Der Fall Böhmermann
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Der eine (Böhmermann) hat den anderen (Erdogan) beleidigt, zumindest empfindet das der Beleidigte so.
Und um das (juristisch) ermitteln zu lassen, kann man Anzeige erstatten. Sowas empfinde ich nicht schlimm, es passiert zigtausendmal in Deutschland, und selbst einem Typen wie Erdogan sollte man 'erlauben' dürfen, sich nicht beleidigen zu lassen.
Von daher finde ich die 'Privatanzeige' von Erdogan völlig legitim. Ich hätte es wahrscheinlich genauso gemacht.
Erfogan hat jedoch ein Politikum draus gemacht, wahrscheinlich weil sein Ego so verletzt ist, dass er Böhmermann grösstmöglich schaden will, evtl. aber auch um Merkel herauszufordern.
Ich persönlich halte ihn eher für wenig clever, und glaube er will einfach nur Böhmermann 'vernichten' Er hat ja auch zuerst die Majestätsbeleidigung als Anzeigengrundlage genommen und danach erst die Privatanzeige. Ich dachte ernsthaft, als er die Privatanzeige nachschob, hat er Merkel (unbedarft) die Möglichkeit gegeben, dass sie ohne Gesichtsverlust aus der Sache rauskommt, indem sie die Majestätsbeleidigung abblockt und auf seine Privatanzeige verweist.
Merkell allerdings halte ich nicht annähernd für soo dumm, Erdogans fehler mit der Privatanzeige nicht zu erkennen. Dass sie dennoch die 103er Anzeige zulässt, ist für mich eindeutiges Zeichen Richtung Erdogan: 'Mach dir keine Sorgen, mein kleiner Diktator, ich stehe zu dir!'
Natürlich muss auch Satire Grenzen haben wie alles im Leben.
Aber hätte Merkel auch ihr ok gegeben wenn es Putin oder Trump gewesen wäre?
Kann demnächst auch der kleine Diktator aus Nordkorea klagen?
Zumindest hat sie jetzt auch weite Teile der Medien gegen sich aufgebracht und das hat sie doch gut gemacht.
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In beiden Fällen hat Merkel ein Problem: Im ersten Fall, weil sie die wegen NATO, Handel und Flüchtlinge als Verhandlungspartner von der EU politisch akzeptierte Türkei als befreundeten Staat ansieht; im zweiten Fall, weil Merkel selbst unnötigerweise voreilig von Beleidigung gesprochen hat.
Ich bleibe dabei: Das Beste wäre ein "Freispruch 1. Klasse" als Exempel für die Türkei.
@Macieju,Vielleicht darf Satire alles. Die Frage ist aber, wo hört Satire auf und wo fängt die bloße Straftat an. Nur weil etwas satirisch gemeint ist, muss es noch lange nicht auch Satire sein. Im konkreten Fall geht es um den Punkt Beleidigung oder nicht.
Satire kann beleidigen,weil es eben SATIRE ist.
oder fängst du auch an dem "Sultan" die Füße zu lecken ?
Die Frage ist zunächst aber, ob es sich hierbei um Satire handelt. Erst wenn das (notfalls juristisch) geklärt ist, kann man sich die Frage stellen, wie weit Satire gehen darf.Zamszyk hat geschrieben:Satire kann beleidigen,weil es eben SATIRE ist.
Ja wer soll denn entscheiden, "ob" etwas Kunst ist oder nicht???MaciejP hat geschrieben:Die Frage ist zunächst aber, ob es sich hierbei um Satire handelt. Erst wenn das (notfalls juristisch) geklärt ist, kann man sich die Frage stellen, wie weit Satire gehen darf.Zamszyk hat geschrieben:Satire kann beleidigen,weil es eben SATIRE ist.
Die Kunstpolizei oder wie
Nein, nein, so geht das nicht. Umgekehrt wird ein Schuh draus:
Jemand (ob er Erdoofgan heißt oder Müller) kann Anzeige erstatten, weil er sich beleidigt fühlt. Der Staatsanwalt prüft, ermittelt ggf und erhebt u.U. dann Anklage. Das Gericht klärt, ob eine formalrechtliche Beleidigung vorliegt und spricht sein Urteil.
So sollte das laufen.
Egal ob nach §x oder §y (wobei man "§x" bei der Gelegenheit gleich abschaffen könnte).
