein Forum bekanntermaßen vom Mitmachen lebt...

Ich habe den gleichen Gedankengang wie Onepiece. Bewusster Weise wurde von Juristen der dehn-/streitbare Begriff "katastropisches Ausmaß" gewählt, um u.a. NICHT genehmigte Demonstrationen zerschlagen zu können. Eigentlich sollte man von Richtern klare und unstrittige Beschlüsse erwarten dürfen.

Tschau

Beitrag 17.08.2012, 18:21

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IrresDing
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Wohnort: Ich bin dann mal weg.
Datenreisender hat geschrieben:
IrresDing hat geschrieben:So, jetzt mal theoretisch: Wir stellen uns vor KA hätte es strikt verboten. Ein Jet der Bundeswehr wird entführt und der Jagdbomber droht mit scharfer bunkerbrechender Munition auf die US Atomwaffenbunker in Büchel zu feuern.

Ich weiß, sehr theoretisch. Oder ein Panzer wird entführt und fährt durch die Innenstadt. Das hab ich sogar mal als Computerspiel gesehen... ;-)

Aber das sind auch nur Beispiele unter vielen. Will man nun wegen dem BVG den Jet nicht runter holen? Will man die Polizei anrufen um den Panzer mit 9mm-Pistolen aufzuhalten?
Bei den von Dir genannten Beispielen handelt es sich eben nicht um die vom Bundesverfassungsgericht vorausgesetzten und verlangten "Ausnahmesituationen katastrophischen Ausmaßes"!
"Enge Grenzen sind dem Streitkräfteeinsatz im Katastrophennotstand nach
Art. 35 Abs. 2 Satz 2 und Abs. 3 Satz 1 GG durch das Tatbestandsmerkmal
des besonders schweren Unglücksfalls gesetzt. Hiervon erfasst werden nur
ungewöhnliche Ausnahmesituationen katastrophischen Ausmaßes.
Insbesondere stellt nicht eine Gefahrensituation, die ein Land mittels
seiner Polizei nicht zu beherrschen imstande ist, allein schon aus
diesem Grund einen besonders schweren Unglücksfall im Sinne des Art. 35
Abs. 2 Satz 2, Abs. 3 Satz 1 GG dar. "

Zitat von http://www.bundesverfassungsgericht.de/ ... /bvg12-063

???
Ich möchte den Weg des Forums nicht weiter mit beschreiten. Ich wünsche allen Mitgliedern viel Erfolg und danke für die schöne Zeit bis dahin. Bye bye

Beitrag 17.08.2012, 18:31

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Onepiece
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IrresDing hat geschrieben: "Enge Grenzen sind dem Streitkräfteeinsatz im Katastrophennotstand nach
Art. 35 Abs. 2 Satz 2 und Abs. 3 Satz 1 GG durch das Tatbestandsmerkmal
des besonders schweren Unglücksfalls gesetzt. Hiervon erfasst werden nur
ungewöhnliche Ausnahmesituationen katastrophischen Ausmaßes.
Insbesondere stellt nicht eine Gefahrensituation, die ein Land mittels
seiner Polizei nicht zu beherrschen imstande ist, allein schon aus
diesem Grund einen besonders schweren Unglücksfall im Sinne des Art. 35
Abs. 2 Satz 2, Abs. 3 Satz 1 GG dar. "

Zitat von http://www.bundesverfassungsgericht.de/ ... /bvg12-063

???
Exakt. Und jetzt: Was steht da?

"ungewöhnliche Ausnahmesituationen katastrophischen Ausmaßes"
Ich lese leider immer noch nicht, WAS das denn ist... wird wohl "Auslegungssache" sein... Und WER legt das aus?

