Referendum über neues Grundgesetz?

Tagesgespräch zu Wirtschaftsthemen wie Geldmarkt, Börse, Währung, Finanzkrise, Inflation aus Deutschland und der Welt

Moderatoren: Ladon, Forum-Team, Mod-Team

Beitrag 26.06.2012, 15:33

Benutzeravatar
Ladon
Moderator
Beiträge: 6664
Registriert: 17.05.2010, 13:38
Wohnort: Terra
@ Rebell

Erstmal willkommen im Forum!

Zwei Dinge, für den Newcomer:

Spekulationen über die Bildungsnähe oder -ferne von anderen Teilnehmern hier können getrost weggelassen werden, weil man das in einem anonymen Forum ja doch nur mutmaßen kann (Rechtschreibfehler etwa, richtige Groß- und Kleinschreibung, fehlende Kommas - würden wir das als Maßstab nehmen ...; sowas passiert schon mal beim Tippen).

Da wir uns als Diskussionsforum verstehen, sind konträre Thesen für die Qualität des Forums essentiell. Wenn Du länger dabei bist, wirst Du merken, dass der eine oder andere auch gern mal den "advocatus diaboli" spielt.
Im weiteren Sinn wird im Bereich der Rhetorik jemand als advocatus diaboli bezeichnet, der mit seinen Argumenten die Position der Gegenseite vertritt, ohne ihr selbst anzugehören. Umgangssprachlich wird damit auch eine Person bezeichnet, die alles hinterfragt und grundsätzlich die Gegenposition einnimmt. (Wikipedia)
Allerdings werden Thesen gerne in Verbindung mit Belegen gesehen. Nur dann bilden sie eine Diskussionsgrundlage und man kann sich damit auseinandersetzen. Fehlende Quellen, Belege und Verweise (Youtube und Wikipedia "zählen" nicht ;-) ) könnten als ein "Der-Diskussion-aus-dem-Weg-gehen" interpretiert werden: Der Rasen ist blau. Es ist so. ... naja, das bringt uns allen keinen Erkenntnisgewinn. Die meisten Teilnehmer und Leser hätten gerne etwas mehr Substanz.
Höflichkeit ist keine Schwäche - Empathie ist keine Dummheit - Moral ist nicht moralinsauer

Beitrag 26.06.2012, 16:01

so nice
5 Unzen Mitglied
Beiträge: 55
Registriert: 29.05.2011, 14:26
Bin gespannt wie eure Meinung hierzu ist.


Völkerrechtliches Gutachten von
Prof. Dr. jur. Hans Werner Bracht

Die Bundesrepublik Deutschland ist nicht identisch mit dem Deutschen Reich und daher auch nicht identisch mit dem Deutschland von heute. Das Deutsche Reich besteht vielmehr bis auf den heutigen Tag fort.

Und zwar aus folgenden Rechtsgründen:

Es gibt kein festes Datum, ab dem das Deutsche Reich untergegangen wäre. Daher besteht das Deutsche Reich bis auf den heutigen Tag fort. Das hat auch noch zur Folge, daß auch das Gesetz des Alliierten Kontrollrates Nr. 46 aus dem Jahre 1947, das das Land Preußen auflösen sollte und wollte, von Rechts wegen nicht besteht. Denn es widerspricht dem allgemeinen Völkerrecht eindeutig, da eine Besatzungsmacht nach Kriegsvölkerrecht nicht berechtigt ist, das Gebiet des besetzten Landes willkürlich zu verändern.

Nach Art. 25 des Grundgesetzes geht das Völkerrecht dem deutschen Recht im Range vor, weshalb alles, was dagegen verstößt, in Deutschland rechtswidrig ist. Das ergibt sich völkerrechtlich aus dem im Völkerrecht für den Krieg allein geltenden Gesetz des Internationalen Kriegsrechts, der sog. Haager Landkriegsordnung (HLKO) vom 18. 10. 1907. Sie gilt noch heute für jede Besatzungsmacht in jedem fremden Land, das infolge eines Krieges besetzt wurde (Art. 22 a.a.O.). Mithin ist davon auszugehen, daß das Deutsche Reich und auch Preußen noch vollständig weiterbestehen und nicht etwa gar völkerrechtlich zulässig von den Okkupationsmächten Polen, Rußland (Nord-Ostpreußen), Litauen (Memelkreise) annektiert worden sind.

Nach allgemeinen Völkerrecht könnte das Deutsche Reich und auch Preußen am 8. 5. 1945 erloschen sein, sofern eine sog. debellatio vorliegen würde. Das ist nach allgemeinem Völkerrecht dann der Fall, wenn eine politische Macht durch eine andere militärische Macht den Staat "Deutsches Reich" und auch "Preußen" vollkommen besiegt hätte. Das aber war nicht der Fall, wie sich völkerrechtlich eindeutig aus der "Erklärung in Anbetracht der Niederlage Deutschlands und der Übernahme der obersten Gewalt des Staates durch die Regierung des Vereinigten Königreiches von Großbritannien, der Vereinigten Staaten von Amerika und der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken (UdSSR) und die Provisorische Regierung der Französischen Republik vom 5. 6. 1945 (sog. Berliner Erklärung)" ergibt. Dort erklärten die Sieger das Fortbestehen Deutschlands in den Grenzen vom 31. 12. 1937. Daher betrachten sie Deutschland als politische Einheit in diesem Rahmen und wollten so über Deutschland verhandeln. Das bedeutet, daß debellatio Deutschlands nicht vorliegt und daß schon aus diesem Rechtsrahmen und Rechtsgrund das Deutsche Reich und Preußen staats- und völkerrechtlich in vollem Umfang fortbestehen.

Diese Rechtsgrundlage wurde vom deutschen Staatsrecht bestätigt, indem das Bundesverfassungsgericht am 31. 7. 1973 nach deutschem Verfassungsrecht festlegte, daß das Deutsche Reich fortbesteht und daß das bis auf den heutigen Tag so bleibt, da diese Entscheidung bis heute nicht aufgehoben wurde. Sie wurde sogar noch durch eine neue Entscheidung dieses Gerichtes von 1975, die zu den Ostverträgen erging, bestätigt, welche ebenfalls bis heute fortbesteht. Die Bundesrepublik Deutschland ist daher nach dem allgemeinen Öffentlichen Recht, also nach dem Völkerrecht und dem deutschen Staatsrecht nicht identisch mit dem Deutschen Reich, das als solches bis heute fortbesteht. Sie ist daher auch nicht etwa der Rechtsnachfolger des Deutschen Reiches, das ja als solches staats- und völkerrechtlich weiterbesteht. Es wird international auch nicht etwa durch die Bundesrepublik Deutschland vertreten, da dafür kein entsprechendes Mandat besteht. Eine den beiden Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichtes entgegenstehende Entscheidung hat es bis heute noch nicht gegeben.

Nach diesen beiden Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichtes sind die ersten staatsrechtlichern Organe der Bundesrepublik Deutschland verpflichtet, die Wiedervereinigung des gesamten Deutschen Reiches, also auch jenseits von Oder und Neiße, und ihre Pflichten zur Erreichung dieses Zieles nicht aufzugeben, sowie alles zu unterlassen, was dieses Ziel verhindern könnte. Es ist aber nicht zugleich in diesen Entscheidungen festgestellt worden, in welchem Rahmen diese Wiedervereinigung erfolgen sollte, wie also Ostdeutschland jenseits der Oder und Neiße behandelt werden sollte.

