Wo Gold prüfen?

Edelmetall-Themen, neue Bullion- und Sammlermünzen, historische Hintergründe, Fachwissen

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Beitrag 03.11.2022, 10:57

KleineMünze
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Hallo ich hoffe das ist der richtige Ort für den thread.

Wo lässt ihr euer gold prüfen? Ich war jetzt bei 5 Ankaufläden Aber nur einer einer hat eine Ultraschalluntersuchung angeboten, und Bei dem sollte ich das gold 2 Tage lang lassen weil die das gerät erst in zwei tagen haben sollten. Ich habe abgelehnt weil ich es etwas dubios fande, habe angeboten in zwei tagen nochmal zu kommen und für die Prüfung zu zahlen aber der ladenbesitzer beharrte darauf das ich ihnen das gold gebe und es in zwei Tagen abholen soll. Ich bin nicht drauf eingegangen.

Ich habe noch ein laden in Aussicht, aber ich glaube nicht das ich dort Erfolg haben werde, die anderen haben nur eine Oberflächenuntersuchung angeboten, womit man aber nicht wolframkerne ausschließen kann leider.

Bin sehr neu beim Thema gold und wollte hier nach tips für die goldprüfung fragen.
LG KleineMünze
Zuletzt geändert von KleineMünze am 03.11.2022, 11:25, insgesamt 1-mal geändert.

Beitrag 03.11.2022, 11:02

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Oliver
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Um was für Gold handelt es sich den ?
Münzen, barren, zähne, granulat oder Lametta ? Und wo hast du es her ?
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Beitrag 03.11.2022, 11:23

KleineMünze
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Es ist ein barren, eine gute Freundin hat ihn von jemanden bekommen der ihn angeblich von anlagegold24.de hat. Sie schien sich aber nicht so sicher weshalb ich ihn gerne prüfen lassen wollte.

Beitrag 03.11.2022, 11:53

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Oliver
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Da würde ich zunächst selber testen, mit diesem Goldanalyse zeug, verschiedene flüssigkeiten bei dem auch der gehalt, ob es 999er ist festgestellt werden kann. Kannst ja wieder verwenden, wen du mal was kaufen willst. Dann würd ich auch schauen ob die größe zum gewicht passt.
Wen er in einem Blister ist, würde ich diesen auch dafür öffnen
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Beitrag 03.11.2022, 13:04

Klecks
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Zwei Tage zur Prüfung finde ich auch etwas seltsam.

Als erstes: Vergiss diese ganzen Ankaufläden. Geh zu einem seriösen EM-Händler (siehe hier).
Du kannst es auch mal bei einem Goldschmied versuchen, der sollte ebenfalls über das nötige Knowhow und Werkzeug verfügen (wichtig: Goldschmied, nicht Juwelier. Das ist ein Unterschied).

Du kannst, wie von Oliver vorgeschlagen, natürlich auch selbst prüfen. Testmethoden findest du hier.
Dabei muss man allerdings sagen, dass die meisten Tests wie Tauchwägung bei einem Wolframkern versagen bzw. für den Laien keinen erkennbaren Unterschied zeigen. Für den Säuretest muss der Barren zudem angeschliffen werden. Damit fällt zwar eine blose Vergoldung gleich auf aber schön ist es nicht.
Das Leben ist zu kurz, um alle Fehler selber zu machen.

Beitrag 03.11.2022, 13:12

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SteveG
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Gegen einen Wolframkern hilft nur der Magnettest, wenn man nicht über professionelles Gerät verfügt.
Und ob der funktioniert, wenn der Barren im Blister ist, weiß ich nicht. Im Zweifel muss man ihn auspacken.

Beitrag 03.11.2022, 14:22

Zamszyk
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kann dir diese Seite empfehlen: http://www.gold-test.de/

Beitrag 03.11.2022, 14:31

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SteveG
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Zamszyk hat geschrieben:
03.11.2022, 14:22
kann dir diese Seite empfehlen: http://www.gold-test.de/
Die Seite verschweigt aber die Existenz von Wolfram.
Genau deswegen ist es ja bei einer gut gemachten Fälschung nicht ausreichend, die Dichte zu bestimmen.

Beitrag 03.11.2022, 15:07

Zamszyk
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Kleine Goldbarren mit Wolframkern sind mir nicht bekannt.Plumpe Fälschungen sind einfach zu prüfen.

https://www.youtube.com/watch?v=foELQ7T8_90

Beitrag 03.11.2022, 16:59

Salami6
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Gehe zu einem seriösen Händler und biete den Barren zum Kauf an,dann wird das Ding sofort geprüft.
Danach erhältst du den Ankaufspreis,einfach ablehnen und Nachhause gehen.
Bitte beachten, gefälschte Ware darf der Händler nicht zurückgeben.

