a) "Die da oben" müssen dazu natürlich erstmal wissen, WER ÜBERHAUPT Gold (physisch) hat. So, und nun, liebe Leute, denkt mal nach, wo und wie habt Ihr's gekauft? Bei Eurer Bank, wo der Kaufpreis "vom Konto abgebucht" wurde (Buchungstext: "Lieferung bestellte Goldbarren; Rechnungsnummer 08/15")? Oder "OTC" ("Over The Counter" - also per "Tafelgeschäft") in einer Wechselstube gegen Zettelcash (also nicht etwa mit Plastikgeld)? Merkt Ihr den RELEVANTEN Unterschied dieser beiden Methoden?
b) Wo bewahrt Ihr's auf? Im Schließfach bei der Bank? Aha ... na, dann könnte man ja auch gleich eine "Immobilie" allen Ernstes als "sein Eigentum" betrachten. (Denn was man da "hat", ist letztlich nur ein Eintrag im "Grundbuch" .... Lest mal Art. 14 Abs. 3 GG, da steht wörtlich: "Eine Enteignung ist [...] zulässig.")
c) Wissenschaftlichen(!) Ansprüchen genügende Münzsammlungen waren in den U$A 1933-1971 in der Tat vom Goldverbot (weitgehend) ausgenommen (und aus diesem Grunde hat der Onkel Mithras auch fast all sein Gold nur in Handelsmünzen, wobei er sehr darauf geachtet hat, so gut wie keine Dubletten im numismatischen Sinne - also Jahrgang/Münzzeichen - zu haben) ... aber es gibt da ein ganz anderes Damoklesschwert: ALLE "numismatischen Objekte", die älter als 100 Jahre sind, können gemäß "UNESCO-Kulturgüterschutzkonvention" von 1970 (und der darauf basierenden Gesetzgebung der BRD: http://bundesrecht.juris.de/kultgschg/index.html ) ganz einfach zum "nationalen Kulturgut" erklärt werden. Und nun mal nachdenken, wann der Goldstandard geendet hat (im Deutschen Reich 1914 als letztes Prägejahr der "Goldfüchse"). Moderne Nachprägungen werden einfach als "Bullion" (wie jeder Krügi & Co.) gewertet.
"Man" kann das also auch "rechtsstaatlich" ziemlich leicht im gewünschten Sinne hinbiegen....
