Nur, wenn die Karre vorher in entsprechender Höhe steuerlich gelten gemacht wurde. Dann wird es sicher anstrengend, dem FA den drastischen Wertverlust glaubhaft zu machen.Kilimutu hat geschrieben: ↑09.08.2020, 14:01Dann lass die Restaurierung weg und dennoch hast Du das Problem.
Wie das Wort "Porsche" oder auch "Gold" in den Ohren eines Finanzbeamten klingt, interessiert einen Richter im Zweifelsfall nicht die Bohne. Von mir aus kann der Amtsschimmel sich einen runter holen bei seinen feuchten Enteignungsfantasien. Aber ab dem Moment, wo er nur auf bloße Behauptung hin irgendetwas beitreiben will, bekommt er massive Probleme: Ermessensüberschreitung, Amtsmissbrauch, Voräuschung einer Straftat im Amt - da stehen jetzt zwischen 2 und sechs Jahren im Raum. OK, es gibt Beamte, denen das nicht bewusst ist. In 9 von 10 Fällen sind das hinterher Ex-Beamte mit eingetragener Vorstrafe.
Nein, muss ich nicht. Solange ich es nicht steuerlich geltend machen kann, muss ich nicht einmal den Erwerb nachweisen. Und wenn ich etwas Jahre später wieder verkaufe, gibt es keine Belegpflicht für Privatgeschäfte. Punkt. Auch wenn der Gesetzgeber diese zum Stichtag X einführt, kann er sie nicht rückwirkend verlangen. Wenn der Verkauf vor diesem Tag X stattfindet, gibt es schlicht und ergreifend keine Belege, die eingefordert werden könnten.Kilimutu hat geschrieben: ↑09.08.2020, 14:01Nicht anders wird es Dir mit Gold ergehen, wenn Du mit "verspielt" oder sonst was Abstrusem daher kommst. Sie wissen, dass Du etwas gekauft hast und dann musst Du auch nachweisen, wie Du's wieder losgeworden bist.
Ich muss den Verkauf auch nicht begründen. Solange es legal ist, geht es den Staat nullkomagarnix an, ob ich mit einem EM-Verkauf meinen Urlaub finanziere, eine Waschmaschine kaufe oder die Kohle einfach im Bordell verhuren will.