Meinungen über Tagesgeldkonten

Tagesgespräch zu Wirtschaftsthemen wie Geldmarkt, Börse, Währung, Finanzkrise, Inflation aus Deutschland und der Welt

Moderatoren: Ladon, Forum-Team, Mod-Team

Antworten

Beitrag 30.01.2013, 11:30

Benutzeravatar
Donki
10 Unzen Mitglied
Beiträge: 140
Registriert: 29.01.2011, 10:04
Streubesitz hat geschrieben:
Donki hat geschrieben:Ich lasse mein Geld auf dem Girokonto und im Sparstrumpf und verzichte dafür auf 2 Mal Eis am Stil pro jahr. Das entspricht in etwa der derzeitigen Rendite für meine Spargroschen. Dafür bleiben mir die Tränen beim Anblick der Mickerzinsen erspart und bei der Steuererklärung muß ich mir auch keinen Kopf machen.
Hallo Donki, seit der Abgeltungssteuer brauchst Du Dir bei der Steuererklärung darüber eh keinen Kopf mehr machen (es sei denn, Dein Tagesgeld liegt in der Schweiz oder so...).

Streubesitz
Das ist ein großer Irrtum
Wer einen Steuersatz von mehr als 25% hat, braucht sich in der Tat keinen Kopf darum zu machen.
Wer aber einen persönlichen Steuersatz von weniger als 25% hat, kann eine Rückerstattung der zu viel bezahlten Steuern verlangen. Habe ich z.B. einen Steuersatz von 15% und Kapitaleinkünfte von - sagen wir mal - 1.301,- Euro, dann sind 801,- Euro steuerfrei, die anderen 500,- Euro müssen nur zu etwas mehr als 15% versteuert werden. Es werden mir also bei der Abgeltungssteuer erst 25% abgezogen (=125,- Euro). Gebe ich diese Kapitaleinkünfte bei der Steuer an, dann bekomme ich 50,- Euro vom Staat zurück, da ich ja nur einen Steuersatz habe von 15% habe: 15% von 500,- euro = 75,- Euro.

Beitrag 30.01.2013, 11:54

avalon
5 Unzen Mitglied
Beiträge: 61
Registriert: 25.03.2012, 22:32
Donki hat geschrieben:Das ist ein großer Irrtum
Wer einen Steuersatz von mehr als 25% hat, braucht sich in der Tat keinen Kopf darum zu machen.
Wer aber einen persönlichen Steuersatz von weniger als 25% hat, kann eine Rückerstattung der zu viel bezahlten Steuern verlangen. Habe ich z.B. einen Steuersatz von 15% und Kapitaleinkünfte von - sagen wir mal - 1.301,- Euro, dann sind 801,- Euro steuerfrei, die anderen 500,- Euro müssen nur zu etwas mehr als 15% versteuert werden. Es werden mir also bei der Abgeltungssteuer erst 25% abgezogen (=125,- Euro). Gebe ich diese Kapitaleinkünfte bei der Steuer an, dann bekomme ich 50,- Euro vom Staat zurück, da ich ja nur einen Steuersatz habe von 15% habe: 15% von 500,- euro = 75,- Euro.
Nicht zu vergessen die zu erstattenden 2,75 Euro Soli in Deinem Beispiel (5,5% von den zurückzuzahlenden 50 Euro). :wink:

Beitrag 30.01.2013, 21:07

Benutzeravatar
Streubesitz
5 Unzen Mitglied
Beiträge: 76
Registriert: 08.07.2012, 21:59
Wohnort: Vor Karlsruhe
Donki hat geschrieben:
Streubesitz hat geschrieben:
Donki hat geschrieben:Ich lasse mein Geld auf dem Girokonto und im Sparstrumpf und verzichte dafür auf 2 Mal Eis am Stil pro jahr. Das entspricht in etwa der derzeitigen Rendite für meine Spargroschen. Dafür bleiben mir die Tränen beim Anblick der Mickerzinsen erspart und bei der Steuererklärung muß ich mir auch keinen Kopf machen.
Hallo Donki, seit der Abgeltungssteuer brauchst Du Dir bei der Steuererklärung darüber eh keinen Kopf mehr machen (es sei denn, Dein Tagesgeld liegt in der Schweiz oder so...).

