Anonyme Tafelgeschäfte bald nur noch bis 1000 Euro?
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Ist da was dran? Oder will da nur jemand seine Umsätze steigern?
Viele Grüße
Schlitten
- goldjunge01
- 1 kg Barren Mitglied
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Und Ende des Jahres kommt dann ein privates Goldbesitzverbot, wie es schonmal in D war.
Die Türkei macht es uns vor.
Mal im Ernst.
Das war schonmal hier Thema.
Könnte durchaus sein, ist nicht auszuschließen, niemand weiß aber wohl was genaues.
Deck dich ein, solange es noch was gibt ...
- SILBERDOLLAR
- 10 Unzen Mitglied
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- Registriert: 20.03.2011, 20:46
"Decken Sie sich noch rechtzeitig ein....... "
na wer's glaubt... ich jedenfalls nicht!
ansonsten würde das bedeuten das z.b. die halbunzer (goldeuros) an beliebtheit gewinnen,
auch ned schlecht , oder?
- Goldrausch
- 10 Unzen Mitglied
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- Registriert: 17.06.2011, 23:46
wer weiß, wieviel bis dahin der Halbunzer dann kostetSILBERDOLLAR hat geschrieben:
ansonsten würde das bedeuten das z.b. die halbunzer (goldeuros) an beliebtheit gewinnen,
auch ned schlecht , oder?
Goldrausch
Meine Bewertungen: www.gold.de/forum/goldrausch-t5701.html
Hier wurde schon mal geschlossen:
https://forum.gold.de/geldwaeschegesetz ... html#67857
Der hier auch:
https://forum.gold.de/neues-geldwaesche ... t2320.html
>>> aber letzten Post beachten!
Hier bleibt aus Gründen der Aktualität geöffnet - vor allem, um vielleicht gemeinsam endgültig zu klären, ob das ein "Spinne in der Yucca-Palme" ist (was ich, sieh nächsten Post) vermute, oder ob es in den vielen Querverstrickungen doch noch einen "Link" zum EM-Kauf am Tresen gibt.
Gesetzestext:
(Zitat aus dem fraglichen Gesetzestext)§ 3 wird wie folgt geändert:
a)
Absatz 2 wird wie folgt geändert:
aa) Satz 1 wird wie folgt geändert:
aaa)
In Nummer 2 wird das Komma am Ende durch einen Punkt ersetzt und
folgender Satz angefügt:
„Die Sorgfaltspflichten nach Absatz 1 gelten auch für einen Geldtransfer im
Sinne des Artikels 2 Nummer 7 der Verordnung (EG) Nr. 1781/2006 des
Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. November 2006 über die
Übermittlung von Angaben zum Auftraggeber bei Geldtransfers (ABl. L 345
vom 8.12.2006, S. 1), soweit dieser außerhalb einer bestehenden
Geschäftsbeziehung einen Betrag im Wert von 1 000 Euro oder mehr
ausmacht,“.
Und hier Zitate aus der bezogenen EU-Verordnung (EG) Nr. 1781/2006:
und dann mit der Begriffsbestimmung (ebenda):KAPITEL I
GEGENSTAND, BEGRIFFSBESTIMMUNGEN UND GELTUNGSBEREICH
Artikel 1
Gegenstand
Mit dieser Verordnung wird festgelegt, welche Angaben zum Auftraggeber zur Prävention, Ermittlung und Aufdeckung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung bei Geldtransfers zu übermitteln sind.
Ich bin ja nun kein Jurist, aber für mich geht es hierbei definitiv nicht um bare Tafelgeschäfte (die Zahl 1.000 kommt im Gesetzestext auf den Heubach verlinkt genau 1x vor: im Zitat oben), sondern um Transfers mit "e-Geld". Haben wir juristische Fachleute hier?7. "Geldtransfer": jede Transaktion, die im Namen eines Auftraggebers über einen Zahlungsverkehrsdienstleister auf elektronischem Wege mit dem Ziel abgewickelt wird, einem Begünstigten bei einem Zahlungsverkehrsdienstleister einen Geldbetrag zur Verfügung zu stellen, unabhängig davon, ob Auftraggeber und Begünstigter dieselbe Person sind;
P.S. Angaben ohne Gewähr!
