Neuer sucht Rat

Edelmetall-Themen, neue Bullion- und Sammlermünzen, historische Hintergründe, Fachwissen

Moderatoren: Ladon, Forum-Team, Mod-Team

Antworten

Beitrag 15.08.2010, 20:43

Benutzeravatar
Ladon
Moderator
Beiträge: 6664
Registriert: 17.05.2010, 13:38
Wohnort: Terra
Normalerweise kommt der verbindliche Vertragsabschluss mit der Auftragsbestätigung zustande. Aber einen Onlinehändler, der mir einen anderen Preis "bestätigt", als den zu dem ich die Bestellung abgeschickt habe, dem würde ich aber ganz schön was erzählen ...
:D

Also mal keine Sorge.
Höflichkeit ist keine Schwäche - Empathie ist keine Dummheit - Moral ist nicht moralinsauer

Beitrag 15.08.2010, 20:51

Benutzeravatar
KölschGold
10 Unzen Mitglied
Beiträge: 415
Registriert: 05.04.2010, 00:11
Kontaktdaten:
Ladon hat geschrieben:Normalerweise kommt der verbindliche Vertragsabschluss mit der Auftragsbestätigung zustande. Aber einen Onlinehändler, der mir einen anderen Preis "bestätigt", als den zu dem ich die Bestellung abgeschickt habe, dem würde ich aber ganz schön was erzählen ...
:D

Also mal keine Sorge.
Auch, wenn der Händler ausdrücklich darauf hinweist?
Unser Online-Shop ist zur Zeit geschlossen, sodaß Sie keine verbindlichen Preise und Kurse für Ihre Bestellwünsche erhalten. Sie können Ihre Bestellung jetzt verbindlich aufgeben und wir berechnen die Preise nach dem ersten Kurs auf unserer pro aurum Preisliste am nächsten Handelstag. Oder aber Sie brechen den Kauf-/Verkaufvorgang hier ab und besuchen uns zwischen 8 und 20 Uhr zu unseren offiziellen Handelszeiten wieder!
pro aurum
Ist das Niveau erst ruiniert, lebt es sich ganz ungeniert!

Beitrag 16.08.2010, 08:37

Benutzeravatar
goldammer
10 Unzen Mitglied
Beiträge: 261
Registriert: 14.07.2010, 16:21
Wohnort: Im Herzen Deutschlands
Hallo,

alle Angebote eines Online-Händlers sind aktuell. Falls nicht, ist ein besonderer Hinweis nötig (z.B. Handelsschluss). Die Angebote haben eine zeitlich begrenzte Gültigkeit, innerhalb derer der Auftrag erteilt werden muss. Ansonsten wird der Warenkorb automatisch geleert.

Also null Probleme.

MfG
.
Würden die Menschen verstehen, wie unser Geldsystem funktioniert, hätten wir Revolution - und zwar schon morgen früh. Henry Ford, 1863-1947

Beitrag 16.08.2010, 09:55

Benutzeravatar
Ladon
Moderator
Beiträge: 6664
Registriert: 17.05.2010, 13:38
Wohnort: Terra
KölschGold hat geschrieben: Auch, wenn der Händler ausdrücklich darauf hinweist?
Naja, in diesem Fall weiß man ja auch eindeutig Bescheid. Da würde ich dann eben "außerhalb der Geschäftszeiten" nicht bestellen. smilie_24
Höflichkeit ist keine Schwäche - Empathie ist keine Dummheit - Moral ist nicht moralinsauer

Beitrag 16.08.2010, 15:05

Spongebob
Also selbst wenn ein Händler am Montag neue Preise hätte, würdet ihr stets ein Rücktrittsrecht vom Kaufvertrag haben, da die Konditionen nicht mehr stimmen.
Einfach auf die Auftragsbestätigung warten und bei Abweichung sofort Storno hinterherschieben.
Wenn der Preis online angeschlagen ist, auch am Wochenende, gilt dieser Preis und nicht der von Montagmorgen.
Bei Preissenkung wird der Händler ja auch nicht zu kommen und sagen: Hej man, Dein Glück, Du brauchst viel weniger bezahlen smilie_10

Ende der Geschichte: Munter drauf loskaufen, passieren kann nichts. Der Preis gilt bei Abgabe der Bestellung.
(Achtung: Gilt natürlich bei Onlinebestellungen und nicht per Brief oder so!)

