Wäre das nicht als „Diebstahl“ einzustufen ?Puschel hat geschrieben: ↑15.05.2024, 21:26 Sind es immer ehrliche Finder, die brav alles zur Polizei bringen? Oder wird der allergrößte Teil der "Finder" alles behalten?... und somit gibt es ja auch keine Meldung von Polizei und Presse.
außergewöhnliche Goldfunde
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Es ist noch schlimmer:Puschel hat geschrieben: ↑15.05.2024, 21:26 Ich könnte mir aber vorstellen, dass nächste Woche folgendes in der Zeitung steht:Finder von 100.000€ in Gold und Platin wurde von 65-jähriger Besitzerin in höchsten Tönen gelobt und sie hat sich herzlich bedankt. Ein Finderlohn von 100€ wurde ausgesprochen, mehr ginge halt nicht, da die ältere Dame sonst leider kein Geld hat.
"Rechtlich steht ihm kein Finderlohn zu, da die Regelung für einen Finderlohn nicht gilt, wenn der Fundort in einem öffentlichen Verkehrsmittel und der Finder Angestellter eines Verkehrsbetriebs ist."
Finderlohn ist ohnehin symbolisch.
https://cointelegraph.com/magazine/wtf- ... d-in-1971/
Der korrekte Begriff wäre nach meinem Verständnis Unterschlagung (§ 246 StGB)Goldenbug hat geschrieben: ↑16.05.2024, 07:12Wäre das nicht als „Diebstahl“ einzustufen ?Puschel hat geschrieben: ↑15.05.2024, 21:26 Sind es immer ehrliche Finder, die brav alles zur Polizei bringen? Oder wird der allergrößte Teil der "Finder" alles behalten?... und somit gibt es ja auch keine Meldung von Polizei und Presse.
https://dejure.org/gesetze/StGB/246.html
Unterschied ist, dass bei der Unterschlagung keine "Wegnahme" gibt, wie z.B. im verlinkten Artikel, weil die Goldbarren ja liegengelassen worden sind.
https://cointelegraph.com/magazine/wtf- ... d-in-1971/