Aufbewahrung physische Edelmetalle

Edelmetall-Themen, neue Bullion- und Sammlermünzen, historische Hintergründe, Fachwissen

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Beitrag 31.10.2019, 18:24

lifesgood
Quinar hat geschrieben:
31.10.2019, 16:02
Zugegeben, die Perspektive eines Ballungsraumbewohners mit unzureichenden Lagermöglichkeiten (im modernen Einfamilienhaus oder gar der ETW ) mag sehr wohl anderweitig ausschauen.
Hab gerade im Radio einen Bericht zu "Dämmerungseinbrüchen" mit einem Mitarbeiter der Polizei München gehört.

EG ist immer gefährlich, egal ob Haus oder Wohnung und sollte entsprechend gesichert sein. Der gute Mann meinte auch, dass die vermeintlich guten Verstecke den Einbrechern alle bekannt sind. Als besonders wesentlich hatte er auch erachtet, dass die Nachbarn aufpassen und lieber einmal umsonst bei der Polizeit anrufen, wenn ihnen etwas komisch vorkommt.

Ich persönlich sehe eine hochgelegene Wohnung, die zudem noch gesichert ist, als deutlich sicherer an, als ein Haus.

Und wenn man während der Bauphase schon Einfluss nehmen kann, lassen sich da durchaus brauchbare, sichere Verstecke implementieren.

lifesgood

Beitrag 31.10.2019, 18:34

Klecks
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saho111 hat geschrieben:
31.10.2019, 17:42
Bankschließfach gehört bei mir nicht dazu, weil nach einem Super-GAU des Finanzsystems, man erst wieder an seine Bestände kommt wenn diese dem Staat mitgeteilt wurden. Die Schließfächer werden auch ohne Beisein des Mieters dann geöffnet. Dies halte ich dann für sehr wahrscheinlich.
Siehe Griechenland. Bei uns natüüüürlich völlig undenkbar smilie_10
Das Leben ist zu kurz, um alle Fehler selber zu machen.

Beitrag 31.10.2019, 20:16

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Spätlese
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saho111 hat geschrieben:
31.10.2019, 17:42
Ganz ängstliche können sich ja eine massive Wand einziehen, verliert man dadurch vielleicht 30 cm x die Länge/Breite des Raumes an Wohnfläche. Geht aber nur wenn man Eigentum hat.
Je nachdem wie massiv diese Wand werden soll, sollte man aber vorher einen Architekten befragen.
Wollte mir seinerzeit ein größeres Zimmer durch massive Bauweise zweiteilen. Also mauern mit Kalksandsteinen, wegen Brandschutz, Wärme- und Geräuschdämmung. Der Vetter eines guten Freundes war/ist Architekt und sollte mir dazu seine Meinung sagen, nachdem ich ihm kurz ein paar Eckdaten des Hauses genannt hatte.
Die vorläufige "Diagnose": Da die ursprüngliche Statik des Hauses nicht auf eine solche "freie" Wand ausgerichtet sein wird, ging er von bausubstanzlichen Schäden aus, die eine solche Wand dann mit sich bringen würde. Da punktuell bei mir (also auf der gemauerten Linie von 5m L x 2,4m H) eine Last von bis zu 5 Tonnen (ohne Putz) lasten könnte (Je nach Wahl des KS in Größe, Dichte, Voll- oder Lochstein usw.) könnte die Deckenplatte nachgeben. Deswegen würde zwar das Haus nicht zwingend zusammenfallen, aber wenn die Deckenplatte mal gerissen ist, dann sollte man durchaus einen Umzug in Erwägung ziehen................ :shock:
Also Ständerwerk und Rigipsplatten dran.............. smilie_04
Im Nachherein war das auch die bessere Idee, da vor ein paar Jahren wieder Rückbau angesagt war.
Auch bei Tresoren über 600kg (großes Gewicht verteilt auf kleiner Grundfläche) sollte man sich erstmal erkundigen, ob diese überhaupt von der Statik getragen werden können. Grade Altbauten (bei z.B. Holzböden) oder bei Nachkriegsbauten bis in die frühen 70er könnte das (mitunter langfristig) Probleme geben.
Wie ich kürzlich erfahren hatte, können selbst heutige "Fertighäuser" nicht alles an Gewicht vertragen. Pauschal wird dann eine kg-Angabe pro qm gemacht. Für "normale" Nutzung völlig ausreichend aber Sonderwünsche sollte man dann schon in der Bauplanung benennen.
Du kannst es nie allen Recht machen. Selbst wenn du über’s Wasser laufen kannst, kommt sicher einer und fragt, ob du zu blöd zum Schwimmen bist

