Holt unser Gold heim! Mach mit!

Edelmetall-Themen, neue Bullion- und Sammlermünzen, historische Hintergründe, Fachwissen

Moderatoren: Ladon, Forum-Team, Mod-Team

Antworten

Beitrag 22.10.2012, 19:12

Benutzeravatar
Pfennigfuchser
10 Unzen Mitglied
Beiträge: 172
Registriert: 08.08.2011, 17:04
Wohnort: Heidelberg
Ladon hat geschrieben:Da man es nicht sehen kann, oder wenn man es sieht nicht sicher sein kann, dass es das richtige oder auch nur echtes Gold ist, ist eine "Inspektion" zwar nett und sollte normal sein - bringt aber keine endgültige Antwort. Der könnte man nöäher kommen, wenn es zum Beispiel gelänge, eine Zunahme der offiziellen Goldbestände zu finden, die sich nicht zur Gänze aus Neuförderung und Recycling erklären lässt. Das hieße tief eintauchen in das verfügbare Zahlenmaterial der letzten einhundert Jahre. Könnte spannend sein.
Das ließe sich aber doch ganz leicht klären: Man hole "unser" Gold "heim", zähle es und prüfe es auf Echtheit. Voilà! Das Leben kann so einfach sein.

Beitrag 22.10.2012, 19:19

Bertie Wooster
2 Unzen Mitglied
Beiträge: 21
Registriert: 24.07.2011, 10:23
Bundesbank holt Teil ihres Goldes zurück

http://www.tagesschau.de/wirtschaft/bun ... en102.html

Beitrag 23.10.2012, 05:55

Benutzeravatar
Ladon
Moderator
Beiträge: 6664
Registriert: 17.05.2010, 13:38
Wohnort: Terra
Pfennigfuchser hat geschrieben:...
Das ließe sich aber doch ganz leicht klären: Man hole "unser" Gold "heim", zähle es und prüfe es auf Echtheit. Voilà! Das Leben kann so einfach sein.
KÖNNTE, lieber Pfennigfuchser, KÖNNTE ...

Denn wenn der Eigentümer (die Frage nach der "tatsächlichen Verfügungsgewalt" lassen wir mal weg) kein Interesse an einer solchen Aktion hat, weil er mit dem status quo vollauf zufrieden ist, dann ist es eben doch schwierig.
Und genau das, was ich gestern abend schrieb, ist ja laut dpa (siehe Link von Wooster) eingetreten: Eine "nennenswerte" Menge soll nach Deutschland kommen und eingeschmolzen werden. Bin gespannt, ob wir die Nummern der Barren und ihre Herkunft gesagt bekommen.
Anfang des 20. Jahrhunderts soll ein Gouverneur der Bank of England vor einer königlichen Kommission zur Größe der Reserven ausgesagt haben, sie seien "sehr beträchtlich". Auf Bitte, dies zu konkretisieren, habe er geantwortet, es widerstrebe ihm außerordentlich, der Aussage noch etwas hinzuzufügen. UND DABEI GING ES UM RESERVEGOLD, DAS IM INLAND GELAGERT WAR!
Ganz selbstverständlich wurde damals noch unterschieden: Hie der Staat, dort eine (private) Bank, der Hoheitsrechte übertragen wurden, deren Eigentum den Staat aber einen "feuchten Kehrricht" angeht. Genau dieser Geist weht auch heute noch in der Zentralbanksphäre! Bei uns gibt es KEINE (!!!) Regelungen, wie ein unlösbarer Konflikt zwischen den offiziellen Staatsorganen und der Bundesbank geklärt werden soll! Es gibt KEINEN (!!!) Sanktionenkatalog. NIEMAND kann die BuBa zu irgend etwas Anweisungen erteilen. Das Anrecht von Abgeordneten des Bundestages das Eigentum der UNABHÄNGIGEN Bundebank einfach mal so anschauen zu wollen, steht also auf extrem wackeligem Rechtsgrund ... eigentlich gibt es dieses Anrecht überhaupt nicht.

Voila! Wenn die einfachen Lösungen und die Vernunft in dieser Welt funktionieren würden, gäbe es weder Krieg noch Not ...
Höflichkeit ist keine Schwäche - Empathie ist keine Dummheit - Moral ist nicht moralinsauer

Beitrag 23.10.2012, 08:02

Benutzeravatar
Saratoga
5 Unzen Mitglied
Beiträge: 68
Registriert: 22.12.2010, 09:13
Laut Bild:" ...Jetzt reagiert die Bundesbank und bringt einen Teil ihrer Goldreserven (je 50 Tonnen in den nächsten drei Jahren) aus den USA nach Deutschland.