Beitrag 25.08.2010, 14:57

Benutzeravatar
Goldstückl
2 Unzen Mitglied
Beiträge: 38
Registriert: 19.07.2010, 10:15
Hi,

bei einer Online-Order verlangen die Händler Vorkasse. Das Geld soll drei Tage nach Bestellung überwiesen sein.

Angenommen nach Beendigung des Bestellvorganges gibt es Erkenntnisse, so dass man besser nicht bestellt hätte. Wird der Vorgang nach Ablauf dieser Frist ungültig oder gilt der Vertrag weiterhin als geschlossen und der Händler kann das Geld eingeklagen?

Wer weiß Bescheid?

Beste Grüße

Beitrag 25.08.2010, 15:07

Spongebob
@Goldstückl

Der Vertrag gilt als abgeschlossen, aber wenn kein Geld kommt, wird in der Regel nach einigen Anschreiben via Email der Order aus dem System gelöscht.
Passieren kann also nichts, aber man braucht anschliessend auch nicht mehr bei dem Händler bestellen, denn sowas wird selbstverständlich intern in derem System gelistet.

Hoffe ich konnte Dir helfen.
Beste Grüße
Spongebob

Beitrag 25.08.2010, 15:11

MapleHF
... was sollen das für Erkenntnisse sein, die man vorher nicht kannte oder vor der Bestellung nicht recherchieren konnte?

Mir fiele da eigentlich nur ein, dass der Kurs sinkt und man später womöglich günstiger bestellen könnte.

Da ist es dann eigentlich nur noch eine Charakterfrage, ob man zu seiner Bestellung steht oder nicht. Aber ich erwarte vom Händler, dass er zu dem Preis liefert, zu dem ich bestellt habe, daher bezahle ich auch den Preis, zu dem ich bestellt habe. Egal was danach mit dem Kurs passiert.

Bei mir läuft das in der Regel so, dass die Rechnung ja meist innerhalb weniger Minuten nach dem Besellvorgang per e-mail eingeht und dann sofort überwiesen wird, dann braucht man sich darüber keine Gedanken mehr zu machen.

Wenn´s dann billiger wird, hat man Pech gehabt und wenn´s teurer wird eben Glück.

MapleHF

P.S.: Hast Du immer noch nichts Physisches gekauft? Dann ist Dir der Preis seit Deinen ersten Fragen hier ja schon wieder um 50 € pro Unze Gold weggelaufen.
Zuletzt geändert von MapleHF am 25.08.2010, 15:15, insgesamt 1-mal geändert.

Beitrag 25.08.2010, 15:15

Benutzeravatar
Silbersucher
10 Unzen Mitglied
Beiträge: 407
Registriert: 04.04.2010, 10:17
Wohnort: im Mittelrheintal
Hallo Goldstückl

Mit Versand der Online-Rechnung ist der Kaufvertrag zustande gekommen.
Ungültig wird der nicht.
Du kannst dann nur noch versuchen dich mit dem Händler irgendwie zu einigen. smilie_24

Zufrieden getauscht mit:
Aurifer, bluesnow, Bullionstattsuppe, dr.feelgood, Goldlutze, Goldsucher, hifi.fan, IndianHead, JoWiBe, Kilimutu, KRAlex, mauersgold, platypusi, Schlopper, Silberhamster, Silverlady, Silversurfer, Tazwild, Wetterfrosch u.a.

Beitrag 25.08.2010, 15:17

Benutzeravatar
Goldstückl
2 Unzen Mitglied
Beiträge: 38
Registriert: 19.07.2010, 10:15
z.B. der Rausch, aus dem man am Morgen danach erwacht. BG

Beitrag 25.08.2010, 15:20

MapleHF
Goldrausch oder Alkoholrausch? ;)

Ich persönlich lebe nach dem Prinzip "pacta sunt servanda" und das erwarte ich auch von Anderen.

Beitrag 25.08.2010, 15:22

Spongebob
Also was MapleHF geschrieben hat, gefällt mir sehr gut.
Man muss einfach zu dem stehen, was man gemacht hat.
Nicht nur in Geschäften mit Edelmetall, sondern auch im wahren Leben.

