Goldverbot - und nun ?
Moderatoren: Ladon, Forum-Team, Mod-Team
habe mir die Mühe gemacht, alle Beiträge mit dem Stichwort "Goldverbot" zu überfliegen, aber es gibt zu dem Thema keinen eigenen thread. Also gibt's hiermit einen neuen Faden.
Da sich die Krise weiterentwickelt, die Druckerpresse heißläuft, der Staat und gewisse Unternehmen über immer mehr Daten verfügen, stellen sich Fragen. Auch die nach der potentiellen Gefahr eines Goldverbots.
Staaten haben in sehr schwerwiegenden Krisensituationen, Schuldenschnitte, Zwangsabgaben auf Vermögen, Zwangsanleihen auf Immobilienbesitz und auch Goldverbote veranlasst (u.v.a.). Wen wundert's ?
Niemand weiß, wie heftig die (wohl tatsächlich erst kommende) Krise werden wird. Aber auch ein Goldverbot ist m.E. nicht auszuschließen.
Und dann ?
Fein raus sind all jene, die ihr Gold vollständig und ausschließlich anonym erworben haben. Eine verschwindend geringe Minderheit, leider. Zu der beispielsweise ich aber nicht zähle.
Und unsereins ist ja schon per se verdächtig, nur weil wir uns hier im Forum tummeln und/oder bei dem ein oder anderen Händler registriert sind. Der Rest lässt sich ganz leicht über Kontoauszüge nachvollziehen, wieviel gekauft und verkauft wurde.
Tja, also was tun ? Wenn Du zwar Deine paar Goldmünzen ins Ausland schaffst, der Staat dann aber ersatzweise auf Deine private Immobilie zugreift, weil er Dir (zurecht) i.d.R. nicht glaubt, dass Du das Gold verspielt, verloren oder schon längst wieder an den großen Unbekannten gegen Bares verkauft hast.
Tom
Nur Gold oder auch Silber, Platin usw ?
Diese Cowboymentalität halte ich im 21 Jahrhundert für ausgeschlossen.
Eine Zwangsenteignung in dieser Form würde das gemeine Volk wohl nicht hin nehmen,
es wird ja schon gegen Masken usw massiv Demonstriert
Möglich - ein Goldverbot mit Entschädigung in Spothöhe - aber wozu ? Was soll das bringen ?
Bin gespannt zu anderen meinungen
Zur Zeit mache ich mir da gar keine Gedanken drüber. Zum einen einiges privat gekauft, zum anderen: So what?
Grundsätzlich aber sehe ich ein solches Szenario in weiter Ferne.
Solange der Rechtsstaat funktioniert, so lange wird es keine "ad hoc-Entscheidung" einer Bundesregierung geben, die das im Alleingang rechtlich abgesichert machen kann.
Dieser Schritt bedarf doch einiger Vorlaufzeit und der Absegnung verschiedener parlamentarischer Hürden.
Trotz Deiner Ausführungen verstehe ich den Sinn eines möglichen Goldverbotes nicht.
Goldverbot heißt ja nicht automatisch auch die Enteignung dessen. Den "Goldbesitz" zu verbieten...............na, da sind wir aber wieder bei "Alice im Wunderland", da dann auch die gesamte EU mitziehen sollte/müsste.
Egal wie´s mal kommen könnte (hätte, hätte, Fahrradkette), das wird ein längerer Prozess werden und bis dahin hat dann der "Ex-Goldbesitzer" eh nix mehr was er angeben müsste..............
-
- 2 Unzen Mitglied
- Beiträge: 34
- Registriert: 31.07.2017, 21:53
ABER: Ein Goldverbot wäre nur dann nötig, wenn ein neuer Goldstandard kommen würde und der Staat das ganze Gold brauchen würde. Ohne Goldstandard braucht man Gold gar nicht zu verbieten.