Streubesitz
Das ist ein großer Irrtum
Wer einen Steuersatz von mehr als 25% hat, braucht sich in der Tat keinen Kopf darum zu machen.
Wer aber einen persönlichen Steuersatz von weniger als 25% hat, kann eine Rückerstattung der zu viel bezahlten Steuern verlangen. Habe ich z.B. einen Steuersatz von 15% und Kapitaleinkünfte von - sagen wir mal - 1.301,- Euro, dann sind 801,- Euro steuerfrei, die anderen 500,- Euro müssen nur zu etwas mehr als 15% versteuert werden. Es werden mir also bei der Abgeltungssteuer erst 25% abgezogen (=125,- Euro). Gebe ich diese Kapitaleinkünfte bei der Steuer an, dann bekomme ich 50,- Euro vom Staat zurück, da ich ja nur einen Steuersatz habe von 15% habe: 15% von 500,- euro = 75,- Euro.
Stimmt, Du hast Recht. smilie_14

Ist es eigentlich in einem solchen Fall dann so, daß die (im Beispiel) 500.- Kapitaleinkünfte auf das normale Einkommen (welches hier zum Steuersatz von 15% geführt hatte) oben drauf geschlagen werden, und ein neuer "Grenzsteuersatz" (>= 15%, aber <=25%) gebildet wird, bzw. die Progression fortgeführt?
Vermutlich Ja, sonst wäre ja ein aktienbesitzender-Multimillionär ohne festes Arbeitseinkommen krass bevorteilt, insofern wohl eine blöde Frage.... smilie_18

Viele Grüße,
Streubesitz

Beitrag 31.01.2013, 08:19

gunie76
½ Unze Mitglied
Beiträge: 7
Registriert: 20.01.2013, 09:32
Ja, bin selber seit 2 Jahren bei Cortal Consors. Habe bisher gute Erfahrungen gemacht. Derzeit gibt es 1,0% Zinsen. Benutze das TAN per SMS Verfahren.
Seit dem 10. Januar gibts allerdings für Neukunden nur noch 1,85% statt 2% für ein Jahr garantiert.

Beitrag 31.01.2013, 11:53

Benutzeravatar
Donki
10 Unzen Mitglied
Beiträge: 140
Registriert: 29.01.2011, 10:04
Streubesitz hat geschrieben:
Donki hat geschrieben:
Streubesitz hat geschrieben:
Donki hat geschrieben:Ich lasse mein Geld auf dem Girokonto und im Sparstrumpf und verzichte dafür auf 2 Mal Eis am Stil pro jahr. Das entspricht in etwa der derzeitigen Rendite für meine Spargroschen. Dafür bleiben mir die Tränen beim Anblick der Mickerzinsen erspart und bei der Steuererklärung muß ich mir auch keinen Kopf machen.
Hallo Donki, seit der Abgeltungssteuer brauchst Du Dir bei der Steuererklärung darüber eh keinen Kopf mehr machen (es sei denn, Dein Tagesgeld liegt in der Schweiz oder so...).

Streubesitz
Das ist ein großer Irrtum
Wer einen Steuersatz von mehr als 25% hat, braucht sich in der Tat keinen Kopf darum zu machen.
Wer aber einen persönlichen Steuersatz von weniger als 25% hat, kann eine Rückerstattung der zu viel bezahlten Steuern verlangen. Habe ich z.B. einen Steuersatz von 15% und Kapitaleinkünfte von - sagen wir mal - 1.301,- Euro, dann sind 801,- Euro steuerfrei, die anderen 500,- Euro müssen nur zu etwas mehr als 15% versteuert werden. Es werden mir also bei der Abgeltungssteuer erst 25% abgezogen (=125,- Euro). Gebe ich diese Kapitaleinkünfte bei der Steuer an, dann bekomme ich 50,- Euro vom Staat zurück, da ich ja nur einen Steuersatz habe von 15% habe: 15% von 500,- euro = 75,- Euro.
Stimmt, Du hast Recht. smilie_14

Ist es eigentlich in einem solchen Fall dann so, daß die (im Beispiel) 500.- Kapitaleinkünfte auf das normale Einkommen (welches hier zum Steuersatz von 15% geführt hatte) oben drauf geschlagen werden, und ein neuer "Grenzsteuersatz" (>= 15%, aber <=25%) gebildet wird, bzw. die Progression fortgeführt?
Vermutlich Ja, sonst wäre ja ein aktienbesitzender-Multimillionär ohne festes Arbeitseinkommen krass bevorteilt, insofern wohl eine blöde Frage.... smilie_18