Die hiermit geschaffenen Daten der Wiedervereinigung und des Völkerrechtsstatus Gesamtdeutschlands und Preußens sind jedenfalls auf das Gebiet des Deutschen Reiches beschränkt, das nicht zugleich identisch mit dem der Bundesrepublik Deutschland ist. Demnach ist es staats- und völkerrechtlich zulässig, einen neuen Freistaat Preußen auf dem Gebiet des Deutschen Reiches zu gründen, wofür etwa das Gebiet um Königsberg (Kaliningrad) und das der Freien Stadt Danzig in Betracht kommt, das derzeit noch völkerrechtswidrig, wie gezeigt worden ist, von Rußland und Polen besetzt ist.

Die Völkerrechtslage der Freien Stadt Danzig ist der Völkerrechtslage des gesamtdeutschen Reiches gleichartig, nachdem die Freie Stadt Danzig bis 1919 noch untrennbarer Bestandteil des Deutschen Reiches war und erst durch das Siegersystem von Versailles im Januar 1920 aufhörte, ein solcher Bestandteil zu bleiben.

Daher kann der gegenwärtigen Völkerrechtslage der Freien Stadt Danzig sehr wohl die Völkerrechtsgrundlage Gesamtdeutschlands zugrunde gelegt werden, wie sie hier in Abschnitt II dieses Gutachtens aufgezeichnet wurde. Es sind nur die entsprechenden Gebietsgrenzen der Freien Stadt Danzig zugrundezulegen und nicht etwa die des Gesamtdeutschen Reiches. Dann jedoch ergeben sich die gleichen staats- und völkerrechtlichen Konsequenzen wie für die Völkerrechtslage des Deutschen Reiches heute.

Das ist auf die Formulierung des Art. 25 des Grundgesetzes zurückzuführen: Danach ist das Völkerrecht Bestandteil des deutschen Bundesrechts. Diese allgemeinen Regeln des Völkerrechts gehen den Gesetzen vor und erzeugen Rechte und Pflichten unmittelbar für die Bewohner des Bundesgebietes. Während viele Bestimmungen des Grundgesetzes nicht unbedingt Bestandteil des deutschen Rechts geworden sind, da sie von den Alliierten den Deutschen aufgezwungen worden sind und das deutsche Volk nie befragt wurde, ob es auch diese Bestimmungen haben wolle, gilt dieses nicht für den Art. 25 GG.

Dort ist allein auf der Grundlage des allgemeinen Völkerrechts die Wirkung dieser Bestimmung zur nationalen deutschen Pflicht geworden und völkerrechtlich zulässig. Es erscheint daher durchaus als Pflicht, einen neuen Freistaat Preußen in einem besonderen Teil des Deutschen Reiches zu begründen, da dem kein anderer Rechtsstatus entgegensteht.. Ein solcher ist jedenfalls nicht erkennbar.


In diesem Rahmen besteht auch die deutsche Staatsangehörigkeit fort, die rein staatsrechtlich nicht die der Bundesrepublik Deutschland ist, für die es kein eigenes Gesetz gibt. Wohl aber gibt es die Staatsangehörigkeit des Deutschen Reiches nach dem Reichs- und Staatsbürgergesetz von 1913: Jeder Deutsche ist also nach dem öffentlichen Recht im Staats- und Völkerrecht Reichsdeutscher und nicht etwa Bundesdeutscher.

Der Einigungsvertrag zwischen der "Bundesrepublik Deutschland" und der "DDR" vom 6. 9. 1990 hat in Art. 4, Ziff. 2 den Art. 23 des Grundgesetzes aufgehoben. Daher gilt nach gegenwärtigem bundesdeutschen Staatsrecht nicht mehr: "Das Grundgesetz ist nach dem Beitritt anderer Teile Deutschlands in diesen Teilen in Kraft zu setzen". Diese Aufhebung war staatsrechtlich rechtswidrig, da nicht alle Teile Deutschlands (Ostdeutschland jenseits von Oder und Neiße etwa) dem Grundgesetz beigetreten sind.

Von der Bundesregierung ist dafür als Begründung angegeben worden, daß die Wiedervereinigung Deutschlands mit dem Beitritt der DDR zum Grundgesetz vollzogen sei und daher kein weiteres Gebiet in Europa mehr der Bundesrepublik beitreten könne. Damit hat die Bundesregierung freilich indirekt auf Ostdeutschland jenseits von Oder und Neiße verzichtet (Das eigentliche Ostdeutschland ist niemals Mitteldeutschland, wie dieses heute genannt wird.). Und das obwohl zu diesem Zeitpunkt noch keine gesamtdeutsche Regierung und auch kein gesamtdeutscher Gesetzgeber bestand und daher eine solche Abtretung staatsrechtlich irrelevant ist, zumal ja auch die Bundesrepublik Deutschland nicht identisch mit dem Deutschen Reich war und ist, das nach wie vor besteht. Zu einer völkerrechtlich gültigen Abtretung fehlt ihr daher jede Rechtsgrundlage: Ich kann und darf nicht rechtsgültig das Grundstück meines Nachbarn an Fremde abtreten. Das wäre rechtsunwirksam.

Noch deutlicher als im Einigungsvertrag kommt diese gewollte Abtretung im "Vertrag über die abschließende Regelung in bezug auf Deutschland", im sog. Zwei-Plus-Vier-Vertrag, zum Ausdruck, der am 12. 9. 1990 von der Bundesrepublik Deutschland, der DDR und den vier Hauptsiegermächten in Moskau abgeschlossen wurde. In Art. 1 dieses Vertrages wird auf jeden künftigen Gebietsanspruch Deutschlands anderen Mächten gegenüber verzichtet, ohne daß dafür eine Rechtsgrundlage welcher Art auch immer für die Bundesrepublik Deutschland vorhanden war. In diesem Artikel werden auch die deutschen Ostgebiete nicht mehr als deutsches Staatsgebiet aufgeführt.

Trotz dieser entscheidend deutlichen Völkerrechtsgrundlage muß die Bundesrepublik Deutschland aber in jedem Fall Art. 20 Abs. 3 des Grundgesetzes berücksichtigen. Zu diesem dort genannten Recht gehört auch das Völkerrecht nach Art. 25 GG, das nach dieser Bestimmung sogar dem Bundesrecht im Rang vorgeht. Nach diesem allgemeinen Völkerrecht ergibt sich aber eine andere allgemeine Völkerrechtsgrundlage Gesamtdeutschlands. Sie gestaltet sich wie folgt:

Die Ostgebiete des Deutschen Reiches jenseits von Oder und Neiße sind zum größten Teil von Polen, zu einem kleineren Teil in Nord-Ostpreußen von der Sowjetunion 1945 annektiert worden. Hierin ist der litauisch annektierte Teil eingeschlossen. Die Annexion, die in ihrem Wesen immer eine Aggression ist, wird jedoch größtenteils seit der sog. Simson-Doktrin von 1932 als völkerrechtlich unzulässig angesehen. Nach dieser Doktrin soll ein gewaltsamer Gebietserwerb auch nicht völkerrechtlich anerkannt werden. Andernfalls wäre der Briand-Kellogg-Pakt von 1928, der den Angriffskrieg, wie jede Aggression, ächtet, unwirksam geworden. Für die reine kriegsmäßige Besetzung, die als solche nur in einem Krieg zulässig ist, gilt jedoch nach wie vor die Haager Landkriegsordnung (HLKO) von 1907 und für das Verhältnis der Besatzungsmacht zum besetzten Feindstaat die Bestimmung des Art. 45 HLKO (Beachtung der Landesgesetze), Art. 46 HLKO (Schutz des Privateigentums), Art. 47 HLKO (Verbot der Plünderung), sowie Art. 53 HLKO (Beschlagnahme von Eigentum stets nur während der Besetzung).