Hier sollen die Barren eingeschmolzen werden. So ließe sich die Qualität des Goldes am besten überprüfen, erklärte ein Bundesbanksprecher am Montag in Frankfurt am Main. Danach würden neue Barren hergestellt. ..."

http://www.bild.de/geld/wirtschaft/bund ... .bild.html

Wieso bekommen die jetzt kalte Füße und holen ein Teil des Bestandes heim? Wird es ernst?
Gesundheit ist, mit Sich und der Natur im Reinen zu sein.

Mehrfach erfolgreich gehandelt.

Beitrag 23.10.2012, 08:06

sw_trade
1 kg Barren Mitglied
Beiträge: 1984
Registriert: 14.02.2011, 15:52
Bei der ganzen Diskussion, um die tatsächliche Prüfung und Aufnahme der Goldbestände sollte man nicht vergessen, dass hier auf parlamentarischer Ebene agiert wird. Das Recht rückt hier schnell in den Hintergrund. Vergleichbar mit den sog. "Kleinen Anfragen" oder anderweitigen Forderungen der Regierung, Abgeordneten, etc. zur Offenlegung/ Darlegung/ Erläuterung dieser oder jener Dinge.
Da die Finanzkrise mehr und mehr in den Blickpunkt der Öffentlichkeit rückt, "und nicht nur seit gestern", fühlt sich die BuBa gut beraten einer Überprüfung nachzukommen. Ins. wo die Aufforderung doch so medienwirksam publiziert wurde. Außerdem hieße es, dass "in den Büchern geschwärzt worden sei" (was ich mir nicht so richtig vorstellen kann). Spinnt man den Faden weiter und eine Bestandsaufnahme würde verweigert, dann hieße es schnell die BuBa hätte etwas zu verbergen. :shock: Fraglich ist nur, warum gerade jetzt die Überprüfung gefordert wird. Bevor man Geld ausgibt prüft man doch vorher, ob man's hat. smilie_16 Oder bestehen Zweifel an der Echtheit? Bekanntlich ist nicht alles Gold was glänzt.


Irgendwie kommt mir das bekannt vor......

Ah ja....

http://www.cnbc.com/id/43391588/Is_Gold ... ts_to_Know
"Aus Furcht zu weit zu gehen, gehen wir oft nicht weit genug."
(Reinhard K. Sprenger)

Beitrag 23.10.2012, 08:44

Benutzeravatar
Tubenhannes
10 Unzen Mitglied
Beiträge: 457
Registriert: 09.11.2010, 10:15
Wohnort: Oberbayern
Mit dem "schwärzen" wird wohl gemeint sein, daß die Barren im Laufe der Jahre zuviel Patina angesetzt haben. Daher sieht man sie nicht mehr smilie_02

Beitrag 23.10.2012, 08:53

münztruhe
2 Unzen Mitglied
Beiträge: 45
Registriert: 10.10.2012, 15:21
Grundsätzlich gehört das deutsche Gold ja auch nach Deutschland. Für die Lagerung im Ausland entstehen ja auch Kosten. Und richtig sicher ist nur, was man selbst in der Hand hält. Aber wenn das Gold dann in Deutschland ist, was passiert dann? Gibt das uns, dem deutschen Volk, wirklich Sicherheit? Nein, ich denke nicht, daß die Bevölkerung daraus einen Nutzen ziehen wird. Das Gold wird wohl in die Verlängerung der so genannten Finanzkrise und damit in den "großen europäischen Gedanken" investiert.
Ich bin für Europa, aber nicht in der Art wie sich die Teilnehmerländer gegenseitig austricksen und dabei einen aufgeblähten Verwaltungsapparat in Brüssel aufbauen.

Beitrag 23.10.2012, 13:11

Benutzeravatar
k1
500 g Barren Mitglied
Beiträge: 558
Registriert: 21.12.2009, 20:29
Ladon hat geschrieben:...NIEMAND kann die BuBa zu irgend etwas Anweisungen erteilen. Das Anrecht von Abgeordneten des Bundestages das Eigentum der UNABHÄNGIGEN Bundebank einfach mal so anschauen zu wollen, steht also auf extrem wackeligem Rechtsgrund ..
Das ist so nicht ganz richtig.
Das Gesetz schreibt der Buba vor, dass die Reserven mindestens alle drei Jahre überprüft werden müssen.
Der Bundesrechnungshof wollte es dann genau wissen, wann denn , bitteschön, die bei ausländischen Notenbanken gelagerten deutschen Reserven zuletzt tatsächlich einer Inventur und Überprüfung unterworfen wurden.
Das arrogante Nasenrümpfen der BuBa: "Noch nie!" brachte den BuReHof so in Rage, dass er sie im Haushaltsausschuss verpetzte, der wiederum postwendend ein Gutachten anforderte.
Nach angemessener Pause( wg gewisser diplomatischen Verwicklungen) bequemt sich jetzt die BuBa äusserlich zu einem Proforma-Aktiönchen, innerlich jedoch zitternd, dass die schlafenden Hunde im Bundestag, einmal halbwach, ganz schnell die Machtbefugnisse verschieben könnten.