Beitrag 31.10.2019, 20:50

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saho111
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Spätlese hat geschrieben:
31.10.2019, 20:16
saho111 hat geschrieben:
31.10.2019, 17:42
Ganz ängstliche können sich ja eine massive Wand einziehen, verliert man dadurch vielleicht 30 cm x die Länge/Breite des Raumes an Wohnfläche. Geht aber nur wenn man Eigentum hat.
Je nachdem wie massiv diese Wand werden soll, sollte man aber vorher einen Architekten befragen.
Wollte mir seinerzeit ein größeres Zimmer durch massive Bauweise zweiteilen. Also mauern mit Kalksandsteinen, wegen Brandschutz, Wärme- und Geräuschdämmung. Der Vetter eines guten Freundes war/ist Architekt und sollte mir dazu seine Meinung sagen, nachdem ich ihm kurz ein paar Eckdaten des Hauses genannt hatte.
Die vorläufige "Diagnose": Da die ursprüngliche Statik des Hauses nicht auf eine solche "freie" Wand ausgerichtet sein wird, ging er von bausubstanzlichen Schäden aus, die eine solche Wand dann mit sich bringen würde. Da punktuell bei mir (also auf der gemauerten Linie von 5m L x 2,4m H) eine Last von bis zu 5 Tonnen (ohne Putz) lasten könnte (Je nach Wahl des KS in Größe, Dichte, Voll- oder Lochstein usw.) könnte die Deckenplatte nachgeben. Deswegen würde zwar das Haus nicht zwingend zusammenfallen, aber wenn die Deckenplatte mal gerissen ist, dann sollte man durchaus einen Umzug in Erwägung ziehen................ :shock:
Also Ständerwerk und Rigipsplatten dran.............. smilie_04
Im Nachherein war das auch die bessere Idee, da vor ein paar Jahren wieder Rückbau angesagt war.
Auch bei Tresoren über 600kg (großes Gewicht verteilt auf kleiner Grundfläche) sollte man sich erstmal erkundigen, ob diese überhaupt von der Statik getragen werden können. Grade Altbauten (bei z.B. Holzböden) oder bei Nachkriegsbauten bis in die frühen 70er könnte das (mitunter langfristig) Probleme geben.
Wie ich kürzlich erfahren hatte, können selbst heutige "Fertighäuser" nicht alles an Gewicht vertragen. Pauschal wird dann eine kg-Angabe pro qm gemacht. Für "normale" Nutzung völlig ausreichend aber Sonderwünsche sollte man dann schon in der Bauplanung benennen.

Eine Alternative sind auch Porenbetonsteine. Ein Stein mit L x B x H: 60 x 24 x 20 cm wiegt ca. 18 Kg und das ist schon ein sehr dicker Brummer. Fünf Meter länge ist auch sehr ordentlich. Eine Ständerwand sollte dann aber mindestens mit einer 22mm OSB beplankt werden und dann noch eine Gipskartonplatte (Rigips) dagegen.

Beitrag 31.10.2019, 20:54

Aurargint
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saho111 hat geschrieben:
31.10.2019, 20:50
Spätlese hat geschrieben:
31.10.2019, 20:16
saho111 hat geschrieben:
31.10.2019, 17:42
Ganz ängstliche können sich ja eine massive Wand einziehen, verliert man dadurch vielleicht 30 cm x die Länge/Breite des Raumes an Wohnfläche. Geht aber nur wenn man Eigentum hat.
Je nachdem wie massiv diese Wand werden soll, sollte man aber vorher einen Architekten befragen.
Wollte mir seinerzeit ein größeres Zimmer durch massive Bauweise zweiteilen. Also mauern mit Kalksandsteinen, wegen Brandschutz, Wärme- und Geräuschdämmung. Der Vetter eines guten Freundes war/ist Architekt und sollte mir dazu seine Meinung sagen, nachdem ich ihm kurz ein paar Eckdaten des Hauses genannt hatte.
Die vorläufige "Diagnose": Da die ursprüngliche Statik des Hauses nicht auf eine solche "freie" Wand ausgerichtet sein wird, ging er von bausubstanzlichen Schäden aus, die eine solche Wand dann mit sich bringen würde. Da punktuell bei mir (also auf der gemauerten Linie von 5m L x 2,4m H) eine Last von bis zu 5 Tonnen (ohne Putz) lasten könnte (Je nach Wahl des KS in Größe, Dichte, Voll- oder Lochstein usw.) könnte die Deckenplatte nachgeben. Deswegen würde zwar das Haus nicht zwingend zusammenfallen, aber wenn die Deckenplatte mal gerissen ist, dann sollte man durchaus einen Umzug in Erwägung ziehen................ :shock:
Also Ständerwerk und Rigipsplatten dran.............. smilie_04
Im Nachherein war das auch die bessere Idee, da vor ein paar Jahren wieder Rückbau angesagt war.
Auch bei Tresoren über 600kg (großes Gewicht verteilt auf kleiner Grundfläche) sollte man sich erstmal erkundigen, ob diese überhaupt von der Statik getragen werden können. Grade Altbauten (bei z.B. Holzböden) oder bei Nachkriegsbauten bis in die frühen 70er könnte das (mitunter langfristig) Probleme geben.
Wie ich kürzlich erfahren hatte, können selbst heutige "Fertighäuser" nicht alles an Gewicht vertragen. Pauschal wird dann eine kg-Angabe pro qm gemacht. Für "normale" Nutzung völlig ausreichend aber Sonderwünsche sollte man dann schon in der Bauplanung benennen.