Diese bereits bestehende spezielle Völkerrechtslage wird jetzt nochmals neu formuliert durch die Resolution 242 (1967) des Sicherheitsrates der UNO vom 22. 11. 1967. Danach darf fremdes Staatsgebiet immer nur vorübergehend, aber nicht auf Dauer besetzt gehalten werden. Diese Besetzung ist daher auch niemals ein anerkannter Völkerrechtsgrund für einen Gebietserwerb auf Dauer.

Dazu kommt auch noch, daß nach dem Grundsatz des Selbstbestimmungsrechtes der Völker jedes Volk das Recht hat, auf einem angestammten Gebiet in äußerer und innerer Freiheit zu leben. Soweit dieses Recht nicht gewährleistet worden sein sollte, besteht ein entsprechend völkerrechtlich begründeter Anspruch gegen jede behindernde fremde Macht. Das gilt natürlich auch für deutsche Verhältnisse.

Diese allgemeine völkerrechtliche Grundlage findet jetzt auch in einem grundlegenden internationalen Vertrag Anwendung. So ist nach Art. 53 der Konvention über das Recht der Verträge, die am 23. 5. 1969 in Wien unterzeichnet wurde und deren Partei die Bundesrepublik Deutschland seit dem 20. 8. 1967 ist, ein internationaler Vertrag nichtig, wenn er zur Zeit des Abschlusses mit einer zwingenden Norm des Völkerrechts in Widerspruch steht. Dafür kommt in Betracht:

Die Anerkennung einer Annexion als 'Rechtsgrund' für das ständige Inbesitznehmen fremden Staatsgebietes.
Die Mißachtung des Selbstbestimmungsrechtes der Völker,
Das Verbot, durch Krieg Gebiete auf Dauer zu erwerben,
Fehlende Verfügungsbefugnis und Bedürfnis des ein Gebiet abtretenden Staates über dieses Gebiet.

Dazu ist zu a) und b) festzustellen:
Die deutschen Ostgebiete jenseits von Oder und Neiße sind zweifellos annektiert worden. Eine solche Annexion soll durch den Grenzanerkennungsvertrag mit Polen vom 14. 11. 1990 durch dessen folgende Ratifikation abgeschlossen werden und "Recht" begründen. Entsprechend verpflichtet sich die Bundesrepublik Deutschland auch in Art. 2 des deutsch-sowjetischen Vertrages über gute Nachbarschaft, Partnerschaft und Zusammenarbeit vom 9. 11. 1990, künftig keine Gebietsansprüche mehr geltend zu machen.

Eine solche Annexion ist aber niemals ein völkerrechtlicher Grund für einen dauerhaften Erwerb aller deutschen Ostgebiete durch die polnische und sowjetische Annexion und Okkupation.

Jede Vereinbarung, die die von Polen und der Sowjetunion annektierten deutschen Ostgebiete jenseits von Oder und Neiße betrifft, ist somit zunächst in diesen beiden Punkten eine Verletzung von Art. 53 der Wiener Vertragsrechtskonvention. Rechtsfolge könnte daher von jeder Bundesregierung, die der jetzigen folgt, den Okkupationsmächten gegenüber geltend gemacht werden. Daher kann eine solche Vereinbarung nicht dem Frieden in Europa auf Dauer dienen. Denn dieser völkerrechtlich begründete Rechtsanspruch nach der UNO-Konvention vom 22. 11. 1967 ist unverjährbar und unverzichtbar nach Art. 8, Abs. 4 der Genfer Konvention von 1949. Die Geltendmachung solcher Ansprüche gegen Polen und Rußland ist völkerrechtlich daher jederzeit zulässig.

Darüber hinaus ergibt sich ebenfalls aus dem allgemeinen Recht der internationalen Verträge ein weiterer Rechtsgrund, dessen Nichtbeachtung gleichfalls zur Nichtigkeit im Sinne von Art. 57 der Wiener Vertragskonvention von jeder entsprechenden völkerrechtlichen Vereinbarung führt, mit der die Bundesrepublik Deutschland die von Polen und der Sowjetunion annektierten Gebiete des Deutschen Reiches jenseits von Oder und Neiße an die beiden Okkupationsmächte abtreten wollte und würde. Wenn ein solcher Abtretungsvertrag völkerrechtswirksam sein sollte, muß die Bundesrepublik Deutschland vorerst einmal über die abzutretenden Gebiete auch völkerrechtlich überhaupt abtretungs- und damit verfügungsberechtigt gewesen sein. Das war jedoch zu keinem Zeitpunkt jemals der Fall, denn das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland erstreckte sich nie über Ostdeutschland jenseits von Oder und Neiße.

Denn unstreitig ist die Bundesrepublik Deutschland jedenfalls vor der Annexion der deutschen Ostgebiete jenseits von Oder und Neiße über diese Gebiete schon damals nicht völkerrechtlich befugt gewesen, weil sie zum Zeitpunkt der Annexion gar nicht bestand. Sie ist aber auch nachträglich nicht völkerrechtlich verfügungsberechtigt geworden. Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes in dieser Sache über den Fortbestand des Deutschen Reiches, das als solches allein völkerrechtlich verfügungsberechtigt über seine Ostgebiete jenseits von Oder und Neiße ist, ist es auch bis heute nicht untergegangen. Doch ist es als solches auch heute noch nicht einmal völkerrechtlich handlungsfähig.

Da es nicht untergegangen ist, kann auch die Bundesrepublik Deutschland nicht etwa der Rechtsnachfolger des Deutschen Reiches sein. Im Namen des Deutschen Reiches kann sie allenfalls völkerrechtlich gültig tätig werden, soweit sie mit diesem Reich zumindest teilidentisch ist.

Das ist sie hinsichtlich Westdeutschland. Sie konnte also in diesem Namen etwa kleine Gebietsteilchen an den westlichen Grenzen an Holland und Belgien abtreten. Doch selbst dafür hatte sie gar keine entsprechende Vollmacht.

Das ist sie jetzt auch hinsichtlich des Gebietes, das die frühere DDR als Mitteldeutschland innehatte und zwar seit dem 3. 10. 1990. Auch hierfür würde aber eine entsprechende Abtretungsvollmacht fehlen.

Das ist sie bis heute aber nicht hinsichtlich der deutschen Ostgebiete jenseits von Oder und Neiße. Die Wiedervereinigung hat durch Einigungsvertrag nämlich ebenso wie durch den Zwei-Plus-Vier-Vertrag ausdrücklich nur für Westdeutschland und Mitteldeutschland stattgefunden. Auch der Untergang des Deutschen Reiches ist bisher noch durch kein Urteil des Bundesverfassungsgerichtes bestätigt worden. Für seine Ostgebiete jenseits von Oder und Neiße bleibt daher auch allein das Deutsche Reich verfügungsberechtigt. Doch ist es völkerrechtlich nicht handlungsfähig und kann daher schon aus diesem Rechtsgrund kein Gebiet völkerrechtlich zulässig abtreten.