Der verwiese Artikel:

"(2) Zur Aufrechterhaltung oder Wiederherstellung der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung kann ein Land in Fällen von besonderer Bedeutung Kräfte und Einrichtungen des Bundesgrenzschutzes zur Unterstützung seiner Polizei anfordern, wenn die Polizei ohne diese Unterstützung eine Aufgabe nicht oder nur unter erheblichen Schwierigkeiten erfüllen könnte. Zur Hilfe bei einer Naturkatastrophe oder bei einem besonders schweren Unglücksfall kann ein Land Polizeikräfte anderer Länder, Kräfte und Einrichtungen anderer Verwaltungen sowie des Bundesgrenzschutzes und der Streitkräfte anfordern.
(3) Gefährdet die Naturkatastrophe oder der Unglücksfall das Gebiet mehr als eines Landes, so kann die Bundesregierung, soweit es zur wirksamen Bekämpfung erforderlich ist, den Landesregierungen die Weisung erteilen, Polizeikräfte anderen Ländern zur Verfügung zu stellen, sowie Einheiten des Bundesgrenzschutzes und der Streitkräfte zur Unterstützung der Polizeikräfte einsetzen. Maßnahmen der Bundesregierung nach Satz 1 sind jederzeit auf Verlangen des Bundesrates, im übrigen unverzüglich nach Beseitigung der Gefahr aufzuheben."

So, und wo wird dort jetzt ein Einsatz gegen diese "ungewöhnliche Ausnahmesituationen katastrophischen Ausmaßes" genau definiert? Da steht, dass man es im Naturkatastrophenfall darf, aber wo steht, wann man es NICHT darf...?

In Abs 2 stehts ja explizit "undefiniert":

oder bei einem besonders schweren Unglücksfall kann ein Land Polizeikräfte anderer Länder, Kräfte und Einrichtungen anderer Verwaltungen sowie des Bundesgrenzschutzes und der Streitkräfte anfordern

Beitrag 17.08.2012, 18:50

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Onepiece hat geschrieben:
IrresDing hat geschrieben: "Enge Grenzen sind dem Streitkräfteeinsatz im Katastrophennotstand nach
Art. 35 Abs. 2 Satz 2 und Abs. 3 Satz 1 GG durch das Tatbestandsmerkmal
des besonders schweren Unglücksfalls gesetzt. Hiervon erfasst werden nur
ungewöhnliche Ausnahmesituationen katastrophischen Ausmaßes.
Insbesondere stellt nicht eine Gefahrensituation, die ein Land mittels
seiner Polizei nicht zu beherrschen imstande ist, allein schon aus
diesem Grund einen besonders schweren Unglücksfall im Sinne des Art. 35
Abs. 2 Satz 2, Abs. 3 Satz 1 GG dar. "

Zitat von http://www.bundesverfassungsgericht.de/ ... /bvg12-063

???
Exakt. Und jetzt: Was steht da?

"ungewöhnliche Ausnahmesituationen katastrophischen Ausmaßes"
Ich lese leider immer noch nicht, WAS das denn ist... wird wohl "Auslegungssache" sein... Und WER legt das aus?
Wenn man Wikipedia trauen kann, dann zählen zu Vorfällen katastrophischen Ausmaßes Umstände, die von allen zivilen Hilfskräften zusammen (Polizei, Feuerwehr, THW, Katastrophenschutz, Rettungsdienst usw. usf.) nicht mehr beherrscht werden können. Als Beispiel wurde das ICE-Unglück in Eschede mit über 100 Todesopfern genannt; das war zum Beispiel keine Katastrophe.

Die Bundeswehr wurde auch bereits rechtswidrig im Inland eingesetzt, zum Beispiel in Zusammenhang mit dem G8-Gipfel in Heiligendamm. Ganz offensichtlich keine Katastrophe o.ä. Man nannte das ganz schlicht und einfach "Amtshilfe":
http://www.labournet.de/krieg/bwG8.html
http://www.youtube.com/watch?v=7Rjvc1szLd8

Beitrag 17.08.2012, 20:18

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Datenreisender hat geschrieben: Wenn man Wikipedia trauen kann, dann zählen zu Vorfällen katastrophischen Ausmaßes Umstände, die von allen zivilen Hilfskräften zusammen (Polizei, Feuerwehr, THW, Katastrophenschutz, Rettungsdienst usw. usf.) nicht mehr beherrscht werden können. Als Beispiel wurde das ICE-Unglück in Eschede mit über 100 Todesopfern genannt; das war zum Beispiel keine Katastrophe.

