Selbstverständlich geht es nicht um die Fassung von 1899,sondern um die bestehende durch Haager Abkommen und Genfer Konventionen geänderte Fassung der Haager Landkriegsordnung in der auch heute das humanitäreKönnen wir Fragen zum Völkerrecht hier ausklammern? Das ist ein schwieriges Thema und in obigen Posts wurden mindestens drei Dinge in "völkerrechtlichem" Sinn grundlegend missverstanden!
Wenn wir das aber hier ausspinnen, trägt das wenig zum eigentlichen Thema bei.
Nur so viel (auch das hat jemand oben angedeutet): Völkerrecht ist KEIN Gesetzeswerk. Völkerrecht 1900 ist nicht Völkerrecht 1930, ist nicht Völkerrecht 1945 - und Völkerrecht 1949 ist nicht Völkerrecht 2011.
Wer mit dem Völkerrecht 1856 (Was ist das gewesen? Kein Gesetzeswerk jedenfalls.) eine "de-facto"-Situation im Jahre 1899 bewertet muss zwangsläufig zu falschen Schlüssen kommen.
Völkerrecht als vertragsrechtliche Grundlage geregelt ist.
Ohne dem hätte es das Haager Kriegsverbrechertribunal nicht gegeben.
Das Bürgerliche Gesetzbuch von 1896 ist ja auch heute noch gültig,ebenfalls durch geänderte Fassungen,und wird bewertet nach der heute gültigen Form.
Ich möchte diesen Faden auch nicht weiter spinnen,denn es ging nicht um das Völkerecht sondern um die Frage welche Gesetze durchsetzen sollten deutsches Gold zurückzuholen.
Das wurde nicht beantwortet.
Ebenfalls die Frage nach Quellen der aufgestellten Behauptung um DDR Gold.
Ich glaube das dieser Tread die Antwort schuldig bleiben wird.