Längerfristige Anlagestrategie: Gold, Silber, Immos, Aktien?

Edelmetall-Themen, neue Bullion- und Sammlermünzen, historische Hintergründe, Fachwissen

Moderatoren: Ladon, Forum-Team, Mod-Team

Beitrag 20.03.2019, 22:20

Benutzeravatar
MaciejP
Gold-Guru
Beiträge: 2612
Registriert: 08.03.2012, 05:49
Robin Good hat geschrieben:
20.03.2019, 06:22
Wer sich hingegen schon in jungen Jahren als Selbständiger über die gesetzliche Krankenkasse versichert muss bei Altersvorsorge mit Aktienkäufen bedenken, dass die Gewinne seine Kassenbeiträge extrem ansteigen lassen.
Wobei das natürlich nur für die Gewinne gilt, die man auch tatsächlich realisiert. Ein reines Buchvermögen durch Aktien beeinflusst die Krankenkassenbeiträge nicht, allenfalls die Ausschüttungen.

Davon abgesehen finde ich, das Thema Steuern spielt bei einer langfristigen Anlagestrategie auch eine gewisse Rolle, weshalb ich es schon als "ontopic" in diesem Thread einordnen würde.
„Wenn der Durchschnittsmichel Gold kauft, kann er keine Fehler machen.“ – „Gold fliegt nicht weg.“

Beitrag 21.03.2019, 10:28

Robin Good
1 Unze Mitglied
Beiträge: 18
Registriert: 06.03.2019, 11:07
lifesgood hat geschrieben:
20.03.2019, 10:55
Mal abgesehen davon, dass das ganze Krankenversicherungsthema nichts mit dem Threadtitel zu tun hat.
Unabhängig davon ob man freiwillig, oder pflichtversichert ist, zahlt man in der gesetzlichen Krankenkasse maximal für ein Monatsbruttoeinkommen von 4.537,50 € (= 54.450 € Brutto-Jahreseinkommen) Krankenkassenbeiträge. Einkünfte, die darüber hinausgehen, werden nicht durch Krankenversicherungsbeiträge belastet, egal ob man selbständig oder angestellt ist.

Bis zu dieser Grenze wird beim Selbständigen, wie auch beim Angestellten der Beitrag nach der Höhe des Einkommens bemessen. Ich sehe hier kein Problem...
Ich sehe das wie
MaciejP hat geschrieben:
20.03.2019, 22:20
Davon abgesehen finde ich, das Thema Steuern spielt bei einer langfristigen Anlagestrategie auch eine gewisse Rolle, weshalb ich es schon als "ontopic" in diesem Thread einordnen würde.
und erlaube mir noch mal kurz Stellung zu der Frage zu nehmen, in wie weit realisierte Aktiengewinne die Steuerpflicht und vor allem die Krankenkassenbeiträge bei gesetzlich versicherten Selbständigen erhöhen:

Für Selbstständige mit eher geringen Einkünften, die sich freiwillig in der gesetzlichen Krankenkasse versichert haben, richten sich die Beiträge für Kranken- und Pflegeversicherung zunächst nach der so genannten Mindestbemessungsgrundlage. Diese lag 2018 bei 2.283,75 Euro.

Damit kommen Selbstständige bei einem Beitragssatz von 14 Prozent auf knapp 320 Euro Mindestbeitrag allein für die Krankenversicherung. Quelle: Impulse Online Magazin: https://www.impulse.de/finanzen-vorsorg ... 13394.html

Das ist schon ziemlich der Hammer!

Während sich die Beiträge von Angestellten also nach dem tatsächlichen Einkommen richten, stellt die Mindestbemessungsgrundlage, an der sich die Beiträge Selbstständiger festmachen, ein fiktives Einkommen dar.

Wenn es nun einem Selbständigem gesetzlich Versicherten gelingt, etwas zu sparen oder er z.B. aus einem Erbe etwas Erspartes in Aktien anlegt und das Glück hat, Gewinne realisieren zu können geschieht z.B. das Folgende:

Beispielsfall

Max Mustermann hat Betriebswirtschaft studiert und eine mehrjährige Ausbildung zum Steuerberater absolviert. Ob des Prüfungsstresses erlitt er schon in jungen Jahren einen Hirnschlag und ist linksseitig gelähmt. Er findet keine Anstellung und kann als Selbständiger nur noch 20 Wochenstunden arbeiten. Er ist freiwillig in der gesetzlichen Krankenkasse versichert weil er auf Grund seiner Schwer Behinderung keine vernünftige Private Versichrung findet, die ihn aufnimmt.

Er verdient im Jahr ungefähr 20.000 Euro netto und hat ein kleines Barvermögen von seiner im Jahr 2015 verstorbenen Mutter ( 60.000 Euro ) geerbt, was er in Aktien aus der USA Technologie Branche angelegt hat.
Nach 3 Jahren verkauft er die Aktien mit ca. 50 % Gewinn weil er das Geld für den Behinderten gerechten Umbau seines PKW und seiner Wohnung benötigt.

Wie wirkt sich das auf sein Einkommen und seine Steuer / Krankenkassenbeiträge aus ?

Er wird doppelt bestraft.

Die 30.000 Euro Gewinne aus Aktien werden mit ungefähr 26 % pauschal besteuert. Ein Abzug von annähernd 8.000,00 Euro für unsern Wohlfahrtsstaat.

Außerdem erhöhen die Gewinne seine Beiträge zur gesetzlichen Krankenkasse ungefähr wie folgt:
Ursprüngliches Einkommen: 20.000 Euro
Einkommen 2018 + 30.000 Euro
----------------------------------------------------
50.000 Euro Jahreseinkommen für die Bemessung der Krankenkassenbeiträge.

Dadurch verdoppeln sich seine Beiträge von ehemals ca. 400,00 Euro im Monat auf beinahe 1.000,00 Euro im Monat.

Wovon Max Mustermann nach den ganzen Belastungen jetzt noch den behindertengerechten Umbau seiner Wohnung und des PKW finanzieren soll weiß er nicht. Er hat einen Beratungstermin bei einem Kollegen vereinbart, der seit Anfang 2000 Goldmünzen hortet.

Beispielsfall Fortsetzung

Der Kollege vermittelt ihm einen günstigen Kredit wovon er sich ordentlich Provision einstreicht. "Man muss schließlich auch als Steuerberater von etwas leben" denkt er sich. Seine Goldmünzen Sammlung von der er selbstverständlich niemandem erzählt vergrößert sich so zusehends...

Beitrag 28.11.2019, 20:27

Benutzeravatar
MaciejP
Gold-Guru
Beiträge: 2612
Registriert: 08.03.2012, 05:49
Warum Aktien „sicher“ sind!
[...] Aktien sind als Anteile an forschenden und sich entwickelnden Unternehmen das Anlagevehikel der Wahl, um an diesem Fortschritt und seinen daraus resultierenden Wohlstandsgewinnen Teil zu haben. Und deshalb sind Aktien langfristig allen "statischen" Anlageformen überlegen.
„Wenn der Durchschnittsmichel Gold kauft, kann er keine Fehler machen.“ – „Gold fliegt nicht weg.“

Antworten