Das Jahr hat 360 Tage
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Aber ich erinnere mich, dass früher die Einlagezinsen (ich glaube, das heißt sogar "deutsches Modell") mit "standardisierten" Monaten zu je 30 Tagen berechnet wurden. Was dann ein Jahr zu 360 Tagen ergibt, womit man u.U. also um 5 Zinstage pro Jahr gebracht wurde.
Kreditzinsen hingegen wurden und werden taggenau berechnet.
Was "früher" vielleicht sogar gewissen Sinn hatte (durch die erheblich vereinfachte Berechnung), ist ja wohl im EDV Zeitalter vollkommen überflüssig.
Jetzt mal beiseite gelassen, dass es für Einlagen sowieso momentan nahezu keine Zinsen gibt:
Wird es immer noch so gemacht? Weiß das jemand?
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http://www.bafin.de/SharedDocs/FAQs/DE/ ... hnung.htmlLange Zeit war in Deutschland fast ausschließlich die sog. "deutsche kaufmännische Zinsrechnung" gebräuchlich. Diese unterstellt grundsätzlich je Monat 30 Zinstage, für das Jahr 360 Zinstage. Sie wird daher auch als "30/360-Methode" bezeichnet. Dieses historisch begründete Verfahren war jedoch international weniger gebräuchlich und auch bei Rechtsgeschäften in Deutschland konnten bereits früher grundsätzlich abweichende Vereinbarungen getroffen werden. Die Methode ist auch heutzutage auf Grund ihres hohen Bekanntheitsgrades noch sehr weit verbreitet.
Bei der "englischen Zinsrechnung" werden die Zinstage kalendermäßig ausgezählt, Monate haben gegebenenfalls 31 Tagen. Das Jahr wird mit den tatsächlichen Tagen (365 bzw. 366) angesetzt. Diese Methode wird in der Kurzform auch mit "act/act" ("act" als Abkürzung für "actual", engl. für "tatsächlich") oder "365/365" bezogen auf ein "Normaljahr" bezeichnet. Sie wird derzeit zum Beispiel bei der Zinsberechnung für die meisten Bundeswertpapiere und börsennotierten Anleihen angewandt.
Die "Eurozinsrechnung", auch als "französische Zinsrechnung" bezeichnet, bemisst die Anzahl der Zinstage nach dem Kalender, berücksichtigt für das Jahr aber grundsätzlich 360 Tage und wird daher auch mit "act/360" oder "365/360" bezeichnet. Diese Methode findet häufig Anwendung bei öffentlichen und privaten Anleihen mit variablem Zinssatz, bei Geldmarktkrediten sowie bei den Refinanzierungsgeschäften der Europäischen Zentralbank.
Bei allen drei Zinsberechnungsmethoden handelt es sich um grundsätzlich zulässige und im Geschäftsverkehr genutzte Verfahren.
- Goldhamster79
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Üblicherweise wird bei Wahl der Zinsberechnungsmethode nicht differenziert zwischen Aktiv- und Passivseite der Bankbilanz, damit auch nicht zwischen Guthaben oder Krediten.Ladon hat geschrieben: Aber ich erinnere mich, dass früher die Einlagezinsen (ich glaube, das heißt sogar "deutsches Modell") mit "standardisierten" Monaten zu je 30 Tagen berechnet wurden. Was dann ein Jahr zu 360 Tagen ergibt, womit man u.U. also um 5 Zinstage pro Jahr gebracht wurde.
Den fälschlicherweise hineininterpretierten Verlust von 5 Tagen gibt es nicht,
da ein Zinssatz immer "per anno" gilt, lediglich die Aufteilung oder unterjährige Berechnung wird von der Wahl der Methode tangiert.
Ich verweise zudem noch auf http://www.docju.de/themen/mathe/zinsmethoden.PDF
Das Thema ist hat mehr finanzmathematischen Bezug als realen für Otto-Normal-Verbraucher.
Goldhamster
jedoch nicht für den illegalen Grenzübertritt ohne gültigen Reisepass,
dann haben Sie das volle Recht zu sagen, dieses Land wird von Idioten regiert.
M. Zeman
Das Thema Zinsberechnung ist für uns Privatleute von Bedeutung, wenn wir z.B. Wertpapiere vom Zweitmarkt kaufen wegen der Stückzinsberechnung. Oft kommt hier act/act zum Ansatz. Bei den Sparkassenbriefen 30/360. Wenn es um das ganze Jahr Zinsen geht, gibt es keinen Unterschied, da im Zähler und Nenner das Gleiche steht. In der Regel veröffentlichen die Banken ihre Zinsberechnungsmethode in den AGB oder bei den Sonderbedingungen zu der jeweiligen Anlageform.
