Edelmetalle in der Partnerschaft
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- Tubenhannes
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Man kann ein Testament nicht früh genug machen!
Überdies berechnet sich die Gebühr beim Notar (dazu unten mehr) nach dem VORHANDENEN Vermögen. Ein Testament mit 30 gemacht dürfte in der Regel also erheblich günstiger auszufertigen sein, als mit 55, wenn Häuschen, Goldkiste usw. da sind. Möglichst früh im Leben Testament machen und "Verteilung" klären (sterben kann man jeden Tag und es ist einfach günstiger). Spezielle Nachlassregelungen ("die Krügers soll alle der Max kriegen" oder so) kann man zusätzlich treffen.
Notare kosten. Logisch. Aber ein notarielles Testament wird eigentlich ohne extra Erbschein anerkannt. Wenn eine Bank das nicht tut (wie oben geschrieben), müsste man m.E. sich mal erkundigen. Es ist irgendwie schwer vorstellbar, dass eine Bank eine notarielle Urkunde mit beglaubigendem Siegel von einem offiziellen Vertreter des Staates als Legitimation ablehnen darf. Wie immer: VORHER erkundigen!
Ich war erst vor ein paar Monaten auf einer Veranstaltung zum Erbrecht - da hat ein Notar das genau so gesagt. Ich kann mir jetzt nicht vorstellen, dass der Quatsch erzählt hat.
Kurz: Es nutzt gar nix bei der Ausfertigung des Testaments den Notar zu sparen, weil man dann eben den Erbschein bezahlt.
Vollmachten schaden nix. Es ist immer schwierig für die Gegenpartei, wenn "etwas" Schriftliches da ist. Also überlegen was, wann, wo und wie - und vor allem bei Banken (wie bereits mehrfach hier betont) die "hauseigenen" Formulare nutzen und persönlich hin gehen.
Änderungen (z.B. weil der Max sich der Krügers doch nicht "würdig" erwiesen hat) immer mit der Bemerkung, das vorher getroffene Bestimmungen ihre Gültigkeit verlieren (sonst taucht doch noch ein Zettel in der Sofaritze auf ...).
Beraten lassen! Auf formale Korrektheit achten - und dafür muss man halt die entsprechenden Professionals bezahlen. Ich geize doch nicht wegen ein paar Hundertern beim Notar rum, wenn es um Häuser, Vermögen und einen Edelmetallhort geht!
- Tubenhannes
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So wie Du das schilderst, halte ich es aber immerhin für möglich, dass der Erbschein nur als Zeitverzögerer dienen sollte und vielleicht nicht zwingend gewesen wäre, wenn man von Anfang an mit RA aufgetaucht wäre. Ich meine, "verlangen" kann die Bank viel, wenn der Tag lang ist. Ob das rechtens ist, wäre eine andere Frage.
Das sind jetzt natürlich alles Hypothesen von Nicht-Juristen. Aber was bitte kann denn "offizieller" und "formaler" sein als eine notariell beglaubigte Urkunde? Ein Erbschein kann doch nur die Urkunde (mit allen hoheitlichen Insignien) durch eine weitere Urkunde (den Erbschein) bestätigen.
- Tubenhannes
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- Silberhamster
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Der Notar verdient dann eben zwei mal, und viele Notare sind eben bitterarm
@ mithras, vorher vorhandenes Vermögen unterleigt nie der Aufteilung.
Das Weinurteil ist wie viele ein Einzelfall, da Wein wegen der teils beschränkten Haltbarkeit nicht als Wertanlage angesehen. Bei Whiskykönnte das schon anders sein
Auf jeden Fall ist das ein ernstes Thema, da eine Lebensgefährtin keinerlei Erbansprüche hat und ohne Testament leer ausgehen würde. Es würden dann Geschwister oder Eltern erben!
Bei gegenseitigem Vertrauen ist physischer Zugruff des Partners unerläßlich, siehe die Ausführugenz u den Banksafes etc.