Demzufolge hat die Bundesrepublik Deutschland mit dem deutsch-polnischen "Grenzanerkennungsvertrag" vom 14. 11. 1990 deutsche Gebiete abgetreten, die abzutreten sie weder staats- noch völkerrechtlich die Möglichkeit und daher auch nicht die Befugnis hatte, da sie niemals die Territorialgewalt über diese Ostgebiete ausübte. Die Wiener Vertragrechtskonvention kennt zwar keine ausdrückliche Bestimmung, wonach ein Vertrag, der eine unmögliche Leistung zum Gegenstand hat, nichtig ist. Doch gilt auch hier der alte Rechtssatz: Impossibilium nulla est obligatio (Es gibt keine Verpflichtung zu etwas Unmöglichem). Dieser allgemeine Rechtssatz ist sicherlich zwingende Norm des Völkerrechts. Daher ist der Vertrag vom 14. 11. 1990, der Ostdeutschland an Polen abtritt, nach Art. 53 der Wiener Vertragsrechtskonvention nichtig, weil er eine Leistung verspricht, die keiner der Beteiligten erbringen kann.

Die Bundesrepublik Deutschland nicht, weil sie über dieses Gebiet völkerrechtlich nicht verfügungsberechtigt ist.

Das Deutsche Reich nicht, weil es zwar die Territorialhoheit über seine Ostgebiete hatte und daher insoweit völkerrechtlich auch verfügungsberechtigt gewesen wäre, es aber zur Zeit nicht kann, weil es völkerrechtlich nicht handlungsfähig ist.

Die Übertragung der territorialen Souveränität über die deutschen Ostgebiete jenseits von Oder und Neiße von Seiten des Deutschen Reiches als dem einzigen Inhaber der Souveränität auf Polen, die Sowjetunion und Litauen ist schließlich auch nicht etwa aus dem Gesichtspunkt einer "normativen Kraft des Faktischen" denkbar, zulässig oder völkerrechtlich gültig. Tatsachen allein können nämlich niemals Recht schaffen.

Die "normative Kraft des Faktischen" wird vielmehr nach allgemeinen Recht erst dann zu wirksamen Recht, wenn sich diese Tatsachen auch dem entsprechenden Rechtstitel anschließen. Dieses wiederum ergibt sich aus der allgemeinen Tendenz des Menschen, Gegebenes und Geübtes zur Norm, zum "Normalen" zu erheben. Nur wenn bereits bestehende Tatsachen also durch diese menschliche Grundtendenz als Rechtsüberzeugung oder Rechtsbewußtsein "gerechtfertigt" werden, können solche Tatsachen auch als autoritäres Gebot des Gemeinwesens, also als "Rechtsnorm" anerkannt werden.

Denn nach Gustav Radbruch (Rechtsphilosophie, 1956) ist die "Normativität der Tatsachen" ein Paradoxon: Aus einem Sein allein kann nie ein Sollen entspringen. Ein Faktum wie die Anschauung einer bestimmten Zeitepoche kann nur normativ werden, wenn eine Norm ihm diese Normativität beigelegt hat. Eine solche Norm ihrerseits kann aber wieder nur durch Anerkennung als Rechtsnorm entstehen. Nichts anderes besagt auch die von Georg Jellinek (Allgemeine Staatsrechtslehre, 1900) erstmals entwickelte Lehre von der "normativen Kraft des Faktischen".

Solange die hier geschilderte Völkerrechtslage nicht völkerrechtsgemäß staats- und verfassungsrechtlich geklärt ist, verbleibt es im übrigen auch noch beim Fortbestand des Deutschen Reiches, und zwar auf der Rechtsgrundlage der entsprechenden Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes. So ist in der Folge etwa Art. 1 des "Zwei-Plus-Vier-Vertrages" vom 29. 9. 1990 schon insoweit völkerrechtswidrig und damit nichtig nach Art. 53 der Wiener Vertragsrechtskonvention, als er für Gesamtdeutschland auf jeden künftigen Gebietsanspruch verzichtet: Solange das Deutsche Reich noch besteht, kann die Bundesrepublik Deutschland nicht auf Ansprüche verzichten, Gebiete von den Okkupationsmächten zurückzubekommen, über die jedenfalls die Bundesrepublik Deutschland niemals verfügungsberechtigt war, da sie darüber niemals irgendeine Territorialgewalt hatte. Und die dazu noch völkerrechtwidrig erlangt wurden. Auch eine solche Nichtigkeit kann daher jede zukünftige Bundesregierung zu jeder Zeit gegen eine polnische und russische (und litauische) Okkupationsmacht geltend machen.

Außerdem besteht bis heute noch kein Friedensvertrag mit Deutschland, da entgegen einer weit verbreiteten Meinung der sog. Zwei-Plus-Vier-Vertrag noch kein solcher Friedensvertrag ist: Er wurde nämlich nicht von Deutschland, sondern nur von der Bundesrepublik Deutschland unterschrieben. Das ist aber noch nicht Deutschland, sondern nur ein Teil Deutschlands. Ein Teil kann aber nicht für das ganze Deutschland unterschreiben, wenn er dazu gar keine ausdrückliche Vollmacht hat. Diese Rechtsgrundlage kann wiederum jederzeit von aktueller Bedeutung werden, wenn gerade persönliche Ansprüche gegen die Bundesregierung in einem solchen Rahmen geltend gemacht werden. Auch sind solche Ansprüche nicht etwa an irgendeine Frist gebunden.

Die hier geschilderte Völkerrechtslage Gesamtdeutschlands nach dem 3. 10. 1990 ist trotz aller entsprechenden "völkerrechtlichen" Verträge, die auf Ostdeutschland jenseits Oder und Neiße verzichten wollen und sollen, daher niemals eine Grundlage für einen dauerhaften Frieden in der Welt und in Europa.

Eine solche andere Entwicklung zeigt sich nämlich jetzt gerade am Beispiel Karelien: Finnland mußte nach zwei verlorenen Kriegen im Friedensvertrag von 1947 insgesamt 25.000 qkm in Karelien an die Sowjetunion abtreten. Dennoch wurde im Januar 1991 im Reichstag in Helsinki bereits unmißverständlich die finnische Regierung aufgefordert, die möglichst umgehende Rückgabe dieser Gebiete von Rußland zu fordern und auch gleich praktisch einzuleiten. Zwar entgegnete die Regierung, es läge "nicht in unserem Interesse", die Zugehörigkeit dieser Gebiete zu Rußland in Frage zu stellen. Doch kein Finne glaubt jetzt noch ernsthaft, daß schon das letzte Wort Finnlands hierzu gesprochen sein sollte. Denn nach einer Umfrage sind bereits 47% der Bevölkerung Finnlands der Meinung, daß solche Gebietsverhandlungen nunmehr umgehend einsetzen sollten.

Gleiche Gebietsstreitigkeiten gibt es auch hinsichtlich der japanischen Inselkette der Kurilen für die dortigen Inseln Habomei, Kunashiri, Shikotan und Iturup. Japan denkt nicht daran, einer Abtretung dieser nur kleinen Inseln, die die Sowjetunion 1945 annektierte, zuzustimmen.

"Friedensbedingungen anderer Art" hat bisher nur die Bundesrepublik Deutschland angeboten, nämlich entschädigungslosen Territorialverzicht von Gebieten, die über 700 Jahre rein deutsch waren, bis ihre Bevölkerung von dort gewaltsam vertrieben wurde, was nicht ohne unzählige Tötungen (Morde) abging.