Die Bundeswehr wurde auch bereits rechtswidrig im Inland eingesetzt, zum Beispiel in Zusammenhang mit dem G8-Gipfel in Heiligendamm. Ganz offensichtlich keine Katastrophe o.ä. Man nannte das ganz schlicht und einfach "Amtshilfe":
http://www.labournet.de/krieg/bwG8.html
http://www.youtube.com/watch?v=7Rjvc1szLd8
Ich würde da eher auf einen Richter verweisen wollen:

http://www.n-tv.de/politik/Ein-Richter- ... 95836.html

Beitrag 17.08.2012, 20:49

Jupp
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IrresDing hat geschrieben:Also Karlsruhe hat ja gerade das Vorgehen gegen Demonstanten verboten. Man sollte das jetzt nicht unter den Tisch kehren.

So, jetzt mal theoretisch: Wir stellen uns vor KA hätte es strikt verboten. Ein Jet der Bundeswehr wird entführt und der Jagdbomber droht mit scharfer bunkerbrechender Munition auf die US Atomwaffenbunker in Büchel zu feuern.

Ich weiß, sehr theoretisch. Oder ein Panzer wird entführt und fährt durch die Innenstadt. Das hab ich sogar mal als Computerspiel gesehen... ;-)

Aber das sind auch nur Beispiele unter vielen. Will man nun wegen dem BVG den Jet nicht runter holen? Will man die Polizei anrufen um den Panzer mit 9mm-Pistolen aufzuhalten?

Also, das BVG MUSS in solch einer Grundsatzentscheidung alle Eventualitäten einbeziehen. Und es kann eben mal nützlich sein eine Flak oder Panzerfaust einzusetzen. Eben in Einzelfällen katastrophenartigen Ausmaßes. Und genau für solche Fälle hat das BVG (meines Wissens, lasse mich aber gerne belehren) diese Entscheidung getroffen.

Vergesst also bitte nicht die ausdrücklichen Verbote des BVG, insbesondere bei Demonstrationen.

LG
Wenn das Gebiet der Bundesrepublik mit militärischen Mitteln wie Panzern und Kampfjets angegriffen wird, erfolgt eine Abwehr durch die Bundeswehr. Solltest du als Zivilistin auf die Idee kommen dir einen Kampfbomber zu schnappen, dann bist du keine Zivilisten mehr, man nennt es dann paramilitärische Einheit. Auch diese durfte die Bundeswehr schon immer mit miltitärischen Mitteln abwehren.

Als ehemaliger wehrpflichtiger Panzersoldat habe ich die Entführung eines Leopard Kampfpanzers mal miterlebt. Da eben Polizei und sonstige keinerlei Möglichkeiten haben, so ein Teil aufzuhalten, greift in einem solchen Fall natürlich die Bundeswehr selber ein, wer auch sonst. Zur Not auch mit einem Abschuss von dem Ding, wenn es gar nicht anders geht. Es hat mehrere dieser Fälle gegeben, soweit ich weiss ist es nie zu einem Abschuss gekommen. Wer einen nicht aufmunitionierten Panzer klaut und das Ding auch fahren kann, der weiss nämlich ganz genau, was im blühen würde.

Das war schon immer ohne Gesetzesänderung möglich, das ist die Aufgabe der Bundeswehr miltitärische Bedrohungen zu eliminieren und paramilitärische Bedrohungen ebenso.

