Im Ernst: Hat das jemand behauptet?Klecks hat geschrieben:...
Im Ernst: Nur weil andere das schon länger machen, ist das nicht automatisch was gutes.
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Es geht um das leider oft auftauchende "deutsche Selbstmitleid".
Eine Wertung fand überhaupt nicht statt.
Ich will ja nicht meckern, aber was hast Du denn für ein Problem mit der Sache?Klecks hat geschrieben:...Ach? Goldschatz in der Lüneburger Heide gefundenLadon hat geschrieben: ...
Trotzdem kann sie Ausfuhr genehmigungspflichtig sein! Wenn sie archäologischen Wert hat. Dazu ein Zitat von haufe.de :Alte Münzen dürften in der Regel keinen solchen archäologischen Wert haben und deshalb keine archäologischen Gegenstände sein, weil es sie oft in großer Anzahl gibt und sie meist nicht einmal einem bestimmten Fundort zugeordnet werden können.
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Finde den Fehler! *such such*
217 LMU Goldmünzen, zuerst vom Land Niedersachsen klar als Massenware, also ohne besondere archäologische Bedeutung, eingestuft, dann meldet sich kein Besitzer - und Schwups, schon sind die Münzen von "herausragenden wissenschaftlichen Wert". Sonst müsste man sie ja an den Finder herausgeben.
Das Beispiel zeigt sehr schön, wie schnell aus Massenware plötzlich Kulturgut werden kann, wenn es dem Staat nützt. Und da "archäoligisches" Kulturgut bereits ab einem Wert über 100 EUR unter das neue Gesetz fallen soll
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Wenn da steht, dass einzelne Münzen IN DER REGEL keine archäologische Stücke sind, dann heißt das IN DER REGEL.
Ein wichtiges Kriterium ist auch der FUNDORT. In dem Einzelfallbeispiel ist der Fundort bekannt, es handelt sich nicht um einzelne Münzen, sondern einen "Hort" und es gab keinen Eigentümer.
Ich mache genau das, was Du verlangst: *such*such* die Fehler.
Und wenn es passiert, dass Meldungen verdreht und missinterpretiert werden, dann darf man das sagen, auch wenn die Meldung im Kern wahr ist oder - wie hier - eine bedenkliche Entwicklung aufzeigt.
Wenn sie morgen Alkohol kriminalisieren, habe ich dann ein Problem mit meinem Weinkeller?
Ja, das KANN sein! Prohibitionen gab es schon. Die Drogenpolitik sowieso völlig irrational. Mithin also eine realistische Gefahr.
Trotzdem wird IN DER REGEL medizinischer Alkohol im Arzneischränkchen nicht betroffen sein.