Das ist leider klar. Aber wenn man den Gerichtsvollzieher jetzt mal als kostenpflichtigen Abholservice barer Steuerzahlungen ansehen möchte? Hat jemand konkrete Informationen, wie viel dieser Service dann genau kostet und ob es bei permanenter Nutzung weitere, nichtfinanzielle Repressionen gibt?goldenbullet hat geschrieben:Das ist dann aber ein ganz anderer Vorgang als das Steuerzahlen.
Beginnendes Bargeldverbot
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Dieses Wortungetüm ist dafür die Grundlageenderlin5 hat geschrieben:Das ist leider klar. Aber wenn man den Gerichtsvollzieher jetzt mal als kostenpflichtigen Abholservice barer Steuerzahlungen ansehen möchte? Hat jemand konkrete Informationen, wie viel dieser Service dann genau kostet und ob es bei permanenter Nutzung weitere, nichtfinanzielle Repressionen gibt?goldenbullet hat geschrieben:Das ist dann aber ein ganz anderer Vorgang als das Steuerzahlen.
http://dejure.org/gesetze/VwVG
da wir aber in DE sind, musst Du nun das für die maßgebende Bundesland dazu befragen , bei mir z.B. Ba-Wü
http://dejure.org/gesetze/LVwVG
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erst kommt ne Mahnung, dann die Vollstreckungsankündigung, dann der Vollzieher und wenn der das steuerpflichtige Bürgerlein nicht antrifft, die Kontopfändung.Goldhamster79 hat geschrieben:enderlin, normalerweise fängt das FA beim Pfänden mit ner Kontopfändung an, dies findet die beteiligte Bank oft weniger amüsant...
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So rum kann's auch sein, da kennst Du dich wohl besser aus.smilelover hat geschrieben: erst kommt ne Mahnung, dann die Vollstreckungsankündigung, dann der Vollzieher und wenn der das steuerpflichtige Bürgerlein nicht antrifft, die Kontopfändung.
Wie auch immer, ich mag den Verein nicht...
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So hatte ich das gemeint ...enderlin5 hat geschrieben:Aber wenn man den Gerichtsvollzieher jetzt mal als kostenpflichtigen Abholservice barer Steuerzahlungen ansehen möchte?
Man braucht ja gar kein Bankkonto zu haben (in SEPA-Zeiten zumindest nicht mehr in Deutschland/im Inland).smilelover hat geschrieben:erst kommt ne Mahnung, dann die Vollstreckungsankündigung, dann der Vollzieher und wenn der das steuerpflichtige Bürgerlein nicht antrifft, die Kontopfändung.Goldhamster79 hat geschrieben:enderlin, normalerweise fängt das FA beim Pfänden mit ner Kontopfändung an, dies findet die beteiligte Bank oft weniger amüsant...
Um Beträge als SEPA-Lastschriften abbuchen zu können (hab Mieter, die abbuchen lassen) muss man bei der Bundesbank eine Gläubiger-ID beantragen, dazu muss man sogar seine Personalausweis-Nr. angeben.
Wird alles immer "lustiger" hier in D.
lifesgood
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Also ich finde SEPA toll. Du brauchst überhaupt kein Bankkonto in Deutschland mehr, egal ob als Arbeitnehmer, als Mieter, als Vermieter, als Unternehmer ... Jedes Girokonto in jedem SEPA-Teilnehmerland bietet Dir die gleiche, volle Funktionalität. Dafür wirst Du verschont von Dingen wie automatisierten Kontoabfragen durch deutsche Behörden, Kontopfändungen, SCHUFA usw. usf.lifesgood hat geschrieben:Dieser Sepa-Käse ist ja auch wieder sowas.
Um Beträge als SEPA-Lastschriften abbuchen zu können (hab Mieter, die abbuchen lassen) muss man bei der Bundesbank eine Gläubiger-ID beantragen, dazu muss man sogar seine Personalausweis-Nr. angeben.
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Der negative Schufaeintrag sollte nicht unerwähnt bleiben.enderlin5 hat geschrieben:... weitere, nichtfinanzielle Repressionen ....