In der Regel genügt auch ein einfacher Magnet von der Pinwand.
Träumer erwachet.

Beitrag 03.11.2022, 18:57

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Puschel
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Salami6 hat geschrieben:
03.11.2022, 16:59
Bitte beachten, gefälschte Ware darf der Händler nicht zurückgeben.
Mal eine Querfrage die sich mir stellt, da @Salami6 das mit "gefälschter Ware" so erwähnt.
Wo ist eigentlich der Unterschied zwischen einer gutgemachten Nachahmung und einer Fälschung, bzw. wo ist deren Grenze? Ist die Grenze dazu, falls es eine geben sollte, nicht fliessend? Was ist wann noch legal bzw. illegal?
Ich weiß, das es gute Kopien gibt die das aber auch in Form des Wortes "Kopie" oder "Copy" draufstehen haben um Verwechslungen zu vermeiden, zumindest bei Münzen gibt es das. Aber Münzen (also Zahlungsmittel) 1 zu 1 nach zu machen ist ja eh verboten und strafbar.

Aber bei Barren, wie sieht das da aus? Ich kenne Nachmachen als Briefbeschwerer, als Dekoartikel aber auch kleine Barren aus Sterlingsilber vergoldet mit Ösenring für an eine Halskette. Selbst bei diesen "Artikeln" steht ja eine Gewichtsangabe, die Reinheit, Material und manchmal sogar eine x-stellige Nummer.
Ein Profi hat das in nullkommanix raus, das es kein echter Barren sein kann. Aber ein absoluter Laie?

Um meine Frage mehr zu präzisieren: Wenn ich einen vergoldeten Wolframkern-Barren auch als solches deklariere und verkaufe, ist es dann legal?
Wenn man sich mal so ansieht, was man bei "Alibaba" oder "Aliexpress" so alles für ein paar Euro bestellen kann, könnte einem schlecht werden. Einziger Vorteil: die schreiben wenigstens rein, dass es Bullshit ist.
Der Sinn einer Behörde liegt in seiner Existenz

Beitrag 03.11.2022, 21:01

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SteveG
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Ein Barren ist kein gesetzliches Zahlungsmittel, also ist es m.W. auch nicht verboten, einen Barren nachzuahmen.
Verboten ist es lediglich, ihn zu verkaufen, ohne darauf hinzuweisen, dass er nicht echt ist.

Beitrag 04.11.2022, 00:08

Salami6
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,@puschel
Die Einfuhr und der Verkauf von falschen Goldmünzen oder Barren ist in Deutschland verboten.
Ausnahme wenn die Ware als unecht gekennzeichnet ist z.b. Aufdruck: Copy.
Goldbarren mit Wolframkern zu kaufen ist wie ein sechser im Lotto,fast unmöglich.
Wer hat schon einmal einen gesehen?
Ist wohl viel Werbung um teuere Prüfgeräte zu verkaufen.
Träumer erwachet.

Beitrag 04.11.2022, 02:17

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IrresDing
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Wohnort: Ich bin dann mal weg.
Salami6 hat geschrieben:
04.11.2022, 00:08
,@puschel
Die Einfuhr und der Verkauf von falschen Goldmünzen oder Barren ist in Deutschland verboten.
Ausnahme wenn die Ware als unecht gekennzeichnet ist z.b. Aufdruck: Copy.
Goldbarren mit Wolframkern zu kaufen ist wie ein sechser im Lotto,fast unmöglich.
Wer hat schon einmal einen gesehen?
Ist wohl viel Werbung um teuere Prüfgeräte zu verkaufen.
Quelle?

Gerade das Krügerrand-Urteil und die Aberkennung der Eigenschaft als umlauffähiges Geldmittel lässt Deutschland zu einem El Dorado der Münzfälscher werden. https://openjur.de/u/642750.html

Das Feingehaltsgesetz regelt weiter nur punzierte Geräte und nichts weiter. Noch dazu ist es nur eine Owi.

Es ist natürlich hinsichtlich dem Straftatsbestand des Betruges weiterhin verboten wissentlich gefälschte Ware jemandem unterzujubeln.

Das einzige aber sehr schwache und beim Privatkauf kaum ins Gewicht fallende Markenrecht könnte bei Einfuhr problematisch werden. Aber das eher auf dem Papier als in Realität.

So jedenfalls mein Wissensstand. Ich lasse mich da aber gerne auch besserem belehren.



