Das ist ein großer IrrtumStreubesitz hat geschrieben:Hallo Donki, seit der Abgeltungssteuer brauchst Du Dir bei der Steuererklärung darüber eh keinen Kopf mehr machen (es sei denn, Dein Tagesgeld liegt in der Schweiz oder so...).Donki hat geschrieben:Ich lasse mein Geld auf dem Girokonto und im Sparstrumpf und verzichte dafür auf 2 Mal Eis am Stil pro jahr. Das entspricht in etwa der derzeitigen Rendite für meine Spargroschen. Dafür bleiben mir die Tränen beim Anblick der Mickerzinsen erspart und bei der Steuererklärung muß ich mir auch keinen Kopf machen.
Streubesitz
Wer einen Steuersatz von mehr als 25% hat, braucht sich in der Tat keinen Kopf darum zu machen.
Wer aber einen persönlichen Steuersatz von weniger als 25% hat, kann eine Rückerstattung der zu viel bezahlten Steuern verlangen. Habe ich z.B. einen Steuersatz von 15% und Kapitaleinkünfte von - sagen wir mal - 1.301,- Euro, dann sind 801,- Euro steuerfrei, die anderen 500,- Euro müssen nur zu etwas mehr als 15% versteuert werden. Es werden mir also bei der Abgeltungssteuer erst 25% abgezogen (=125,- Euro). Gebe ich diese Kapitaleinkünfte bei der Steuer an, dann bekomme ich 50,- Euro vom Staat zurück, da ich ja nur einen Steuersatz habe von 15% habe: 15% von 500,- euro = 75,- Euro.