Neuer sucht Rat
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Also mal keine Sorge.
- KölschGold
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Auch, wenn der Händler ausdrücklich darauf hinweist?Ladon hat geschrieben:Normalerweise kommt der verbindliche Vertragsabschluss mit der Auftragsbestätigung zustande. Aber einen Onlinehändler, der mir einen anderen Preis "bestätigt", als den zu dem ich die Bestellung abgeschickt habe, dem würde ich aber ganz schön was erzählen ...
Also mal keine Sorge.
pro aurumUnser Online-Shop ist zur Zeit geschlossen, sodaß Sie keine verbindlichen Preise und Kurse für Ihre Bestellwünsche erhalten. Sie können Ihre Bestellung jetzt verbindlich aufgeben und wir berechnen die Preise nach dem ersten Kurs auf unserer pro aurum Preisliste am nächsten Handelstag. Oder aber Sie brechen den Kauf-/Verkaufvorgang hier ab und besuchen uns zwischen 8 und 20 Uhr zu unseren offiziellen Handelszeiten wieder!
- goldammer
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alle Angebote eines Online-Händlers sind aktuell. Falls nicht, ist ein besonderer Hinweis nötig (z.B. Handelsschluss). Die Angebote haben eine zeitlich begrenzte Gültigkeit, innerhalb derer der Auftrag erteilt werden muss. Ansonsten wird der Warenkorb automatisch geleert.
Also null Probleme.
MfG
Würden die Menschen verstehen, wie unser Geldsystem funktioniert, hätten wir Revolution - und zwar schon morgen früh. Henry Ford, 1863-1947
Naja, in diesem Fall weiß man ja auch eindeutig Bescheid. Da würde ich dann eben "außerhalb der Geschäftszeiten" nicht bestellen.KölschGold hat geschrieben: Auch, wenn der Händler ausdrücklich darauf hinweist?
Einfach auf die Auftragsbestätigung warten und bei Abweichung sofort Storno hinterherschieben.
Wenn der Preis online angeschlagen ist, auch am Wochenende, gilt dieser Preis und nicht der von Montagmorgen.
Bei Preissenkung wird der Händler ja auch nicht zu kommen und sagen: Hej man, Dein Glück, Du brauchst viel weniger bezahlen
Ende der Geschichte: Munter drauf loskaufen, passieren kann nichts. Der Preis gilt bei Abgabe der Bestellung.
(Achtung: Gilt natürlich bei Onlinebestellungen und nicht per Brief oder so!)
- Goldstückl
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bei einer Online-Order verlangen die Händler Vorkasse. Das Geld soll drei Tage nach Bestellung überwiesen sein.
Angenommen nach Beendigung des Bestellvorganges gibt es Erkenntnisse, so dass man besser nicht bestellt hätte. Wird der Vorgang nach Ablauf dieser Frist ungültig oder gilt der Vertrag weiterhin als geschlossen und der Händler kann das Geld eingeklagen?
Wer weiß Bescheid?
Beste Grüße
Der Vertrag gilt als abgeschlossen, aber wenn kein Geld kommt, wird in der Regel nach einigen Anschreiben via Email der Order aus dem System gelöscht.
Passieren kann also nichts, aber man braucht anschliessend auch nicht mehr bei dem Händler bestellen, denn sowas wird selbstverständlich intern in derem System gelistet.
Hoffe ich konnte Dir helfen.
Beste Grüße
Spongebob
Mir fiele da eigentlich nur ein, dass der Kurs sinkt und man später womöglich günstiger bestellen könnte.
Da ist es dann eigentlich nur noch eine Charakterfrage, ob man zu seiner Bestellung steht oder nicht. Aber ich erwarte vom Händler, dass er zu dem Preis liefert, zu dem ich bestellt habe, daher bezahle ich auch den Preis, zu dem ich bestellt habe. Egal was danach mit dem Kurs passiert.
Bei mir läuft das in der Regel so, dass die Rechnung ja meist innerhalb weniger Minuten nach dem Besellvorgang per e-mail eingeht und dann sofort überwiesen wird, dann braucht man sich darüber keine Gedanken mehr zu machen.