Viele Grüße,
Streubesitz
Ich bin mir nicht ganz sicher, ob ich deine Frage richtig verstanden habe. Also ich denke es ist so:
Habe ich ein mickriges Einkommen, auf dass ich 15% Steuern bezahlen muss, aber dicke Kapitaleinkünfte, sagen wir mal spaßeshalber von 300.000 Euro, dann erhöht sich mein persönlicher Steuersatz auf 25%. D.h. also, mein Steuersatz erhöht sich, aber ich muss jetzt nicht alles mit 42% versteuern, da ja der Steuersatz für Kapitaleinkünfte mit 25% gedeckelt ist.
Denn: habe ich gar keine Einkünfte = Steuersatz = 0 % behält die Bank ja auch erst einmal 25% der Einkünfte ein und dann kann ich bei der Steuererklärung Kapitalertragssteuern zurückverlangen, solange ich nicht so viel Einkünfte habe, dass ich locker die 25%-Hürde überspringe. Bin ich also eine arme Sau, habe 0 Einkommen aber 1.300,- an Kapitaleinkünften, dann muss ich zwar theoretisch 499,- davon versteuern (801,- sind ja steuerfrei). Da es aber eine Steuer-Freigrenze gibt, bekomme ich die auf die 499,- Euro gezahlten Steuern (also knapp 125,- Euro + gezahlten Soli) komplett zurück.

Ein Aktien besitzender Multimillionär ohne festes Arbeitseinkommen zahlt also max. 25% Steuern + Soli.

Fazit: bei Geringverdienern erhöhen hohe Kapitaleinkünfte den persönlichen Steuersatz, bei Einkommensmillionären dagegen sinkt die Gesamt-Steuerlast, da auch ein Einkommensmillionär nur 25% auf seine Kapitaleinkommen zahlen muss. Vor der Einführung der Abgeltungssteuer musste der Einkommensmillionär nämlich seine Kapitaleinkünfte bei der Steuer angeben und dann wurden sie - genauso wie sein Gehalt - mit mehr als 42% versteuert. Gewinner der Einführung der Abgeltungssteuer sind also (wie kann es auch anders sein in unserem Lande) diejenigen, die ein hohe Gehalt beziehen und hohe Kapitaleinkünfte haben. Allerdings:
früher musste man seine Kapitaleinkünfte selbst bei der Steuer angeben; die zu entrichtenden Steuern wurden nicht automatisch von der Bank einbehalten und abgeführt. Es dürften aber wohl nur wenige aufrichtige Großverdiener gewesen sein, die ihre Kapitaleinkünfte ehrlich angegeben haben. Hinzu kommt, dass damals Spekulationsgewinne aus Wertpapieren, die länger als 1 Jahr gehalten wurden, steuerfrei blieben. Das war wohl auch ein Grund mit, warum die Abgeltungssteuer eingeführt wurde.


P.S.: nachdem ich diesen langen Brei geschrieben habe, habe ich auch deine oben gestellte Frage verstanden smilie_11
Meine Antwort darauf: ja, genauso ist es.

Beitrag 31.01.2013, 12:28

Benutzeravatar
Goldhamster79
Gold-Guru
Beiträge: 4082
Registriert: 21.01.2011, 20:42
Wohnort: EUdSSR
Edit: Offenbar ist der Vorbeitrag verschwunden, in dem sehr richtig erwähnt war, dass vermögendere Kunden durch die Abschaffung der Steuerfreiheit für neu gekaufte Aktien und Fondsanteile nach einer mind. einjährigen Haltedauer ebenso zu den Benachteiligten dieser Reform gehörten, worauf sich meine Antwort bezog:
Edit Ende.


Richtig, Verlierer der Abgeltungssteuer waren alle durch die Bank.

Wohl dem der noch Altbestand hat, manche Bank hat für diesen damals sogar ein getrenntes Depot eingerichtet, um eine Bestandstrennung zu gewährleisten, die sonst gerade bei Sparplänen schwierig wäre.