Was also wo und wieviel vorhanden ist, ist durch keine Inventur belegt.

K1
Just landed at John Galt´s gulch,

gern gehandelt mit silberbaron

Beitrag 23.10.2012, 14:01

Benutzeravatar
Ladon
Moderator
Beiträge: 6664
Registriert: 17.05.2010, 13:38
Wohnort: Terra
k1 hat geschrieben:...
Das Gesetz schreibt der Buba vor, dass die Reserven mindestens alle drei Jahre überprüft werden müssen.
...
Wo soll das stehen? Bitte um Quellenverweis. Sollte es eine solche Vorschrift geben, wäre sie mir jahrelang entgangen und diese Scharte müsste dringend ausgewetzt werden! Danke für jeden Hinweis!
Im BuBa Gesetz (Fassung 2010) ist jedenfalls nichts dergleichen zu finden.
k1 hat geschrieben:...
Was also wo und wieviel vorhanden ist, ist durch keine Inventur belegt.
...
Genau! Weil nämlich für die BuBa auch keine "normale" Inventur vorgeschrieben ist! DAS sind doch die Dinge, die mich so maßlos aufregen! Glaubst Du wirklich, die Bank müsste "Angst" vor den Parlamentariern haben? Einzig eine PARLAMENTARISCHE MEHRHEIT könnte die Gesetzeslage ändern (sogar die BuBa auflösen und über die Verwendung des Vermögens bestimmen; vgl. BuBa Gesetz).
Höflichkeit ist keine Schwäche - Empathie ist keine Dummheit - Moral ist nicht moralinsauer

Beitrag 23.10.2012, 15:07

sw_trade
1 kg Barren Mitglied
Beiträge: 1984
Registriert: 14.02.2011, 15:52
So genau kenne ich mich mit der Unabhängigkeit der BuBa nciht aus aber auf nat. Ebene besteht doch die institutionelle wie auch die personelle (sachliche und persönliche) Unabhängigkeit gg. polit. Entscheidungsträgern auf nat. Ebene. Diese Garantien beziehen doch aber nur auf geld- und währungspolitische Aufgaben (funktionelle Unabhängigkeit). Im Rahmen der sonstigen zugewiesenen Aufgaben unterliegen die NZB's doch auch der Bankenaufsicht. Versteht sich die Art und Weise der Bestandsaufnahme der physischen Goldbestände als eine sonstige Aufgabe oder als einer im Sinne der funktionellen unabhängigkeit?

Des Weiteren - weisungsbefugt ist gg. den NZB ist doch lediglich die EZB (Rat und Direktorium). Das wird doch in Art. 107 oder 108 EGV geregelt. Da steht doch auch sinngemäß drin, dass weder die EZB noch eine NZB oder ein Mitglied ihrer Beschlussorgane Weisungen einholen oder entgegennehmen dürfen. Das jedoch nur auf nat. Ebene. Heißt das, dass die sog. Bankenaufsicht, welche sich nicht auf das eigentliche Ziel (geld- und währungspolitische Aufgaben) bezieht auch nur vom vom Rat und Direktorium ausgeübt werden darf oder auch wie im aktuellen Beispiel dem Bundesrechnungshof?

Unsere Parlamentarier können nach meinem Verständnis nichts machen. Da die BuBa doch im Rahmen des ESZB agiert unterliegt sie wie schon angesprochen dem EGV. Und Europarecht geht nunmal vor Bundesrecht. D.h. unsere Politiker dürfen gerne Gesetze schmieden, die die Vorgaben und Rahmenbedingungen des EGV beachten. D.h., dass die Unabhängigkeit auf nat. Ebene nicht
angetastet werden kann.

Aber, ich schrieb es schon.......die vierte Macht im Staat darf man nicht unterschätzen!!!

So...oder alles nur kompletter Denkfehler??? Man kann ja nicht alles im Kopf haben.... smilie_08
"Aus Furcht zu weit zu gehen, gehen wir oft nicht weit genug."
(Reinhard K. Sprenger)

Beitrag 23.10.2012, 15:30

Benutzeravatar
Ladon
Moderator
Beiträge: 6664
Registriert: 17.05.2010, 13:38
Wohnort: Terra
Wenns doch nur eine "vierte Gewalt" wäre ... dann gäbe es ja wenigstens theoretische Kontrollinstrumente!

Zitat "50 Jahre Deutsche Mark", Hrsgb Deutsche Bundesbank (!)
... Schrifttum und Rechtsprechung sind sich im Ergebnis darin einig, dass die der Bundesbank verliehene Unabhängigkeit von der Regierung und der damit verbundene AUSSCHLUSS VON PARLAMENTARISCHER KONTROLLE ...
aus gleicher Quelle:
... [die der] parlamentarischen KONTROLLE UND VERANTWORTLICHKEIT ENTRÜCKTE Notenbank ...