Das war wahrscheinlich die Idee von Böhmermann. Er wollte Herrn Erdogan zeigen, dass in Deutschland die Judikative über Rechtsbrüche entscheidet und nicht die Spitzenpolitiker. Sollte Herr Erdogan tatsächlich Anzeige erstatten, so muss er den normalen Rechtsweg gehen. Wie jeder andere auch. Aber ob sich Herr Erdogan so weit herab lassen wird?MaciejP hat geschrieben:Die Frage ist zunächst aber, ob es sich hierbei um Satire handelt. Erst wenn das (notfalls juristisch) geklärt ist, kann man sich die Frage stellen, wie weit Satire gehen darf.Zamszyk hat geschrieben:Satire kann beleidigen,weil es eben SATIRE ist.
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Hat er doch!!AuCluster hat geschrieben:[
Das war wahrscheinlich die Idee von Böhmermann. Er wollte Herrn Erdogan zeigen, dass in Deutschland die Judikative über Rechtsbrüche entscheidet und nicht die Spitzenpolitiker. Sollte Herr Erdogan tatsächlich Anzeige erstatten, so muss er den normalen Rechtsweg gehen. Wie jeder andere auch. Aber ob sich Herr Erdogan so weit herab lassen wird?
Er hat auch als Privatperson Anzeige Erstattet !
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Der Fall Böhmermann ist offensichtlich gar keiner! Alles nur heiße Luft!§ 103 StGB
Beleidigung von Organen und Vertretern ausländischer Staaten
(1) Wer ein ausländisches Staatsoberhaupt oder wer mit Beziehung auf ihre Stellung ein Mitglied einer ausländischen Regierung, das sich in amtlicher Eigenschaft im Inland aufhält, oder einen im Bundesgebiet beglaubigten Leiter einer ausländischen diplomatischen Vertretung beleidigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe, im Falle der verleumderischen Beleidigung mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.
Hätten da die Bundeskanzlerin, die Bundesregierung, die Tagesschau etc. nicht auch mal selbst drauf kommen können?
Hier eine Zusammenfassung mit einer Erklärung,die den SachverhaltDatenreisender hat geschrieben:Hat eigentlich irgendjemand mal den oft genannten § 103 StGB gelesen?
ganz gut rüberbringt:
http://www.spiegel.de/politik/deutschla ... 87478.html
Beispiele und die Konsequenzen:
http://www.spiegel.de/fotostrecke/belei ... 36334.html
T.
und Du veränderst Dein Leben"
"Die kürzesten Wörter ( ja,nein ) erfordern das meiste
Nachdenken"
Pythagoras von Samos
Ganz genauso.Titan hat geschrieben:Hier eine Zusammenfassung mit einer Erklärung,die den SachverhaltDatenreisender hat geschrieben:Hat eigentlich irgendjemand mal den oft genannten § 103 StGB gelesen?
ganz gut rüberbringt:
http://www.spiegel.de/politik/deutschla ... 87478.html
Beispiele und die Konsequenzen:
http://www.spiegel.de/fotostrecke/belei ... 36334.html
T.
Oder einfach, wer ein Staatsoberhaupt (egal wo) oder einen Untergebenen (Im Inland) beleidigt......
Stimmt, das war schlecht ausgedrückt, ich hätte besser "ob es sich hierbei nicht um Satire handelt" schreiben sollen. Wenn wir bei der Prämisse bleiben, dass Satire/Kunst und Straftat sich gegenseitig ausschließen, dann wäre bei einer Verurteilung Böhmermanns zumindest klar, dass es sich nicht um Satire gehandelt hat. Egal wie die Verhandlung aber ausgeht, man wird daraus trotzdem nicht im positiven Sinne schließen können, ob eine Satire vorlag. Sprich: das Gericht wird die Satire höchstens falsifizieren können.Ladon hat geschrieben:Jemand (ob er Erdoofgan heißt oder Müller) kann Anzeige erstatten, weil er sich beleidigt fühlt. Der Staatsanwalt prüft, ermittelt ggf und erhebt u.U. dann Anklage. Das Gericht klärt, ob eine formalrechtliche Beleidigung vorliegt und spricht sein Urteil.
So sollte das laufen.
Was ich eigentlich sagen wollte: Bei der ganzen Diskussion scheint die allgemein diskutierte Frage zu sein "Wie weit darf Satire gehen?". Ich finde, das ist aber schon ein Schritt zu weit gedacht, weil es davon ausgeht, dass hier eine Satire vorlagt. Das ist m.E. aber halt nicht so eindeutig der Fall.
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Die Gerichte dürfen den Paragrafen 103 nicht anwenden
Die Ermächtigungserklärung von Kanzlerin Angela Merkel zur Strafverfolgung von Jan Böhmermann wegen Beleidigung von Organen und Vertretern ausländischer Staaten nach Paragraph 103 des Strafgesetzbuches (StGB) ist unwirksam.