Und damit sind wir nun sehr offtopic vom Tagesgeld und der Steuerfrage für Österreich smilie_08

Beitrag 31.01.2013, 20:50

Benutzeravatar
Streubesitz
5 Unzen Mitglied
Beiträge: 76
Registriert: 08.07.2012, 21:59
Wohnort: Vor Karlsruhe
Donki hat geschrieben:
Streubesitz hat geschrieben:
Donki hat geschrieben:
Streubesitz hat geschrieben:
Donki hat geschrieben:Ich lasse mein Geld auf dem Girokonto und im Sparstrumpf und verzichte dafür auf 2 Mal Eis am Stil pro jahr. Das entspricht in etwa der derzeitigen Rendite für meine Spargroschen. Dafür bleiben mir die Tränen beim Anblick der Mickerzinsen erspart und bei der Steuererklärung muß ich mir auch keinen Kopf machen.
Hallo Donki, seit der Abgeltungssteuer brauchst Du Dir bei der Steuererklärung darüber eh keinen Kopf mehr machen (es sei denn, Dein Tagesgeld liegt in der Schweiz oder so...).

Streubesitz
Das ist ein großer Irrtum
Wer einen Steuersatz von mehr als 25% hat, braucht sich in der Tat keinen Kopf darum zu machen.
Wer aber einen persönlichen Steuersatz von weniger als 25% hat, kann eine Rückerstattung der zu viel bezahlten Steuern verlangen. Habe ich z.B. einen Steuersatz von 15% und Kapitaleinkünfte von - sagen wir mal - 1.301,- Euro, dann sind 801,- Euro steuerfrei, die anderen 500,- Euro müssen nur zu etwas mehr als 15% versteuert werden. Es werden mir also bei der Abgeltungssteuer erst 25% abgezogen (=125,- Euro). Gebe ich diese Kapitaleinkünfte bei der Steuer an, dann bekomme ich 50,- Euro vom Staat zurück, da ich ja nur einen Steuersatz habe von 15% habe: 15% von 500,- euro = 75,- Euro.
Stimmt, Du hast Recht. smilie_14

Ist es eigentlich in einem solchen Fall dann so, daß die (im Beispiel) 500.- Kapitaleinkünfte auf das normale Einkommen (welches hier zum Steuersatz von 15% geführt hatte) oben drauf geschlagen werden, und ein neuer "Grenzsteuersatz" (>= 15%, aber <=25%) gebildet wird, bzw. die Progression fortgeführt?
Vermutlich Ja, sonst wäre ja ein aktienbesitzender-Multimillionär ohne festes Arbeitseinkommen krass bevorteilt, insofern wohl eine blöde Frage.... smilie_18

Viele Grüße,
Streubesitz
Ich bin mir nicht ganz sicher, ob ich deine Frage richtig verstanden habe. Also ich denke es ist so:
Habe ich ein mickriges Einkommen, auf dass ich 15% Steuern bezahlen muss, aber dicke Kapitaleinkünfte, sagen wir mal spaßeshalber von 300.000 Euro, dann erhöht sich mein persönlicher Steuersatz auf 25%. D.h. also, mein Steuersatz erhöht sich, aber ich muss jetzt nicht alles mit 42% versteuern, da ja der Steuersatz für Kapitaleinkünfte mit 25% gedeckelt ist.
Denn: habe ich gar keine Einkünfte = Steuersatz = 0 % behält die Bank ja auch erst einmal 25% der Einkünfte ein und dann kann ich bei der Steuererklärung Kapitalertragssteuern zurückverlangen, solange ich nicht so viel Einkünfte habe, dass ich locker die 25%-Hürde überspringe. Bin ich also eine arme Sau, habe 0 Einkommen aber 1.300,- an Kapitaleinkünften, dann muss ich zwar theoretisch 499,- davon versteuern (801,- sind ja steuerfrei). Da es aber eine Steuer-Freigrenze gibt, bekomme ich die auf die 499,- Euro gezahlten Steuern (also knapp 125,- Euro + gezahlten Soli) komplett zurück.

Ein Aktien besitzender Multimillionär ohne festes Arbeitseinkommen zahlt also max. 25% Steuern + Soli.