Auch wird schon mal gerne die Gelderzwingungshaft angedroht.
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Erfolgt doch erst gerichtlich bei eidesstattlicher Versicherung oder Haftbefehl, aber nicht bei einer FA-Pfändung.goldenbullet hat geschrieben:
Der negative Schufaeintrag sollte nicht unerwähnt bleiben.
Auch wird schon mal gerne die Gelderzwingungshaft angedroht.
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Das Androhen der GEH darf schon vor jeder Pfändung erfolgen.Goldhamster79 hat geschrieben:Erfolgt doch erst gerichtlich bei eidesstattlicher Versicherung oder Haftbefehl, aber nicht bei einer FA-Pfändung.goldenbullet hat geschrieben:
Der negative Schufaeintrag sollte nicht unerwähnt bleiben.
Auch wird schon mal gerne die Gelderzwingungshaft angedroht.
Die Schufa gibts sofort mit dem GV gratis dabei.
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Goldhamster79 hat geschrieben:Räuberbande
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Also alle privat sendungen, wie von zb ebay verkaufer sind ab jetzt verboten!
http://www.legifrance.gouv.fr/affichTex ... rieLien=id
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Naja, ich kann nur noch sehr wenig französisch. Ist das Zivilrecht oder Strafrecht? Nur wenn es strafrechtlich relevant ist, ist es wirklich verboten und es drohen Konsequenzen. Anders herum: Ist das zivilrechtlich geregelt, hast du eben keinen Anspruch auf Rückerstattung bei Verlust. Dich zerrt aber der Staatsanwalt nicht vor die Richterbank, nur weil du Geld verschickt hast.GoldBelgier hat geschrieben:Das Post versand von banknoten, silber und goldmuenzen isst ab 1/6/13 verboten in Frankreich.
Also alle privat sendungen, wie von zb ebay verkaufer sind ab jetzt verboten!
http://www.legifrance.gouv.fr/affichTex ... rieLien=id
LG
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Straf-Zinsen für Sparer: Finanz-Eliten wollen Bargeld abschaffen
Die Niedrig-Zins-Politik der Zentralbanken ist gescheitert: Nun kursiert eine neue Idee, wie die Bürger gezwungen werden können, ihr Geld in den Konsum zu stecken: Die Zentral-Banken könnten Negativ-Zinsen einführen. Dies funktioniert nur in einer Gesellschaft ohne Bargeld. Der IWF fordert bereits seit Jahren die Abschaffung des Bargelds. Erste Staaten ergreifen Maßnahmen. In den USA hat nun Obama-Berater Larry Summers die neue Strategie angedeutet.
http://deutsche-wirtschafts-nachrichten ... bschaffen/
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http://www.godmode-trader.de/nachricht/ ... 94631.html
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Wie ist der Staat diesem Kunsthändler-Sohn mit der versteckten Kunstsammlung auf die Spur gekommen? Herr Gurlitt war im Zug von Zürich nach München unterwegs. Er hatte in seiner Geldbörse: 16 Scheine zu 500 Euro. Es waren neue Scheine. Macht 8.000 Euro Bargeld.
Ab 10.000 hätte er das mitgeführte Geld beim Zoll deklarieren müssen.
Er wurde offenbar von den Grenzern im Zug gefilzt. Sie haben das Geld gefunden. Und danach in Richtung Steuerhinterziehung ermittelt. Wie kann das sein? Bei uns macht sich offenbar verdächtig, wer Privatheit (=Bargeld) bevorzugt, und eine etwas höhere Summe als üblich in der Geldbörse hat.
Im Zuge der Ermittlungen (ich habe Bargeld in der Tasche, also bin ich verdächtig) hat man dann bei ihm zu Hause rumgewühlt und diese Bilder gefunden.
Das ist ein Szenario, das ich sehr gut kenne. Passiert einem nicht nur auf internationalen Zugreisen, sondern auch bei den üblichen "verdachtsunabhängigen Personenkontrollen" im Inland - ja selbst, wenn man nur irgendeinen Bahnhof in der BRD betritt und einem "Beobachter" noch nicht einmal klar sein kann, wohin man dort konkret möchte (zum nächsten Zug nach "ganz weit weg" - oder nur zur Spätverkaufsstelle, weil man festgestellt hat, daß die Brötchen zuhause im Schrank verschimmelt sind?) .... egal, wenn man in ein bestimmtes "Raster" der Schergen paßt, ist man "dran".