Eine Alternative sind auch Porenbetonsteine. Ein Stein mit L x B x H: 60 x 24 x 20 cm wiegt ca. 18 Kg und das ist schon ein sehr dicker Brummer. Fünf Meter länge ist auch sehr ordentlich. Eine Ständerwand sollte dann aber mindestens mit einer 22mm OSB beplankt werden und dann noch eine Gipskartonplatte (Rigips) dagegen.
Oder die Wand im Keller hochziehen; das Fundament verträgt eine Menge. smilie_01

Beitrag 31.10.2019, 21:15

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saho111 hat geschrieben:
31.10.2019, 20:50
Eine Alternative sind auch Porenbetonsteine. Ein Stein mit L x B x H: 60 x 24 x 20 cm wiegt ca. 18 Kg und das ist schon ein sehr dicker Brummer. Fünf Meter länge ist auch sehr ordentlich. Eine Ständerwand sollte dann aber mindestens mit einer 22mm OSB beplankt werden und dann noch eine Gipskartonplatte (Rigips) dagegen.
smilie_01
Leider hatte ich von mir kein anderes Beispiel parat, daher mein "Supergau" über Kalksandstein.
Klar, Porenbeton, Gasbeton, Ytong oder diverse Hohlblocksteine gehen auch und sind leichter. Entscheidend dürfte aber das Gesamtgewicht der Konstruktion sein im Hinblick auf die Verträglichkeit des Untergrunds.
Habe mir selber einen Anbau (wird von anderen scherzhaft "Herrenzimmer" genannt) so ähnlich verkleidet. Holzunterlattung, darauf 19mm Spanplatte und dann 16mm OSB. Fertig. Kein Rigips, nur OSB und somit "Holzoptik". Bietet auch alle Möglichkeiten zum "verstecken" aller möglichen Dinge. Ein regelrecht "uriger" Raum zum feiern und abhängen, um das mal was salopp auszudrücken. Mein Raum, mein Rückzugsgebiet, falls es mal eheliche, für mich ungünstige, Kompromisslösungen gibt................ smilie_29 smilie_15 smilie_02

@Quinar: Und nein !!...............ich verrate Dir immer noch nicht, wo mein Haus wohnt............. smilie_02 smilie_02 smilie_02
War nur Spaß !!
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Beitrag 31.10.2019, 21:50

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Aurargint hat geschrieben:
31.10.2019, 20:54
Oder die Wand im Keller hochziehen; das Fundament verträgt eine Menge. smilie_01
Das denke ich auch. smilie_01
Sobald ich hier die Frösche aus dem Keller hab, werde ich vielleicht mal drüber nachdenken........... smilie_02 smilie_02
Nächstes Projekt: Keller mal von außen abdichten.
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Beitrag 31.10.2019, 22:43

Marek
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Hallo,

Fakt ist:
Wer mit Kelle oder Holz oder Schweißgerät
oder irgendwas anderem "echten" in der "echten" (= "physikalischen") Welt umgehen kann
und halbwegs Phantasie hat braucht kein Bankschließfach....

