Blase bei amerikanischen Staatsanleihen
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Aber Dimitri Speck geht davon aus und begründet plausibel, dass die Goldleihe in den letzten Jahren deutlich abgenommen hat. Sieht darin auch mit einen Grund für den Preisanstieg der letzten Jahre.
Daher müßte also eigentlich wieder mehr Gold in den Lagern der Zentralbanken sein, wenn weniger verliehen ist.
Dennoch könnte es grundsätzlich nicht schaden, wenn die Zentralbanken mal eine Inventur machen würden, muss ja jeder kleine Einzelhändler auch machen.
MapleHF
Andererseits werden die Zinseinnahmen durch den Goldverleih separat ausgewiesen und diese Einnahmen sind in den letzten Jahren deutlich gesunken und zwar in einem Maß, das sich nicht allein durch einen niedrigeren Zinssatz begründen läßt.
MapleHF
Dieses diffuse Nebeltreiben ist für mich auch ein Grund ganz konkretes Metall in der Hand zu bevorzugen. All dieses EM-Zertifikatszeug ist letztlich ein Instrument dieser großen, aber nicht greifbaren Vorräte. Das ist nicht meine Welt.
Die Bundesbank ist KEIN Staatsorgan! Hier die Antwort der Pressestelle auf eine Anfrage diesbezüglich (bzw. ging es auch darum) von mir
Die Deutsche Bundesbank ist eine bundesunmittelbare juristische Person des
öffentlichen Rechts (§ 2 Satz 1 Bundesbankgesetz). Sie ist damit kein
Rechtsubjekt des Privatrechts. Eine gewisse spezielle Stellung der
Bundesbank im Verfassungsgefüge ergibt sich aufgrund ihrer unions- und
verfassungsrechtlichen Unabhängigkeit.
Die Schwammigkeit ist da Konzept! So hat die Bundesrepublik auch lediglich "Anspruch" auf das Grundkapital der Bundesbank. Genau so kann man das auf deren Internetseite recherchieren. "Anspruch auf das Grundkapital" heißt aber dann im Umkehrschluss nicht "BEsitzer" zu sein. Bei meiner Firma habe ich nämlich nicht nur Anspruch auf das Grundkapital von 25.000 und ein paar Zerquetschte (wegen der Euro-Umstellung), sondern diese GmbH gehört mir. Ich habe Anspruch auf ihren kompletten Wert und den erwirtschafteten Mehrwert.
Somit ist der Bund, nach meinem Verständnis der Rechtslage, eindeutig Eigentümer der minimalen Restbestände (Gold, meine ich) der Reichsbank. Der absolute Löwenanteil der heutigen "deutschen" Barren wurde in den 50er und 60er Jahren erworben. Durch wen? Wahrscheinlich ja durch die Bundesbank, die aber wiederum eine "spezielle Stellung im Verfassungsgefüge" hat ... und keinen wirklich greifbaren "Besitzer".
Das ist schon irgendwie komisch, das alles.
Kennen wir ja.
Vor der Wahl wird einem das goldene Kalb versprochen.
Nach der Wahl müssen wir das goldene Kalb irgendwie bezahlen.
Irgendwie auch wieder lustig.
Gesetzt den Fall der Erwerber des "deutschen" Goldes war also die Bundesbank (ziemlich wahrscheinlich), dann bedeutet die Formulierung dass der Bund "Anspruch" lediglich auf das Grundkapital (m.W. 6 Mrd. DM, aber ich kann mich irren - leicht nachprüfbar) der Bundesbank hat, ja auch, dass er, der Bund, eben keinen Anspruch auf solcherart erworbene Werte wie die ominösen Goldbarren hat.
Ironischerweise hätten in diesem Szenario die Scheuklappen tragenden Fanatics, die den "Das-Deutsche-Gold-Wurde-Von-Den-Siegermächten-Außer-Landes-Gebracht" Mythos pflegen, auf einer tieferen Ebene durchaus recht: Die Goldkäufe wurden zur Egalisierung des gigantischen Außenhandelsüberschusses erworben, sie sind also von den Deutschen nach dem Krieg geschaffener Mehrwert - und darauf hat der Bund keinen "Anspruch"?
Aber wie so oft werden die Diskusionen darüber mit ideologischem Brennstoff geschürt und daraus resultieren Schuldzuweisungen, die am eigentlichen Grund der Sache vorbei zielen.