Weitere erhellende Formulierungen im sog. Scharnberg-Bericht von 1957.

Ja, es ist nicht einmal klar, welche Rolle die BuBa im konstitutionellen Gefüge darstellt! Ist sie Teil der Exekutive? Dafür spricht spricht u.a. die Ministerialfreiheit (es gibt keinen Minister als obersten Dienstherren, OBWOHL die BuBa-Angestellten den Angestellten/Beamten einer obersten Bundesbehörde gleichgestellt sind). Dagegen spricht, dass es keine parlamentarische Kontrollfunktion gibt und KEINE Sanktionsmöglichkeiten durch die Organe/Gewalten des Staates besteht!

Ob sie von irgendeinem anderen Glied der Zentralbanken-[s]Mafia[/s]Maschinerie Weisungen empfängt, ist da kaum von Belang. Entscheidend ist, dass ein zentrales Hoheitsrecht von einem durch die Organe des Staatswesens unkontrollierten Zirkel weniger "Auserwählter" ausgeführt und gesteuert wird, ohne jegliche demokratische Strukturen. Ob diese Staatsorgane nun "im Sinne des Erfinders" gut funktionieren oder mittlerweile auch in vielerlei Hinsicht "pervertiert" sind, ist an dieser Stelle sogar erst einmal uninteressant (und wieder ein anderes Thema).
Höflichkeit ist keine Schwäche - Empathie ist keine Dummheit - Moral ist nicht moralinsauer

Beitrag 23.10.2012, 15:36

sw_trade
1 kg Barren Mitglied
Beiträge: 1984
Registriert: 14.02.2011, 15:52
Nachgeschlagen:

Kleiner Extrakt aus dem BBankG:

§ 12 Verhältnis der Bank zur Bundesregierung
Die Deutsche Bundesbank ist bei der Ausübung der Befugnisse, die ihr nach diesem Gesetz zustehen, von Weisungen der Bundesregierung unabhängig. Soweit dies unter Wahrung ihrer Aufgabe als Bestandteil des Europäischen Systems der Zentralbanken möglich ist, unterstützt sie die allgemeine Wirtschaftspolitik der Bundesregierung.

§ 13 Zusammenarbeit
(1) Die Deutsche Bundesbank hat die Bundesregierung in Angelegenheiten von wesentlicher währungspolitischer Bedeutung zu beraten und ihr auf Verlangen Auskunft zu geben.

Recht ist immer eine Sache der Auslegung. Bricht man es auf den Wortlaut des §13 BBankG herunter, so hat die BuBa u.a. auch Auskunft bzgl. den Goldreserven der BRD zu erteilen. Im konkreten Fall die verlangte physische Prüfung der Goldbestände der BRD. Punkt. Zur Auskunftserteilung sind sie demnach verpflichtet. Falls die BuBa bzgl. den phys. Beständen keine Auskunft geben kann, muss sie, so der Schritt vorformuliert, diese prüfen.

Fällt das nun unter die sog. Bankenaufsicht im Sinne EVG, wovon BBankG ein Ausfluss ist oder lässt sich dies unmittelbar aus § 13 BBankG herleiten? Wo sind unsere Banker und Europarechtler?

Die 3-Jahres Frist habe ich allerdings nicht gefunden.
smilie_08
"Aus Furcht zu weit zu gehen, gehen wir oft nicht weit genug."
(Reinhard K. Sprenger)

Beitrag 23.10.2012, 16:39

Benutzeravatar
Ladon
Moderator
Beiträge: 6664
Registriert: 17.05.2010, 13:38
Wohnort: Terra
Ich bin ziemlich sicher, dass es eine solche 3-Jahres-Inspektions-Vorschrift nicht gibt. Sie müsste ja im BuBa Gesetz formuliert sein, da die anderen Gesetzeswerke (HGB, BGB etc.) nicht auf die BuBa anzuwenden sind (weil diese eine "bundesunmittelbare juristische Person" ist, nicht aber ein herkömmliches Wirtschaftssubjekt).

Hoch interessant ist Deine Argumentation auf §13 bezogen.
Einwenden wird man, dass sich die dort genannte "Auskunftspflicht" auf "Angelegenheiten von wesentlicher währungspolitischer Bedeutung" beschränkt. Da könnten sie sich heutzutage darauf versteifen, dass die Goldreserve währungspolitisch kaum noch eine Rolle spielt. Oder man könnte sagen, dass der AUSKUNFTSpflicht ja nachgekommen wird. Auskunft über die Goldreserve wird mit jedem Jahresabschluss erteilt - oder etwa nicht? Können doch die Banker nix dafür, dass ein paar durchgeknallte Typen das Zeug unbedingt SEHEN wollen.