Liebe Grüße
Marek

Beitrag 31.10.2019, 23:57

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lifesgood hat geschrieben:
31.10.2019, 18:24
Ich persönlich sehe eine hochgelegene Wohnung, die zudem noch gesichert ist, als deutlich sicherer an, als ein Haus.
Wie alles im Leben: Relativ
Einen Besuch von umherstreunenden bulgarischen Kuhfußartisten mag sowas vorbeugen. Vorbeugen heißt aber in dem Moment nur: Man erhöht nur die Möglichkeit NICHT Ziel dieser Spezies zu werden.
Klar, ein enormer Vorteil !!
Dieser Vorteil kann aber auch zum Bumerang werden. Wer z.B. eine Penthouse-Wohnung hat, der Aufzug geht nur per Schlüssel bis auf diese Etage, das ganze Haus liegt vielleicht in einer eher kostspieligeren Wohngegend.............so wird von den "Professionals" schon mal was genauer observiert.
Wenn der schöne schwarze Q7 lässig in die Tiefgarage taucht, weiss jeder: Da ist bei weitem mehr drin...........
Das Aufzugsproblem über Schlüssel ist im Grunde genommen ein Kinderspiel. Im dümmsten Fall geht die Aufzugstür auf und man hat sofort Zutritt zur Wohnung. Wer es etwas schwerer machen möchte, der hat noch eine zusätzliche Tür dazwischen. Aber das ist alles Kleinkram für die richtigen Profis, die wissen wonach sie suchen.
Im geschlossenen Aufzug, wegen Schlüsselschaltung für andere nicht abrufbar, haben sie alle Zeit auch das Schloss der Zwischentür gewaltfrei zu öffnen.
Ein Szenario was sich keiner wünschen kann, da auch bei der Hausratsversicherung Probleme kommen. Keine Aufbruchsspuren, keine anderen Anhaltspunkte für einen Einbruch. Womöglich kann sich der Geschädigte noch mit dem Vorwurf der groben Fahrlässigkeit rumzanken (da ist vielleicht eine (IP-)Kamera schon von Vorteil).

Hat eigentlich schon mal jemand ernsthaft drüber nachgedacht, wieso ein seriöser Schlüsseldienst ein Schloss gewaltfrei öffnen kann, welches als hochsicher vom Hersteller gepriesen worden ist?
Wer aus gutem Grund irgendwo rein will, der kommt da auch rein !!
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Beitrag 01.11.2019, 00:55

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IrresDing
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Wohnort: Ich bin dann mal weg.
1. Hausratversicherung ohne Verzicht der Einrede auf grobe Fahrlässigkeit ist am Markt praktisch ausgestorben.
2. Hausratversicherung bitte. Nicht Hausratsversicherung. Folgend als HR abgekürzt.
3. Eine Öffnung eines Schlosses im verschlossenen Zustand ohne Spuren ist auch weiterhin sehr unwahrscheinlich bis unmöglich. Die Behauptung dieser Möglichkeit entpuppt sich meist als laienhafte Darstellung der Tatsachen. Nur um hier mal ein gewisse Vorstellung zu bekommen: Wir prüfen Schlösser durchaus „regelmäßig“ (ein bis zweistellige Anzahl p.a. bei hoch sechsstelliger Anzahl an Schäden p.a.) über das kriminaltechnische Labor Göth, der als bestellter und vereidigter Sachverständiger außerhalb von jeder Vermutung von Interessenskonflikten steht. Ein per Rasterelektronenmikroskop überprüftes Schloss offenbart oft bereits sogar den einmaligen Gebrauch eines später gefertigten illegalen Nachschlüssels. Wer es nicht glaubt, hier der Nachweis: https://www.goeth.com/wp-content/upload ... tikel4.pdf Von Pickertools mal überhaupt nicht zu reden, das ist einwandfrei zu sehen. Hier mal ein hübscher Vortrag dem ich auch mal in ähnlicher Form inkl. praktischer Beispiele beiwohnen durfte: https://www.goeth.com/wp-content/upload ... tikel5.pdf Wer die Chance hat auf Firmenkosten dort teilzunehmen sollte es sofort machen. Sehr teuer aber unheimlich gut. Bei dem Artikel geht es um Spurensicherung und Spurenanalyse bei dem Verdacht auf Einbruch in einen brandverzehrten Tatort.
4.) Was euch vielmehr Sorgen machen sollte sind die Fenster. Der Müll der oft bis heute dort verbaut wird ist unfassbar schlecht. So unfassbar, dass die meisten nicht begreifen, dass man die Dinger in unter einer Minute mit kaum oder keiner Spur aufbekommt. Manch meist ältere Modelle kann man sogar durch hartes Klopfen mit der flachen Hand aufklopfen. Das ist kein Scherz. Da hilft nicht mal ein teures Fenster vom Markenanbieter. Lediglich extra als einbruchhemmend ausgewiesene Fenster sind ein Garant auf auswertbare Spuren (Pilzkopfverschluss). Wobei das alles nichts bringt, wenn man z.B. ein Doppelflügler gekippt lässt.
5.) Vom privaten Tresorkauf rate ich zwar ab, ich möchte trotzdem drauf hinweisen, dass gute Tresore mit der Klasse 0 oder 1 bereits günstig zu erwerben sind (da als Waffenschränke seit ?2017? notwendig) und immer eine eindeutige Spurenlage verursachen, sofern man ein Bartschlossmodell wählt und nicht so unendlich doof ist den Schlüssel im Haus zu verstecken. Da in HR nicht nur der Einbruch sondern auch das Öffnen eines verschlossenen Behälters in einem Raum eines Gebäudes versichert ist, ist das versicherungstechnisch eine hervorragend gute Situation. Diese kann, nochmal erwähnt, aber andere gravierende Folgen für die persönliche Sicherheit der dort lebenden Menschen haben. Daher rate ich in Abwägung der Gesamtbetrachtung dringend davon ab.
6.) Ein Bankschließfach ist eine hervorragend gute Alternative. Ich weiß, ihr glaubts mir ja nicht. Eure Meinung. Eure Sache.
Ich möchte den Weg des Forums nicht weiter mit beschreiten. Ich wünsche allen Mitgliedern viel Erfolg und danke für die schöne Zeit bis dahin. Bye bye