Ich möchte die Sache jetzt nicht noch um eine Stufe komplizierter machen, wenn die Zinszahlungstermine z.B. auf ein Wochenende fallen, wann dann der Zinszahlungstermin ist oder man das Geld zurück erhält und mit welchen Zinsen.
Aber ein Zinssatz ist da um die Vergleichbarkeit zu gewährleisten, der Effektivzinssatz. Hier gehen die jeweiligen Parameter ein. Im Zweifel einfach die Effektivzinssätze vergleichen.
Ob Aktiv- oder Passivseite und die entsprechende Zinsberechnungsmethode.... Klassische Kredite laufen bei vielen Banken mit 30/360, aber Schuldscheindarlehen öffentlicher Stellen oder von Banken (untereinander) oft mit act/360.
Dies allgemein. Sofern spezielle Details ... einfach fragen.....
Gruß
Goldzwerg
Ja Gott, kann ja sein. Es war nur eine Frage "Interesse halber".Goldhamster79 hat geschrieben:...
Das Thema ist hat mehr finanzmathematischen Bezug als realen für Otto-Normal-Verbraucher.
...
Die Antwort ist den obigen Postings zu entnehmen und lautet also: Ja, es ist durchaus gebräuchlich.
Dass es "p.a." sozusagen vom 1.1. bis 31.12. egal ist, leuchtet mir ein. Die Bilanz der Bank ist mir dabei gleichgültig - ob die nun die Guthabenzinsen genauso berechnen wie die Kreditzinsen, sagt ja nichts darüber aus, wie sie das tun.
Aber wie ist das bei kurzfristigen Einlagen? 6 Monate vom Juli bis Dezember haben z.B. 4x 31 Tage. Immerhin gut 2% "mehr" Zeit als 6 Monate á 30 Tage.
- Datenreisender
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Jein, das ist durchaus unterschiedlich und hängt von der Bank und dann auch noch vom Produkt ab (Girokonto, Tagesgeldkonto, Baufinanzierung ...). Im Zweifel musst Du die Verträge lesen.Ladon hat geschrieben:Jetzt mal beiseite gelassen, dass es für Einlagen sowieso momentan nahezu keine Zinsen gibt:
Wird es immer noch so gemacht? Weiß das jemand?
Wenn es um "branchenübliches" geht (individuelle Abweichungen sind möglich), dann wird bei Ratenkrediten und Baufinanzierungen immer noch die Berechnungsmethode der Monat hat 30 Tage und das Jahr hat 360 Tage angewandt (Annuitätendarlehen), das ist aber aus dem Vertrag und dem Tilgungsplan ersichtlich. Bei Girokonten (Sollzinsen) oder Tagesgeldkonten hingegen ist eine taggenaue Verzinsung üblich.
Aufpassen muss man immer bei vermeintlich guten Angeboten, da bekommt der Kunde oft zwar nominal einen guten Zins, aber dann eine für ihn ungünstigere Berechnungsmethode untergejubelt.
So ganz "abstrakt" scheint die Frage doch nicht zu sein, wenn durch "ungünstige" Zinsberechnung die "Fassade" eines Kreditangebots geschönt werden kann, wie der Datenreisende schreibt. Umgekehrt ist es natürlich auch ein Vorteil, wenn der Februar die gleiche Zinssumme "generiert" wie der März (wie tgwg anmerkt).
Wenn also - zumindest theoretisch - kleine Vor- und Nachteile für den Einzelnen möglich sind ... in welchem Umfang kann dann das Institut mit einem solchen "Mechanismus" agieren?
P.S.
Nicht, dass ich jetzt glaube das sei eine große "Saugpumpe" um den Kunden Geld abzuluchsen oder wenigsten vorzuenthalten, aber die Geschichte zeigt ja nun doch, dass, wenn solche Möglichkeiten bestehen, sie in aller Regel auch von irgendwem genutzt werden.
- Datenreisender
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Beispiel Geldanlage (Sparbuch, Tagesgeldkonto ...):
Die eine Bank schreibt dem Kunden die Zinsen monatlich gut, die nächste quartalsweise, die dritte jährlich. Das hat bei Wiederanlage der Zinsen Auswirkungen auf den Zinseszinseffekt.
Beispiel Kredit (Ratenkredit, Baufinanzierung ...):
Die eine Bank berechnet die Annuitätenrate monatlich vorschüssig, die andere monatlich nachschüssig und es gibt natürlich auch wieder quartalsweise Modelle.