Barren mit Wolframkern sind wahrlich selten. In der Regel werden vergoldete Blisterbarren oder vergoldete Münzen aus Messing verkauft. Jedoch gibt es Fotos von Barren mit Wolframkern.

Nebenbei wäre es mir neu, dass ein Händler gefälschte Ware einbehalten darf. Selbst Rolex hat mittlerweile eingesehen, dass sie Plagiate zurück senden müssen.
Ich möchte den Weg des Forums nicht weiter mit beschreiten. Ich wünsche allen Mitgliedern viel Erfolg und danke für die schöne Zeit bis dahin. Bye bye

Beitrag 04.11.2022, 09:59

Klecks
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@ IrresDing: Exakt auch mein Wissensstand smilie_01
IrresDing hat geschrieben:
04.11.2022, 02:17
Nebenbei wäre es mir neu, dass ein Händler gefälschte Ware einbehalten darf.
Kommt darauf an: 100 € Gold = gesetzl. Zahlungsmittel. Fälschung = Falschgeld. Das darf der Händler nicht nur einbehalten sondern muss es sogar.
Das Leben ist zu kurz, um alle Fehler selber zu machen.

Beitrag 04.11.2022, 13:18

Salami6
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Klecks hat geschrieben:
04.11.2022, 09:59
@ IrresDing: Exakt auch mein Wissensstand smilie_01
IrresDing hat geschrieben:
04.11.2022, 02:17
Nebenbei wäre es mir neu, dass ein Händler gefälschte Ware einbehalten darf.
Kommt darauf an: 100 € Gold = gesetzl. Zahlungsmittel. Fälschung = Falschgeld. Das darf der Händler nicht nur einbehalten sondern muss es sogar.
Ich habe im März 2022 Palladiummünzen bei der ESG in Rheinstetten verkauft.Bei der Prüfung hat mir der Berater mitgeteilt dass gefälschte Ware immer einbehalten wird,nach Meldung bei der Behörde entscheidet die was damit passiert.Das Sicherstellen ist eine Vorschrift,kein dürfen sondern ein müssen.
Nach Berichten in der Tageszeitung SZ über gefälschte Goldbarren habe ich Anfang 2020 telefonisch beim Hauptzollamt Saarbrücken nachgefragt,hier wurde mir erklärt dass Einfuhr und Verkauf von Falschgold verboten ist.
Ein früherer Zollmitarbeiter wohnt bei mir im Ort,heute in Rente hat mir erzählt dass eine genaue Kontrolle unmöglich ist,kleinere Sendungen aus China gehen häufig unkontrolliert durch.
Der gute Freund meines Vaters war ein scharfer Hund,der stand mal 2 Stunden in der Brennerei und hat den Brennvorgang von meinem Schnaps sehr genau kontrolliert obwohl er mich kannte.
Der Verkauf von Fake Barren über Ebay war schon einmal hier Thema.Da hat ein Verkäufer falsche Barren mit Rechnung von einem Händler angeboten.
Einige Foristen haben den Händler dann angeschrieben,als Antwort kam die Nachricht man sollte Edelmetalle beim Fachhändler kaufen.
Ob es das für den Händler war oder ob er reagiert hat konnte ich nicht feststellen.
Träumer erwachet.

Beitrag 04.11.2022, 13:44

Klecks
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@ Salami: Mal wieder alles angebliche telefonische Auskünfte. Naja.
Ich meine mich dunkel erinnern zu können, dass du das alles vor einigen Jahren schon mal behauptet aber trotz wiederholter Nachfrage NIE belegt hast. Deshalb noch mal:
Salami6 hat geschrieben:
04.11.2022, 13:18
Bei der Prüfung hat mir der Berater mitgeteilt dass gefälschte Ware immer einbehalten wird,nach Meldung bei der Behörde entscheidet die was damit passiert.Das Sicherstellen ist eine Vorschrift,kein dürfen sondern ein müssen.
Rechtsgrundlage?
Salami6 hat geschrieben:
04.11.2022, 13:18
Nach Berichten in der Tageszeitung SZ über gefälschte Goldbarren habe ich Anfang 2020 telefonisch beim Hauptzollamt Saarbrücken nachgefragt,hier wurde mir erklärt dass Einfuhr und Verkauf von Falschgold verboten ist.
Rechtsgrundlage?

Auch hier zum wiederholten Male: "Falschgold" gibt es nicht, schon gar nicht als juristischen Terminus. Der Begriff ist eine Erfindung von dir.
Salami6 hat geschrieben:
04.11.2022, 13:18
Ein früherer Zollmitarbeiter wohnt bei mir im Ort,heute in Rente hat mir erzählt...