Ein neuer Goldstandard wird aber nie wieder kommen, weil das bedeuten würde, dass man keine neue Verschuldung im extremen Maße mehr durchführen kann. (Das wäre ja an sich extrem sinnvoll) Aber das ist ja das genaue Gegenteil von dem was die Politik will, die werden immer ständig neue Schulden machen wollen und müssen und das wäre mit einem Goldstandard nicht mehr möglich.
Also wird es keinen Goldstandard mehr geben und somit auch kein Goldverbot.
Ich mache mir da auch keinerlei Angst. Ich würde immer argumentieren, dass ich mein Gold längt verkauft, getauscht, verschenkt oder verloren habe und NIEMAND kann mir das Gegenteil beweisen. Ich überlege tatsächlich einen Teil irgendwo zu vergaben und bei meiner Vergesslichkeit weiß ich dann nach spätestens 5 Jahren sowieso nicht mehr wo das genau war, dann muss ich nicht mal lügen
Die Frage wäre aber wie es weiter geht. Sagen wir, es kommt ein Goldverbot und jeder muss alles Gold (zu einem Witzpreis) abgeben. In den USA gabs das ja schon mal und da wurde nur ca. 1/3 des gesamten Golds tatsächlich abgegeben. Aber was macht man mit dem Rest? Wenn man irgendwann argumentiert, dass man es erst 1 Jahr später gefunden hat und dem Staat meldet, dann muss man es wohl in dem Zeitpunkt wieder zum Witzpreis abgeben. Ein Handel wird so sehr schwer. Shops dürfen es nicht mehr ankaufen, bei Ebay darf man es nicht mehr anbieten, selbst in Foren darf man dann nicht mehr damit handeln. Also höchstens noch über private Kontakte. Nur wer kauft dann noch Gold, wenn es so schwer ist das loszuwerden?
Bleibt nur noch es in Ausland zu bringen. Aber was ist, wenn es ganz Europa betrifft und an Flughäfen streng kontrolliert wird? Gold abzugeben ist sicher dumm, aber etwas zu behalten was man nie wieder loswerden kann ist auch nur mittelschlau. Oder man wartet bis das Goldverbot wieder aufgehoben wird, das hat damals aber zig Jahre gedauert.
Was der Staat bzw. dessen Vertreter glauben oder auch nicht, ist rechtlich so relevant woie die Farbe der Untehose des Staatsanwaltes. Wenn du sagst, du hast alles verkauft oder verzockt, muss dir erst einmal das Gegenteil bewiesen werden bevor ersatzweise auf anderes Vermögen zugegriffen werden kann. Sofern einsolcher Ersatzzugriff überhaupt möglich wäre, was an sich schon stark zu bezweifeln ist, da ja nur der Besitz monetären Goldes verboten und auch nur dieses herauszugeben wäre.Kilimutu hat geschrieben: ↑08.08.2020, 21:24Tja, also was tun ? Wenn Du zwar Deine paar Goldmünzen ins Ausland schaffst, der Staat dann aber ersatzweise auf Deine private Immobilie zugreift, weil er Dir (zurecht) i.d.R. nicht glaubt, dass Du das Gold verspielt, verloren oder schon längst wieder an den großen Unbekannten gegen Bares verkauft hast.
Wenn du z.B. bei iebäh eine Goldmünze versteigerst und dann die Herausgabe veweigerst weil dir das erzielte Höchstgebot zu niedrig ist, kannst du durch Zwangsgeld (oft im 5--stelligem Bereich) und Erzwingungshaft (mehrere Monate möglich) zur Herausgabe gezwungen werden. Und wenn du behauptest, du hättest die Münzer nicht mehr, kannst du auch gezwungen werden, ein gleichartiges Stück zu beschaffen und an den Käufer herauszugeben, selbst dann, wenn dich die Wiederbeschaffung weit mehr kostet als du vom Käufer bezahlt bekommst. Aber dir kann nicht ersatzweise z.B. dein Auto gepfändet werden.