Beitrag 01.11.2019, 01:33

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Spätlese
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IrresDing hat geschrieben:
01.11.2019, 00:55
1. Hausratversicherung ohne Verzicht der Einrede auf grobe Fahrlässigkeit ist am Markt praktisch ausgestorben.
2. Hausratversicherung bitte. Nicht Hausratsversicherung. Folgend als HR abgekürzt.
3. Eine Öffnung eines Schlosses im verschlossenen Zustand ohne Spuren ist auch weiterhin sehr unwahrscheinlich bis unmöglich. Die Behauptung dieser Möglichkeit entpuppt sich meist als laienhafte Darstellung der Tatsachen. Nur um hier mal ein gewisse Vorstellung zu bekommen: Wir prüfen Schlösser durchaus „regelmäßig“ (ein bis zweistellige Anzahl p.a. bei hoch sechsstelliger Anzahl an Schäden p.a.) über das kriminaltechnische Labor Göth, der als bestellter und vereidigter Sachverständiger außerhalb von jeder Vermutung von Interessenskonflikten steht. Ein per Elektronenrastermikroskop überprüftes Schloss offenbart oft bereits sogar den einmaligen Gebrauch eines später gefertigten illegalen Nachschlüssels. Von Pickertools mal überhaupt nicht zu reden, das ist einwandfrei zu
Punkt 1: Wer ältere Verträge hat, hat diesen Punkt noch zum Vertragsgegenstand.
Punkt 2: Man verzeihe mir das "s", welches grammatisch völlig fehl am Platze sein mag. Das man hier im Forum sogar auf grammatikalische Fehler so gezielt aufmerksam gemacht wird, erlebe ich nun generell zum ersten Mal. Hochachtung diesbezüglich. smilie_01 Endlich mal jemand, der nicht nur jedes Wort, nein, gleich jeden Buchstaben auf die Goldwaage legt................. :shock: smilie_02
Werde mir jetzt noch mehr Mühe machen, den Oberlehrern/innen/divers zu gefallen. Versprochen !!
Punkt 3: Mir egal, was du mit Deiner Firma so alles prüfst. Fakt ist, das man ALLE Schlösser gewaltfrei ohne Originalschlüssel aufbekommt. Und mehr hatte ich jedenfalls nicht gesagt und behauptet. Jedenfalls ist dein "Dienst" ein Dienst NACHDEM bei jemandem was gesucht und gefunden wurde. Mehr so kriminaltechnischer Art, um das mal so zu interpretieren.
Das Du und Deine Firma da irgendwas "fremdartiges" findet, mag sein und ist auch gut so. So können die Geschädigten wohl besser gegen die Hausratversicherung argumentieren.
Wer bezahlt denn euren Dienst? Ab welcher Schadensumme?
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Beitrag 01.11.2019, 02:17