Wichtig erscheint mir - und ich betone es noch einmal ausdrücklich - dass aber so oder so KEINERLEI Mechanismen installiert sind, die im Falle eines Zwistes zwischen Bund und BuBa greifen! In Österreich gibt es immerhin eine Schlichtungsstelle. Bei uns: Nichts. Nada. Niente. Von einem Sanktionenkatalog ganz zu schweigen. Und letzteres bedeutet: Selbst WENN man irgendwie aus dem Bundesbankgesetz eine Verletzung der Auskunftspflicht ableiten kann ... dann gibt es buchstäblich nichts, was dann geschehen könnte.
Und genau da liegt der Hund begraben: Es hat KEINE KONSEQUENZEN.
Höflichkeit ist keine Schwäche - Empathie ist keine Dummheit - Moral ist nicht moralinsauer

Beitrag 23.10.2012, 21:49

Benutzeravatar
k1
500 g Barren Mitglied
Beiträge: 558
Registriert: 21.12.2009, 20:29
Ladon hat geschrieben: ....DAS sind doch die Dinge, die mich so maßlos aufregen!....
Musst du nich,
denn stammt nicht von mir.
Ist die Auffassung von Prof. J. Baetge, Münster.
Aus seinem Rechtsgutachten für Peter Gauweiler, in dem er feststellte, dass die BuBa (mit ihrer Buchinventur) beim Gold "die Grundsätze ordnungsgemässer Inventur und Buchführung verletze."
Die derzeitige Praxis hält Baetge für Rechtsbruch:
"Mindestens alle drei Jahre müssen Kontrollzählungen der Barren vorgenommen werden"
seit mindestens Juni veröffentlicht, hab heut abend keine Lust mehr zu googlen.

K1
Just landed at John Galt´s gulch,

gern gehandelt mit silberbaron

Beitrag 24.10.2012, 06:38

Benutzeravatar
Ladon
Moderator
Beiträge: 6664
Registriert: 17.05.2010, 13:38
Wohnort: Terra
smilie_08

Wieso darf ich mich nicht aufregen, nur weil das nicht aus unserem Forum (von Dir) stammt, sondern von einem durch Steuergelder hoch bezahlten Professor? So obrigkeitshörig bin ich eigentlich nicht, dass ich mich "auf Augenhöhe" echauffieren würde, einem Amtsträger gegenüber aber nicht.

Es ist ja wohl auch kaum etwas anderes zu erwarten, wenn man den Auftraggeber des Gutachtens betrachtet. Tja, Baetge mag das also für Rechtsbruch halten. Andere nicht - und zwar mit einigem Recht, denn das formale Recht ist "auf Seiten" der Vernebler! Baetge greift Satz 1 von §26 heraus und ignoriert den zweiten Satz:
"... Der Jahresabschluß ist unter Berücksichtigung der Aufgaben der Deutschen Bundesbank, insbesondere als Bestandteil des Europäischen Systems der Zentralbanken, aufzustellen ..."
Dazu kommt, dass die Bundesbank (weil keine Subjekt des öffentlichen Rechts) überhaupt keine "Inventur" machen muss, sondern eben nur so etwas ähnliches, bei dem man sich halt an normaler Buchführung orientieren sollte. Weiteres Zitat:
"... Die Bildung von Passivposten im Rahmen der Ergebnisermittlung auch für allgemeine Wagnisse im In- und Auslandsgeschäft, wie sie unter Berücksichtigung der Aufgabe der Deutschen Bundesbank ..."

In praktischer jeder Vorschrift des BuBa-Gesetzes sind diese Hintertürchen eingebaut! Es nutzt daher gar nix, wenn man die Sache auf diesem Weg angeht. Naja, es nutzt natürlich den Politikern und den Professoren, die sich damit ins Rampenlicht rücken und Stimmen bzw. Verkaufszahlen ihrer Bücher bekommen. Aber dem grundsätzlichen Problem der "Entrückung" von jeder staatlichen Kontrolle des "Hoheitsorgans" Bundesbank ist so nicht beizukommen. Da müsste man an den Grundfesten rütteln und das wollen Establishment Leute wie Gauweiler oder Baetge (ja, man mag sie mögen oder nicht: sie sind IM System) nun auch nicht gerade.
Nur das Parlament als Ganzes, könnte über eine Änderung des BuBa-Gesetzes (z.B.) der Bank solche "Auflagen" erteilen. Alles andere ist populistisches Trommeln im heutigen Dauer-Wahlkampf oder Eigeninteresse (z.B. Veröffentlichungen) und führt bestenfalls zu Mikroschritten ohne substanzielle Relevanz.