Gleiches würde wohl auch bei einem Goldverbot gelten, wenn dir nachgewiesen würde, dass du Anlage-EM beiseite geschafft hast. Alles andere würde massiv weitreichendere Gesetzesänderungen verlangen als "nur" ein Goldverbot, welches für sich alleine schon verfassungsrechtlich ziemlich bedenklich wäre.
Mobile Radar-Warner.........
Man darf sie kaufen und besitzen. Nur benutzen darf man sie nicht............
Wie könnte das aussehen?
Bspw. Stichtagsregelung und Pflicht zum Konvertieren von Gold in Euros zu festgelegtem Wechselkurs.
Freibetrag von Anlagegold in Höhe von x Unzen Feingold unter der Voraussetzung dass man dieses behördlich anmeldet.
Schmuckgold bis zu x Unzen ist bei Meldung frei, darüber wird es zu Anlagegold gezählt.
Sollte nach dem Stichtag unangemeldetes Gold gefunden werden, so wird dieses entschädigungslos eingezogen.
Dazu braucht es m.E. auch keine RRG Bundesregierung, die Union stellt seit 2005 den Bundeskanzler und spätestens ab 2013 ist für jeden offensichtlich dass unfreiheitliche Politik betrieben wird, teilweise unter albernen Begründungen wie Geldwäscheverhinderung im anonymen Tafelgeschäft.
Bei RRG wird man solche Politik nur schneller und offener betreiben.
Der Rechtsstaat wird einen vor einem Goldverbot nicht schützen, denn in diesem Rechtsstaat wird das Goldverbot ja gerade beschossen und mit Staatsgewalt durchgesetzt. Deutschland 1923, USA 1933; UK 1966 alles demokratische Rechtsstaaten... dummerweise mit Zahlungsproblemen. Alles Länder mit Goldverboten, erlassen von demokratischen Regierungen, linke (Ebert) wie rechte (Eisenhower). Imho wird ein Goldverbot angekündigt von einem allgemeinen Klima der Repression, es fällt ja nicht als solitäre Maßnahme einfach vom Himmel. Also aufpassen, wann es den Immobilienbesitzern an den Kragen geht, Devisenbeschränkungen erlassen werden, etc.
Bei Wikipedia hat sich jemand ein bisschen Mühe gegeben und eine Übersicht erstellt:
https://de.wikipedia.org/wiki/Goldverbot
https://cointelegraph.com/magazine/wtf- ... d-in-1971/
So so, mir muss das Gegenteil bewiesen werden. Schon mal was von Beweislastumkehr gehört. Geht bei Bedarf mit einem Federstrich. Zuletzt für Polizisten in Berlin.Klecks hat geschrieben: ↑08.08.2020, 23:06Was der Staat bzw. dessen Vertreter glauben oder auch nicht, ist rechtlich so relevant woie die Farbe der Untehose des Staatsanwaltes. Wenn du sagst, du hast alles verkauft oder verzockt, muss dir erst einmal das Gegenteil bewiesen werden bevor ersatzweise auf anderes Vermögen zugegriffen werden kann. Sofern einsolcher Ersatzzugriff überhaupt möglich wäre, was an sich schon stark zu bezweifeln ist, da ja nur der Besitz monetären Goldes verboten und auch nur dieses herauszugeben wäre.
Oder ein ganz profanes Beispiel: Ich bin ein gut verdienender Unternehmer und leiste mir einen sündhaft teuren, gebrauchten 911 Turbo Bj. 1995 als Firmenwagen. Den setze ich dann als Gebrauchtwagen ein paar Jahre von der Steuer ab und erzähle dem Finanzamt dann, ach, die 30 jahre alte Kiste habe ich für EUR 1.500,00 bar bei einem Schrotthändler abgeliefert. Obwohl er top-restauriert (und dies ebenso von der Steuer abgesetzt) im Tessin beim Kumpel in der TG steht). Was glaubst Du wer da in der Beweispflicht ist ? Und wenn ich den Schrotthändler nicht beweisen kann, dann bezahle ich an Vater Staat und wenn ich dafür mein Haus verkaufen muss. So einfach ist das. Und ob sie Dir die Quittung des Nicht-EU-Schrotthändler aus Kosovo, Georgien oder Moldawien glauben, das bezweifle ich mal vorsorglich.
