Nicht alle physisch ausliefernden Gold-ETFs (Fonds) nach einem Jahr steuerfrei?

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pstein
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Ich bin bisher davon ausgegangen, dass der Kursgewinn ALLER Gold-ETFs (Fonds), die mit physischem Gold unterlegt sind
und die eine physische Auslieferung (gegen Gebühr) anbieten, nach einem Jahr steuerfrei sind.

Beispiele:
Xetrag Gold (WKN A0S9GB)
oder
Euwax Gold (WKN EWG2LD)

Jetzt kommen mir aber Zweifel.
Die Kursgewinnfreiheit scheint nicht für alle Gold-ETFs zu gelten, wie etwa

Swisscanto (ZKB) Gold (notiert in EUR; Schweiz) ) (WKN A0RK9Z)
oder
Swisscanto (ZKB) Gold (notiert in CHF; Schweiz) (WKN A1JMX0)
oder
SPDR Gold (in USD, USA) (WKN A0Q27V)

Kann das jemand bestätigen?

Warum besteht hier keine Steuerfreiheit?
Aus den Steuervorschriften ist da nichts zu entnehmen.

Liegt das generell an dem ausländischen Sitz der Fondsgesellschaft?

Oder an einer (unbekannten) Fonds/ETF Konstruktion?

Danke
Peter

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puffi
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ISO20022
1 Unze Mitglied
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Registriert: 07.01.2025, 16:54
Warum das in den Steuervorschriften nicht sofort ersichtlich ist: § 23 EStG bezieht sich primär auf „sonstige Wirtschaftsgüter“ wie physisches Gold, und die Gleichstellung von ETCs mit Auslieferungsanspruch wurde erst durch Rechtsprechung (z. B. BFH-Urteile) geklärt. Für ETFs fehlt diese Gleichstellung, weil sie als Kapitalanlagen gelten, die der Abgeltungssteuer unterliegen (§ 20 EStG).

Die Steuerfreiheit gilt nur für ETCs wie Xetra-Gold oder Euwax Gold, die unter deutschem Recht explizit als physisches Gold behandelt werden. Bei ausländischen ETFs wie Swisscanto oder SPDR Gold musst du mit der Abgeltungssteuer rechnen, auch wenn sie physisch hinterlegt sind und eine Auslieferung bieten. Es lohnt sich, die Produktbeschreibung und ggf. einen Steuerberater zu checken, um sicherzugehen.

Hoffe, das klärt deine Zweifel! 😊

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Deichgraf
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Registriert: 18.07.2011, 18:49
Interessantes Thema. Mich interessiert eher weniger das Was als das Warum.
Spekuliere mal vor mich hin:

ETC ist ein Schuldschein eines Unternehmens, eine Art "Anleihe", die auf Gold lautet. Das Unternehmen schuldet dem Inhaber des Scheins also einen "Betrag" in Gold. Ich wäre dann Eigentümer lediglich des Schuldscheins, während das Gold dem Unternehmen gehört. Realisierte Gewinne aus Schuldscheinen, ob sie sich beim Weiterverkauf oder bei Fälligstellung ergeben, wären dann (nach der jeweiligen Spekulationsfrist) steuerfrei. Erträge, die Einkommen wären wie Zinsen o.Ä., fallen ja nicht an.

Wenn der ETF für mich Gold kauft und bunkert, ist das keine "Anleihe" (Schuldschein). Allerdings wäre ich auch nicht Eigentümer z.B. eines bestimmten Barrens mit einer bestimmten Seriennummer (Modell Schließfach). Somit wäre es nicht sicher, dass das (nach der Frist) mit Gewinn verkaufte Gold genau das ist, das ich anfangs gekauft habe. Dann hätte ich dieses Gold eben nicht nachweislich über die Spekulationsfrist gehalten und müsste zwangsläufig den Gewinn versteuern. Ein ETF ist nicht mein Schließfach. Ich bin lediglich Miteigentümer einer abstrakten oder auch "anonymen" Goldmenge, die sich ständig (Seriennummern) verändert.


Mal so als ein erster spontaner Gedanke dazu. Muss nicht richtig sein.

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pstein
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puffi hat geschrieben: 25.03.2025, 13:08 Vieleicht hilfts:

https://zendepot.de/etf/gold-etf
Danke!

Super zusammengefasste Beschreibung mit allen Infos!

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Salami6
500 g Barren Mitglied
Beiträge: 534
Registriert: 19.09.2017, 14:36
Beim mitlesen stellt sich mir die Frage: warum kauft man Gold-ETCs?
Der einfache Weg ist die direkte Anlage in Goldmünzen, die Haltezeit von einem Jahr spielt dann keine Rolle da in der Regel nicht nachprüfbar.
Träumer erwachet.

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guinee
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Registriert: 15.04.2021, 14:57
Ich kann das durchaus nachvollziehen. Physisches Gold hat schon so seine Probleme...
Man kann es nicht wirklich mit ein paar Klicks auf der Tastatur verkaufen und wer keinen Tresor oder Schließfach haben möchte, hat bei der Lagerung des Goldes ein Problem. Kauf und Verkauf ist darüber hinaus auch mit nicht zu unterschätzenden Transaktionskosten verbunden.
Demgegenüber steht Kauf/Verkauf/Depot eines Wertpapiers mit ähnlicher Funktion und das "Gottvertrauen" bei Bedarf seinen eingezahlten Anteil tatsächlich in Unze, Sovereign, Gold Dollar, oder Goldstaub zu bekommen.
Eine Studie kam zu dem Ergebnis, dass jedes Jahr in den USA zwischen 1,4 und 3,7 Milliarden Vögel und zwischen 6,9 und 20,7 Milliarden kleine Säugetiere von Katzen getötet werden.

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Salami6
500 g Barren Mitglied
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Registriert: 19.09.2017, 14:36
Beim Verkauf ob physisch oder als ETC gibt es keine nennenswerte Probleme oder Unterschiede.
Transaktionskosten spielen bei langfristiger Anlage eher eine untergeordnete Rolle.
Tresor oder Schließfach braucht man nicht,es gibt in der Wohnung genug Verstecke,wer jedem seine Bestände zeigt geht ein unnötiges Risiko ein,da hilft auch kein Tresor.
Der so sichere Tresor hat eine Schwachstelle,die Tür kann jeder mit passendem Schlüssel öffnen.
Das Problem bei den ETCs ist die Steuer,Papa Staat braucht Geld,es ist nur eine Frage der Zeit bis beim Gold Steuern fällig werden.
Eine physische Auslieferung wollen bei Gold-ETCs die wenigsten,das ist sehr teuer.
Wer das will verkauft die ETCs und kauft mit dem Erlös beim HändlerMünzen oder Barren seiner Wahl.
Träumer erwachet.

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