Weil nun Baetge eine Inspektion alle 3 Jahre für notwendig erachtet (spar Dir das googlen, keiner zweifelt daran, dass der das geschrieben haben mag), ist das mal seine Privatmeinung. Der kann man beipflichten oder auch nicht. Oben hattest Du von Gesetzesauftrag geschrieben. Das ist nun schon ein gewaltiger Unterschied. So weit sind wir selbst in diesem Land noch nicht, dass ein Professor in einem Gutachten Gesetze verkünden könnte ;-)
Gesetz ist, was im Bundesgesetzblatt veröffentlicht ist. Sollte es ein entsprechendes Gesetz geben ... nun, dann allerdings kommst Du wirklich nicht ums googlen herum, denn dann werden einige hier wissen wollen, auf was man sich da berufen kann. Andernfalls ist das EINE Interpretation neben vielen anderen.





Ist jemandem die Wortwahl aufgefallen bei den "Goldnachrichten", die gestern durch die Medien spukten? Da sprach ein Vertreter des Rechnungshofes davon, dass sie der Bundesbank EMPFEHLEN würden die Praxis der Prüfung zu ändern. Das ist genau der Punkt, den ich oben ausgeführt habe: NIEMAND kann der BuBa sagen, was sie zu tun oder zu lassen hat.
Und daher sind all' diese Aktionen und Publikationen, die auf diesen durchaus anrüchigen Seltsamkeiten wie der nebeligen Buchführung basieren, für die Bank nur Clownerien oder schlimmstenfalls lästig. Zielführend im Sinne einer strukturellen VERBESSERUNG sind sie nicht. Man muss ja nur schauen, was jetzt wohl gemacht werden soll: Stichproben. Na toll. Einlullen ist das, würde ich sagen.
Höflichkeit ist keine Schwäche - Empathie ist keine Dummheit - Moral ist nicht moralinsauer

Beitrag 24.10.2012, 09:19

Benutzeravatar
Ladon
Moderator
Beiträge: 6664
Registriert: 17.05.2010, 13:38
Wohnort: Terra
Zusatz:

Der heutigen Pressemeldung der BuBa lässt sich sehr deutlich entnehmen, dass die von mir oben umrissene Sichtweise der "faktischen Realität" wohl entspricht:

Pressenotiz 23.10.2012
Erklärung der Deutschen Bundesbank zur Bilanzierung der Goldreserven

Die Deutsche Bundesbank hält und verwaltet die nationalen Währungsreserven der Bundesrepublik Deutschland mit größter Sorgfalt. Zu den Währungsreserven zählen 3.396 Tonnen Gold zum Bilanzstichtag 31.12.2011. Für die Lagerung dieser Goldbestände ist deren Charakter als Währungsreserve maßgeblich und es gelten höchste Sicherheitsanforderungen.

Teile ihrer Goldreserven lässt die Bundesbank seit Jahrzehnten bei Notenbanken im westlichen Ausland lagern: bei der Federal Reserve Bank of New York, der Bank of England und der Banque de France. Von diesen Notenbanken erhält die Deutsche Bundesbank jährlich Bestandsbestätigungen an Feinunzen Gold als Grundlage für die Bilanzierung. An der Integrität, Reputation und Sicherheit dieser ausländischen Lagerstellen gibt es keinen Zweifel. Das Eigentum an den Barren bleibt durch die Verwahrung bei den Partnernotenbanken unberührt und begründet ein insolvenzsicheres Recht. Darüber hinaus genießt die Bundesbank als Notenbank einen besonderen Immunitätsschutz und damit auch Schutz vor Vollstreckungsmaßnahmen. Eine Vermischung mit den Beständen Dritter ist ausgeschlossen.

Bezüglich des Umfangs der körperlichen Bestandsaufnahme der im Ausland gelagerten Goldreserven zu Bilanzierungszwecken vertreten Bundesrechnungshof und Bundesbank unterschiedliche Auffassungen. Dazu erklärt die Bundesbank: Zum einen entspricht der vom Bundesrechnungshof gewünschte Prüfumfang nicht den Usancen zwischen Notenbanken. Zum anderen entsprechen die seit vielen Jahren angewandte Buchinventur und die ergänzenden Bestätigungen der Verwahrstellen den gesetzlichen Vorschriften und den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung. Mit den vorliegenden Unterlagen und den angewendeten Verfahren ist der Nachweis über die ausgelagerten Goldbestände vollständig und seit Jahrzehnten nachvollziehbar erbracht. Die Vorgehensweise wurde durch alle bisherigen Jahresabschlussprüfer bestätigt, die ausnahmslos ein uneingeschränktes Testat erteilt haben, das jedes Jahr im Geschäftsbericht der Bundesbank veröffentlicht wird. Auch der Bundesrechnungshof, der den Jahresabschluss seit 2002 prüft, hat die Bilanzierung der Bundesbank bisher nie beanstandet. Das unabhängige Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) hat ausdrücklich bestätigt, dass das von der Bundesbank für die Goldbestände gewählte Inventurverfahren rechtskonform ist. Bei bedeutenden Bilanzpositionen sind über die Buchinventur hinausgehende Prüfungshandlungen möglich. Hierbei sind jedoch auch die Integrität und die Unabhängigkeit des Verwahrers zu berücksichtigen. Dass es sich bei den Verwahrstellen der Bundesbank um Adressen von allerhöchster Reputation und Bonität handelt, steht außer Zweifel. Zu Prüfungshandlungen, die über die Buchinventur hinausgehen, ist mit den Partner-Notenbanken der Bundesbank Stillschweigen vereinbart worden.