Was genau für neue Bedrohungen man sieht, die Militäreinsatz erfordern und so vorher nicht klipp und klar geregelt waren, ist mir ein Rätsel. Bekämpfung von Aufständen ist da irgendwie das einzigste, was mir so einfallen will, auch wenn man versucht das zu beschönigen. Vermutlich sind die juristischen Aussagen zu der Gesetzesänderung ganz bewusst extrem schwammig gehalten.

Beitrag 17.08.2012, 21:03

Chinese
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Wenn die Situation in der BRD weiter eskaliert wie zum Beispiel in Griechenland dann braucht es wahrscheinlich schon die Bundeswehr. Die Polizei ist doch schon heute überfordert.
»Um ein tadelloses Mitglied einer Schafherde sein zu können, muss man vor allem ein Schaf sein.« Albert Einstein

Beitrag 17.08.2012, 21:19

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IrresDing
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Zuletzt geändert von IrresDing am 17.08.2012, 21:23, insgesamt 1-mal geändert.
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Beitrag 17.08.2012, 21:20

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IrresDing
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Wenn das Gebiet der Bundesrepublik mit militärischen Mitteln wie Panzern und Kampfjets angegriffen wird, erfolgt eine Abwehr durch die Bundeswehr. Solltest du als Zivilistin auf die Idee kommen dir einen Kampfbomber zu schnappen, dann bist du keine Zivilisten mehr, man nennt es dann paramilitärische Einheit. Auch diese durfte die Bundeswehr schon immer mit miltitärischen Mitteln abwehren.

Als ehemaliger wehrpflichtiger Panzersoldat habe ich die Entführung eines Leopard Kampfpanzers mal miterlebt. Da eben Polizei und sonstige keinerlei Möglichkeiten haben, so ein Teil aufzuhalten, greift in einem solchen Fall natürlich die Bundeswehr selber ein, wer auch sonst. Zur Not auch mit einem Abschuss von dem Ding, wenn es gar nicht anders geht. Es hat mehrere dieser Fälle gegeben, soweit ich weiss ist es nie zu einem Abschuss gekommen. Wer einen nicht aufmunitionierten Panzer klaut und das Ding auch fahren kann, der weiss nämlich ganz genau, was im blühen würde.

Das war schon immer ohne Gesetzesänderung möglich, das ist die Aufgabe der Bundeswehr miltitärische Bedrohungen zu eliminieren und paramilitärische Bedrohungen ebenso.

Was genau für neue Bedrohungen man sieht, die Militäreinsatz erfordern und so vorher nicht klipp und klar geregelt waren, ist mir ein Rätsel. Bekämpfung von Aufständen ist da irgendwie das einzigste, was mir so einfallen will, auch wenn man versucht das zu beschönigen. Vermutlich sind die juristischen Aussagen zu der Gesetzesänderung ganz bewusst extrem schwammig gehalten.
Finde ich nicht. Und genau wegen deinen beschriebenen Szenarien musste es ja überhaupt erst nochmal grundsätzlich abgesegnet werden. Und es geht gerade nicht um eine Gesetzesänderung, sondern die Auslegung bestehender Gesetze.

Es ist richtig, dass früher ein Aufhalten eines Panzers, welcher z.B. durch eine paramilitärische Einheit o.ä. entführt wurde, möglich war.

Dann kam aber mit dem 11. Sept. die Frage auf, darf ich eine Passagiermaschine abschießen? Was wiegt mehr, das Leben der Passagiere oder die (theoret.) Verluste am Boden, sollte es als Waffe eingesetzt werden.

Und hier hat das BVG eine klare Grundsatzentscheidung getroffen: "In D darf kein Passagierjet abgeschossen werden." Jetzt war die Frage: Wo hört Kampfjet auf und wo fängt Passagiermaschine an? Irgendwo dazwischen gibt es eine Grauzone. Und genau darum ging es. Das musste mal definiert und schon vorab klargestellt werden. Das ist auch richtig und wichtig. Denn wenn erst mal ein solcher "Grauzonen"-Fall eintritt, wird die Bedrohung nicht auf das BVG-Urteil warten. Dann ist Handeln oder Nichthandeln gefragt.

