Einbehalten von Fälschungen durch Händler

Edelmetall-Themen, neue Bullion- und Sammlermünzen, historische Hintergründe, Fachwissen

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Beitrag 12.12.2022, 04:10

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MaciejP
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Am Wochenende lief eine neue "Goldheinz"-Folge auf DMAX, bei der mir in mehreren Fällen ein etwas merkwürdiges Verhalten aufgefallen ist: Ein Kunde kommt ins Pfandhaus und will einen Barren/eine Münze verkaufen. Bei der Untersuchung fällt auf, dass es sich um eine Fälschung handelt. Statt dem Kunden die Ware nun allerdings zurückzugeben, wird die Fälschung einbehalten, und zwar "für mindestens acht Tage". Danach gehen die gesammelten Fälschungen anscheinend in die Schmelze.

Darf ein Händler einfach Ware einbehalten bzw. sogar vernichten, wenn er meint, es handelt sich um eine Fälschung? Ich meine – ob Fälschung oder nicht – solange kein Kaufvertrag zustande gekommen ist, gehört die Ware doch immer noch dem Kunden. Ggf. geht dem Kunden so auch Beweismaterial verloren, sollte er der Ursprungsquelle der Fälschung rechtlich nachgehen wollen. Gibt es für dieses Vorgehen irgendeine rechtliche Grundlage?
„Wenn der Durchschnittsmichel Gold kauft, kann er keine Fehler machen.“ – „Gold fliegt nicht weg.“

Beitrag 12.12.2022, 06:52

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Oliver
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Ich könnte mir denken ""ja"" die gibt es.
Eine Bank muss Falschgeld das ein Kunde an einem Automat einzahlt, auch behalten bis der sachverhalt eindeutig geklärt ist, mir passierte dies.
Nach ein paar tagen wurde mir der Geldschein bzw der betrag nachträglich gutgeschrieben, war wohl nur ein knick o.ä. drin
....Wäre es anders gewesen, hätt ich wohl probleme bekommen.
Daher könnte ich mir vorstellen das sich dies bei gefälschtem Em ähnlich verhält
smilie_37 smilie_37Gold und Silber lieb ich sehr, deshalb will ich immer mehr

Beitrag 12.12.2022, 10:08

Klecks
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MaciejP hat geschrieben:
12.12.2022, 04:10
Darf ein Händler einfach Ware einbehalten bzw. sogar vernichten, wenn er meint, es handelt sich um eine Fälschung?
Nein, darf er nicht. Rechtlich gibt es kein "Falschgold", es gibt nur Replikas und Imitate, deren Besitz völlig legal ist. Die Weigerung der Rückgabe ist strafrechtlich eine Unterschlagung, die Vernichtung ohne Einverständnis des Eigentümers Sachbeschädigung.

Wenn Imitate nicht als solche kenntlich gemacht sind, handelt es sich u.U. um eine Ordnungswidrigkeit nach dem Feingehaltsgesetz, mehr nicht. Und auch das nur, wenn darauf ein Feingehalt punziert ist und nur in Bezug auf Herstellung und Vertrieb, nicht auf blosen Besitz.

Eine Ausnahme wäre die Fälschung wertvoller Sammlerstücke, wenn diese als echt angeboten würden. Das wäre dann Betrug, in diesem Fall dürfte der Händler die Stücke zur Beweissicherung zurückhalten und der Polizei übergeben. Vernichten darf er sie nicht.
Oliver hat geschrieben:
12.12.2022, 06:52
Eine Bank muss Falschgeld das ein Kunde an einem Automat einzahlt, auch behalten bis der sachverhalt eindeutig geklärt ist,
Das ist auch eine völlig andere Sache. Geld=offizielles Zahlungsmittel, Nachahmung=strafbare Fälschung.

Falschgeld ist übrigens das einzige, was ein privates Unternehmen (bzw. jedermann) als Erfüllungsgehilfe nicht nur einbehalten darf sondern sogar einziehen muss.
Das Leben ist zu kurz, um alle Fehler selber zu machen.

Beitrag 12.12.2022, 22:52

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MaciejP
Gold-Guru
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Klecks hat geschrieben:
12.12.2022, 10:08
Eine Ausnahme wäre die Fälschung wertvoller Sammlerstücke, wenn diese als echt angeboten würden. Das wäre dann Betrug, in diesem Fall dürfte der Händler die Stücke zur Beweissicherung zurückhalten und der Polizei übergeben. Vernichten darf er sie nicht.
Danke für die Antwort. Mir kam das auch etwas wie Selbstjustiz vor. Stücke einzubehalten, bis die Polizei da ist, hätte ich noch verstanden. Vielleicht war das auch als eine Art Kompromiss gedacht: Ich nehme die Fälschung vom Markt und dafür bekommst du keine Betrugsanzeige.
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Beitrag 13.12.2022, 07:16

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KROESUS
1 kg Barren Mitglied
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Registriert: 08.01.2011, 11:41
Deswegen haben die Händler Testgeräte

Um Fälschungen auszusortieren

Ich würde beim Ankauf den Kunden einen Zettel unterschreiben lassen dass Ware unter 50% Feingehalt als Schmelzware angekauft eingeschmolzen und auch so vergütet wird

Dann ist man das Problem los und der Markt ist von unsauberen Produkten befreit
In unsicheren Zeiten kann Gold eine gute Wertanlage sein

Beitrag 13.12.2022, 09:48

Klecks
Gold-Guru
Beiträge: 2663
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MaciejP hat geschrieben:
12.12.2022, 22:52
Vielleicht war das auch als eine Art Kompromiss gedacht: Ich nehme die Fälschung vom Markt und dafür bekommst du keine Betrugsanzeige.
Naja... Wäre schon fragwürdig. Immerhin bedingt ein Betrug den Vorsatz und der muss erst mal bewiesen werden. Das blose Angebot der falschen Stücke reicht nicht mal für einen Anfangsverdacht, wenn der Anbieter ganz offensichtlich selbst überrascht vom Ergebnis der Prüfung ist.

So oder so, wenn der Anbieter auf Rückgabe besteht, darf sie der Händler nicht verweigern. Andernfalls macht er sich selbst strafbar. Ausgenommen eben, es besteht ein begründeter(!) Betrugsverdacht.
Das Leben ist zu kurz, um alle Fehler selber zu machen.

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