[ http://goldmaus.muenzinvest.de ]
- Silberhamster
- 1 kg Barren Mitglied
- Beiträge: 1258
- Registriert: 22.12.2010, 19:54
- Wohnort: Thüringen
Soweit mein juristisches Verständnis der neuen Bestimmung. (also auch Geldzuwendung wie Spende oder Geschenk) Grüße Silberhamster
Sehr drohend mit Meldung an den Staat, aber man kann ja noch schnell bei ihm viel kaufen..
Warum mitten auf die Webseite wenn er selber nur "wahrscheinlich" schreibt, und des online Geschäft vermutlich gar nicht mal betroffen ist..
Solche wilden Aussagen kennen wir doch sonnst nur von MDM.
Aber die sind ja schon soo altLadon hat geschrieben:Dritter Thread zum Thema ...
Hier wurde schon mal geschlossen:
https://forum.gold.de/geldwaeschegesetz ... html#67857
Der hier auch:
https://forum.gold.de/neues-geldwaesche ... t2320.html
>>> aber letzten Post beachten!
Hier bleibt aus Gründen der Aktualität geöffnet - vor allem, um vielleicht gemeinsam endgültig zu klären, ob das ein "Spinne in der Yucca-Palme" ist (was ich, sieh nächsten Post) vermute, oder ob es in den vielen Querverstrickungen doch noch einen "Link" zum EM-Kauf am Tresen gibt.
Jedenfalls Danke für eure Beiträge - scheint Heubachs Mitteilung nicht ganz korrekt zu sein und das Tafelgeschäft nicht zu betreffen ... ich bin beruhigt
-
- 5 Unzen Mitglied
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- Goldhamster79
- Gold-Guru
- Beiträge: 4082
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- Wohnort: EUdSSR
Huch, Du meinst ja meinen, also nochmal Quote hier:Ladon hat geschrieben:Dritter Thread zum Thema ...
Der hier auch:
https://forum.gold.de/neues-geldwaesche ... t2320.html
>>> aber letzten Post beachten!
Nachdem es in anderen und neuen Fäden immer wieder Thema ist, hier nochmal die Info an der Stelle wo sie hingehört.
Die GWG Novelle wirksam ab 2012 betrifft NICHT den Edelmetallhandel, wie Frank Schäffler unter http://www.frank-schaeffler.de/weblog/1703 darlegt.
Für Goldbugs bleibt alles wie es ist: 15 Riesen Cash anonym gesetzlich erlaubt.
Goldhamster
Halte aufgrund der aktuellen Gesetzeslage eine Einschränkung von Tafelgeschäften auf TEUR 1 für vorauseilenden Gehorsam / oder Falschinterpretation für den/die es keine juristische Notwendigkeit gibt.
Goldhamster
jedoch nicht für den illegalen Grenzübertritt ohne gültigen Reisepass,
dann haben Sie das volle Recht zu sagen, dieses Land wird von Idioten regiert.
M. Zeman
Eine normale Überweisung ist doch dann auch ein e-Geld-Transfer, oder nicht? Und zählt Bezahlung per Nachnahme als Tafelgeschäft?Sofern ich es richtig verstanden habe, sind EM-Bugs nur betroffen, sofern sie ein EGeld-System wie Paypal zum bezahlen nutzen, also eben gerade nicht die Tafelgeschäfte.
So weit ich weiß wird unter EGeld das nicht den Banken und dem damit der normalen Überwachung (alle von Banken und Versicherungen ausgehenden Zahlungen werden gegen sog. Blacklists gepürft um z.B. Überweisungen an Terrororganisationen aufspüren zu können) zugeordnete Bezahlen v.a. im Internet verstanden, also z.B. Paypal, wirecard. Per Paypal lassen sich zur Zeit relativ ungepüft Gelder in alle Welt überweisen (an eine eMail-Adresse), klar das das den Behörden ein Dorn im Auge ist.MaciejP hat geschrieben:Eine normale Überweisung ist doch dann auch ein e-Geld-Transfer, oder nicht? Und zählt Bezahlung per Nachnahme als Tafelgeschäft?Sofern ich es richtig verstanden habe, sind EM-Bugs nur betroffen, sofern sie ein EGeld-System wie Paypal zum bezahlen nutzen, also eben gerade nicht die Tafelgeschäfte.
