Quittung bei Privatverkauf

Hilfethemen zum Gold Preisvergleich und Kauf und Verkauf von Artikeln im Marktplatz

Moderatoren: Ladon, Forum-Team, Mod-Team

Beitrag 09.05.2010, 08:50

Benutzeravatar
999.9
Moderator
Beiträge: 1941
Registriert: 03.11.2009, 17:05
Wohnort: Rheinland
Wieso nachdenklich?

Bei Privatverkäufen gibt es generell kein Rückgaberecht.

Wußtest Du das noch nicht? smilie_08

Bei Bullionmünzen gibt es auch bei Händlern kein Widerrufsrecht:

Gemäß § 312d Abs. 4 Ziff. 6 BGB besteht kein Widerrufsrecht bei der Lieferung von Waren, deren Preis auf dem Finanzmarkt Schwankungen unterliegt, auf die der Unternehmer (Verkäufer) keinen Einfluss hat. Hierzu zählen auch Edelmetalle (Münzen und Barren) die aufgrund ihres Edelmetallgehaltes zu Kapitalzwecken erworben werden.

Insofern ist das Ganze absolut üblich.

smilie_24
Nichts hasst der im Denken geschulte mehr als die Negation der Logik.
Eine Unze bleibt eine Unze bleibt eine Unze! Mittler zwischen Hirn und H�nden muss das Herz sein!

Beitrag 09.05.2010, 09:25

krothold
5 Unzen Mitglied
Beiträge: 84
Registriert: 05.02.2010, 14:03
http://dejure.org/gesetze/BGB/433.html
§ 433
Vertragstypische Pflichten beim Kaufvertrag

(1) Durch den Kaufvertrag wird der Verkäufer einer Sache verpflichtet, dem Käufer die Sache zu übergeben und das Eigentum an der Sache zu verschaffen. Der Verkäufer hat dem Käufer die Sache frei von Sach- und Rechtsmängeln zu verschaffen.

(2) Der Käufer ist verpflichtet, dem Verkäufer den vereinbarten Kaufpreis zu zahlen und die gekaufte Sache abzunehmen.
Bei vorher nicht erwähnten Mängeln kann man immer die Ware zurückgeben und sich das Geld erstatten lassen, alles andere ist eBay-Propaganda ;)

Das Widerrufsrecht, also der Möglichkeit innerhalb von 14 Tagen eine Ware ohne Angaben von Gründen zurückzugeben, gilt nicht bei Schwankungen auf dem Finanzmarkt unterliegenden Waren, wie Münzen. Siehe hierzu:
http://dejure.org/gesetze/BGB/312d.html Hier nochmal der von 999.9 erwähnte Abschnitt
http://dejure.org/gesetze/BGB/355.html Das Widerrufsrecht

Beitrag 09.05.2010, 09:35

Benutzeravatar
999.9
Moderator
Beiträge: 1941
Registriert: 03.11.2009, 17:05
Wohnort: Rheinland
Es ging um das generelle Rückgaberecht. :idea:

Nicht um den Fall von mangelhafter Ware.

Natürlich muss die Ware so sein, wie im Angebotstext beschrieben.

smilie_24
Nichts hasst der im Denken geschulte mehr als die Negation der Logik.
Eine Unze bleibt eine Unze bleibt eine Unze! Mittler zwischen Hirn und H�nden muss das Herz sein!

Beitrag 09.05.2010, 10:33

krothold
5 Unzen Mitglied
Beiträge: 84
Registriert: 05.02.2010, 14:03
Ja, ich wollte nur mal drauf hinweisen. Wenn die Münze beschädigt ist und im Angebotstext bzw. -bild wurde sie anders beschrieben/gezeigt, muss der Verkäufer sie zurücknehmen und den Preis erstatten, ansonsten nicht, aber auch nur, weil es ein Finanzprodukt ist. ;)

Beitrag 09.05.2010, 11:16

Benutzeravatar
Silbersucher
10 Unzen Mitglied
Beiträge: 407
Registriert: 04.04.2010, 10:17
Wohnort: im Mittelrheintal
Ich danke euch für die Antworten.
Mit den § kenne ich mich nicht so gut aus.
Die Sache mit den nicht erwähnten Mängeln hat mich auch interessiert.

smilie_14

Beitrag 09.05.2010, 21:24

Benutzeravatar
Goldmaus
500 g Barren Mitglied
Beiträge: 848
Registriert: 18.12.2009, 23:23
Diese Informationen passen dazu:
Grundsätzlich können private Verkäufer die Gewährleistung beim Angebot von Gebrauchtwaren ausschließen. Gemäß § 444 BGB ist der Haftungsausschluss wirksam, außer der Verkäufer hat den Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Sache übernommen. Rechtlich ist es etwas vollkommen anderes, ob die Gewährleistung oder die Garantie ausgeschlossen wird.