@all: was glaubt ihr eigentlich, weshalb wir uns ab EUR 2.000 bei einem Händler registrieren lassen müssen. Wegen Geldwäsche - oder weil es der Staat bei anderem Bedarf auch wissen will ?
Klar kann man auch diskutieren, ob denn ein Goldverbot kommen könnte, aber mir ging es in meiner Fragestellung primär darum, was tun, wenn tatsächlich eines käme. Und im Falle einer außerordentlichen Krise (vgl. 1929) können so ein Verbot oder irgendwelche diesbezügliche Einschränkungen auch ohne einen Krieg ergriffen werden.
@Spätlese & Oliver
So entspannt wie ihr sehe ich das leider nicht. Geschichte wiederholt sich - nicht immer, aber oft. Und mir geht es "nur" um die Sicherung eines Teils meiner Altersvorsorge.
Tom
Du bist aber misstrauisch... das wäre ja fast so, als würde die Polizei auf die Idee kommen die Corona-Registrierungsdaten aus Restaurants für die allgemeine Verbrechensbekämpfung zu nutzen...Kilimutu hat geschrieben: ↑09.08.2020, 11:06@all: was glaubt ihr eigentlich, weshalb wir uns ab EUR 2.000 bei einem Händler registrieren lassen müssen. Wegen Geldwäsche - oder weil es der Staat bei anderem Bedarf auch wissen will ?
Was willst Du denn groß machen? Im Prinzip kannst Du es verstecken oder ins Ausland bringen. Über das wo wie und wann verstecken in einem Forum zu schreiben ist prinzipiell sinnlos, denn alle Ideen sind dann öffentlich und nicht mehr so ganz sicher. Aktuell kannst Du noch ganz legal Gold ins Ausland bringen, z.B. in die Schweiz oder nach Dänemark.Kilimutu hat geschrieben: ↑09.08.2020, 11:06Klar kann man auch diskutieren, ob denn ein Goldverbot kommen könnte, aber mir ging es in meiner Fragestellung primär darum, was tun, wenn tatsächlich eines käme. Und im Falle einer außerordentlichen Krise (vgl. 1929) können so ein Verbot oder irgendwelche diesbezügliche Einschränkungen auch ohne einen Krieg ergriffen werden.
https://cointelegraph.com/magazine/wtf- ... d-in-1971/
Hab ich was vergessen ?
Was postwendend vom Verfassungsgericht gekippt werden dürfte. Auch wenn bei uns vieles im Argen liegt, ein komplett rechtloser Willkürstaat sind wir Gott sei Dank nicht. BGH und Verfassungsgerichte haben sich -trotz gegenteiliger Bemühungen- seit Jahrzehnten standhaft als unabhängig erwiesen.Kilimutu hat geschrieben: ↑09.08.2020, 11:06So so, mir muss das Gegenteil bewiesen werden. Schon mal was von Beweislastumkehr gehört. Geht bei Bedarf mit einem Federstrich. Zuletzt für Polizisten in Berlin.
Dein Porsche-Beispiel ist allerdings auch ein selten dummdreister Versuch, den Staat zu bescheißen. Wenn er zuerst das Auto und die Restaurierungskosten jahrelang von der Steuer absetzt (und dafür alle erforderlichen Belege einreicht), dann hat er lange genug höchstpersönlich und freiwillig den Beweis geliefert, dass der Porsche weit mehr als nur Schrottwert besitzt. Dass dann der angebliche Verkauf an den Schrotthändler als Schutzbehauptung abgetan wird, ist nicht verwunderlich und auch völlig rechtens, da die nachgewiesene Sachlage gar keinen anderen Schluss zuläst.
