Juristen sind WortglauberChrisJ11 hat geschrieben:Wenn es heisst Lieferzeit 14 oder 20 Tage, sind damit grundsätzlich Werktage gemeint?
Das bedeutet in diesem Fall: Wenn 14 Tage drin steht, dann gelten die 14 Tage inkl. Sonn- und Feiertage. Ansonsten müsste ausdrücklich "Werktage" drin stehen.