Beitrag 25.08.2010, 15:27

Vreneli
5 Unzen Mitglied
Beiträge: 65
Registriert: 27.05.2010, 10:03
Wohnort: Rheinland-Pfalz
Hallo Goldstückl,
mit dem Absenden deiner Bestellung hast du eine Willenserklärung abgegeben. Der Händler hat ein Angebot gemacht, du hast es angenommen, der Händler bestätigt dir die Bestellung. Somit handelt es sich auch bei Online-Geschäften um einen rechtskräftigen Kaufvertrag, inkl. der Anerkennung der Zahlungsvereinbarungen, in diesem Fall „Vorkasse“. Diese Zahlungsvereinbarung steht in den AGB’s des Verkäufers, über die sich der Käufer vor der verbindlichen Bestellung ein Bild machen kann. Auch wenn du nicht innerhalb des gesetzten Zahlungsziels, in diesem Fall drei Tage, bezahlst, wird der Vertrag durch Ablauf dieser Frist nicht ungültig.
Du kommst in Verzug; der Verkäufer kann seinen Anspruch gerichtlich geltend machen.
Vreneli
---------------------------------------------------------------------
Ein Optimist kauft Gold und Silber, ein Pessimist Konserven.

Beitrag 25.08.2010, 15:35

Spongebob
Vreneli hat geschrieben:Du kommst in Verzug; der Verkäufer kann seinen Anspruch gerichtlich geltend machen.
Wobei ich aber sagen muss, dass sich das kaum lohnen würde.
Sowas macht in der Praxis so gut wie kein Händler, weil es einfach nicht lohnt sowas zu verfolgen.

Beitrag 25.08.2010, 15:39

MapleHF
... auch das 14-tägige Widerrufsrecht laut Fernabsatzgesetz greift nicht, weil der Fernabsatzvertrag über Waren geschlossen wurde, deren Preisfindung auf dem Finanzmarkt erfolgt (gerade aus einer aktuelle Bestellung abgeschrieben ;) )

MapleHF

Beitrag 25.08.2010, 15:44

Vreneli
5 Unzen Mitglied
Beiträge: 65
Registriert: 27.05.2010, 10:03
Wohnort: Rheinland-Pfalz
Spongebob: Wobei ich aber sagen muss, dass sich das kaum lohnen würde.
Sowas macht in der Praxis so gut wie kein Händler, weil es einfach nicht lohnt sowas zu verfolgen.

Kann ich im Hinblick auf den Aufwand nachvollziehen...
Möchte aber Goldstückl doch nicht im Unklaren lassen, wie seine rechtliche Position, nach der er ja gefragt hatte, aussieht.
Vreneli
---------------------------------------------------------------------
Ein Optimist kauft Gold und Silber, ein Pessimist Konserven.

Beitrag 25.08.2010, 15:48

Spongebob
Ich hab Dich auch nicht kritisiert, liebes Vreneli!!!!!

Das sollte nur eine Anmerkung über die Praxis sein, wie es rechtlich aussieht ist natürlich so, wie Du es dargestellt hast. Vertrag ist Vertrag.

smilie_13

Beitrag 25.08.2010, 15:50

MapleHF
... hängt wohl auch vom Umfang der Bestellung ab und ob beim Besteller "was zu holen" ist.

MapleHF

Beitrag 25.08.2010, 16:35

Benutzeravatar
Goldstückl
2 Unzen Mitglied
Beiträge: 38
Registriert: 19.07.2010, 10:15
Hi,

genau so hatte ich die Vertragsgültigkeit auch gesehen. Habe quasi im Auftrag (lieber Verwandter) nachgefragt.

@mapleHF
Erste Trache damals sofort gekauft. Zweite vorgestern! Dritte ---?? Was rätst du?

Beste Grüße

Beitrag 25.08.2010, 16:50

rapi
Eilt! dringend!

10 EURO 2003 200. Todestag Chydenius Finnland

•Material: 925/1000 Silber | 75/1000 Kupfer
•Gewicht: 27,40 g
•Durchmesser: 38,60 mm

bin mir nicht sicher- 21,50 mit Porto- Versichert.

lg

Antworten