Wie hier dargestellt, ist es aber dennoch mehr als fraglich, ob ein solches Anerbieten denn überhaupt einem solchen "dauerhaften Frieden" dienen könnte, der damit angestrebt werden soll. Würde es wirklich einem "Quosque tandem?" (Wie lange noch?) der Geschichte standhalten? Das jedoch könnte - wie beide Beispiele aufzeigen - jederzeit geltend gemacht werden. Denn es spricht auch alles dafür, daß das, was nicht gerecht geregelt war, nicht auf Dauer bestehen kann.

Mithin muß für die Neufassung des Grundgesetzes - oder besser einer richtigen Verfassung - für Deutschland im Rahmen des nach wie vor geltenden Art. 146 GG von der hier geschilderten Rechtslage des allgemeinen öffentlichen Rechts, also des Völkerrechts und des deutschen Staatsrechts, ausgegangen werden. Einklagen kann jeder Staat diese Rechtslage vor dem Internationalen Gerichtshof in Den Haag, vor dem nur Staaten auftreten dürfen. Ein Staat, der gegen das Deutsche Reich etwa Rechtsansprüche zu haben glaubt, die sich aus der Zeit des sog. Zweiten Weltkrieges ergeben könnten, kann sich jederzeit deswegen an das Deutsche Reich wenden, nicht aber an die Bundesrepublik Deutschland, die niemals Kriege geführt hat und die auch nicht der gegenwärtige oder der künftige Rechtsnachfolger des ja noch immer bestehenden Deutschen Reiches ist.

Fremde Staaten können die gegenwärtige Völkerrechtslage von Gebieten wie das Sudetenland, Danzig oder Memel vor dem Internationalen Gerichtshof in Den Haag einklagen, wo sie Recht bekommen werden.

Es bleibt noch heute die Sache eines fremden Staates, ob die gegenwärtigen Grenzen Deutschlands die vom 31. 12. 1937 sein sollten, wie das die Alliierten in ihrer Berliner Erklärung von 1945 behaupten oder ob sich das neue Deutschland in seinen Grenzen vom 31. 8. 1939 erstreckt, in denen das Selbstbestimmungsrecht des Deutschen Volkes immerhin berücksichtigt wurde. Nur die Berücksichtigung dieser Völkerrechtslage allein könnte einen zukünftigen Frieden wirkungsvoll stabilisieren, da auch der von Versailles 1919 nur die Grundlage für einen neuen Weltkrieg geboren hatte. Warum sollte ein künftiger Friedensvertrag wieder solche Folgen haben müssen?
gold ist schön, viel gold ist aber schöner

Beitrag 26.06.2012, 17:02

Benutzeravatar
Ladon
Moderator
Beiträge: 6664
Registriert: 17.05.2010, 13:38
Wohnort: Terra
@ so nice

Junge, Junge ... so viel Mühe!
Ich versuche mal ein paar Ergänzungen dazu, denn da es hier in weiten Teilen um formales Völkerrecht geht, gibt es auch eine Menge Interpretationsspielraum! Die Meinung des einen Völkerrechtlers muss nicht die Meinung des anderen sein.

Prinzipiell ist "Völkerrecht" kein Gesetz, sondern Gewohnheits- und Vertragsrecht, basiert also auf Vereinbarungen von Völkerrechtssubjekten untereinander. Einklagbarkeit oder gar "strafrechtliche Verfolgung" bei Verstößen sind recht neue Entwicklungen und generell erschaffen neue Vereinbarungen auch neues Völkerrecht.

Die sehr spezielle Situation 1945 führte zu einigen Maßnahmen, die in der Tat, wie ausgeführt, mit altem Völkerrecht schwer vereinbar sind. Darüber besteht kein Zweifel! Um die Rechtslage der BRD (und auch der DDR) umfassend zu bewerten, müssen jedoch noch ein paar Anmerkungen gemacht werden:
Das (formale!) Problem 1945 bestand in der völiigen Zerschlagung der deutschen Staatsmacht (und darauf fußend dem völligen Verlust des Staatsgebietes) des Deutschen Reiches. Es wird gelegentlich auch darauf verwiesen, dass das NS-Regime nicht verfassungskonform und somit möglicherweise überhaupt nicht als Staatsmacht, sondern als "de facto Machthaber" anzusehen sei.
Die Siegermächte haben diesen Zustand in ihrer Erklärung zur Übernahme der Staatsgewalt zugrunde gelegt - eine einmalige Situation, die (aus ihrer Warte) neuartiges völkerrechtliches Vorgehen rechtfertigte. Was ist also - wieder rein formal und möglichst kurz gesagt - geschehen?
Das Völkerrechtssubjekt Deutsches Reich (im folgenden DR) war "handlungsunfähig". Mithin weder fähig eine Kapitulation abzusegnen, noch einen Friedensvertrag zu unterschreiben. Die Siegermächte übernahmen formal die Staatsgewalt im gesamten Deutschland.
Dann begann man langsam und in kleinen Schritten, die Staatsgewalt an deutsche Organe zurückzugeben. Die Umstände (aufziehender "Kalter Krieg") ließen eine Rekonstituierung des DR einfach nicht zu. Das ist der Grund für die seltsame Konstruktion mit dem weiter oben schon erwähnten Begriff der "Teilidentität" der BRD mit dem DR. Das ist ein formaljuristischer Kniff, der vermied, dass es mehrere Völkerrechtssubjekte gab, die das gleiche Staatsgebiet beanspruchen könnten. So wurde die BRD - ohne Rechtsnachfolge - zu einem Völkerrechtssubjekt, das "teilidentisch" mit dem DR war und hoheitliche Ansprüche lediglich auf ein willkürlich festgelegtes Staatsgebiet (eben das Gebiet der BRD) ausüben konnte und durfte; gleichzeitig aber die DDR (beschränken wir uns mal darauf) nicht als Ausland ansah.
Daher auch die Sache mit "Deutscher ist, wer die Deutsche Staatsbürgerschaft besitzt" - welche durch alte Kaiserreichgesetze definiert wird.

Der "Vorteil" für die BRD war, dass sie formal niemals als Kriegsgegner angesehen werden konnte (und, wie so nice ja schon sagte, daher auch keinen Friedensvertrag schließen kann - das (gesamte) DR war jedoch (und ist es noch) mangels Staatsgewalt und mittlerweile auch ohne Staatsgebiet (Verträge schaffen Völkerrecht!) dazu nicht in der Lage). Das ermöglichte Anfang der 1970er die Aufnahme in die UN-Vollversammlung, womit die sogenannte Feindstaatenklausel definitiv auf die BRD (und auch die DDR) nicht mehr anwendbar war ("... nicht auf Mitglieder dieses Plenums anzuwenden ...")
In dieser Sicht (!) konnte also die BRD, für die eindeutig ihr hoheitliches Recht auf das festgelegte Staatsgebiet beschränkt war und die in dieser Form als teilidentisch mit dem DR anzusehen ist, sehr wohl völkerrechtlich verbindlich auf weitere Gebiete (also z.B. die sog. Ostgebiete) "verzichten"! Denn das betrifft ja nur die BRD als Völkerrechtssubjekt. Die BRD verzichtet auf etwas, was ihr sowieso nicht gehört. Aber es ist nicht "das Grundstück des Nachbarn", sondern das Grundstück des DR, das mangels Staatsgewalt kein handlungsfähiges Völkerrechtssubjekt ist. Die Interpretation, die BRD hätte über Gebiete verfügt, über die sie gar nicht verfügungsberechtigt gewesen sei, als sie auf die Ostgebiete verzichtete, ist also auch anders interpretierbar! Natürlich (!) verfügte sie darüber nicht im Sinne von "es waren einmal Gebiete von uns", weil sie (die BRD) ja nur teilidentisch (DAS hat das BVG festgestellt) mit dem DR ist!
Die BRD verzichtete also auf die Ausweitung (!) ihres Staatsgebietes auf weitere Gebiete des völkerrechtlichen Krüppels DR und gab diese Gebiete nicht etwa ab. Und das ist des Pudels Kern dabei.