Hier sind die Gründe:
Der Paragraph aus dem Jahr 1871, der die sogenannte Majestätsbeleidigung regelt, war tot. Er wurde in der Praxis nicht angewandt und so wenig beachtet, dass man vergaß, ihn aus dem Strafgesetzbuch zu entfernen.
Doch nun hat Merkel ihn zum Leben erweckt und zwar für einen einzigen Fall: Zum Schutz des türkischen Staatschefs Recep Tayyip Erdogan wegen des Schmähgedichts von Moderator Jan Böhmermann. Sie hat in diesem Fall die Ermächtigung zur Strafverfolgung erteilt aber in der gleichen Rede erklärt, dass der Paragraph entbehrlich sei.
Ist ein Straftatbestand aber entbehrlich, hätte sie die Ermächtigung nicht erteilen dürfen. Es geht hier um Strafverfolgung und das schärfste Schwert des Rechtsstaats, das nur als letztes Mittel angewandt werden darf. Mit der Erklärung, dass der Straftatbestand des § 103 StGB entbehrlich ist, hat Merkel ihrer Ermächtigungserklärung* sogleich das rechtliche Fundament entzogen.
Weiterlesen: http://www.huffingtonpost.de/elke-lill/ ... 14780.html
Ob die Kanzlerin als Einzelperson einen Paragraphen für "entbehrlich" hält, hat keine Auswirkung auf dessen Gültigkeit, bis das Parlament die ggf. von ihr initiierte Gesetzesänderung beschlossen hat - und das soll ja selbst nach Merkel erst 2018 der Fall sein. Es ist auch nicht so, dass der betreffende Paragraph nie angewendet wurde. Es gab einige Verfahren und zwar nicht nur der bekannte Fall des Schahs, sondern auch z.B. wegen eines Protests gegen Pinochet. Wem auch das wie graue Vorzeit der BRD vorkommt - noch vor wenigen Jahren hat jemand eine Geldstrafe akzeptiert, nachdem er die Schweizer Bundespräsidentin im Internet grob beleidigt hatte. Apropos: Wer das alles unter "antiquierte Majestätsbeleidigung" abtut, müsste wohl auch gleich Par. 90 StGB hinterfragen, demnaxh die Beleidigung unseres Bundespräsidenten im Amt auch einen eigenen Tatbestand darstellt.
Auch ich mag Erdogan nicht, aber andere mögen (auch) Obama oder die Queen nicht. Soll das ein juristischer Maßstab sein?
So ist es!BOB hat geschrieben:...
Auch ich mag Erdogan nicht, aber andere mögen (auch) Obama oder die Queen nicht. Soll das ein juristischer Maßstab sein?
Bei uns werden Gesetze durch die Legislative (das Parlament) beschlossen oder abgeschafft. Ihre DURCHFÜHRUNG wird durch die Exekutive (die Regierung) geregelt. Ein Mitglied der Exekutive (z.B. die Kanzlerin) hat nichts mit der Gesetzgebung zu tun. Niemand interessiert sich dafür ob sie Gesetze für entbehrlich hält.
Recht und Gerechtigkeit sind zwei Paar Stiefel. So ist das nun mal.
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Soweit zur Theorie.Ladon hat geschrieben:Ein Mitglied der Exekutive (z.B. die Kanzlerin) hat nichts mit der Gesetzgebung zu tun.
Faktisch sieht es zumindest in Deutschland so aus, daß
- Gesetzesinitiativen häufig von der Regierung ausgehen, was nach GG Art 76 (1) so auch vorgesehen ist.
- Kanzler und Vizekanzler nebenbei den Parteien vorstehen, die die stärksten Fraktionen im Bundestag stellen.
Naja, ganz so einfach ist es in diesem Fall nicht.Ladon hat geschrieben:So ist es!BOB hat geschrieben:...
Auch ich mag Erdogan nicht, aber andere mögen (auch) Obama oder die Queen nicht. Soll das ein juristischer Maßstab sein?
Bei uns werden Gesetze durch die Legislative (das Parlament) beschlossen oder abgeschafft. Ihre DURCHFÜHRUNG wird durch die Exekutive (die Regierung) geregelt. Ein Mitglied der Exekutive (z.B. die Kanzlerin) hat nichts mit der Gesetzgebung zu tun. Niemand interessiert sich dafür ob sie Gesetze für entbehrlich hält.
Recht und Gerechtigkeit sind zwei Paar Stiefel. So ist das nun mal.
Der Privatmann Erdogan kann den Privatmann Böhmermann wegen Beleidigung anzeigen. (§158 StGB) Dann geht greift die deutsche Gesetzgebung, die deutschen Anwälte; deutschen Richter usw. Wird Herr Böhmermann für schuldig befunden, wird er bestraft. All das geschieht völlig vorbei an der Regierung.