Grüße SIlberhamster
- Tubenhannes
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Hier angefallene Wertsteigerungen unterlagen sehr wohl dem Zugewinn, auch wenn das Grundstück in dieser Zeit nicht größer geworden ist
Da hast so mancher, der etwas Grundbesitz mit in die Ehe gebracht hat, doof gekuckt, wenn es zur Scheidung kam.
Selbiges gilt für die Edelmetalle. Da kann man nicht sagen, ich hatte 10 Unzen und jetzt habe ich 12, Zugewinn sind zwei Unzen, Du bekommst eine davon.
Sondern da geht es um den Wert der 10 Unzen am Anfang und den Wert der 12 Unzen am Ende. Und schon liegt der Zugewinnausgleich nicht mehr bei 1 Unze sondern bei 3 oder 4 davon.
lifesgood
- Mithras
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Leute, solche Gutachten zu machen, ist Teil meines Berufs!! (Das Problem ist dabei fast immer die fehlende Buchführung .... und die wird beim in der BRD demnächst zu erwartenden generellen Besitzverbot aller möglichen Sammlungsgegenstände älter 100 Jahre das EIGENTLICHE Problem werden, gegenüber dem Rosenkriege und Erbstreitigkeiten "Peanuts pur" sind...)
Euer Mithras, der Goldjunge
Und nicht vergessen: "Papiergeld kehrt früher oder später zu seinem inneren Wert zurück: Null." [Voltaire, 1694-1778]
Leben wir jetzt / demnächst in einer Diktatur oder hast Du hier nur das vergessen???Mithras hat geschrieben:...in der BRD demnächst zu erwartenden generellen Besitzverbot aller möglichen Sammlungsgegenstände älter 100 Jahre...
Also ich hab Zugriff zu allen Konten und Schliessfächern meines Mannes (also halt jene, von denen er mir erzählt hat). Sollte ihm was passieren, dann bin ich für alles zuständig (Also er vertraut mir halt 100% - ich ihm natürlich auch)
Dies ist für mich der Normalzustand. Danke, glaubte schon gibt's nicht mehr, wenn ich das teilweise hier lese.Saskia hat geschrieben:Na ja...das mit der Diktatur will ich ja mal nicht hoffen.
Also ich hab Zugriff zu allen Konten und Schliessfächern meines Mannes (also halt jene, von denen er mir erzählt hat). Sollte ihm was passieren, dann bin ich für alles zuständig (Also er vertraut mir halt 100% - ich ihm natürlich auch)
- goldjunge01
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Weil ich meiner Frau vertraue, erzähl ich ihr nicht alles!Saskia hat geschrieben:Also er vertraut mir halt 100% - ich ihm natürlich auch
Paradox?
Nein!
Sie hat kein Verständnis für EM, kennt das auch nicht vom Elternhaus (Vater war hohes Tier bei der Deutschen Bank).
Ich bewahre sie vor Wertverlust in der Zukunft.
Sie wird sich hoffentlich freuen, sollte ich nicht mehr sein - und mir ein ehernes Gedenken bereiten für soviel Weitsicht.
(Manchmal muß man den Partner vor sich selbst schützen)
- Mithras
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Praktiziert wird's derzeit schon recht willkürlich mit antiken Münzen, vor allem "ungereinigten", die übers Internet verkauft wurden. Man muß dann NACHWEISEN, daß man GENAU DIESE Stücke schon mindestens 30 Jahre in Besitz hat, dann hat man eine Chance, sein Eigentum wieder zu bekommen. Willkür und Aushebelung jeder Rechtsstaatlichkeit pur - Stichworte: Rückwirkungsverbot und Beweislastumkehr. Typische Kennzeichen einer Diktatur, genau!!