Ich hatte schon zweimal "viel Spaß" mit den BRD-Schergen, als ich - wie bei mir üblich - mit ein paar antiken Münzen und etwas Bargeld in der Tasche geschäftlich unterwegs war: Einmal in Köln, als ich von Solingen kommend nach Frankfurt weiter wollte, und einmal, als ich in München Hbf. aus- und dort in die S-Bahn umstieg, um zur Numismata zu gelangen. Die Folge waren jeweils mehrtägige(!) Aufenthalte auf Staatskosten, die ich dank erfolgender Siebung allerdings stets in ausgemacht sauberer Luft genießen konnte...
Euer Mithras, der Goldjunge
Und nicht vergessen: "Papiergeld kehrt früher oder später zu seinem inneren Wert zurück: Null." [Voltaire, 1694-1778]
Dir wurde also zwei Mal (mehrtägig?)die Freiheit entzogen, weil du antike Münzen und Bargeld bei dir hattest?Mithras hat geschrieben:Ich hatte schon zweimal "viel Spaß" mit den BRD-Schergen, als ich - wie bei mir üblich - mit ein paar antiken Münzen und etwas Bargeld in der Tasche geschäftlich unterwegs war: Einmal in Köln, als ich von Solingen kommend nach Frankfurt weiter wollte, und einmal, als ich in München Hbf. aus- und dort in die S-Bahn umstieg, um zur Numismata zu gelangen. Die Folge waren jeweils mehrtägige(!) Aufenthalte auf Staatskosten, die ich dank erfolgender Siebung allerdings stets in ausgemacht sauberer Luft genießen konnte...
Was war denn die Begründung?
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Das Bargeldverbot, oder noch besser die Abschaffung auf sanften Wegen, durch gesellschaftliche Ächtung, ist auf dem besten Wege. Gegenwehr? Kaum zu erwarten, denn es ist ein schleichender Prozess, der hier eingeleitet wird und er wird mit vermeintlich guten Argumenten "Geldwäsche" oder "Schwarzgeld" getarnt. Die Menge wird sogar "Hurra!" schreien, weil ohne Bargeld kein Bankrun möglich ist und damit ein Bankenchrash von unten unmöglich wird. Wer Bargeld mit sich führt, steht unter Generalverdacht und hat den Beweis zu erbringen, dass er es legal mit sich führt. Diese Beweislastumkehr, die gern mal von Finanzbehörden angewendet wird, die einfach Tatsachen schaffen und dann am längeren Hebel sitzen, ist mittlerweilen zum Standard geworden.
Niemand darf unter Generalverdacht stehen!
Ich kann nur sagen: Wer sich nicht wehrt, der lebt verkehrt.
Das heißt konkret auch (wenn man juristisch nicht angreifbar ist):
- sich jede persönliche Durchsuchung verbitten
- keinen Personalausweis vorzeigen (das Mitführen ist keine Pflicht, allerdings kann es dann sein, dass man zur Feststellung der Personalien mit aufs Revier muss, was viele scheuen)
- auch bei Fahrzeugkontrollen keine Telefone abgeben, das Fahrzeug ohne nachvollziehbaren Anlasse durchsuchen lassen, keine Sofort-Alkoholkontrolle zulassen (bei gegebenen Anlass muss man dann ggf. Blut durch einen Amtsarzt abnehmen lassen, was wiederum ein Akt der Körperverletzung ist)
All diese Maßnahmen kennzeichnen einen zwar als Querulanten (und werden sicher irgendwo gespeichert), aber sie kosten die Behörden eine Unmenge an Zeit und Schreibkram, auf den oft auch gern verzichtet wird.
Außerdem will man ja nicht auffallen. Aber genau diese Haltung stärkt, in der Masse gesehen, die Allmachtsphantasien des Staates, der ja eigentlich wir alle sind.