Mehrwertsteuer-Senkung: Wird Edelmetall jetzt günstiger?

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Beitrag 05.07.2020, 18:43

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juergenlangen
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Ob die MWst Senkung weiter gegeben wird, hängt vom Kaufvertrag ab:

steht da xxx Euro plus MWst dann wird zum Zeitpunkt der Leistung oder Lieferung, bei Versand: "Übergabe an das Transportunternehmen" die Rechnung erstellt mit der jeweiligen MWst.

Was aber hier keiner gefragt oder beantwortet hat: gilt das überhaupt für Münzen ?

Anlagemünzen werden nur selten regulär mit MWst verkauft. Die Masse der Geschäfte sind Differenzbesteuert, d.h. der Händler berechnet keine MWst und zahlt die MWst nur auf seine Marge, wovon der Kunde ja nichts offengelegt bekommt. Das ist so bei Verkäufen aus 2ter Hand, aber bei Silber-Bullion wird eine Besonderheit des europäischen Steuerrechts genutzt: die Einfuhrumsatzsteuer ist bei gewissen Silbermünzen nicht gleich der normalen Steuer, sondern es gilt der reduzierte Satz (bisher 7%).

Frage nun: gilt die Senkung von 7% auf 5% auch für die Einführumsatzsteuer ?

Wird dann auch mut 5% berechnet ?

Wenn ja, dann ist relevant nicht der Tag der Auslieferung, sondern der Tag der Einfuhr durch den Händler. Der zahlt die Steuer ohne sich wie sonst üblich in der USt. Voranmeldung zurückzuholen, und rechnet dann mit dem Einkaufspreis Brutto. Also Kauf 1000 Euro 70 Euro Steuer = 1070 Kosten. Verkauf für 1170 heisst Differenz 100 Euro und er muss 19 Euro, seit 1.7. 16 Euro abführen.

Das bedeutet: die Lagerbestände sind jetzt unwiderruflich mit 7% besteuert, und umgekehrt kann er im Dezember tonnenweise Ware zu 5% einkaufen. Aber der Markt wird den Preis machen, nicht ob der Händler Lagerbestände hat.

Und unklar ob die Steuersenkung auch für die EUSt gilt.

Beitrag 05.07.2020, 19:08

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Goldsegen hat geschrieben:
05.07.2020, 18:41
Ob die MWST Senkung weiter gegeben wird, bleibt dem Händler überlassen.
Es ist m.W.n. nicht vorgegeben, dass dieser Vorteil in voller oder teilweiser Höhe an den Kunden weiter zu geben ist.
Genau da ist ja der Haken. Wer den Vorteil nicht weitergibt erhöht seinen Netto-Verkaufspreis um mit der 16%igen MwSt wieder auf seinen Verkaufsendpreis zu kommen. Die 16% MwSt sind bindend. Der Händler kann sich nicht aussuchen, welchen MwSt-Satz er zugrunde legt.
Manipulieren kann er nur durch die "Anpassung" vom Netto-VK.

lifesgood hat geschrieben:
05.07.2020, 18:43
Entscheidend für die MWSt. ist immer das Liefer- oder Leistungsdatum. Bei einer Lieferung im Oktober geliefert wird, gilt der MWSt.-Satz von 16%.
Habe ich mir schon fast gedacht, das da gewisse ausgewiesene Feinheiten der Rechnungsstellung (bzw. des Kaufvertrags, Aufragsbestätigung, etc.) eine tragende Rolle spielen können.
Ich könnte mir gut vorstellen, das wir in ein paar Monaten über erste Gerichtsurteile hier lesen und diskutieren. Je nach Warenwert sind die effektiv 2,52% "Preisnachlass" ja kein Pappenstiel, wie Du selber erfahren durftest.

Grade eben im Netz gefunden:
https://www.blitzrechner.de/mehrwertsteuer-senkung/

Auch meine ursprüngliche Aussage wird dort rechnerisch so bestätigt bzw. meine Frage, genauso wie lifesgood es schrieb, beantwortet.
Du kannst es nie allen Recht machen. Selbst wenn du über’s Wasser laufen kannst, kommt sicher einer und fragt, ob du zu blöd zum Schwimmen bist

Beitrag 05.07.2020, 20:25

Klecks
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Mal unabhängig von EM: Wie die MwSt.-Senkung an den Kunden weitergegeben wird, habe ich gestern ganz gut erleben dürfen.

Monatlicher Großeinkauf. Große Plakate: "Mehrwertsteuer Gesenkt! Differenz wird an der Kasse abgezogen".

Stimmt auch. Nur:
- Waschmittel (Perwoll) bis zum letzten Einkauf 3,49 EUR - jetzt 3,99
- Essiggurken vorher 1,49 - jetzt 1,99
- Mein Lieblingskaffee pro Kilo 11,49 - jetzt 14,89
usw. usf.

Also: Für 2% Steuersenkung erst mal die Preise um 20% angehoben. Verarschen kann ich mich selber smilie_54
Das Leben ist zu kurz, um alle Fehler selber zu machen.

Beitrag 05.07.2020, 21:09

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Klecks hat geschrieben:
05.07.2020, 20:25
Also: Für 2% Steuersenkung erst mal die Preise um 20% angehoben. Verarschen kann ich mich selber smilie_54
Bei jeder vorherigen MwSt-Änderung haben nur die Verkäufer profitiert.
Das war 1998 nicht anders wie 2007. Erst nur die tatsächliche Erhöhung an den Kunden weiter gegeben und dann später die Preise "kundenfreundlich" großzügig aufgerundet.
Zuerst war ja die Endung ...,95 DM/EUR der Renner, bis dann auch noch 4 Pfennig/Cents zur Gewinnsteigerung herhalten mussten.Dann lag fast jeder Preis bei .....,99EUR.
Im Grunde wurden die Preise massivst erhöht. Ist nur keinem so wirklich aufgefallen, da es schleichende Prozesse waren.
Jetzt MwSt-Änderung andersrum..............
Auch wieder eine willkommene Anlasssituation um seine Marge "undercover" etwas hochzufahren.

Gut, die MwSt-Senkung hat seinen Grund in der Corona-Pandemie. Eigentlich eine gute Sache.
Nur haben die Verantwortlichen nicht gesagt, WEM dieses Staatsgeschenk zugute kommen soll. Dem Verbraucher? Dem Händler? Beiden?
Letztendlich kann der Handel (oder Dienstleister) das anscheinend so händeln wie er dies möchte.
Erste Früchte dazu hast Du ja bereits beschrieben.
Du kannst es nie allen Recht machen. Selbst wenn du über’s Wasser laufen kannst, kommt sicher einer und fragt, ob du zu blöd zum Schwimmen bist

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