...

Auf Grund aktueller Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes ist eine Einschränkung der Gewährleistung auch für Privatverkäufer nicht mehr durch einfache Formulierungen zu regeln.
Quelle:Internet-Rostock.de - eBay Garantie

und
Grundsätzlich ist bei privaten Verkäufen ein Verkauf unter Ausschluß der Gewährleistung bei Gebrauchtwaren möglich . Dies gilt jedoch gemäß § 444 BGB dann nicht, wenn der Verkäufer den Mangel arglistig verschwiegen hat oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Sache übernommen hat.

...

Eine gewerbliche Tätigkeit ist als solche zu verstehen, die mit einer Gewinnerzielungsabsicht vorgenommen wird. Bei Firmen dürfte dies eindeutig sein, wenn ein Verkäufer, wie anhand der Bewertungen zu überprüfen ist, viele Verkäufe innerhalb eines kurzen Zeitraumes vorgenommen hat, wird man ebenfalls davon ausgehen können, dass er dies gewerblich tut.
Quelle: Internet-Rostock.de - Gewährleistung

Beitrag 12.05.2010, 22:37

Benutzeravatar
Goldmaus
500 g Barren Mitglied
Beiträge: 848
Registriert: 18.12.2009, 23:23
Silbersucher hat geschrieben:Dies ist ein Privatverkauf - Keine Rücknahme -
Hier noch was dazu: Gewährleistungsausschluss: In Privatverkauf-AGB wirksam zu regeln?

Beitrag 14.05.2010, 15:05

Benutzeravatar
Silbersucher
10 Unzen Mitglied
Beiträge: 407
Registriert: 04.04.2010, 10:17
Wohnort: im Mittelrheintal
Danke gold_maus !

Ich habe mir mal einen Ordner angelegt mit den §.

Kann mir § einfach nicht merken. smilie_14

Beitrag 14.05.2010, 15:26

Benutzeravatar
Goldmaus
500 g Barren Mitglied
Beiträge: 848
Registriert: 18.12.2009, 23:23
Hallo, nichts zu danken. Solange wir helfen, das Online-Geschäft sicher zu machen, werden wir selbst seine Vorteile bekommen. ;)

Beitrag 01.02.2011, 17:10

ncnmuc
½ Unze Mitglied
Beiträge: 5
Registriert: 25.01.2011, 12:03
Wohnort: München
Diese speziellen Wertlogistiker bieten eigentlich einen guten Service für vernünftige Preise an. Warum also mit Standard UPS oder Konsorten sich ärgern? Schaut euch nur mal die Leute an, die das dann letztendlich vorbeibringen... Ich möchte keinem zu nah treten, aber manchmal denk ich mir schon meinen Teil. Wertelogistiker sind auf genau den Transport und die Zustellung von EM usw. spezialisiert.

Ich nenn sowas auch persönliches Sicherheitsgefühl... :wink:

Beitrag 04.02.2011, 22:52

silvior
½ Unze Mitglied
Beiträge: 9
Registriert: 04.02.2011, 22:39
Interessant, dass hab ich nicht gewusst!
Ich dachte immer eine Quittung von Privat wäre eine freiwillige Sache.
Na ja, schön das der Staat das auch geregelt hat - wieder eine Unsicherheit weniger smilie_03

Beitrag 26.02.2011, 14:18

charlym
5 Unzen Mitglied
Beiträge: 98
Registriert: 09.01.2011, 17:44
Wohnort: Rheinlandpfalz
Ausgangspunkt der Diskussion war ja, wie hoch sind die Münzen bei welchem Versender versichert. Viele Händler haben eine "Valoren-Versicherung" abgeschlossen. Diese Versicherung wird meist nicht als Einzelprodukt, sondern oft nur in Verbindung mit der Geschäftsversicherung, wegen dem doch relativ hohen Risiko, angeboten. Auch nicht jede Versicherung bietet dieses Produkt an. Wenn also ein Sammler sehr oft Münzen versendet, sollte er sich mal mit einem Versicherer in Verbindung setzten, evtl. hilft ja das Anmelden eines Gewerbes, um an den Versicherungsschutz zu kommen.

Gruß

Charly

Beitrag 26.02.2011, 22:19

Panda K-Fu
10 Unzen Mitglied
Beiträge: 118
Registriert: 09.09.2010, 09:10
Goldmaus hat geschrieben:Hallo,
ich bin zu diesem Thema wegen Konversationen mit anderen Mitgliedern gekommen: Ist es verpflichtend, eine Quittung zu erstellen, wenn der Käufer eine für seinen Kauf bekommen will?

Die Antwort ist ja: Dies ist im §368 BGB so geregelt.


