Goodbye Tafelgeschäft
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über einen Zahlungsverkehrsdienstleister auf elektronischem
Wege mit dem Ziel abgewickelt wird, einem
Begünstigten bei einem Zahlungsverkehrsdienstleister einen
Geldbetrag zur Verfügung zu stellen, unabhängig davon, ob
Auftraggeber und Begünstigter dieselbe Person sind;
Quelle http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/Lex ... 009:DE:PDF
Nr. 1781/2006 Artikel 2 Nr. 7
Darauf bezieht sich die 1000er Grenze. Bei seiner Hausbank ist man nicht
ausserhalb der Geschäftsbeziehungen. Und Barkauf ist kein Geldtransfer
im Sinnes des obigen Artikels.
- silverfish
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ich verrate keine insidertips, ich gebe sie sogar gern, auf münzbörsen gibts kein papierkram, sondern nur cash-geschäfte.
ich habe über 80 % meiner transaktionen auf münzbörsen getätigt und dabei viele schnäppchen machen können, die im internet gar nicht möglich gewesen wären.
ich habe aber auch das glück, dass 2 monatliche münzbörsen in meiner nähe sind, ich gehe aber auch auf große münzbörsen z.B. dortmund, berlin, münchen, hannover, hamburg, stuttgart, karlsruhe und noch viel mehr.
habe sogar einmal in holland bei einem händler eine posten weit unter spot-preis kaufen können (grins)