- Mithras
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Ich habe mir da gerade mal mein "Spargiro" angeguckt, das für die Guthabenverzinsung "ab dem ersten Euro" mit "Zinszahlen" arbeitet (---> http://de.wikipedia.org/wiki/Zinszahlen ) und diese auf dem "großen", quartalsweisen Kontoauszug auch ausweist. In 2009 hatte ich da "ewig lange" so gut wie keine Bewegungen drauf, so daß ich da recht genau nachvollziehen konnte, wie das läuft:
Die arbeiten zwar tatsächlich "vordergründig" mit dem 360-Tage-Bankjahr, berechnen aber echte Kalendertage zwischen den Wertstellungstagen. Ich hatte da eine Kontobewegung (Einzahlung) mit "Wertstellung" am 02.07. und danach erst wieder am 28.09.2009 (ebenfalls eine Einzahlung). Dabei haben die für diesen Zeitraum 88 Zinstage benutzt (30 für 02.-31.07 + 31 für den August + 27 für den 01.-27.09.; ab 28.09. galt dann schon das höhere Guthaben für die nächste Zeitscheibe), diese dann jedoch auf ein 360tel Jahr bezogen (also 88/360 * Jahreszins für dieses Guthaben als Zinszahl). Genaugenommen berechnen die über die "verdoppelten langen Monate" Juli/Aug. zwar zwei Zinstage mehr ... aber das relativiert sich durch die Konstellationen im Feb. mit nur 28 Tagen (vom 02.02. bis 02.03. berechnen die außerhalb eines Schaltjahres bestimmt lediglich 28 Tage), sowie vor allem damit, daß die Zinsen "aus den Zinszahlen" in der Tat zunächst nur "im Hintergrund angesammelt" und dann quartalsweise gutgeschrieben werden und somit vorher kein Zinseszinseffekt auf dem Konto zum Tragen kommt...
Merke: Banken wissen schon, wo sie bleiben!!
Euer Mithras, der Goldjunge
Und nicht vergessen: "Papiergeld kehrt früher oder später zu seinem inneren Wert zurück: Null." [Voltaire, 1694-1778]
Ich meinte (und glaube, dass Mithras das tendenziell bestätigt), dass dieses Verschwinden und Auftauchen von Tagen in der Zinsberechnung eventuell Möglichkeiten bietet ein "Zuckerl" mehr abzubekommen.
Wenn ich als Bank alle meine Einlagen mal einen Tag nicht verzinsen muss ... das könnte schon ein Sümmchen sein. Der einzelne Kunde wird dabei nicht "reingelegt", die Rendite seiner Einlage ist ja klar ausgewiesen.
Der kurze Februar "relativiert" übrigens eher den zeitlich näheren doppelt langen Dezember/Januar! Aber natürlich geht es wahrscheinlich beim Hantieren mit solchen "Geldmechanismen" sowieso eher um "kurzfristige" Sachen. Überdies: Auch wenn man nur ein paar Monate mit diesem "Geistertag-Geld" arbeiten kann, weil es sich dann ausgleicht ... bei größeren Summen mag sich das lohnen.
- Datenreisender
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Es gibt auch Bankkunden, die die tageweise Verzinsung für sich zu nutzen wissen, ohne daß die Bank etwas davon hat. Da wird vor allen Nicht-Bankarbeitstagen (Wochenenden, Feiertagen) direkt abends vor Buchungsschluß die gesamte Liquidität vom Kontokorrentkonto auf das Tagesgeldkonto verschoben und am Morgen des ersten Bankarbeitstages nach dem Wochenende/Feiertag wieder auf das Kontokorrentkonto zurückgebucht. Die Bank muß dem Kunden die Einlage halt auch an den Nicht-Bankarbeitstagen verzinsen.Ladon hat geschrieben:Ich meinte (und glaube, dass Mithras das tendenziell bestätigt), dass dieses Verschwinden und Auftauchen von Tagen in der Zinsberechnung eventuell Möglichkeiten bietet ein "Zuckerl" mehr abzubekommen.
Ob sich das lohnt (in Abhängigkeit zu den Buchungsgebühren, der Höhe der Summe, dem Zinssatz) kann sich ja jeder für sich selbst ausrechnen. Mir sind zumindest Firmen bekannt, die das noch vor ein paar Jahren (als die Zinsen noch etwas höher waren) grundsätzlich regelmässig so gemacht haben.
- goldjunge01
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'Ich' bekomme im Februar dasgleiche Gehalt wie im März.
- goldjunge01
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Ich verdiene im November sogar mehr als das Doppelte, bekomme aber nur die Hälfte.lifesgood hat geschrieben:Im November bekomme ich immer das Doppelte ...
Der Chef will es einfach nicht einsehen