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IrresDing
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Wohnort: Ich bin dann mal weg.
1. Nein, nicht mal das. Da es seit locker 15 Jahren völlig Usus ist, sind fast alle irgendwann mal umgestellten Policen up to date in dieser Sache.
2. Nein, darum gings nicht. Es kräuselt mir nur die Zehennägel. Berufskrankheit. Nimms gelassen.
3. Genau das Gegenteil ist der Fall. Ich arbeitete lange Zeit direkt in der Schadenregulierung in Komposit als Sachbearbeiterin und später als Führungskraft in diversen Positionen im selben Bereich. Was ich heute mache möchte ich nicht sagen, da es hiervon nur wenige gibt und damit meine Identität ggf für Fachkundige zu erahnen ist.
Im Falle des Einbruchdiebstahl (ED) gilt eben nicht der Vollbeweis des Hergangs. D.h. Beweisnachteile gehen regelmäßig zu Lasten des Versicherers. Es reicht dann der äußere Anschein eines EDs. Ein nicht geführter Ausschluss des wahrscheinlichen Tathergangs als EDs führt zur Leistungspflicht des Versicherers. Dabei ist der gesunde Menschenverstand maßgeblich. Nicht alles an den Haaren herbeigezogene muss ausgeschlossen werden. Es zählt der tatsächlich für den Einzelfall anzunehmende verständige Weg(e) des EDs. So muss ich kein Öffnen und nach dem ED wieder verschlossenen Schlosses (völlig atypisch für einen Täter) prüfen, sofern andere Ursachen überwiegend wahrscheinlich sind. Z.B. das Betreten mit einem fehlenden Originalschlüssel oder einfacher Diebstahl bzw. Trickdiebstahl. Es zählt die verständige Betrachtung.
Wir prüfen Schlösser bei unklarer Spurenlage MIT widersprüchlicher Aussage ODER sofern die Spurenlage oder der Sachlage widersprüchlich ist. Genaueres würde ich dir aber nur erklären, wenn du neuer Mitarbeiter in der Betrugssachbearbeitung bist. Da fängt die Wahrung des Geschäftsgeheimnis an.
Von der Schadenhöhe hängt es nur mittelbar ab. Es ist immer eine Abwägung der vorliegenden Argumente und Wahrscheinlichkeiten. Eine solche kriminaltechnische Untersuchung per REM fängt bei mittlerem vierstelligen an und kann gerne auch mal bis ins untere fünfstellige gehen. Gehen wir aufgrund von changierenden Aussagen davon aus, dass der Versicherungsnehmer die Unwahrheit behauptet, kann dies bereits auch mal in fast unrentabel erscheinenden Fällen geschehen. Wobei zu beachten ist, dass eine stufenweise Betrachtung (Auge - Stereomikroskop - REM) möglich ist. Vieles sieht der Gutachter bereits mit freiem Auge, was dem Laien verborgen bleibt. Wenn der mir also den ED bereits so bestätigt, dann brauch ich überhaupt nicht das große Programm fahren. Anders herum aber auch. Wenn er mir bestätigt, dass ein ED bereits per reiner Sichtprüfung ausgeschlossen werden kann, bin ich auch am Ziel. Ziel ist dabei nie die Ablehnung sondern die einwandfreie Feststellung. Einwandfrei ist hier wörtlich zu verstehen. Die meisten solcher Schäden zahlen wir ohne weitere Prüfung. Kann man auch an der Quote der genannten Zahlen im vorhergehenden Beitrag erahnen.
Ich möchte den Weg des Forums nicht weiter mit beschreiten. Ich wünsche allen Mitgliedern viel Erfolg und danke für die schöne Zeit bis dahin. Bye bye

Beitrag 01.11.2019, 02:54

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Spätlese
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IrresDing hat geschrieben:
01.11.2019, 02:17
1. Nein, nicht mal das. Da es seit locker 15 Jahren völlig Usus ist, sind fast alle irgendwann mal umgestellten Policen up to date in dieser Sache.
2. Nein, darum gings nicht. Es kräuselt mir nur die Zehennägel. Berufskrankheit. Nimms gelassen.
3. Genau das Gegenteil ist der Fall. Ich arbeitete lange Zeit direkt in der Schadenregulierung in Komposit als Sachbearbeiterin und später als Führungskraft in diversen Positionen im selben Bereich. Was ich heute mache möchte ich nicht sagen, da es hiervon nur wenige gibt und damit meine Identität ggf für Fachkundige zu erahnen ist.
Punkt 1: Das ist so nicht richtig. Eine Umstellung der Verträge geht zumeist über den "netten" Vermittler, der um einen Beratungstermin bittet. Man kann auch betteln sagen. Die Umstellung auf neueste Versicherungsbedingungen hat zumeist auch eine Erhöhung der Prämie zur Folge.
Grund: Der Versicherungsvermittler will auch Geld verdienen. Zu Recht, aber: Er/sie/es macht eine bestehende Versicherung platt und eröffnet einfach eine neue. Somit ändern sich die Versicherungsbedingungen und natürlich auch der Beitragssatz. Das ist in der heutigen Zeit nicht unüblich, da ältere Verträge auf´s versicherte Risiko immer noch günstiger sind als neue Verträge. Gleich dem Unterversicherungsverzicht. Wenn ich korrekt alles im Altvertrag angegeben habe was zu versichern ist, brauche ich keine solche Klausel extra bezahlen.
Das "Problem" sind eigentlich die Versicherungsvermittler, die auf Neuverträge pochen müssen um Geld (Provision) zu verdienen.