Fazit: bei Geringverdienern erhöhen hohe Kapitaleinkünfte den persönlichen Steuersatz, bei Einkommensmillionären dagegen sinkt die Gesamt-Steuerlast, da auch ein Einkommensmillionär nur 25% auf seine Kapitaleinkommen zahlen muss. Vor der Einführung der Abgeltungssteuer musste der Einkommensmillionär nämlich seine Kapitaleinkünfte bei der Steuer angeben und dann wurden sie - genauso wie sein Gehalt - mit mehr als 42% versteuert. Gewinner der Einführung der Abgeltungssteuer sind also (wie kann es auch anders sein in unserem Lande) diejenigen, die ein hohe Gehalt beziehen und hohe Kapitaleinkünfte haben. Allerdings:
früher musste man seine Kapitaleinkünfte selbst bei der Steuer angeben; die zu entrichtenden Steuern wurden nicht automatisch von der Bank einbehalten und abgeführt. Es dürften aber wohl nur wenige aufrichtige Großverdiener gewesen sein, die ihre Kapitaleinkünfte ehrlich angegeben haben. Hinzu kommt, dass damals Spekulationsgewinne aus Wertpapieren, die länger als 1 Jahr gehalten wurden, steuerfrei blieben. Das war wohl auch ein Grund mit, warum die Abgeltungssteuer eingeführt wurde.


P.S.: nachdem ich diesen langen Brei geschrieben habe, habe ich auch deine oben gestellte Frage verstanden smilie_11
Meine Antwort darauf: ja, genauso ist es.
Ok, danke für die Aufklärung&Bestätigung!
Hatte mir übrigens auch einen Knoten in die Finger getippt bei meinem Beitrag. Das kommt davon, wenn man sich zu nahe ans Steuerrecht bewegt....

Gruß,
Streubesitz

Beitrag 31.01.2013, 20:56

Benutzeravatar
Streubesitz
5 Unzen Mitglied
Beiträge: 76
Registriert: 08.07.2012, 21:59
Wohnort: Vor Karlsruhe
Goldhamster79 hat geschrieben:Richtig, Verlierer der Abgeltungssteuer waren alle durch die Bank.
Einspruch, fast alle.... der Multimillionär, der auf seinem ererbten Aktienpaket hockt und auf seine Dividenden nur noch max 25% abgeben muß, ist kein Verlierer :evil:

Ich fand die alte Regelung mit persönlichem Steuersatz und mit Spekulationsfrist gerechter.

Gruß,
Streubesitz

Beitrag 31.01.2013, 21:43

lifesgood
... ich glaube mal, dass dieser hypothetische Multimillionär in der Vergangenheit wohl viel über Aktien mit Haltedauer über 1 Jahr und damit steuerfrei gemacht hat.

Somit ist auch er ein Verlierer der Abgeltungssteuer weil die gänzlich steuerfreien Einnahmen weggefallen sind.

Gerecht sind beide Lösungen nicht. Gerecht wäre, jegliches Zinseinkommen und Spekulationsgewinne mit dem persönlichen Steuersatz zu versteuern.

lifesgood

Beitrag 01.02.2013, 08:39

Benutzeravatar
Ladon
Moderator
Beiträge: 6664
Registriert: 17.05.2010, 13:38
Wohnort: Terra
Noch gerechter - und einfacher - wäre es überhaupt JEDEN Zufluss gleichmäßig zu versteuern.

Bin - wie die meisten wissen - kein Freund von VERMEINTLICH einfchen "Lösungen" (die bei näherer Betrachtung in 999 von 1.000 Fällen eh keine solchen sind), aber in dieser Frage kann es nur eine Basis geben:
Bei Berücksichtigung eines Freibetrages pro Nase jeden Zufluss versteuern. Und zwar für jede "Person", egal ob "natürliche" oder "juristische".
Höflichkeit ist keine Schwäche - Empathie ist keine Dummheit - Moral ist nicht moralinsauer

Beitrag 01.02.2013, 09:32

Benutzeravatar
Datenreisender
Gold-Guru
Beiträge: 9011
Registriert: 20.03.2010, 20:56
Ladon hat geschrieben:Noch gerechter - und einfacher - wäre es überhaupt JEDEN Zufluss gleichmäßig zu versteuern.
Was hat Diebstahl mit Gerechtigkeit zu tun?

Beitrag 01.02.2013, 09:35

Benutzeravatar
ebsas
10 Unzen Mitglied
Beiträge: 330
Registriert: 01.03.2011, 12:23
Wohnort: Vogtland
Schaut euch mal diese Bank an: GE Capital Direkt. Bin schon längere Zeit da Kunde und auch zufrieden.
Sie haben ein vernünftiges Geschäftsmodell.