Euer Mithras, der Goldjunge
Und nicht vergessen: "Papiergeld kehrt früher oder später zu seinem inneren Wert zurück: Null." [Voltaire, 1694-1778]
Ein wahres Wort gelassen ausgesprochen.goldjunge01 hat geschrieben:
(Manchmal muß man den Partner vor sich selbst schützen)
lifesgood
-
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Ohne Gewähr würde ich jetzt mal sagen, die Bank kann. Sie kann immer auf die nur mit dem Verstorbenen gültige Rechtsbeziehung verweisen. Die Bank ist für das anvertraute Geld Bürge und kann ohne eine Rechtsbeziehung nicht darüber verfügen. Deshalb braucht es eine Entscheidung eines neutralen Dritten (Nachlassgericht-> Erbschein)
- Goldhamster79
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Ein amtlicher Erbschein schafft hier Rechtssicherheit für die Bank (darum gehts denen), da dieser ein ggf. hinterlegtes Testament berücksichtigt und nach unabhängiger Prüfung der Sachlage und ggf. mehrerer Testamente unabhängig den letztgültigen Willen des Verstorbenen nach bestem Wissen prüft.
Mmmh, das ist etwas zweischneidig. Auf der einen Seite ist Kulturgut natürlich zu schützen; wenn ich dabei speziell mal an die Himmelsscheibe von Nebra denke, die ja auch bald verschwunden wäre. Auf der anderen Seite sollte aber alter Familienbesitz Familienbesitz bleiben und auch verkauft werden können. Doch wie wird man beiden Seiten gerecht - Handel mit illegal ausgebuddelten Dingen unterbinden, legalen Besitz nicht diskriminieren?Mithras hat geschrieben:@avalon: Da fehlte kein Smilie. Das Stichwort heißt Kulturgüterschutzgesetz, und das ist so gummiweich formuliert, daß theoretisch selbst jede Anhäufung von ein paar "Germania"-Briefmarken (das war DIE Standard-Briefarke der Kaiserzeit) in Uromas Krempel auf dem Dachboden zum "geschützten Kulturgut" erklärt werden könnte, das nicht mehr gehandelt werden darf.
Praktiziert wird's derzeit schon recht willkürlich mit antiken Münzen, vor allem "ungereinigten", die übers Internet verkauft wurden. Man muß dann NACHWEISEN, daß man GENAU DIESE Stücke schon mindestens 30 Jahre in Besitz hat, dann hat man eine Chance, sein Eigentum wieder zu bekommen. Willkür und Aushebelung jeder Rechtsstaatlichkeit pur - Stichworte: Rückwirkungsverbot und Beweislastumkehr. Typische Kennzeichen einer Diktatur, genau!!
Bei Dingen wie der von Dir erwähnten Briefmarke wäre da über's Ziel wohl definitiv hinausgeschossen.
- Indiana Jones
- 1 kg Barren Mitglied
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Klar. Aber warum verkaufen ? Das Gold kann man schließlich besser aufteilen als ein Haus.lifesgood hat geschrieben: ... nun, wer im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft verheiratet ist, muss mitunter einen schönen Teil seines Bestandes verkaufen, wenn der/die Partner(in) sich scheiden lassen will und Anspruch auf den Zugewinn bei den Edelmetallen erhebt.
Und auch aus persönlicher Erfahrung sage ich mal, dass man selbst nach 20 Jahren intakter Beziehung nicht daraus schließen kann, dass es auch bis zum Lebensende so bleiben wird.
lifesgood
Bei Kilo barren könnte es freilich schwierig werden .
Der überlebende bekommt bei vorhandensein von Kindern 50%. 25% als steuerfreier Zugewinn und 25% als Erbe. Die restlichen 50% teilen sich die Kinder.
Wenn man sich mit den Kindern einig ist, kann es steuerlich, besonders bei hohen Vermögen die in der Ehe gemeinschaftlich geschaffen wurden, sinnvoll sein als überlebender Eheparner sein Erbe auszuschlagen und nur einen steuerfreien Zugewinn (dann 50% vom geschaffenen Vermögen steuerfrei) von den Erben auszahlen zu lassen. Das funktioniert aber nur im Einzelfall und bedarf der genauen Prüfung.