Münzen einschmelzen lassen - verboten?
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- 10 Unzen Mitglied
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Hintergrund der Frage: Ich habe die Möglichkeit eine größere Menge 10DM Stücke deutlich unter spot zu kaufen. Habe aber eigentlich gar kein gesteigertes Interesse an den Münzen. Es ginge nur um das enthaltene Silber. Also die Idee, das zur Scheideanstalt zu tragen und in Barren gießen zu lassen...
- Zweifler0815
- 10 Unzen Mitglied
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du kannst selbstverständlich jegliche silberhaltige Umlaufmünzen (egal ob DM, RM oder sonstige Währung) ganz normal an eine Scheideanstalt zum Tagesankaufskurs verkaufen, wo die in der Regel eingeschmolzen oder auch weiterverkauft werden (was dir ja egal sein kann) und im Gegenzug Barren erwerben... (das Geld gehört dem Eigentümer, der frei darüber verfügen kann).
Das ist eigentlich ein völlig normales Geschäft.
Wird in den meisten Fällen aber sinnvoller sein, die Kurrantmünzen freihändig zu verkaufen und aus privater Hand Barren oder Anlagesilber zu erwerben.
- Goldhamster79
- Gold-Guru
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weiters gibt es Möglichkeit eines Materialkontos bei der Scheideanstalt, auf die das Material quasi gebucht wird, eine Auslieferung in Barrenform ist davon möglich, somit fallen nur die Schmelz-, Scheide- und Formkosten an, und es kommt nur auf diese die MwSt. drauf.
Dennoch würde ich den Weg für handelsübliche Münzen niemals gehen, der Verlust wäre zu groß und die Kilobarren viel unhandlicher.
Die Möglichkeiten sind was für altes Besteck oder Bahn-Münzen die ein Scherzkeks mal vom Zug überfahren hat lassen...
Goldhamster
jedoch nicht für den illegalen Grenzübertritt ohne gültigen Reisepass,
dann haben Sie das volle Recht zu sagen, dieses Land wird von Idioten regiert.
M. Zeman
Betrifft keine der gängigen "westlichen" Währungen.
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- 10 Unzen Mitglied
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Alles klar, danke.tdklaus hat geschrieben:Betrifft keine der gängigen "westlichen" Währungen.
Die wahrscheinlichere Variante wird auch sein, mir die Dinger hinzulegen. Wollte aber die verschiedenen Möglichkeiten gern hier mal diskutieren...
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- 1 kg Barren Mitglied
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Es ist Dein Eigentum. Und nicht nur Dein Besitz.
Schmelzphantasien sind zwar immer wieder mal anzutreffen jedoch meist recht sinnlos.
Dieses Gerücht hält sich leider hartnäckig im Internet; zusammen mit der Behauptung, der Staat wäre Eigentümer des Bargelds, jeder andere nur Besitzer. Beides ist falsch.Stefonator hat geschrieben:Ich meine, ich habe ein Verbot im Hinterkopf, dass man Geld nicht vernichten darf.
Wie es zu diesem Gerücht kam? Nun, es war tatsächlich mal so, und zwar zu Reichsmarkzeiten.
Die Banknoten des Kaiserreichs tragen allesamt die Aufschrift "Diese Banknote ist Eigentum der Reichsbank Berlin" (bzw. der herausgebenden Länderbank). Dabei muss man allerdings auch berücksichtigen, dass diese Banknoten an sich kein echtes Geld waren sondern nur eine Art Wechsel, wie die 2. Aufschrift zeigt: "xxx Reichsmark in Gold erhält der Überbringer dieser Note von der Reichbank XYZ". Die Vernichtung von Banknoten war also schlicht deshalb verboten, weil es sich um fremdes Eigentum handelte.
Bei den Münzen gab es ein solches Verbot meines Wissen nur für die Goldmark. Aus gutem Grund: Die Währung stützte sich auf die Goldmark; der gesamte Geldwert bestand also aus allen im Umlauf befindlichen oder eingelagerten Münzen. Jede vernichtete Münze hätte sich somit auf die gesamte Währung ausgewirkt.
Diese Zusammenhänge gibt es heute nicht mehr. Geldscheine oder Münzen können jederzeit durch neue ersetzt werden; die Vernichtung einzelner Stücke hat keine Auswirkung auf das Geldsystem. Deshalb würde ein solches Verbot auch keinen Sinn machen.
Nach heutiger Rechtslage gilt der Inhaber von Bargeld auch ausdrücklich als dessen Besitzer inkl. voller Verfügungsgewalt, sofern er sich das Geld nicht rechtswidrig angeeignet hat.
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