Ungeachtet der bestehenden Rechtsauffassung wird die Bundesbank Anregungen des Bundesrechnungshofs, soweit es möglich ist, aufgreifen. Maßgeblich für Entscheidungen über die Lagerung der Goldbestände bleibt jedoch deren Charakter als Währungsreserve. Wie bereits in der Vergangenheit wird die Bundesbank auch künftig Teile der Goldbestände aufarbeiten und überprüfen lassen. Damit können auch partielle Verlagerungen verbunden sein. Damit die Goldbestände ihre Funktion als Währungsreserven erfüllen können, müssten sie im Bedarfsfall ohne logistische Einschränkungen in gängige Reservewährung eingetauscht werden können. Dies ist der Grund für die Lagerung von Teilen der Goldreserven bei Partner-Notenbanken im Ausland.

* * *

Deutsche Bundesbank | Zentrale | Kommunikation
Höflichkeit ist keine Schwäche - Empathie ist keine Dummheit - Moral ist nicht moralinsauer

Beitrag 24.10.2012, 10:21

Gladius
10 Unzen Mitglied
Beiträge: 484
Registriert: 11.12.2011, 16:10
Irgendwo bin ich da jetzt wohl ausgestiegen. Ist das Gold jetzt "Eigentum" der BuBa oder sind das "nationale Währungsreserven der BRD" die nur von der BuBa verwaltet werden?

Beitrag 24.10.2012, 10:38

sperle
1 Unze Mitglied
Beiträge: 19
Registriert: 02.08.2011, 08:58
Ladon hat geschrieben: Angesichts der "Qualität" der/unserer Machthaber, sollte man doch froh sein, wenn sie keine wirkliche Verfügungsgewalt über dieses Gold haben. Ihre "Spielchen" machen sie ja so oder so damit. Die zentrale Frage aber ist: Wie speist man derartige Mengen in einen derart übersichtlichen Markt ein? Und WER hat das Gold von mehreren Dutzend Zentralbanken (und/oder Staaten), die z.B. bei der FED in New York lagern? (Das US-Gold sollte in Fort Knox sein.) Wo verkauft man nummerierte 12,5kg Barren? Gibt es nun insgesamt viel mehr oder viel weniger Gold als man gemeinhin annimmt?
...
Wie auch immer. Ich glaube, ich hol morgen ein wenig von meinem Gold heim ... indem ich mal bei xxx vorbei schaue und 'nen Sovereign mitnehme ;-)
Hallo guter Ladon,

ein kleines "mögliches" Detail hast du aber übersehen.
Die am meisten anzutreffende Fragestellung ist ja immer wieder "ist das gekaufte Gold denn noch da?"

Es wurde aber noch nie gefragt, "war es denn überhaupt jemals da?"

Wie du ja weist wurde der gekaufte Bestand niemals gezählt oder gesehen.

Die damaligen Käufe in der Blütezeit Deutschlands fand ja so (möglicherweise) statt:

Kauf x-Tonnen Gold die sich unterteilen in 12,5 kg Barren mit der Nr: 1218, 1219, 1220, 1221 usw.

Diese Tonnen von Gold oder Barren wurden aber wie bekannt niemals gesehen.

Es wurde theoretisch das Gold per Bestellschein erworben mit Papier bezahlt und die bestellte Menge Gold eingelagert. Der Einlagerungsprozess wurde nicht beobachtet oder ein Abgleich des Goldes nach Bestellschein fand nie statt.

Eventuell gibts die Barren aber tatsächlich. Aber ob die nur einen Bleikern haben weis auch niemand. smilie_16

Daher stimmt dann wohl auch deine Fragestellung "Gibt es nun insgesamt viel mehr oder viel weniger Gold als man gemeinhin annimmt? " 8)

Beitrag 24.10.2012, 10:47

Benutzeravatar
Ladon
Moderator
Beiträge: 6664
Registriert: 17.05.2010, 13:38
Wohnort: Terra
@ Gladius

Das ist ja die Frage!

Wenn eine (juristische) Person im Rahmen ihrer Geschäftstätigkeit oder ihres Auftrages Vermögen erwirbt (oder übertragen bekommt) und der einzige "Anteilseigner" ausdrücklich nur Anspruch auf das Grundkapital an Vermögen hat ... wer ist dann der Eigentümer des Vermögens?
Da spricht vieles dafür, dass es eben genau diese (juristische) Person ist, oder?

