Pflichten für Edelmetallhändler (Online-Versand)
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irgendwie finde ich im Netz nichts dazu.
Man findet immer nur das Bargeld-Geschäft.
Ich suche was offizielles zum Online-Handel, gibt es da Grenzen wieviel man überweisen darf usw. wie beim Bargeldgeschäft die 2000€ Grenze?
Es geht um Händler nicht um Privatverkauf
Als Beispiel 250g Gold für 25000€
1. Zahlung per Überweisung - Versand an Hausanschrift - Brauche ich eine Kopie des Ausweises vom Käufer?
2. Zahlung per Überweisung - Versand an eine Packstation (Ich weiß RISIKO) Brauch ich einen Ausweis?
3. Zahlung per KRYPTO - Versand an Hausanschrift - Brauche ich eine Kopie des Ausweises vom Käufer?
4. Zahlung per KRYPTO - Versand an eine Packstation - Brauch ich einen Ausweis?
Gerade bei Nr. 4 anonymer geht es ja kaum.
Würde mich freuen wenn jemand einen Link hat oder so.
Danke
Deine Hausbank schickt im Verdachtsfall eine Meldung an die Behörden.
Wenn es sich um legale Finanzmittel handelt gibt es auch bei größeren Summen keine Rückfragen,du merkst gar nicht ob die Überweisung gemeldet wurde.
Anonym kaufen sollte man schon gar nicht,zu jedem Kauf gehört eine Rechnung,dient als Eigentumsnachweis.
Bei Bargeldzahlung gibt es auch keine Obergrenze,über 2000€ verlangt der Händler den Ausweis.
Die Bank merkt es unter Umständen nicht bei automatisierten Abfragen, du als Steuerzahler jedoch schon.Salami6 hat geschrieben: ↑21.06.2025, 18:18 Wenn es sich um legale Finanzmittel handelt gibt es auch bei größeren Summen keine Rückfragen,du merkst gar nicht ob die Überweisung gemeldet wurde.
Mit dem nächsten Steuerbescheid, da wird die vormalige Abfrage mitgeteilt.
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amabhuku hat geschrieben: ↑22.06.2025, 09:23Die Bank merkt es unter Umständen nicht bei automatisierten Abfragen, du als Steuerzahler jedoch schon.Salami6 hat geschrieben: ↑21.06.2025, 18:18 Wenn es sich um legale Finanzmittel handelt gibt es auch bei größeren Summen keine Rückfragen,du merkst gar nicht ob die Überweisung gemeldet wurde.
Mit dem nächsten Steuerbescheid, da wird die vormalige Abfrage mitgeteilt.

"Selbst wenn kein Verdacht einer Straftat vorliegt, sind Finanzbehörden berechtigt einen automatisierten Abruf von Kontoinformationen vorzunehmen, beispielsweise zur Feststellung von Einkünften aus Kapitalvermögen sowie privaten Veräußerungsgeschäften.
Offenbart werden Namen des Kontoinhabers, die Kontonummer und auch die Daten der Kontoeröffnung und -schließung, nicht jedoch Kontostände oder –bewegungen.
Auskunftsberechtigt sind nicht nur die Finanzbehörden, sondern unter bestimmten Voraussetzungen auch die Arbeitsagentur, Sozialämter oder Stadtverwaltungen.
Der automatisierte Abruf erfolgt nicht beim Kreditinstitut selbst, sondern beim Bundeszentralamt für Steuern, wo die Kontodaten gespeichert werden. Die Bank erfährt nichts von dem automatisierten Abruf, der Betroffene wird jedoch mit dem nächsten Steuerbescheid darüber informiert."
https://www.rudolph-recht.de/finanzamt- ... bankkonto/
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m.E. sind die 2000 € keine Bargeldgrenze, sondern die Grenze für anonyme Käufe. Wenn du nach Punkt 4 einkaufst, muss der Händler deine Daten festhalten (Name, Adresse). Ob er dich nun seit der Kinderkrippe schon kennt, du eine Ausweiskopie übersendest, du per Banküberweisung bezahlst (und zusätzlich die Anschrift mitteilst), oder per Postident, das ist ihm überlassen.
Wünsche fröhliche Einkäufe!