Daraus folgt dann auch direkt, dass mit dem "2+4 Vertrag" nicht etwa das DR - das wäre nämlich wirklich wie ausgeführt (völkerrechts)widrig - agiert, sondern ein aus BRD und DDR gebildetes Völkerrechtssubjekt, das nur teilidentisch mit dem alten DR ist, und insofern FÜR SICH natürlich auf auf eine Ausweitung seiner Grenzen verzichten kann!


Formalkram das Ganze, sicher - aber auch diese Sicht ist eine mögliche Interpretation, die man zur Kenntnis nehmen muss, wenn man über diese Dinge diskutieren will. Man darf nicht glauben, dass die Leute, die diese Dinge regelten, nicht über die Rechtslage Bescheid wussten - im Gegenteil wurde hier sehr spitzfindig und formaljuristisch sehr ausgefeilt gearbeitet.

Ich betone hier, dass diese Ausführungen ebenso wie jene von so nice EINE INTERPRETATION darstellen. so nice hat einige kategorische Folgerungen gezogen. Das ist problematisch, weil es in diesen Dingen keine "Wahrheiten" gibt. Letztlich bestimmt die bereits genannte "normative Kraft des Faktischen" eben doch die Realität:
Wenn ich keinen Führerschein habe, jedoch alle, inklusive Polizei und Behörden, so tun, als ob ich einen hätte, spielt es keine Rolle mehr, ob ich den Lappen wirklich besitze ...
Zuletzt geändert von Ladon am 26.06.2012, 17:56, insgesamt 2-mal geändert.
Höflichkeit ist keine Schwäche - Empathie ist keine Dummheit - Moral ist nicht moralinsauer

Beitrag 26.06.2012, 17:17

so nice
5 Unzen Mitglied
Beiträge: 55
Registriert: 29.05.2011, 14:26
Ladon, danke für die Blumen aber das war nicht viel Mühe. Das völkerechtliche Gutachten stammt ja nicht von mir und wurde nur kopiert und neu editiert. Hoffe ich hätte das nicht deutlicher markieren müssen :roll:
Insofern muss ich dich auch dahin korrigieren, dass es nicht meine Formulierungen und Ausführungen sind.
Inwieweit das Gutachten meiner Meinung entspricht lasse ich dahin gestellt.
gold ist schön, viel gold ist aber schöner

Beitrag 26.06.2012, 17:37

Benutzeravatar
Ladon
Moderator
Beiträge: 6664
Registriert: 17.05.2010, 13:38
Wohnort: Terra
so nice hat geschrieben:Ladon, danke für die Blumen aber das war nicht viel Mühe. Das völkerechtliche Gutachten stammt ja nicht von mir und wurde nur kopiert und neu editiert. Hoffe ich hätte das nicht deutlicher markieren müssen :roll:
Insofern muss ich dich auch dahin korrigieren, dass es nicht meine Formulierungen und Ausführungen sind.
Inwieweit das Gutachten meiner Meinung entspricht lasse ich dahin gestellt.
Naja, Du hast es ja eigentlich korrekt drüber geschrieben, dass es ein "copy and paste" Zitat ist. In diesem Fall ersetze in meinem letzten Abschnitt "so nice" durch "das Gutachten" und alles ist "paletti" smilie_02

Für die Diskussion spielt es ja keine Rolle ob das en detail Deiner Meinung entspricht - ich habe bei meinen Ausführungen ja auch betont, dass es sich um "Interpretationen" handelt, die ich zwar hier formuliert, aber natürlich auch nicht "selbst erarbeitet" habe (bin ja kein Jurist). Beide Seiten haben ihre jeweils eigenen Begründungen und Schlüsse. Erst mit dem Wissen um diese "Möglichkeiten" ergibt sich ja für "den Leser" die Grundlage für eigene fundierte Meinungsbildung!
audite et altera pars (man höre auch die andere Seite) - so muss es sein! Dann ist die Kontroverse für alle ein Gewinn.
Höflichkeit ist keine Schwäche - Empathie ist keine Dummheit - Moral ist nicht moralinsauer

Beitrag 26.06.2012, 20:54

Benutzeravatar
RCM
10 Unzen Mitglied
Beiträge: 189
Registriert: 29.07.2010, 11:26
Ich kanns bald nicht mehr hören, diese ewig gestrigen ultrarechten Reichsideologen mit ihrem Anspruch die klügsten, hellsten Ritter und Retter des deutschen Volkes zu sein. Das ellenlange Gelurkse und ewige Wiedergekäue dieses ganzen Mumpitzes von fehlender Verfassung, BRD GmbH, Personalausweis, Finanzagentur, Deutsches Reich in den Grenzen von 37 , nicht mal hier in meinem geliebten Goldforum wird man von diesen Nasen verschont. Das Schlimme ist, dass alle Fakten die seit 1945, dem endgültigen Untergang des Deutschen Reiches auf deutschem Boden geschaffen wurden ihren Glauben nicht beeinträchtigen werden, sie haben ihre Religion gefunden, verneigt euch Mangels eigener Intelligenz weiter vor euren paar Vor"denkern" wie diesem Hans Werner Bracht... Es hat auch gar keinen Sinn mit euch zu diskutieren und Gegenargumente vorzutragen, dass prallt ab, wer Lust hat Gegenargumente zu lesen wird sie finden, eins aber noch: Eure diktatorische, intolerante Regierungsform mit uniformierten Massen und kleinbürgerlichen Spiessern, die bei jeder Rede ihrer damaligen und heutigen dürren, fetten und impotenten Riege von Ganoven synapsische Zuckungen im rechten Arm bekamen/bekommen, will ich nicht haben, da ist sogar mir selbst Frau Merkel tausendjährig lieber.

Nicht mal souverän den Zoom einer Kamera bedienen können, aber über souveräne deutsche Staaten und deutsche Völker schwadronieren... :roll:
RCM
Nichts ist schwerer und erfordert mehr Charakter, als sich in offenem Gegensatz zu seiner Zeit zu befinden und zu sagen: Nein!
Kurt Tucholsky

Beitrag 26.06.2012, 21:57

Benutzeravatar
Sapnovela
Gold-Guru
Beiträge: 3607
Registriert: 05.11.2011, 21:59
Die Bundesrepublik Deutschland ist nicht identisch mit dem Deutschen Reich und daher auch nicht identisch mit dem Deutschland von heute. Das Deutsche Reich besteht vielmehr bis auf den heutigen Tag fort.

Und zwar aus folgenden Rechtsgründen: Es gibt kein festes Datum, ab dem das Deutsche Reich untergegangen wäre. .....
Es gibt auch kein festes Datum, an dem die Erde entstanden ist, existiert sie daher auch nicht? Wann ist noch mal das Gold enstanden? Oh, kein festes Datum... scheisse, was kaufe ich denn da dann immer ein?