Eine Anzeige nach §103 (und eine evtl. Schuldsprechung nach diesem Paragraphen) jedoch ist mit deutlich höheren Strafen verbunden. D.h. die Behörden ermitteln zwar genauso wie nach einer Privatanzeige, müssen aber im Schuldfalle ein härteres Urteil fällen.
Und nun kommt eben doch die Regierung ins Spiel. Denn dieser wird mit §104 ein Ermessensspielraum eingeräumt. Nämlich der, dass (bei regierungsunabhängiger Ermittlung eines Schuldspruches) ein höheres Strafmaß zur Anwendung kommt. Genaugenommen hat Frau Merkel genau das getan, was Sie in Ihrer Begründung zur Anwendung des § 103 vehement negiert. Sie hat sich in die Urteilsfindung eingemischt.
Daher ist die Begründung der Frau Merkel für die Freigabe nach § 103 reine Heuchelei. Denn die deutschen Gerichte entscheiden so, oder so. Aufgrund des Bekenntnisses von Frau Merkel zu Herrn Erdogan und gegen Herrn Böhmermann müssen nun jedoch die Gerichte eine härte Strafe aussprechen, sofern die Ermittlungen einen Schuldspruch bedingen.
§103 und 104 haben also schon eine bewusste Verantwortung für die Regierung vorgesehen. Und typisch merkel-like hat sie diese Verantwortung (wieder mal gegen alle Widerstände und gegen den Großteil der Bevölkerung) wahrgenommen. Und auch typisch für Frau Merkel hat sie Ihre Entscheidung abermals als "alternativlos" hingestellt.
Ergo gibt es NUR eine Alternative zur Verhinderung der Anwendung dieses Paragrafen:tobi-nb hat geschrieben:...Und auch typisch für Frau Merkel hat sie Ihre Entscheidung abermals als "alternativlos" hingestellt.
In den Mülleimer der Geschichte.
Dieses Beispiel ist doch auch nur eines von vielen anderen
"Alternativlosigkeiten" in diesem (nicht von mir erwälhltem ) Land.
T.
und Du veränderst Dein Leben"
"Die kürzesten Wörter ( ja,nein ) erfordern das meiste
Nachdenken"
Pythagoras von Samos
Die Entscheidung eine Untersuchung nach 103 zuzulassen, ist das eine. Die Begründung zu dieser Entscheidung das andere. Und genau diese Begründung lässt mir die Hutschnur hochgehen.
Genaugenommen ist es gar keine Begründung für diese eine Entscheidung, weil sie ja genauso für die andere Entscheidungsmöglichkeit (103er nicht zuzulassen) auch gilt. Merkel stellt sich jedoch hin, als die einzig wahre Cheffin, eine Entscheidung fällend, die sie gegen jede Seite der Streithähne kritikimmun macht. Erdogan bekommt einerseits recht, und sollte Böhmermann verurteilt werden, ist sie nicht Schuld, sondern unser demokratisches Rechtssystem.
Aber Merkel ist Schuld, sie ganz allein, sollte Böhmermann (härter) bestraft werden.
Und das weiss diese aalglatte Merkel ganz genau. Ein Politiker mit Charakter hätte sagen können:
"Herr Böhmermann, in der aktuellen Situation, bei der Menschen, Flüchtlinge, notleiden, so ein Gedicht zu verfassen, und dabei einen schwierigen Partner über Mass zu reizen, gehört untersucht und möglicherweise bestraft. Diese Entscheidung wird demokratischerweise nicht durch mich gefällt.
Sie haben jedoch wissentlich eine sowieso schon kritische europäische Krise auf eine zusätzliche Bewährungsprobe gestellt.
Ich entscheide mich daher dafür, diese besondere Situation auch nach dem besonderen Paragrafen 103 untersuchen zu lassen."
Merkel ist wie ein Neutrum. Sie fällt eine Entscheidung und entzieht sich der Verantwortung, da ja nicht sie diese Entscheidung gefällt hat. Sie hat 'bloss' das Alternativlose ausgesprochen.
Danke für Deine Erläuterungtobi-nb hat geschrieben:Um meinen Post etwas zu erläutern...
Merkel ist wie ein Neutrum. Sie fällt eine Entscheidung und entzieht sich der Verantwortung,
da ja nicht sie diese Entscheidung gefällt hat.
Sie hat 'bloss' das Alternativlose ausgesprochen.
Ja..."alternativ-los"--das Wort hat auch schon eine inflationäre Entwicklung hinter sich.
Kann aber nix für solche Art von Vergewaltigung,weil ja das Wort selbst schon vergewaltigt ist:
Eine Umschreibung für ZWANG..."wir schaffen das"-ganz altern...
T.
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