Dem widerspricht ÜBEHAUPT NICHT, dass es sich bei diesem Vermögen um die Währungsreserven Deutschlands handelt!
Dieses Paradoxon erklärt sich aus der Geschichte: Als die Zentralbanken noch offen Privatbesitz von Anteilseignern waren (was es auch heute, z.B. in Griechenland oder Italien gibt) war es niemals eine wirkliche Frage, dass die Goldreserve der Bank, bzw. ihren Besitzern gehört. Eine Bank bekam das monopolisierte Privileg zur Geldschöpfung übertragen und musste dafür sorgen, dass im Rahmen der Deckungsvorschriften (können ganz unterschiedlich ausgestaltet sein) und für die Einlösegarantie genügend Gold im Keller liegt!
Damals war es also vollkommen NORMAL, dass Gold im Besitz einer Bank die Währungsreserve eines Landes darstellt.
Heute sind ein paar Nebelbomben mehr gezündet! Viele Notenbanken sind nominell Staatsbanken, aber explizit der staatlichen Kontrolle "entrückt" ("unabhängig" heißt das euphemistisch). Mit (ganz bewussten?) schwammigen Formulierungen wird eine Grauzone geschaffen:
Die BuBa HÄLT und verwaltet die Währungsreserven Deutschlands.
Was heißt das juristisch eigentlich? "Halten" deutet ja wohl auf "tatsächliche Verfügungsgewalt" hin, mithin also zumindest auf formalen "Besitz". Das oben gesagte sogar auf "Eigentum".
Ich würde das schon mit einiger Begründung als die gleiche Situation wie früher interpretieren. Eigentum/Besitz der Reserve auf Seiten der Bank (ggf. mit staatlicher Eingriffsmöglichkeit) IST die Währungsreserve eines Staates, aber eben nicht Eigentum irgendwelcher Staatsorgane.

Deshalb hat der Waigel ja auch nicht das Gold haben wollen (96 oder 97 war das), sondern er wollte eine bilanzielle Neubewertung des Goldbestandes auf der Basis des aktuellen Goldpreises. Das hätte den GEWINN der Bundesbank drastisch erhöht ... und auf den Gewinn hat der Bund nämlich schon einen weit reichenden Anspruch!
Höflichkeit ist keine Schwäche - Empathie ist keine Dummheit - Moral ist nicht moralinsauer

Beitrag 24.10.2012, 10:59

Benutzeravatar
Ladon
Moderator
Beiträge: 6664
Registriert: 17.05.2010, 13:38
Wohnort: Terra
sperle hat geschrieben:...
ein kleines "mögliches" Detail hast du aber übersehen.
Die am meisten anzutreffende Fragestellung ist ja immer wieder "ist das gekaufte Gold denn noch da?"
Es wurde aber noch nie gefragt, "war es denn überhaupt jemals da?"
...
Daher stimmt dann wohl auch deine Fragestellung "Gibt es nun insgesamt viel mehr oder viel weniger Gold als man gemeinhin annimmt? "
Eigentlich habe ich das (siehe letzter Satz Deines Posts) nicht übersehen.
Wenn das Gold schon in den 1950ern nicht da war und nur Luftbuchungen vollzogen wurden, dann ändert das ja nichts am prinzipiellen Problem: WIE und WOHIN ist es verschwunden?

Der Fluss des monetären Goldes (sagen wir mal salopp des Reservegoldes) ist ja insbesondere zu Zeiten des Goldstandards und auch noch in diesem Mischmaschsystem der 1920er ziemlich gut dokumentiert ... aber ich gebe Dir vollkommen Recht: Es hätte auch schon lange vor Bundesbankzeiten verschwinden können. Auch die Reichsbank hatte schon ausländische Lagerstätten (wie fast alle Zentralbanken).
Wir wissen nur - aus erster Hand - dass 1939 in Deutschland buchstäblich NICHTS mehr da war an Devisen und Gold. Aber während des Krieges sind noch lange nicht alle Goldflüsse abschließend erforscht (das umgeschmolzene und vordatierte belgische Gold ist ja nur die Spitze des Eisberges und wird immer wieder genannt, weil es sich so zweifelsfrei verfolgen lässt; das Auftauchen eines Goldbarrens in den USA (ich glaube in den 70ern), den es eigentlich gar nicht mehr geben dürfte (Identifiziert anhand der Nummer) wirft da erhebliche Fragen auf.

Kurz und gut: Das "Gold der Deutschen" ist das, was man selbst im Safe oder Schließfach hat. Das Gold der Zentralbanken wurde noch nie zum Wohle aller verwendet. Sollen sie doch damit machen, was sie wollen. Uns ging's über 20 Jahre lang mit der reinen FIAT-DM gut. Nur (!) am Gold kann's also auch nicht liegen ...
Höflichkeit ist keine Schwäche - Empathie ist keine Dummheit - Moral ist nicht moralinsauer

Antworten