Wenn´s dann billiger wird, hat man Pech gehabt und wenn´s teurer wird eben Glück.
MapleHF
P.S.: Hast Du immer noch nichts Physisches gekauft? Dann ist Dir der Preis seit Deinen ersten Fragen hier ja schon wieder um 50 € pro Unze Gold weggelaufen.
- Silbersucher
- 10 Unzen Mitglied
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- Registriert: 04.04.2010, 10:17
- Wohnort: im Mittelrheintal
Mit Versand der Online-Rechnung ist der Kaufvertrag zustande gekommen.
Ungültig wird der nicht.
Du kannst dann nur noch versuchen dich mit dem Händler irgendwie zu einigen.
Zufrieden getauscht mit:
Aurifer, bluesnow, Bullionstattsuppe, dr.feelgood, Goldlutze, Goldsucher, hifi.fan, IndianHead, JoWiBe, Kilimutu, KRAlex, mauersgold, platypusi, Schlopper, Silberhamster, Silverlady, Silversurfer, Tazwild, Wetterfrosch u.a.
- Goldstückl
- 2 Unzen Mitglied
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- Registriert: 19.07.2010, 10:15
Ich persönlich lebe nach dem Prinzip "pacta sunt servanda" und das erwarte ich auch von Anderen.
Man muss einfach zu dem stehen, was man gemacht hat.
Nicht nur in Geschäften mit Edelmetall, sondern auch im wahren Leben.
mit dem Absenden deiner Bestellung hast du eine Willenserklärung abgegeben. Der Händler hat ein Angebot gemacht, du hast es angenommen, der Händler bestätigt dir die Bestellung. Somit handelt es sich auch bei Online-Geschäften um einen rechtskräftigen Kaufvertrag, inkl. der Anerkennung der Zahlungsvereinbarungen, in diesem Fall „Vorkasse“. Diese Zahlungsvereinbarung steht in den AGB’s des Verkäufers, über die sich der Käufer vor der verbindlichen Bestellung ein Bild machen kann. Auch wenn du nicht innerhalb des gesetzten Zahlungsziels, in diesem Fall drei Tage, bezahlst, wird der Vertrag durch Ablauf dieser Frist nicht ungültig.
Du kommst in Verzug; der Verkäufer kann seinen Anspruch gerichtlich geltend machen.
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Ein Optimist kauft Gold und Silber, ein Pessimist Konserven.
Wobei ich aber sagen muss, dass sich das kaum lohnen würde.Vreneli hat geschrieben:Du kommst in Verzug; der Verkäufer kann seinen Anspruch gerichtlich geltend machen.
Sowas macht in der Praxis so gut wie kein Händler, weil es einfach nicht lohnt sowas zu verfolgen.
MapleHF
Spongebob: Wobei ich aber sagen muss, dass sich das kaum lohnen würde.
Sowas macht in der Praxis so gut wie kein Händler, weil es einfach nicht lohnt sowas zu verfolgen.
Kann ich im Hinblick auf den Aufwand nachvollziehen...
Möchte aber Goldstückl doch nicht im Unklaren lassen, wie seine rechtliche Position, nach der er ja gefragt hatte, aussieht.
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Ein Optimist kauft Gold und Silber, ein Pessimist Konserven.
Das sollte nur eine Anmerkung über die Praxis sein, wie es rechtlich aussieht ist natürlich so, wie Du es dargestellt hast. Vertrag ist Vertrag.
MapleHF
- Goldstückl
- 2 Unzen Mitglied
- Beiträge: 38
- Registriert: 19.07.2010, 10:15
genau so hatte ich die Vertragsgültigkeit auch gesehen. Habe quasi im Auftrag (lieber Verwandter) nachgefragt.
@mapleHF
Erste Trache damals sofort gekauft. Zweite vorgestern! Dritte ---?? Was rätst du?
Beste Grüße
10 EURO 2003 200. Todestag Chydenius Finnland
•Material: 925/1000 Silber | 75/1000 Kupfer
•Gewicht: 27,40 g
•Durchmesser: 38,60 mm
bin mir nicht sicher- 21,50 mit Porto- Versichert.
lg