Beitrag 01.02.2013, 09:42

Benutzeravatar
Datenreisender
Gold-Guru
Beiträge: 9011
Registriert: 20.03.2010, 20:56
ebsas hat geschrieben:Schaut euch mal diese Bank an: GE Capital Direkt. Bin schon längere Zeit da Kunde und auch zufrieden.
Sie haben ein vernünftiges Geschäftsmodell.
General Electric. Erbauer der Fukushima Daiichi Nuclear Power Plant.
Das sind die Guten. Mit denen will ich auch Geschäfte machen! smilie_11

Beitrag 01.02.2013, 11:42

Benutzeravatar
Ladon
Moderator
Beiträge: 6664
Registriert: 17.05.2010, 13:38
Wohnort: Terra
Datenreisender hat geschrieben:
Ladon hat geschrieben:Noch gerechter - und einfacher - wäre es überhaupt JEDEN Zufluss gleichmäßig zu versteuern.
Was hat Diebstahl mit Gerechtigkeit zu tun?
Das ist doch Kokolores. Ich will Schulen, ich will Polizei, ich will Gerichte, ich will Militär, ich will Wasserversorgung und und und ... all diese Dinge, die in den Händen einzelner (oder sagen wir: gewinnorientierter Interessengruppen) gefährlich wirken können und die eine Gesellschaft gemeinsam regelt.

Die Tatsache, dass Staatswesen nicht so funktionieren wie man sich das vorstellen könnte, bedeutet doch nicht, dass "Steuern" an sich und a priori Diebstahl wären. Steuern sind die "Bezahlung" für Aufgaben, die eine Gemeinschaft gemeinschaftlich bewältigt.
Solche Sprüche sind echt ärgerlich!
Höflichkeit ist keine Schwäche - Empathie ist keine Dummheit - Moral ist nicht moralinsauer

Beitrag 01.02.2013, 11:49

Benutzeravatar
Datenreisender
Gold-Guru
Beiträge: 9011
Registriert: 20.03.2010, 20:56
Ladon hat geschrieben:Die Tatsache, dass Staatswesen nicht so funktionieren wie man sich das vorstellen könnte, bedeutet doch nicht, dass "Steuern" an sich und a priori Diebstahl wären.
Stimmt, es geht per Definition eher in Richtung Nötigung, räuberische Erpressung, Raub, Schutzgeld.
Ladon hat geschrieben:Steuern sind die "Bezahlung" für Aufgaben, die eine Gemeinschaft gemeinschaftlich bewältigt.
Sofern die Besteuerten selbst über die Besteuerung und die daraus zu bewältigenden Aufgaben entscheiden. Ansonsten siehe oben.
Ladon hat geschrieben:Solche Sprüche sind echt ärgerlich!
smilie_08

Beitrag 01.02.2013, 11:51

Benutzeravatar
Goldhamster79
Gold-Guru
Beiträge: 4082
Registriert: 21.01.2011, 20:42
Wohnort: EUdSSR
Nene, Ladon, sie sind großteils berechtigt.

Warum soll es eine Steuergerichtigkeit geben, es gibt schließlich auch keine Raubgerechtigung oder Diebstahlsgerechtigkeit.

Das Bildungswesen in staatlicher Hand ist doch nur noch Umerziehung und Zwangsindoktrinierung auf die Staatshörigkeit und gegen Individualismus,
die weiteren Punkte gehen durchaus als Aufgaben einer erweiterten Staatsdefinition durch, wobei das "und, und, und" schon wieder fraglich erscheint ;)

Jedoch haben wir schon lange keinen Staat mehr, der sich auf Bereitstellung öffentlicher Güter und allgemeiner Sicherheit, also seiner Grundaufgaben beschränkt,
daher sind derartige Aussagen großteils berechtigt.
Zuletzt geändert von Goldhamster79 am 01.02.2013, 11:54, insgesamt 1-mal geändert.

