Sei dir da mal nicht so sicher. Im Unterschied zu den Großen, bei denen solche Verfahren nach vielen Jahren Verschleppung und juristischen Winkelzügen gegen ein lächerliches Bußgeld eingestellt wird, kannst du bei Kleinnlegern, die sich keine ganze Rechtsabteilung voller Anwälte leisten können, davon ausgehen, dass die Strafbefehle recht zügig rausgehen.Huber hat geschrieben: ↑01.02.2021, 13:14Ermittelt darf da gerne werden. Nur wird da nichts rauskommen.
Faktisch hast du nicht unrecht. Strafrechtlich macht es aber einen erheblichen Unterschied ob sich der Kurs aufgrund von annähernd zeitgleichen Käufen oder Verkäufen bewegt, die durch bestimmte Marktsignale ausgelöst wurden, oder ob sich mehrere (in diesem Fall sehr viele) Marktteilnehmer absprechen mit dem vereinbarten Ziel, durch ihr Kaufverhalten bewusst und vorsätzlich den Kurs in die von ihnen gewünschte Richtung erheblich zu beeinflussen.Huber hat geschrieben: ↑01.02.2021, 13:14Was ist denn Kursmanipulation? Ist es denn nicht schon Kursmanipulation wenn mit Zettelsilber gehandelt wird, das in der Höhe gar nicht Existent ist? Das ermöglicht doch erst Manipulationen BTW ist die Kursmanipulation schlechthin.
Im Grunde ist auch jeder Kauf/Verkauf eine Kursmanipulation.