Da sind wir uns alle einig, denke ich. Im Übrigen hat die Bundesregierung auf Anfrage der FDP auch längst zugegeben, dass das Argument "Geldwäsche" in diesem Fall dreist gelogen ist. Den Artikel dazu habe ich schon mal vor Monaten verlinkt, müsste ich raussuchen. Quintessenz war jedenfalls, dass es lt. Auskunft der Bundesregierung zwischen 2016 und 2018 zig Tausend Meldungen wg. Geldwäscheverdacht gab aber nur etwas über 200 davon mit EM-Bezug, wovon in gerade mal zwei(!) Fällen ein Ermittlungsverfahren eingeleitet wurde.Kilimutu hat geschrieben: ↑09.08.2020, 11:06@all: was glaubt ihr eigentlich, weshalb wir uns ab EUR 2.000 bei einem Händler registrieren lassen müssen. Wegen Geldwäsche - oder weil es der Staat bei anderem Bedarf auch wissen will ?
Trotz Kenntnis dieser Zahlen hat die GroKo die Beschränkung des Tafelgeschäftes (übrigens NUR für EM) durchgepeitscht. Nach dem Motto: "OK, ihr wisst jetzt, das wir euch anlügen. Geht uns aber am Ar... vorbei."
Das ist doch genau das Problem, natürlich darf ich das noch ins Ausland bringen, aber so ungefähr könnte der Staat beim Durchforsten meiner Datenspuren dann doch nachvollziehen, wieviel das sein könnte. Auch die Amerikaner mussten nach 1933 ihr ins Ausland verbrachtes Gold zurückbringen. Da haben sie 20$ pro Unze bekommen und kurze Zeit später stand der Goldpreis bei 35 $ pro Unze (hab ich gelesen). Wer hat sich da wohl auf Kosten der Goldbesitzer entschuldet ?Sapnovela hat geschrieben: ↑09.08.2020, 11:21
Was willst Du denn groß machen? Im Prinzip kannst Du es verstecken oder ins Ausland bringen. Über das wo wie und wann verstecken in einem Forum zu schreiben ist prinzipiell sinnlos, denn alle Ideen sind dann öffentlich und nicht mehr so ganz sicher. Aktuell kannst Du noch ganz legal Gold ins Ausland bringen, z.B. in die Schweiz oder nach Dänemark.
Man soll ja zudem sogar seine Kaufbelege aufbewahren, um nachweisen zu können, dass es sich beim Erwerb nicht um Schwarzgeld handelt oder gar gestohlen wurde.
Tom
Wie sollen Kaufbelege beweisen, daß es sich nicht um Schwarz- oder gestohlenes Geld handelt?Kilimutu hat geschrieben: ↑09.08.2020, 13:39Das ist doch genau das Problem, natürlich darf ich das noch ins Ausland bringen, aber so ungefähr könnte der Staat beim Durchforsten meiner Datenspuren dann doch nachvollziehen, wieviel das sein könnte. Auch die Amerikaner mussten nach 1933 ihr ins Ausland verbrachtes Gold zurückbringen. Da haben sie 20$ pro Unze bekommen und kurze Zeit später stand der Goldpreis bei 35 $ pro Unze (hab ich gelesen). Wer hat sich da wohl auf Kosten der Goldbesitzer entschuldet ?Sapnovela hat geschrieben: ↑09.08.2020, 11:21
Was willst Du denn groß machen? Im Prinzip kannst Du es verstecken oder ins Ausland bringen. Über das wo wie und wann verstecken in einem Forum zu schreiben ist prinzipiell sinnlos, denn alle Ideen sind dann öffentlich und nicht mehr so ganz sicher. Aktuell kannst Du noch ganz legal Gold ins Ausland bringen, z.B. in die Schweiz oder nach Dänemark.