Ein Staat hat ein Staatsgebiet, ein Volk und eine herrschende Staatsgewalt. Das Deutsche Reich hat alles drei nicht und existiert daher nicht mehr... egal was irgendein Kasper aus irgendwelchen Paragraphen herzuleiten versucht.

Alles nur Geblubber ohne Belang... smilie_05

/G
Sap

Beitrag 26.06.2012, 22:47

Rebell
2 Unzen Mitglied
Beiträge: 47
Registriert: 26.06.2012, 12:20
RCM
Das ellenlange Gelurkse und ewige Wiedergekäue dieses ganzen Mumpitzes von fehlender Verfassung, BRD GmbH, Personalausweis, Finanzagentur, Deutsches Reich in den Grenzen von 37 , nicht mal hier in meinem geliebten Goldforum wird man von diesen Nasen verschont.
Das Problem sind nicht die Nasen ,....
Das Problem sind Politiker, die einen Staat organisieren und von Staatsrecht keine Ahnung haben.
Politiker denen unsere Heimat und unsere Kultur anscheinend schiit egal ist.

Rechtschreibfehler können die Leser behalten. Seid der Rechtschreibreform ist mir das eigentlich egal ob was Richtig oder Falsch ist. Ich korrigiere da auch nicht mehr. Obwohl es in Firefox rot unterstrichen ist. Und Kommas jucken mich auch nicht mehr.

Quellen und Belege hätte man dann auch von dem Moderator erwarten können wenn schon danach gefragt wurde.

Das die BRD oder die DDR nicht Nachfolger des DR sind, hätte man auch mit Belegen wie hier : 2 Bvl. 6/56, 2 BvF 1/73, 2 BvR 373/83; BVGE 2,266 (277); 3, 288 (319 ff); 5.85 (126); 6, 309, 336 und 363

darlegen können,.. aber mal Hand auf Herz. Es hat einfach keinen Sinn, weil es zu viele System Lemminge gibt die eine Rote Pille geschluckt haben.

Ich habe mich auch hier nur gemeldet, da dieses Thema für alle nur zu wichtig ist. Hinter dem GG verbirgt sich ein riesiger Big Fish.

Welches die (Supreme Headquarters Allied Expeditionary Forces) = SHAEF Gesetze sind.

Die SHAEF Gesetze hebeln zum Teil heute noch GG Artikel aus. Und bringen so manchen Landbesitzer um sein (seid 400 Jahren) vererbtes Land. (selbst beim Nachbarn miterlebt)

Am wichtigsten ist aber das jeder weiß, .... das wir (sollte Artikel 146 heute umgesetzt werden) uns einen Neuen Staat gründen.

Damit sind wir Rechtsnachfolger des III Reichs.

Das hat was mit der Feindstaatenklausel 53,77,107 zu tun. Ich schreibe jetzt auch keine Romane dazu.

Wir benötigen erst mal :

1.ein Ende der Wirtschaftskrise. Dazu hilft uns die BRD GmbH.(Haftung)
2. Friedensverträge
3.eine VORHANDENE Verfassung (am besten eine sehr alte z.b. 1849) muss Ratifiziert werden.
Erst dann sind wir frei.

Des weiteren lieber RCM,

diese sogenannten Reichsdeppen lösen vielen ein Runzeln auf der Stirn aus, aber letztendlich sind die meisten der Reichsdeppen Ostdeutsche. Genau die haben uns 40 Jahre als Klassenfeinde gesehen. Und die wissen nun mal mehr von unserem System und deren Fehler als der Bundesdeutsche DSDS Zuschauer.

Außerdem wollen die meisten das der Polizist und der Richter wieder einen Job hat, der sie nicht selber (Rechtlich) haften lässt wenn sie ihren Dienst tun.

Einfach mal die Sinne öffnen und neues an die Zirbeldrüse lassen, dann klappt das auch mit dem Verständnis.

Im übrigen kenne ich viele der sogenannten Rechten Szene. Und die welche ich kenne sind alles andere als das was man ihnen vor wirft.

Mir soll es NASE sein. Ich habe keinen Besitz in der BRD (keine Kinder) und ich habe einen Beruf den ich Weltweit ausüben kann. Alles was ich will ist, das diese Politiker auf unsere Heimat acht geben und der nächsten Generation die Zukunft nicht verbauen.

Sollte die BRD haftbar werden bin ich hier weg.

Ich hoffe das lesen hier Goldbesitzer die in der Politik tätig sind.

Beitrag 26.06.2012, 23:24

Benutzeravatar
Titan
Gold-Guru
Beiträge: 3914
Registriert: 07.03.2011, 13:15
Wohnort: Berlin
Rebell hat geschrieben: Das Problem sind nicht die Nasen ,....
Einfach mal die Sinne öffnen und neues an die Zirbeldrüse lassen, dann klappt das auch mit dem Verständnis. Mir soll es NASE sein. Ich habe keinen Besitz in der BRD (keine Kinder) und ich habe einen Beruf den ich Weltweit ausüben kann. Alles was ich will ist, das diese Politiker auf unsere Heimat acht geben und der nächsten Generation die Zukunft nicht verbauen.
Inwieweit die Zukunft schon verbaut wurde-welcher Anteil daran kann Dich jucken?
Eins stimmt....die Nasen hier kennen Deine Meinung,ein Teil davon schon Jahre zurück....
sind viele tatsächlich in den "neuen" (Blasphemie) Bundesländern zu Hause--und haben eine Weit-und auch Weltsicht,Respekt davor smilie_01
Du kommst halt a bissel spät mit Deiner Meinung...Ich brauche solche wie Dich in einem GOLD-Forum nicht,respektiere aber Deine Meinung,habe eine andere.
Der Unterschied: ICH missioniere sehr selten.
Frage:wieso bist Du noch nicht ausgewandert.Dieses Forum kann auch von der Südhalbkugel
ge-und auch benutzt werden... smilie_08
T.
"Das Leben ist Schwingung.Verändere Deine Schwingungen--
und Du veränderst Dein Leben"
"Die kürzesten Wörter ( ja,nein ) erfordern das meiste
Nachdenken"
Pythagoras von Samos

Beitrag 27.06.2012, 01:29

Rebell
2 Unzen Mitglied
Beiträge: 47
Registriert: 26.06.2012, 12:20
Titan hat geschrieben: Frage:wieso bist Du noch nicht ausgewandert.Dieses Forum kann auch von der Südhalbkugel
ge-und auch benutzt werden... smilie_08
T.
Ich verdiene derzeit bei meinem Arbeitgeber noch ZU GUT.
In 10 -13 Jahren bin ich damit sowieso fertig.

Ebenso besteht dieses Land nicht nur aus Leuten wie Titan. Sondern aus vielen guten Freunden und meinen Wurzeln.

Des weiteren möchte ich das Maximum an Generationenvertrag erfüllt wissen. Weil ich weiß das die Leute mit deiner Meinung auch dafür zahlen werden.
Alle in meiner Familie wurden >90.
Ich habe vor min.95 zu werden. Es wird also teuer,.....ganz egal wie viel Gesetzliche Rente ich mal bekomme.