Ich glaubs ja kaum....so ein kalter Kaffee,diese "Tafel".Sapnovela hat geschrieben: So weit ich weiß wird unter EGeld das nicht den Banken und dem damit der normalen Überwachung (alle von Banken und Versicherungen ausgehenden Zahlungen werden gegen sog. Blacklists gepürft um z.B. Überweisungen an Terrororganisationen aufspüren zu können) zugeordnete Bezahlen v.a. im Internet verstanden, also z.B. Paypal, wirecard. Per Paypal lassen sich zur Zeit relativ ungepüft Gelder in alle Welt überweisen (an eine eMail-Adresse), klar das das den Behörden ein Dorn im Auge ist.
Ich schick Euch jetzt mal 10 Jahre zurück in die Bundesgesetzgebung wegen Tafelgeschäften
und den Banken.
Da gab es auch schon "vorauseilenden Gehorsam"
http://www.welt.de/print-welt/article29 ... t_tot.html vom 14.12.2002
Den Artikel bitte sehr genau lesen...und NICHT mit der aktuellen Gesetzesänderung
in einen Topf schmeißen....
Aktuell: siehe §2
Edelmetallanbieter gelten im Sinne des Geldwäschegesetzes als „Verpflichtete“
(Sorgfaltspflicht, Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflicht) im Sinne
von § 2 Absatz (1) Nr. 12. Das heißt: Personen, die gewerblich mit (hochwertigen) Gütern handeln.
In dem Gesetz wird NICHT von Barzahlung gesprochen bis 15.000 Euro...
§12:
"Nach Satz 2 weitergegebene Informationen dürfen ausschließlich zum Zweck der Verhinderung
der Geldwäsche oder der Terrorismusfinanzierung verwendet werden."
Das heißt im Klartext:Det jeht det Finanzamt jar nüscht an
T.
und Du veränderst Dein Leben"
"Die kürzesten Wörter ( ja,nein ) erfordern das meiste
Nachdenken"
Pythagoras von Samos
was es mit Bargeschäften ("über den Tisch"---nein,nicht ziehen )
auf sich hat.
http://www.top-gold.eu/tafelgeschaeft.html
Begrüße immer gern die Überängstlichen--sie eilen denn mit großen Schritten
diesem Gehorsam hinterher....um sie dann zu beruhigen
Umgekehrt ist es korrekt:
Der Händler ist auch nur ein Mensch-darf sich auch mal irren.
KUNDIG MACHEN!!!---und nicht auf UNKEN-rufe(r) hören.
Beispiel:
Mehrere Händler tel. zu der Thematik befragen...geht ganz einfach
T.
und Du veränderst Dein Leben"
"Die kürzesten Wörter ( ja,nein ) erfordern das meiste
Nachdenken"
Pythagoras von Samos
Weswegen der Hinweis zu diesem Post?Titan hat geschrieben:Hier eine Seite nur zur Info,ist ziemlich gut erklärt,
was es mit Bargeschäften ("über den Tisch"---nein,nicht ziehen )
auf sich hat.
http://www.top-gold.eu/tafelgeschaeft.html
Begrüße immer gern die Überängstlichen--sie eilen denn mit großen Schritten
diesem Gehorsam hinterher....um sie dann zu beruhigen
Umgekehrt ist es korrekt:
Der Händler ist auch nur ein Mensch-darf sich auch mal irren.
KUNDIG MACHEN!!!---und nicht auf UNKEN-rufe(r) hören.
Beispiel:
Mehrere Händler tel. zu der Thematik befragen...geht ganz einfachT.
Ganz einfach---meine anonymen TAFELGESCHÄFTE der letzten Tage waren
so,wie es schon vorher auch war: Hin mit Geld--und raus mit der georderten Ware*
T.
P.S.*det waren mehr als Zweitausend Euro....
und Du veränderst Dein Leben"
"Die kürzesten Wörter ( ja,nein ) erfordern das meiste
Nachdenken"
Pythagoras von Samos
Da hattest Du wohl einen "Auri sacra fames". Und ich dachte, Gold kann man nicht essen!