Man soll ja zudem sogar seine Kaufbelege aufbewahren, um nachweisen zu können, dass es sich beim Erwerb nicht um Schwarzgeld handelt oder gar gestohlen wurde.
Tom
Nun, das war ja auch besonders plakativ gemeint. Dann lass die Restaurierung weg und dennoch hast Du das Problem. Allein der Name Porsche klingt in den Ohren der Finanzbürokratie ganz ähnlich wie Gold.Klecks hat geschrieben: ↑09.08.2020, 11:40
Dein Porsche-Beispiel ist allerdings auch ein selten dummdreister Versuch, den Staat zu bescheißen. Wenn er zuerst das Auto und die Restaurierungskosten jahrelang von der Steuer absetzt (und dafür alle erforderlichen Belege einreicht), dann hat er lange genug höchstpersönlich und freiwillig den Beweis geliefert, dass der Porsche weit mehr als nur Schrottwert besitzt. Dass dann der angebliche Verkauf an den Schrotthändler als Schutzbehauptung abgetan wird, ist nicht verwunderlich und auch völlig rechtens, da die nachgewiesene Sachlage gar keinen anderen Schluss zuläst.
Nicht anders wird es Dir mit Gold ergehen, wenn Du mit "verspielt" oder sonst was Abstrusem daher kommst. Sie wissen, dass Du etwas gekauft hast und dann musst Du auch nachweisen, wie Du's wieder losgeworden bist.
Ich muss ja auch nachweisen, dass ich etwas von der Steuer absetzen kann. Da wird uns das Verfassungsgericht voraussichtlich auch nicht tatkräftig unterstützen.
Was ich sagen will ist, wenn der Staat denn wollte, dann könnte er auch. Und das macht mich unruhig mit Blick auf das, was da womöglich kommt.
Tom
aus Wiki:Köni123 hat geschrieben: ↑09.08.2020, 13:58Ich empfehle immer wieder die guten alten Doppelkronen aus dem Kaiserreich. Im Zweifel sind die kein Anlagegold, sondern Sammlermünzen.
Schritt 1 (ab 1914): Gold gab ich für Eisen
Der Aufruf wurde im Ersten Weltkrieg wiederholt. Trauringe, Broschen und Schmuckringe wurden an die spendenwilligen Bürger ausgegeben. Zum Teil waren diese mit dem Eisernen Kreuz verziert.
Trotz (oder wegen) ihrer Freiwilligkeit erzeugte die Aktion erheblichen sozialen Druck. Die soziale Kontrolle war einfach: Wer den eisernen Schmuck trug, hatte sich als Patriot erwiesen, wer weiter Gold zeigte, verlor an Ansehen.
Schritt 2:
Mit der Verordnung über die Ablieferung ausländischer Vermögensgegenstände des Reichspräsidenten Friedrich Ebert (SPD) vom 25. August 1923 wurde eine bereits bestehende gesetzliche Zwangsanleihe zur Verhinderung der Hortung von Edelmetallen und Devisen durch eine Herausgabepflicht von Gold, Silber und Devisen aus Privatbesitz ergänzt. Die Ablieferung hatte innerhalb von drei Wochen zu erfolgen. Die Frist wurde später noch mehrmals verlängert. Die Ablieferungspflicht bestand nicht, sofern der abzuliefernde Betrag 10 Goldmark nicht überstieg. Bei einem Verstoß gegen die Bestimmungen drohten Freiheits-, Geld- und Ordnungsstrafen.
Genau diese 10 Mark hab ich dann vor ein paar Jahren geerbt.
Und, nebenbei, die Definition von Anlage/Kurant/Sammler/Schmuck-Stücken und was davon inwieweit betroffen ist, das wird nicht von uns gemacht. Das bestimmt der Finanzbedarf des Staates.
Tom
Wobei es dieses Forum bereits geben dürfte