Beitrag 27.06.2012, 04:38

Benutzeravatar
Ladon
Moderator
Beiträge: 6664
Registriert: 17.05.2010, 13:38
Wohnort: Terra
Rebell hat geschrieben:...
Ich verdiene derzeit bei meinem Arbeitgeber noch ZU GUT.
...
Des weiteren möchte ich das Maximum an Generationenvertrag erfüllt wissen. Weil ich weiß das die Leute mit deiner Meinung auch dafür zahlen werden.
...
Ach so - Du bist gar kein Rebell sondern ein Systemling, der noch dazu ein Maximum an Transferleistung erlangen möchte.
Das erklärt einiges.

Allein die Tatsache, dass Du allen Ernstes glaubst, die Finanzagentur der BRD (das ist das, was Du fälschlich BRD GmbH nennst) sei "haftbar" für die Staatsschulden, diskreditiert Dich völlig. Ich rate, mal einen Blick in den Handelsregisterauszug dieser Firma zu werfen (irgendwo im Forum wurde der, glaube ich, auch schon mal zitiert - kannst Du also suchen ...) ... oder dass Du glaubst das "3. Reich" sei ein Staat gewesen (das ist lediglich eine Bezeichnung; der Staat hieß Deutsches Reich, bzw. Großdeutsches Reich (siehe Verfassung und flankierende Gesetzgebung)) ... oder die Rechtsnachfolge, die eindeutig, z.B. durch das BVG bestätigt (alles weiter oben im Thread schon mit Verweisen belegt), nicht der Fall ist (Teilidentitätsthese: Die BRD ist teilidentisch mit dem DR).


Sorry - wie man an den Postings von so nice und der Replik von mir weiter oben sehen kann, DISKUTIEREN wir hier! Und zwar gerne auch konträr. Aber vor allem fundiert.

Du wirfst den anderen Blindheit vor - weigerst Dich aber die andere Seite auch nur anzusehen.
Du wirfst den anderen (mir) vor, keine Belege zu bringen - dabei weigerst Du Dich nur, diese Belege anzuerkennen (UN Charta Art.78 z.B.; oder das formale Ende des Besatzungsstatus inkl. SHAEF Gesetzgebung etc.p.p. ...); alles, was Dir nicht in Deinen engen Blickwinkel passt, ist ein "Fake". Das macht das "Diskutieren" dann einfach - schon klar.
Deine Scheinargumente ignorieren jede Entwicklung seit 1950 (und ein paar davor auch schon). Mit dieser "Technik" kann ich auch "beweisen", dass Bismarck noch Reichskanzler oder die Reformation noch immer illegal ist.

Diese rethorischen Propagandamethoden sind sattsam bekannt - und die ernsthaften User hier (egal welcher Meinung sie zu den Themen sind) brauchen solche "Indoktrinationen" nicht, weil sie das alles schon gehört haben. Und zwar immer auch die andere Seite! Und dann haben sie sich eine Meinung gebildet.
Oder sie wollen sich eine Meinung bilden: Dann möchten sie ebenso keine Propganda, sondern offenen Disput.

So bitte nicht.
Und: Deine Rechtschreibfehler haben nichts mit der Rechtschreibreform zu tun. Sonst würdest Du ja wohl ein scharfes "s" bei der Einleitung von Nebensätzen verwenden. Nix für ungut - ich wollte das nicht weiter thematisieren, aber Du hast darauf 'rum geritten ...
Höflichkeit ist keine Schwäche - Empathie ist keine Dummheit - Moral ist nicht moralinsauer

Beitrag 27.06.2012, 09:04

Goldmade
10 Unzen Mitglied
Beiträge: 248
Registriert: 07.09.2010, 07:09
Ach Ladon, du reibst dich nur wieder auf. Nur die Ruhe. :twisted:

Meine Meinung zur "Rechtslage" ist...es ist eine Machtfrage. Wer genug Macht ansammelt, kann aufs Recht pfeifen, das ist seit tausenden von Jahren so. Oder wie Mao sagte: "Die Macht kommt aus den Läufen von Gewehren."

Deshalb ja diese ganze Angstmache im Spiegel, deshalb ja all das Geschwätz vom Verlust des Wohlstandes, deshalb ist ja immer alles "alternativlos". Angst in der Bevölkerung ist Macht für die Regierung, weil die solls ja richten. Je mehr Angst, desto einfacher sind unpopuläre Sachen durchzusetzen.

Und derweil streiten sich die "Gelehrten" über Paragraphen. Da sind sie beschäftigt.

Gruß Goldmade

Beitrag 27.06.2012, 09:33

Rebell
2 Unzen Mitglied
Beiträge: 47
Registriert: 26.06.2012, 12:20
Ladon hat geschrieben:
Rebell hat geschrieben:...
Ich verdiene derzeit bei meinem Arbeitgeber noch ZU GUT.
...
Des weiteren möchte ich das Maximum an Generationenvertrag erfüllt wissen. Weil ich weiß das die Leute mit deiner Meinung auch dafür zahlen werden.
...
Ach so - Du bist gar kein Rebell sondern ein Systemling, der noch dazu ein Maximum an Transferleistung erlangen möchte.
Das erklärt einiges.[/size]
Der Gernerationenvertrag ebenso wie Sozialdinge sind Versicherungen/Maßnahmen die ein Sozialsystem stützen.
Ansonsten wären Menschen die Kindergeld bekommen, den Mieterschutz nutzen oder gar den 1 Mai feiern etc... heute noch (wie nennt man die ?) NAZIS gell.

Apropos,..NAZI ist auch so ein Systemling Begriff. Weil er ja durch Silbentrennung^^ entstanden ist.(Aber ich mache mir ja keine Gedanken mehr über Grammatik)

Systemlinge sind Menschen die eine von der Regierung verteidigende Politik (welche auch immer) ohne zu Hinterfragen unterstützen/verteidigen.

Ich erspare mir auch weitere Beiträge, weil es einfach keinen Zweck hat.

Ich bin ja mal gespannt, ..wann die Regierung auf die Idee kommt eine Abstimmung darüber zu machen, ob das Volk über das GG abstimmen --DARF---.

Beitrag 27.06.2012, 16:07

frankdieter50
500 g Barren Mitglied
Beiträge: 544
Registriert: 16.02.2011, 16:09
Wohnort: Thüringen das grüne Herz Deutschlands
Interessantes Duell.
Jeder Mensch hat seine Meinung, ob diese richtig, falsch oder teilweise richtig oder falsch ist, dies liegt in der Betrachtung eines anderen, Sprich-- Subjektiv.

Diskussion heißt m. E. auch, dem Anderen den gleichen Respekt zu gewähren, den man selbst für sich einfordert.

Ich selbst bin dafür, dass endlich eine deutsche Verfassung erarbeitet, in der Bevölkerung diskutiert und durch eine Volksabstimmung angenommen oder abgelehnt wird.

Unseren Politikern brennen ja offensichtlich die Hacken, wenn man nach über 60 Jahren solche
( eigentlich lange überfälligen ) Ideen aus der Schublade zieht.
Erst jetzt, wo die Kacke so richtig am Dampfen ist, besinnt man sich auf eine mögliche Mitbetimmung der Bürger.
Erst jetzt, wo das sauer erarbeitete Vermögen von 3 Generationen deutscher Bürger auf dem Spiel steht, besinnt man sich auf basisdemokratische Elemente.

Nur, ist es möglicherweise schon zu spät.
Wissen ist Macht und Nichtwissen macht nichts, da wirst Du nur über den Tisch gezogen

Antworten