Pflichten für Edelmetallhändler (Online-Versand)

Tagesgespräch zu Wirtschaftsthemen wie Geldmarkt, Börse, Währung, Finanzkrise, Inflation aus Deutschland und der Welt

Moderatoren: Ladon, Forum-Team, Mod-Team

Antworten

Beitrag

baramu
Newcomer
Beiträge: 3
Registriert: 23.02.2020, 16:35
Hallo zusammen,
irgendwie finde ich im Netz nichts dazu.
Man findet immer nur das Bargeld-Geschäft.

Ich suche was offizielles zum Online-Handel, gibt es da Grenzen wieviel man überweisen darf usw. wie beim Bargeldgeschäft die 2000€ Grenze?

Es geht um Händler nicht um Privatverkauf

Als Beispiel 250g Gold für 25000€
1. Zahlung per Überweisung - Versand an Hausanschrift - Brauche ich eine Kopie des Ausweises vom Käufer?
2. Zahlung per Überweisung - Versand an eine Packstation (Ich weiß RISIKO) Brauch ich einen Ausweis?
3. Zahlung per KRYPTO - Versand an Hausanschrift - Brauche ich eine Kopie des Ausweises vom Käufer?
4. Zahlung per KRYPTO - Versand an eine Packstation - Brauch ich einen Ausweis?

Gerade bei Nr. 4 anonymer geht es ja kaum.

Würde mich freuen wenn jemand einen Link hat oder so.

Danke

Beitrag

Salami6
500 g Barren Mitglied
Beiträge: 538
Registriert: 19.09.2017, 14:36
Du kannst beim Händler soviel kaufen wie du Lust hast,es gibt für Überweisungen keine Obergrenze.
Deine Hausbank schickt im Verdachtsfall eine Meldung an die Behörden.
Wenn es sich um legale Finanzmittel handelt gibt es auch bei größeren Summen keine Rückfragen,du merkst gar nicht ob die Überweisung gemeldet wurde.
Anonym kaufen sollte man schon gar nicht,zu jedem Kauf gehört eine Rechnung,dient als Eigentumsnachweis.
Bei Bargeldzahlung gibt es auch keine Obergrenze,über 2000€ verlangt der Händler den Ausweis.
Träumer erwachet.

Beitrag

Benutzeravatar
amabhuku
10 Unzen Mitglied
Beiträge: 412
Registriert: 07.01.2011, 17:51
Salami6 hat geschrieben: 21.06.2025, 18:18 Wenn es sich um legale Finanzmittel handelt gibt es auch bei größeren Summen keine Rückfragen,du merkst gar nicht ob die Überweisung gemeldet wurde.
Die Bank merkt es unter Umständen nicht bei automatisierten Abfragen, du als Steuerzahler jedoch schon.
Mit dem nächsten Steuerbescheid, da wird die vormalige Abfrage mitgeteilt.

Beitrag

Goldjunge99
10 Unzen Mitglied
Beiträge: 251
Registriert: 26.02.2011, 13:08
Interessant! Wo und was steht denn dann in dem Steuerbescheid genau?
amabhuku hat geschrieben: 22.06.2025, 09:23
Salami6 hat geschrieben: 21.06.2025, 18:18 Wenn es sich um legale Finanzmittel handelt gibt es auch bei größeren Summen keine Rückfragen,du merkst gar nicht ob die Überweisung gemeldet wurde.
Die Bank merkt es unter Umständen nicht bei automatisierten Abfragen, du als Steuerzahler jedoch schon.
Mit dem nächsten Steuerbescheid, da wird die vormalige Abfrage mitgeteilt.

Beitrag

Benutzeravatar
amabhuku
10 Unzen Mitglied
Beiträge: 412
Registriert: 07.01.2011, 17:51
Frag Rudolph das Rentier - ähhh- Rudolph den RA. :mrgreen:

"Selbst wenn kein Verdacht einer Straftat vorliegt, sind Finanzbehörden berechtigt einen automatisierten Abruf von Kontoinformationen vorzunehmen, beispielsweise zur Feststellung von Einkünften aus Kapitalvermögen sowie privaten Veräußerungsgeschäften.

Offenbart werden Namen des Kontoinhabers, die Kontonummer und auch die Daten der Kontoeröffnung und -schließung, nicht jedoch Kontostände oder –bewegungen.

Auskunftsberechtigt sind nicht nur die Finanzbehörden, sondern unter bestimmten Voraussetzungen auch die Arbeitsagentur, Sozialämter oder Stadtverwaltungen.

Der automatisierte Abruf erfolgt nicht beim Kreditinstitut selbst, sondern beim Bundeszentralamt für Steuern, wo die Kontodaten gespeichert werden. Die Bank erfährt nichts von dem automatisierten Abruf, der Betroffene wird jedoch mit dem nächsten Steuerbescheid darüber informiert."

https://www.rudolph-recht.de/finanzamt- ... bankkonto/

Beitrag

Schwundgeldfluechter
5 Unzen Mitglied
Beiträge: 76
Registriert: 07.01.2022, 15:33
Servus baramu,

m.E. sind die 2000 € keine Bargeldgrenze, sondern die Grenze für anonyme Käufe. Wenn du nach Punkt 4 einkaufst, muss der Händler deine Daten festhalten (Name, Adresse). Ob er dich nun seit der Kinderkrippe schon kennt, du eine Ausweiskopie übersendest, du per Banküberweisung bezahlst (und zusätzlich die Anschrift mitteilst), oder per Postident, das ist ihm überlassen.

Wünsche fröhliche Einkäufe!

Antworten