An genau dieser Stelle würde ich das "offizielle Geldsystem" auch gerne besser verstehen. Natürlich gibt es keinen Annahmezwang für Giralgeld, doch gibt es nicht letztendlich einen wie-auch-immer gearteten rechtlichen (offiziellen) Anspruch der Geschäftsbank an die Zentralbank dieses (Giral-)Geld (als offizielles Zahlungsmittel) auch "real" drucken zu lassen (Zeitverzögerung Aufgrund Papiermangels mal ausgeschlossen)?Ladon hat geschrieben:Die Eingangsfrage ist ganz einfach zu beantworten:
Giralgeld ist kein gesetzliches Zahlungsmittel, weil es keinen gesetzlichen Annahmezwang gibt (= KEIN Gesetz in dem steht "ist gesetzliches Zahlungsmittel"). So wie für die vielen anderen "Geldsurrogate", die es gibt und gab.
Das ist alles.
Elektron
PS: Alles nur "offiziell" gemeint, die "außerbanklichen" Sachverhalte ganz außen vor lassend...
EDIT: Ups, richtig gemeint ist noch lange nicht richtig formuliert.