Die gesetzliche Grundlage ist das deutsche Geldwäschegesetz.Aileron hat geschrieben:Zurück zum Thema - naja nicht ganz, aber zumindest am Rande:
Wo ist definiert, wieviel Gold/Geld/Silber/... ich von Deutschland nach Österreich bringen darf, ohne es deklarieren zu müssen? Hier habe ich jetzt mehrfach was von 10kEUR gelesen, andernorts stand etwas von 15. Mich interessiert jetzt neben dem Betrag allerdings auch die gesetzliche Grundlage - von euch Experten weiß das doch bestimmt jemand?
Beim Grenzübertritt von und nach Deutschland dürfen Barmittel (worunter auch Edelmetalle nach ihrem Kurswert fallen) in Höhe von max. 9.999 € mitgeführt werden. Ab einem mitgeführten Barmittelbestand von 10.000 € muß angemeldet werden.
Die Grenze von 15.000 € gilt für Barzahlungen innerhalb Deutschlands. Bis zu einem Betrag von 14.999 € kannst Du beim Edelmetallhändler bar bezahlen oder Bargeld auf Dein Konto einzahlen, ohne daß Deine Identität geprüft und der Vorgang gemeldet werden muß.