Sparer müssen Steuer-ID melden
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Warum Ihre Bank jetzt diese elf Ziffern braucht
Haben Sie Ihrer Bank schon Ihre Steuer-Identifikationsnummer mitgeteilt? Nein? Dann sollten Sie das schleunigst nachholen. Sonst könnte nämlich Ihr Freistellungsauftrag verfallen – und dann zahlen Sie 2016 erstmal auf jeden Cent Zinsen Steuern.
Seit 2008 hat jeder in Deutschland gemeldete Bürger eine Steuer-Identifikationsnummer. Benötigt haben die Bürger sie seitdem eher selten. Doch jetzt ist es mit der Übergangsfrist vorbei. Kindergeld wird es ohne Steuer-ID bald nicht mehr geben und auch Bankkunden sollten ihre Nummer jetzt schleunigst weitergeben.
Liegt die elfstellige Steuer-ID der Bank zum Jahresende nicht vor, werden Freistellungsaufträge 2016 außer Kraft gesetzt. Das heißt: Vom 1. Januar 2016 an werden auf jeden Cent Zinsen und Dividenden Steuern fällig – sofort.
Weiterlesen: http://www.focus.de/finanzen/steuern/sp ... 38462.html
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Dies ist natürlich nur für die eine Lösung, die sowieso einen Steuerausgleich machen müssen.
Die Nummer kann hier angefordert werden:
https://www.bzst.de/DE/Steuern_National ... _Node.html
Auf der Seite heißt es übrigends auch, dass die Information mit dem Kindergeld nicht stimmt.
Komisch. Ich musste sie für 2016 nennen, die Steuernummer.EM_Sammler hat geschrieben:...
Auf der Seite heißt es übrigends auch, dass die Information mit dem Kindergeld nicht stimmt.
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Mag aber daran liegen, dass die Kinder um die es geht, schon 18 sind.
Aus der oben verlinkten Seite:Ladon hat geschrieben:Komisch. Ich musste sie für 2016 nennen, die Steuernummer.EM_Sammler hat geschrieben:...
Auf der Seite heißt es übrigends auch, dass die Information mit dem Kindergeld nicht stimmt.
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Mag aber daran liegen, dass die Kinder um die es geht, schon 18 sind.
Bis Ende nächsten Jahres musst du also die ID auf jeden Fall an die Familienkasse melden. Es ist nur nicht so, dass kein Kindergeld mehr käme, nur weil die ID nicht zum 01.01.2016 vorliegt.Die in einigen Publikationen verbreitete Meldung, dass eine Kindergeldzahlung eingestellt würde, wenn den Familienkassen bis zum 1. Januar 2016 keine Mitteilung der IdNr vorliegt, ist unzutreffend.
Die Familienkassen werden es grundsätzlich nicht beanstanden, wenn die IdNr im Laufe des Jahres 2016 nachgereicht wird.