Münzen einschmelzen lassen - verboten?

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Beitrag 23.04.2012, 10:07

Stefonator
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Mal eine Frage: Dürfte man deutsche Silbermünzen (DM und EUR) eigentlich bei der Scheideanstalt zum Einschmelzen geben? Ich meine, ich habe ein Verbot im Hinterkopf, dass man Geld nicht vernichten darf. Kennt sich da jemand aus?


Hintergrund der Frage: Ich habe die Möglichkeit eine größere Menge 10DM Stücke deutlich unter spot zu kaufen. Habe aber eigentlich gar kein gesteigertes Interesse an den Münzen. Es ginge nur um das enthaltene Silber. Also die Idee, das zur Scheideanstalt zu tragen und in Barren gießen zu lassen...
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Beitrag 23.04.2012, 10:21

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Zweifler0815
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Hi Stefonator,
du kannst selbstverständlich jegliche silberhaltige Umlaufmünzen (egal ob DM, RM oder sonstige Währung) ganz normal an eine Scheideanstalt zum Tagesankaufskurs verkaufen, wo die in der Regel eingeschmolzen oder auch weiterverkauft werden (was dir ja egal sein kann) und im Gegenzug Barren erwerben... (das Geld gehört dem Eigentümer, der frei darüber verfügen kann).
Das ist eigentlich ein völlig normales Geschäft.
Wird in den meisten Fällen aber sinnvoller sein, die Kurrantmünzen freihändig zu verkaufen und aus privater Hand Barren oder Anlagesilber zu erwerben.

Beitrag 23.04.2012, 11:04

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Goldhamster79
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Soweit richtig Zweifler,

weiters gibt es Möglichkeit eines Materialkontos bei der Scheideanstalt, auf die das Material quasi gebucht wird, eine Auslieferung in Barrenform ist davon möglich, somit fallen nur die Schmelz-, Scheide- und Formkosten an, und es kommt nur auf diese die MwSt. drauf.

Dennoch würde ich den Weg für handelsübliche Münzen niemals gehen, der Verlust wäre zu groß und die Kilobarren viel unhandlicher.

Die Möglichkeiten sind was für altes Besteck oder Bahn-Münzen die ein Scherzkeks mal vom Zug überfahren hat lassen...

Goldhamster
Falls Sie in einem Land leben, in dem Sie für das Fischen ohne Anglerschein bestraft werden,
jedoch nicht für den illegalen Grenzübertritt ohne gültigen Reisepass,
dann haben Sie das volle Recht zu sagen, dieses Land wird von Idioten regiert.
M. Zeman

Beitrag 23.04.2012, 11:12

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tdklaus
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Das mit dem Verbot der Geldvernichtung gibt es vereinzelt in Ländern, wo Monarchen, Staatssymbole oder Religionsbekenntnisse auf den Münzen abgebildet und besonders geschützt sind. Die müssen dann "würdevoll" verarbeitet werden.

Betrifft keine der gängigen "westlichen" Währungen.

Beitrag 23.04.2012, 11:14

Stefonator
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tdklaus hat geschrieben:Betrifft keine der gängigen "westlichen" Währungen.
Alles klar, danke. smilie_14

Die wahrscheinlichere Variante wird auch sein, mir die Dinger hinzulegen. Wollte aber die verschiedenen Möglichkeiten gern hier mal diskutieren...
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Beitrag 23.04.2012, 11:23

Geldsammler
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Es ist Dein Eigentum. Und nicht nur Dein Besitz.

Beitrag 23.04.2012, 12:26

Quinar
500 g Barren Mitglied
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Wob ei es allerdings wesentlich einträglicher ist die Stücke sagen wir zu 6% unter Spot zu verkaufen und vom Erlös dann die Barren zu erwerben.
Schmelzphantasien sind zwar immer wieder mal anzutreffen jedoch meist recht sinnlos.

Beitrag 23.04.2012, 13:28

Klecks
Gold-Guru
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Stefonator hat geschrieben:Ich meine, ich habe ein Verbot im Hinterkopf, dass man Geld nicht vernichten darf.
Dieses Gerücht hält sich leider hartnäckig im Internet; zusammen mit der Behauptung, der Staat wäre Eigentümer des Bargelds, jeder andere nur Besitzer. Beides ist falsch.

Wie es zu diesem Gerücht kam? Nun, es war tatsächlich mal so, und zwar zu Reichsmarkzeiten.
Die Banknoten des Kaiserreichs tragen allesamt die Aufschrift "Diese Banknote ist Eigentum der Reichsbank Berlin" (bzw. der herausgebenden Länderbank). Dabei muss man allerdings auch berücksichtigen, dass diese Banknoten an sich kein echtes Geld waren sondern nur eine Art Wechsel, wie die 2. Aufschrift zeigt: "xxx Reichsmark in Gold erhält der Überbringer dieser Note von der Reichbank XYZ". Die Vernichtung von Banknoten war also schlicht deshalb verboten, weil es sich um fremdes Eigentum handelte.
Bei den Münzen gab es ein solches Verbot meines Wissen nur für die Goldmark. Aus gutem Grund: Die Währung stützte sich auf die Goldmark; der gesamte Geldwert bestand also aus allen im Umlauf befindlichen oder eingelagerten Münzen. Jede vernichtete Münze hätte sich somit auf die gesamte Währung ausgewirkt.

Diese Zusammenhänge gibt es heute nicht mehr. Geldscheine oder Münzen können jederzeit durch neue ersetzt werden; die Vernichtung einzelner Stücke hat keine Auswirkung auf das Geldsystem. Deshalb würde ein solches Verbot auch keinen Sinn machen.
Nach heutiger Rechtslage gilt der Inhaber von Bargeld auch ausdrücklich als dessen Besitzer inkl. voller Verfügungsgewalt, sofern er sich das Geld nicht rechtswidrig angeeignet hat.

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