Punkt 2: Mir kräuselt da zwar nichts................Habe vor über 20 Jahren eine 2-jährige Ausbildung zum Versicherungsfachmann (BWV) absolviert und schreibe nun das Wort "Hausratversicherung" mit einem Buchstaben der schlicht und ergreifend zu viel ist war. Ich denke, jeder konnte trotzdem das Wort lesen und verstehen. Von daher sehe ich da kein wirkliches Problem.

Punkt 3: Ich gratuliere zu Deiner einzigartigen Karriere !!!!
Leider kann ich da nicht mitziehen. Aber das ist ja auch nicht wichtig. Jedenfalls für mich nicht.
Wünsche Dir viel Erfolg im Job, eine weiterhin steile Karriere und vor allem: Viel Gesundheit !!

Liebe Grüße, Spätlese
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Beitrag 01.11.2019, 03:02

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IrresDing
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Wohnort: Ich bin dann mal weg.
Ich könnte dir jetzt im ersten Punkt widersprechen. Dank Beitragsanpassungsklausel (BAK) sind oftmals Altverträge teurer als neue. Aber das geht hier über die Sache hinaus und wäre irrelevant für die Diskussion.

Danke für deine Wünsche und die gebe ich ebenso zurück. smilie_14 Gehabt euch alle wohl! Tschüssi ich beschränke mich wieder eher aufs mitlesen. smilie_06
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Beitrag 01.11.2019, 03:11

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Spätlese
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IrresDing hat geschrieben:
01.11.2019, 03:02
Gehabt euch alle wohl! Tschüssi ich beschränke mich wieder eher aufs mitlesen. smilie_06
Och, das ist aber schade..........
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Beitrag 01.11.2019, 07:04

kribelboble
Bei meiner Hausratversicherung der Huk ist die einrede der groben Fahrlässigkeit ausgeschlossen außer für Obligenheiten oder Sicherheitsvorschriften (z.B. die Pflicht ausreichend zu heizen). Dies ist auch noch für Neuverträge gültig. Ich würde bei einer Hausratversicherung aber bei der Versicherung eines Banktresors immer abklären ob eine Außenversicherung zu welchen Werten versichert ist und ob diese Versicherung zu dem oft berits bestehenden Grunschutz bei der Bank für den Banktresor additiv betrachtet werden kann.
Meist gibt es für die Außenversicherung manchmal zeitliche Grenzen, es ist deswegen wichtig, daß in den Versicherungsbedingungen dieser Banktresor explizit von der zeitlichen Befristung der Außenversicherung ausgenommen ist. In meiner HV ist solch eine Regelung die aber Bargeld ausschließt - d.h. meine Edelmetalle sind im Bankschließfach versichert - Geld jedoch nicht bzw. nur sehr kurz zeitlich befristet.

Also beim Bankschließfach der versichert werden soll genau die VBs der Hausrat und evtl. abgeschlossenen Bankschließversicherung vergleichen. Oftmals lassen sich bei der HV Werte im Bankschließfach per Einzelvereinbarung noch etwas höher versichern und da manchmal günstiger als bei der Bank.
Meine Bank verlangt 1,50 pro Jahr für 1000 Euro extra versichert wobei im Mietpreis bei mir 10000 Euro Versicherung inkludiert sind.

Da ich Zuhause kein dafür geeigneten Tresor installieren will ist ein Banktresor die einzige Möglichkeit für mich meine Edelmetalle versichert zu lagern - ich persönlich schätze das Risiko eines Raubes oder tatsächlich eines Brand meines Hauses (wozo hätte ich den sonst die Feuerversicherung für mein Haus?) als viel bedrohlicher ein als ein Systemzusammenbruch bei den mein Banktresor dauerhaft enteignet wird.

Beitrag 01.11.2019, 07:22

lifesgood
@Spätlese: Es lassen sich immer Fälle konstruieren.