Sicher, man könnte sich eine klarere Entscheidung des BVG wünschen. Aber wenn es zu konkret wird, trifft das BVG evtl. nicht mehr alle möglichen Szenarien.

Hätte z.B. das BVG geurteilt, dass die Bundeswehr nur zu Übungszwecken oder im Verteidigungsfall auf deutschem Boden operieren darf, dann wäre ein entführter Panzer nicht mehr aufzuhalten gewesen. Egal wie das früher gehandhabt wurde. Daher muss man die Entscheidung des BVG schon im Kontext eines reaktionsfähigen und verteidigenden Staates sehen. Der Staat kann nicht seine Handlungsmacht verlieren. Er muss reagieren können und geeignete Mittel haben.

Und nebenbei: Ich habe mir das Urteil nicht durchgelesen. Aber in der Pressemeldung wird EINDEUTIG von "demonstrierender Menschenmenge" gesprochen und nicht von einer Demonstration. Eine demonstrierende Menschenmenge umfasst auch nicht angemeldete und genehmigte Demonstrationen, zumindest meines Wissens.
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Beitrag 17.08.2012, 21:46

smilelover
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Ich habe mir das Urteil nicht durchgelesen. Aber in der Pressemeldung wird EINDEUTIG von "demonstrierender Menschenmenge" gesprochen und nicht von einer Demonstration. Eine demonstrierende Menschenmenge umfasst auch nicht angemeldete und genehmigte Demonstrationen, zumindest meines Wissens.
Ja klar, weil man eine Demonstration besorgter Bürger ja in jedem Fall genehmigen wird, egal wie sehr das Thema gegen die Regierung und ihre Beschlüsse, z.B. ESM, gerichtet ist. Das kommt schon noch in dieser unserer Demokratie. Mit Naivität kommt man da nicht weit imho.
res ipsa loquitur

Beitrag 17.08.2012, 21:58

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smilelover hat geschrieben:
Ich habe mir das Urteil nicht durchgelesen. Aber in der Pressemeldung wird EINDEUTIG von "demonstrierender Menschenmenge" gesprochen und nicht von einer Demonstration. Eine demonstrierende Menschenmenge umfasst auch nicht angemeldete und genehmigte Demonstrationen, zumindest meines Wissens.
Ja klar, weil man eine Demonstration besorgter Bürger ja in jedem Fall genehmigen wird, egal wie sehr das Thema gegen die Regierung und ihre Beschlüsse, z.B. ESM, gerichtet ist. Das kommt schon noch in dieser unserer Demokratie. Mit Naivität kommt man da nicht weit imho.
So langsam versteh ich, warum die ganzen Goldbugs hier so auf diese Frau stehen... smilie_12

Aber mal etwas ernster: Man braucht sich ja nur eine Chronologie der Ereignisse der letzten Zeit anzusehen:
Es strotzt nur so vor Rechtsbrüchen und dem Beschneiden von Bürgerrechten. Speziell was Demonstrationsfreiheit angeht, so hatten wir doch mit Heiligendamm, Stuttgart 21, etc. einige sehr schöne Beispiele dafür, wie die staatliche/polizeiliche Sicht auf "unpassende" Demonstrationen ist. Und das waren ja nur Demos einer kleinen Menge an Leuten!

Es liegt mir fern, Verschwörungen oder derartiges zu "pushen" (wobei die originäre Bedeutung von "Verschwörung" gar keine negative ist :) ), jedoch sollte man, wenn man es denn möchte - auch ein "nich sehen wollen" muss man als richtiger Demokrat den Menschen zugestehen - schon sehen können, dass hier eindeutig einiges falsch läuft. Und von dort aus finde ich, ist die Schlussfolgerung, dass "die Herrschaften da oben" weiter in diese Richtung marschieren werden, nicht von der Hand zu weisen...

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