Eine gute Erklärung darüber habe ich hier gefunden: Quittung/Rechnung lt § 368 BGB auch bei Privatverkäufen

Warum würde man eine Quittung haben möchten? Einfach: weil sie gut als Versicherungsnachweis sowie beim Verkauf als Eigentumsnachweis ist. Das gilt für beide privaten und geschäftlichen Käufer.

Deswegen habe ich diesen Thread geöffnet und hoffe, dass er hilfreich sein kann. Diesmal vielleicht nicht nur für die Neulinge. ;)

Schöne Grüße an alle

P.S. Der Thread kann auch in Silber.de gefunden werden aber weil nicht alle Gold.de-Mitglieder auch dort registriert sind, habe ich ihn hier Eingetragen.
Ja, sicher, ein schönes Märchen von Dir....
Du hast einen Thread geöffnet damit Du als Unternemer (Du betreibst doch ein EM-Handelsgeschäft) hier billig einkaufen und weiter verkaufen kannst :wink:
Dazu brauchst Du Nachweise, dass die Ware gekauft wurde.
Und solche Passagen: "Warum würde man eine Quittung haben möchten? Einfach: weil sie gut als Versicherungsnachweis sowie beim Verkauf als Eigentumsnachweis ist. Das gilt für beide privaten und geschäftlichen Käufer." kannst Du wirklich sparren.
Wenn ich privat anlege, brauche ich keine Quittungen um sicher zu sein, dass die Münzen mir gehören. :wink:

gruss

Beitrag 26.02.2011, 23:34

Benutzeravatar
Nikotinbolzen
500 g Barren Mitglied
Beiträge: 543
Registriert: 10.02.2011, 12:56
Wohnort: nördl. Halbkugel
Da die Kaufsumme meistens überwiesen wird hast Du doch einen Überweisungsschein oder Kontoauszug und genügt das nicht als Nachweis für Dein Eigentum. smilie_08

Beitrag 27.02.2011, 07:44

Benutzeravatar
rombub
5 Unzen Mitglied
Beiträge: 65
Registriert: 27.02.2011, 07:29
Wohnort: Oberbayern
Datenreisender hat geschrieben:Eine Quittung über den Erhalt des Geldes macht nur Sinn bei einem Barverkauf.

Bei Zahlung per Überweisung haben beide Seiten einen Bankbeleg.
Einfach einen aussagekräftigen Verwendungszweck wählen und gut ist's.

...so ist es- ganz logisch eigentlich.. :roll:

Beitrag 29.05.2011, 11:48

kaufmax
10 Unzen Mitglied
Beiträge: 140
Registriert: 04.03.2011, 18:06
Den Vogel abschießen tun meist die Ebayer ... einmal wurde mir eine 10 Euro-Gedenkmünze lose in einem normalen Briefumschlag DIN lang mit Fenster zugeschickt ... die Umrisse der Münze konnte man am Umschlag noch erkennen, aber die Münze selbst wurde offensichtlich bei der maschinellen Postbearbeitung seitlich aus dem Umschlag herausgepresst ... smilie_04[/quote]

Hallo zusammen,
eine gleichgelagerte Erfahrung konnte ich unlängst sammeln. Eine ersteigerte (ebay) Anlagemünze erreicht mich nicht, nicht einmal ein beschädigte Umschlag. Zum Glück war es eine paypal-Zahlung. Somit ging es kostenneutral für mich ab. Nachforschungsauftrag läuft noch. Mach mir aber bei einer normalen Briefsendung keine Hoffnung. Wie würde die Münze denn aussehen, sollte sie von ´ner Briefsortiermaschiene gefressen worden sein??! smilie_42

Beitrag 29.05.2011, 16:30

so nice
5 Unzen Mitglied
Beiträge: 55
Registriert: 29.05.2011, 14:26
münzsendungen sollten immer versichert werden!
hatte schon öfters probleme mitverschwundenen sendungen und der nachvorschungsauftrag wird oft nur sehr halbherzig wenn überhaupt ausgeführt!

Beitrag 29.05.2011, 17:05

Benutzeravatar
Landgraafer
10 Unzen Mitglied
Beiträge: 317
Registriert: 02.01.2011, 13:07
@kaufmax

Wie leichtgláubig kann man nur soo sein!

Bei einer Sendung ohne Nachweis - Einschreiben oder Paket - kann sich ein Jeder des Inhaltes bemáchtigen ohne das es jemand nachvollziehen kann.

Da kann die Sortiermaschine sehr menschlich sein!!!!

Es gilt hat dann immer - nix ohne Nachweis ordern... lieber ein Paar Euronen mehr in die Sendung stecken!!!

Mein Rat gilt natúrlich nicht nur beim Versand von Múnzen sondern allgemein!
Erfolgreich gehandlt: Positiv 4 - Negativ 0

Antworten