Ich habe bei der Wohnung explizit nicht die Penthouse-Wohnung mit Lift in die Wohnung gemeint, genausowenig habe ich beim Haus das Haus in Alleinlage beim Waldrand gemeint.

Mach Dir mal die Mühe und sieh Dir an wie viele verschiedene Schließziylinder es gibt. Das geht vom billigen Baumarktzylinder für 10 - 15 € (der wohl wirklich schnell offen ist) bis hin zu sehr hochwertigen Zylindern, die auch mal schnell 100 € oder mehr kosten.

Natürlich sollte die Wohnungstür entsprechend massiv mit mehrfacher Verriegelung sein. Da noch einen zusätzlichen Querriegel dran und die Fenster gut gesichert, dann ist die Wohnung so, dass sie nicht ohne Lärm geöffnet werden kann. Rein würden die grundsätzlich überall kommen, wenn sie genug Zeit haben und es auch laut werden darf. Aber wenn's laut wird und ein Weilchen dauert, wird es in einem Mehrfamilienhaus problematisch.

Und wenn der exemplarische, fette Q7 in die Tiefgarage fährt, weiss man immer noch nicht, zu welcher Wohnung er gehört ... ;)

lifesgood

Beitrag 01.11.2019, 12:53

Klecks
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lifesgood hat geschrieben:
01.11.2019, 07:22
Rein würden die grundsätzlich überall kommen, wenn sie genug Zeit haben und es auch laut werden darf. Aber wenn's laut wird und ein Weilchen dauert, wird es in einem Mehrfamilienhaus problematisch.
Genau wie bei einem Reihenhaus, einer Doppelhaushälfte und generell überall da, wo die Nachbarn nah genug sind, um es mitzubekommen. Deshalb sage ich ja: Gute Nachbarschaft ist nicht zu unterschätzen. Wobei die großen Mietburgen diesbezüglich oftmals unsicherer sind als ein EFH in gesunder Gegend. In so einem 30-Parteien-Bunker kennen viele nicht mal den Miieter nebenan, das Stockwerk drunter ist bereits so fern wie der Himalaya.

Ein Nachbar, mit dem du freundschaftlichen Umgang pflegst, wird wohl eher mal genauer hinschauen und im Zweifel die Polizei rufen als einer, mit dem nachbarschaftliche Kommunikation maximal ein Nicken im Aufzug bedeutet, oder mit dem du seit Jahren im Clinch liegst. Letzterer freut vielleicht sogar noch, wenn dir die Bude ausgeräumt wird. Hinterher hat er halt nix gesehen und gehört.

Zugegeben, der fette Q7 lässt sich beim Einfahren in die Doppelgarage der Vorstadtvilla definitv leichter zuordnen smilie_16
Das Leben ist zu kurz, um alle Fehler selber zu machen.

Beitrag 10.11.2019, 11:22

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Oliver
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Guten Tag und einen schönen Sonntag
Ich bin Aktuell in 1 bis 2 Monate......
( logischerweise smilie_07 )
Etwas am aufstocken und möchte mir mit unter noch Silberunzerl dazu nehmen, die ich nicht ausschließlich als Anlage - sondern auch als Sammlerobjekt ansehe. Daher auch etwas limitierter.....
Was mir beim Stöbern immer wieder auffällt und fürchterlich gegen den Strich geht, viele der Münzen sind in 20ger oder 25ger Tuben gelagert und werden sozusagen naggich geliefert ohne Kapsel. Wenn die da drin beiben und nicht bewegt werden, mag das ok sein....aber ich neige dazu sie zu entnehmen, ein zu Kapseln um dann eine größere tube zu besorgen wo die da wieder rein passen.... smilie_27 smilie_27 im Grunde völlig bescheuert....aber vielleicht könnt ihr meine Gedanken ja nach vollziehen.
Wie seht bzw macht ihr das ?
Danke und Lg
smilie_37 smilie_37Gold und Silber lieb ich sehr, deshalb will ich immer mehr

Beitrag 10.11.2019, 11:36

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VfL Bochum 1848
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Wenn ich Tuben bestelle, mach ich die auf und kontrolliere die Münzen stichprobenartig. Danach verschliesse ich die Tuben wieder und verstaue die.
Nach Jahren öffne ich ggfs. mal wieder eine Tube und kontrolliere auf Milchfleckenbefall oder ähnliches. Mehr passiert aber nicht.
Wenn ich Sammlermünzen haben möchte bestell ich die gleich gekapselt, sind für mich aber eine andere Baustelle als (Bullion-) Tubes.
VfL Bochum? -Find ich gut!

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