Beitrag 01.02.2013, 11:52

Benutzeravatar
Ladon
Moderator
Beiträge: 6664
Registriert: 17.05.2010, 13:38
Wohnort: Terra
Das ist genau das, was ich sage: Die bestehenden Verhältnisse dürfen gern kritisiert und meinetwegen abgelehnt werden - dafür gibt es Gründe genug. Das PRINZIP so abzutun, ist "ärgerlich".
Höflichkeit ist keine Schwäche - Empathie ist keine Dummheit - Moral ist nicht moralinsauer

Beitrag 01.02.2013, 12:05

Benutzeravatar
Datenreisender
Gold-Guru
Beiträge: 9011
Registriert: 20.03.2010, 20:56
Ladon hat geschrieben:Das ist genau das, was ich sage: Die bestehenden Verhältnisse dürfen gern kritisiert und meinetwegen abgelehnt werden - dafür gibt es Gründe genug. Das PRINZIP so abzutun, ist "ärgerlich".
Wenn jemandem gegen dessen Willen und Selbstbestimmung und unter Zwang und unter Androhung von Gewalt und sonstigen Übeln (Freiheit, Leben) etwas weggenommen wird, dann kann das aus Prinzip nicht gerecht sein. Aber wie wir wissen, kann es Recht sein. Es gibt keine Steuergerechtigkeit, genauso wenig, wie es Gerechtigkeit auf dieser Welt gibt.

Ich behaupte: Wer sich in Deutschland weigert, seine Schutzgeldzahlungen zu leisten und sich wie ein freier Mann verteidigt, wird vom Staat (bzw. dessen Schergen) getötet.

Beitrag 01.02.2013, 12:30

Benutzeravatar
Ladon
Moderator
Beiträge: 6664
Registriert: 17.05.2010, 13:38
Wohnort: Terra
Willst Du oder kannst Du es nicht verstehen?

Du kritisierst BESTEHENDE VERHÄLTNISSE! Dafür kann man gute Gründe anführen. Aber das ändert nichts daran, dass das Prinzip, dass die Mitglieder einer Gemeinschaft in einen Pool einzahlen, um aus diesem Pool gemeinschaftliche Ausgaben zu finanzieren, weder Diebstahl noch Unterdrückung ist, sondern eine kluge Sache.

Basierst Du dies auf völliger Freiwilligkeit wird die Folge sein, dass die "ehrlichen" zahlen und die "raffinierten Trickser" nicht. Ob das dann bessere Verhältnisse sind, wage ich zu bezweifeln.

"Warum soll ich für Schulen zahlen?" fragte der Kinderlose. Als er aber alt, hilflos und inkontinent im Rollstuhl saß, hätte er dann doch gern einen gut ausgebildeten Pfleger gehabt. Nur konnte er DANN nicht mehr dafür zahlen.

Sorry - dieser kategorische "Sumps" ist und bleibt "ärgerlich". Tut mir leid. Ist nix persönliches.
Höflichkeit ist keine Schwäche - Empathie ist keine Dummheit - Moral ist nicht moralinsauer

Beitrag 01.02.2013, 12:40

Benutzeravatar
Datenreisender
Gold-Guru
Beiträge: 9011
Registriert: 20.03.2010, 20:56
Ladon hat geschrieben:Willst Du oder kannst Du es nicht verstehen?
Kann nicht ...
Ladon hat geschrieben:Du kritisierst BESTEHENDE VERHÄLTNISSE!
Inkl. der dahinterstehenden Prinzipien!
Ladon hat geschrieben:Dafür kann man gute Gründe anführen. Aber das ändert nichts daran, dass das Prinzip, dass die Mitglieder einer Gemeinschaft in einen Pool einzahlen, um aus diesem Pool gemeinschaftliche Ausgaben zu finanzieren, weder Diebstahl noch Unterdrückung ist, sondern eine kluge Sache.
Vorher müssten die Mitglieder der Gemeinschaft aber erstmal selbst wählen, was denn überhaupt gemeinschaftliche Aufgaben sein sollen.
Ladon hat geschrieben:Basierst Du dies auf völliger Freiwilligkeit wird die Folge sein, dass die "ehrlichen" zahlen und die "raffinierten Trickser" nicht. Ob das dann bessere Verhältnisse sind, wage ich zu bezweifeln.
Nein, in einer anarchischen Gesellschaft würden diejenigen, die sich nicht an freiwillige Vereinbarungen ("Verträge") halten, von den Leistungen der Gemeinschaft bzw. in letzter Konsequenz aus der Gemeinschaft selbst ausgeschlossen.
Ladon hat geschrieben:"Warum soll ich für Schulen zahlen?" fragte der Kinderlose. Als er aber alt, hilflos und inkontinent im Rollstuhl saß, hätte er dann doch gern einen gut ausgebildeten Pfleger gehabt. Nur konnte er DANN nicht mehr dafür zahlen.
Seit wann brauchen wir Schulen? Kinder brauchen keine Schulen, Kinder brauchen Unterricht.

Antworten