Datenschutz bei Online-Shops vs. steuerrechtliche Vorschrift

Edelmetall-Themen, neue Bullion- und Sammlermünzen, historische Hintergründe, Fachwissen

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Beitrag 23.02.2017, 15:26

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Kilimutu
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EM_Sammler hat geschrieben:Es ist schön wenn mir jemand mal eine coole Übersicht präsentiert, was ich alles mal gekauft habe, solange ich nicht nachweisen kann/muss was damit passiert ist, können die in meinem Umfeld soviel suchen wie sie möchten. Ich will damit sagen, schön dass die das wissen, wenn es soweit kommt, ist bei mir nichts mehr zu finden.
Das ist des Pudels Kern, den jeder für sich finden muss und den wir hier nicht weiter ausbreiten werden :wink:

Doch bedenke, dass man Dich schon fragen wird, wo Du das Zeugs gelassen hast. Das sollte dann auch plausibel klingen, am besten mit Nachweisen ...
Letzte Woche war die Atomkraft so sicher wie das Amen in der Kirche - heute ist sie so sicher wie die Renten (Sven Lorig im ARD Morgenmagazin, nach Fukushima)

Beitrag 23.02.2017, 15:44

Klecks
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Kilimutu hat geschrieben: Doch bedenke, dass man Dich schon fragen wird, wo Du das Zeugs gelassen hast. Das sollte dann auch plausibel klingen, am besten mit Nachweisen ...
Es ist exakt die Form von Art von vorauseilendem Gehorsam, wegen der sich immer neue Restriktionen so problemlos durchwinken lassen.

Es ist genau umgekehrt: Nicht ich muss nachweisen, wo das Zeug geblieben ist, sondern das FA (oder wer auch immer) muss nachweisen, dass ich es immer noch habe oder irgendwas illegales damit angestellt habe.
Wenn meine Antwort auf eine entsprechende Anfrage lautet "verspielt, verhurt, versoffen und den Rest habe ich verprasst", brauche ich keine Nachweise dafür. Ich muss es nicht belegen. Wer mir nicht glaubt, muss es erst mal widerlegen.
Das Leben ist zu kurz, um alle Fehler selber zu machen.

Beitrag 23.02.2017, 15:48

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Kilimutu
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Glaub mir ich bin nicht voauseilend gehorsam; aber eine Beweislastumkehr ist gesetzlich schnell durch, falls gewünscht.

Ähnlich wie das letztens diskuterte Thema, u.U. nachweisen zu müssen, woher man Geld hat.
Bei Bedarf geht das alles razfaz ...
Letzte Woche war die Atomkraft so sicher wie das Amen in der Kirche - heute ist sie so sicher wie die Renten (Sven Lorig im ARD Morgenmagazin, nach Fukushima)

Beitrag 23.02.2017, 16:07

lifesgood
Klecks hat geschrieben:
Kilimutu hat geschrieben: Doch bedenke, dass man Dich schon fragen wird, wo Du das Zeugs gelassen hast. Das sollte dann auch plausibel klingen, am besten mit Nachweisen ...
Es ist exakt die Form von Art von vorauseilendem Gehorsam, wegen der sich immer neue Restriktionen so problemlos durchwinken lassen.

Es ist genau umgekehrt: Nicht ich muss nachweisen, wo das Zeug geblieben ist, sondern das FA (oder wer auch immer) muss nachweisen, dass ich es immer noch habe oder irgendwas illegales damit angestellt habe.
Wenn meine Antwort auf eine entsprechende Anfrage lautet "verspielt, verhurt, versoffen und den Rest habe ich verprasst", brauche ich keine Nachweise dafür. Ich muss es nicht belegen. Wer mir nicht glaubt, muss es erst mal widerlegen.
Belege sollte man dennoch haben Klecks, auch bei Tafelgeschäften.

Ich halte es nicht für ausgeschlossen, dass wie bei den Aktien die Steuerfreiheit nach 1 Jahr Haltefrist fällt.

Wenn du dann in den Genuß der Steuerfreiheit kommen möchtest, bist Du es, der nachweisen muss, dass er die Edelmetalle schon vor dem Stichtag angeschafft hast. Bei den Aktien war das ja einfach, weil der Kauftag bekannt war.

Lieber habe ich Nachweise liegen, die ich im Zweifelsfall nicht benötige, als dass ich Nachweise benötige, die ich nicht mehr habe ;)

Lass im Herbst Rot/Rot/Grün die Wahl gewinnen, dann wird gerade im Vermögensbereich vieles möglich werden.

lifesgood

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