Der gute Freund meines Vaters ...
Der Schwager eines Cousins des Freundes meines Arbeitskollegen... :roll:

Erzählen kann man viel. deshalb: Rechtsgrundlage?
Salami6 hat geschrieben:
04.11.2022, 13:18
Der Verkauf von Fake Barren über Ebay war schon einmal hier Thema.Da hat ein Verkäufer falsche Barren mit Rechnung von einem Händler angeboten.
Klarer Betrug, da mit der Rechnung die Echtheit vorgetäuscht werden soll. Hat aber nichts mit dem von dir behaupteten Einfuhr-, Besitz- und Handelsverbot zu tun.

Herstellung und Vertrieb von Gegenständen aus unedlem Material, die mit einer EM-Feingehaltsangabe versehen sind, ist lediiglich eine Ordnungswidrigkeit nach dem Feingehaltsgesetz. KEINE Straftat. Das Gesetz sieht weder Einzug noch Vernichtung vor, lediglich ein Bußgeld. Und schon überhauptgarnicht den Einzug erfüllungshalber durch private Unternehmen. Einen solchen sieht genau ein einizges Gesetz vor: Das gegen Falschgeld.

Da der blose Besitz nicht vom Gesetz erfasst wird (also nicht mal eine lächerliche Ordnungswidrigkeit darstellt), würde ein solches willkürliches Einbehalten sogar den Tatbestand der Unterschlagung erfüllen. Also nix mit müssen, die dürfen nicht mal!

So, jetzt kannst du mit ESG und dem Zoll telefonieren, warum sie dir Schwachfug erzählt haben. Wobei ich dir nicht ein einziges oben behauptetes Telefonat glaube.
Das Leben ist zu kurz, um alle Fehler selber zu machen.

Beitrag 04.11.2022, 13:56

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Oliver
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Herstellung und Vertrieb von Gegenständen aus unedlem Material, die mit einer EM-Feingehaltsangabe versehen sind, ist lediiglich eine Ordnungswidrigkeit nach dem Feingehaltsgesetz. KEINE Straftat
Wen ich aber vorgebe der gegenstand
Zb ( Barren )...sei aus feingold, und dies jemandem als solches anbiete - obgleich dies nicht der fall ist - ich das weiß da ich ihn entweder selber produziert habe, oder selbst wissentlich als fake gekauft habe....

Ist dies keine straftat ? Hab ich das richtig verstanden ?
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Beitrag 04.11.2022, 17:17

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IrresDing
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Wohnort: Ich bin dann mal weg.
Wenn du wissentlich vergoldetes Messing mit dem Aufdruck „Feingold 100g“ verkaufst, ist das ein rechtswidriger Vermögensvorteil und damit in der Regel Betrug. Darüber hinaus hat der Käufer Anspruch auf die Lieferung des echten Produktes (privatrechtlich, hier nicht weiter relevant).

Aber das gilt nur beim Verkauf mit der wissentlichen Absicht jemanden übern Tisch zu ziehen. Wenn du ins Angebot schreibst, dass du goldfarbene Messingbarren verkaufst, kann dir niemand etwas. Lediglich ggf zivilrechtlich den Kauf wegen irreführender Beschreibung abfechten, falls du es etwas verklausuliert gemacht hast oder ggf. wegen Irrtum anfechten.
Ich möchte den Weg des Forums nicht weiter mit beschreiten. Ich wünsche allen Mitgliedern viel Erfolg und danke für die schöne Zeit bis dahin. Bye bye

Beitrag 04.11.2022, 17:29

Klecks
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IrresDing hat geschrieben:
04.11.2022, 17:17
Lediglich ggf zivilrechtlich den Kauf wegen irreführender Beschreibung abfechten, falls du es etwas verklausuliert gemacht hast
Das mit dem verklausuliert hat dieses Jahr erst jemanden wegen Betrugs in den Knast gebracht. Die Formulierungen "Ungeprüft" oder "keine Ahnung, ob echt" werden durchaus als klare Täuschungsabsicht gewertet, wenn dir die Fälschung bewusst ist (z.B. selbst als solche bei Alibaba gekauft).
Oliver hat geschrieben:
04.11.2022, 13:56
Wen ich aber vorgebe der gegenstand
Zb ( Barren )...sei aus feingold, und dies jemandem als solches anbiete - obgleich dies nicht der fall ist - ich das weiß da ich ihn entweder selber produziert habe, oder selbst wissentlich als fake gekauft habe....

Ist dies keine straftat ? Hab ich das richtig verstanden ?
Ähh... doch. Wie IrresDing schon geschrieben hat: Bewusste Täuschung, um dir einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, entspricht exakt der juristischen Definition von Betrug.
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