Text zum Rechtsvorbehalt privater Verkäufer
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Das sehe ich auch so. Allerdings erlaubt das BGB den Gewährleistungsausschluss bei Verkäufen zwischen zwei Privatleuten, nur, man muss das auch tun!FalconFly hat geschrieben:Da das BGB eigentlich alles für private Verkäufer regelt, würde ich (ausser in begründeten Ausnahmefällen) derartige Formulierungen komplett weglassen...
Bei Goldmünzen mag das Thema nicht so wichtig sein, aber beispielsweise beim Verkauf eines gebrauchten technischen Gerätes über Ebay würde ich als privater Verkäufer die Gewährleistung immer ausschliessen wollen. Und dann muss eine entsprechende Klausel definitiv her (siehe BGB).
Ja, da sind sehr viele unsinnige oder sogar komplett falsche Formulierungen unterwegs.FalconFly hat geschrieben:Sie verunsichern Käufer nur, sind ohnehin sinnbefreit und ggf. rechtlich unwirksam - und erwecken lediglich den Eindruck dass der Verkäufer nicht zu seinem Artikel steht bzw. sich pauschal aus seiner (nicht verhandelbaren) Verantwortung stehlen will.
- TimmThaler
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Davon ist aber aktuell beim Gold nicht zu sehen weit und breit, bei Silber kam es aber schon mal vor.
Gewährleistung bei Goldmünzen mag vereinzelt auch Sinn machen, wenn z.B. wie mal bei einer deutschen Goldmünze, diese rote Flecken bekommen, wegen einem Fehler beim Prägen, wollt ihr ja auch nicht das Umtauschen bei der VfS organisieren? Das müßtet ihr nämlich ohne Gewährleistungsausschluss
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