Text zum Rechtsvorbehalt privater Verkäufer

Hilfethemen zum Gold Preisvergleich und Kauf und Verkauf von Artikeln im Marktplatz

Moderatoren: Ladon, Forum-Team, Mod-Team

Beitrag 02.08.2011, 20:43

Benutzeravatar
Argentum13
500 g Barren Mitglied
Beiträge: 861
Registriert: 18.05.2010, 20:50
Wohnort: Ostwestfalen
Hallo, hab mal so grob hier im Forum drübergeschaut, aber keinen direkten Hinweis gefunden.

Welchen Text muss / sollte ich als privater Verkäufer, z.B. bei Hood oder in der MA meinen Münzangeboten beifügen. Gibt es da einen möglichst kurzen Standardtext, der ausreicht und mich vor üblen Käufern schützt?
Erfolgreich gehandelt mit über 10 Forum-Nutzern
-----------------------------------------------------------------------------------

Beitrag 02.08.2011, 20:48

Benutzeravatar
alibaba
Gold-Guru
Beiträge: 2159
Registriert: 05.01.2011, 18:35
am besten im Blindenheim verhöckern " gekauft wie gesehen " smilie_02

mit 10 Jahre Garantie gegen Durchrostung smilie_02 bei Alu-Geld smilie_02

Gruss
alibaba (grins)
"unter 12 Jahre oder über 12 Jahre" nun bin ich drauf gekommen ,
reale zeitnahe Info's im eigenen Land werden von Kinder nicht erkannt ;
Ich bin für mein Textinhalt verantwortlich ,nicht für das was du verstehst .

Beitrag 02.08.2011, 21:04

Benutzeravatar
Nixgefunden
10 Unzen Mitglied
Beiträge: 360
Registriert: 08.07.2011, 21:20
Wohnort: vorhanden
Hallo Argentum13,

bei Ebay habe ich immer diese Formulierung benutzt:

Es handelt sich um eine Privatauktion und daher erfolgt keine Gewährleistung für die ersteigerten Produkte. Der Käufer erkennt dieses ausdrücklich an. Fragen bitte unbedingt vorher stellen, damit keine Missverständnisse aufkommen.
]

Wenn man sie ein wenig anpasst, sollte es auch schon ein wenig mehr Sicherheit bringen und einige abschrecken.smilie_40

Gruß vom Nixgefunden

Beitrag 02.08.2011, 21:27

Benutzeravatar
alibaba
Gold-Guru
Beiträge: 2159
Registriert: 05.01.2011, 18:35
"Sonderzusatzvereinbarung im gegenseitigen Einverständnis ,

keine Garantie auf alles oder sonstiges mit Vertragsabschluss

gilt dieses als Hauptbestandteil mit vorrang

vor sämtlichen nationalen und internationalen Knebel§§§ "

besonders in Pseudo Demokratien des Kapital smilie_02

Gruss
alibaba (grins)
PS. willst du dem Papst ein Ehebett verkaufen (?) smilie_02
"unter 12 Jahre oder über 12 Jahre" nun bin ich drauf gekommen ,
reale zeitnahe Info's im eigenen Land werden von Kinder nicht erkannt ;
Ich bin für mein Textinhalt verantwortlich ,nicht für das was du verstehst .

Beitrag 02.08.2011, 22:09

Benutzeravatar
Argentum13
500 g Barren Mitglied
Beiträge: 861
Registriert: 18.05.2010, 20:50
Wohnort: Ostwestfalen
alibaba hat geschrieben:"Sonderzusatzvereinbarung im gegenseitigen Einverständnis ,

keine Garantie auf alles oder sonstiges mit Vertragsabschluss

gilt dieses als Hauptbestandteil mit vorrang

vor sämtlichen nationalen und internationalen Knebel§§§ "

besonders in Pseudo Demokratien des Kapital smilie_02

Gruss
alibaba (grins)
PS. willst du dem Papst ein Ehebett verkaufen (?)
Jo, Danke, Räuber...versuche die Aussage deines Idiolekts in rechtsrelevante Worte zu fassen...nicht so einfach! smilie_11 smilie_24
Erfolgreich gehandelt mit über 10 Forum-Nutzern
-----------------------------------------------------------------------------------

Beitrag 02.08.2011, 22:12

Benutzeravatar
Argentum13
500 g Barren Mitglied
Beiträge: 861
Registriert: 18.05.2010, 20:50
Wohnort: Ostwestfalen
Nixgefunden hat geschrieben:Hallo Argentum13,

bei Ebay habe ich immer diese Formulierung benutzt:

Es handelt sich um eine Privatauktion und daher erfolgt keine Gewährleistung für die ersteigerten Produkte. Der Käufer erkennt dieses ausdrücklich an. Fragen bitte unbedingt vorher stellen, damit keine Missverständnisse aufkommen.
]

Wenn man sie ein wenig anpasst, sollte es auch schon ein wenig mehr Sicherheit bringen und einige abschrecken.smilie_40

Gruß vom Nixgefunden
Danke, damit kann ich schon was anfangen. smilie_09 Bei Münzen kann man doch ein Rückgaberecht ausschließen, oder...m.W. machen das die Händler doch auch so.
Erfolgreich gehandelt mit über 10 Forum-Nutzern
-----------------------------------------------------------------------------------

Beitrag 02.08.2011, 22:35

qwertzqwertz
2 Unzen Mitglied
Beiträge: 26
Registriert: 28.07.2011, 22:33
Deine Münzen müssen im beschriebenen Zustand sein. Einen Widerruf gibt es sonst nicht, da sich der Verkaufspeis aus Börsenpreisen ableitet.

Beitrag 03.08.2011, 07:54

Benutzeravatar
Pinguin
10 Unzen Mitglied
Beiträge: 361
Registriert: 07.01.2011, 09:04
Ein generelles Rückgaberecht gibt es zwischen Privatpersonen sowieso nicht.
Die Ausschlussklauseln stammen aus dem Fernabsatzgesetz, dass aber nur im gewerblichen Onlinehandel Anwendung findet.

Ping smilie_16

Beitrag 03.08.2011, 07:58

goldmob
5 Unzen Mitglied
Beiträge: 95
Registriert: 28.07.2011, 16:15
man sollte nur klarstellen, dass man privatperson ist. alles andere regelt das gesetz. :mrgreen:

nur eins sollte man bedenken: nicht beschriebene mängel, kann niemand mit keiner klausel als rückgabegrund ausschließen. wer verschweigt, betrügt! auch wenn das viele verkäufer nicht wahrhaben wollen und meinen, sie könnten jede verantwortung für jedwede mängel grundsätzlich ablehnen, weil sie privatleute seien.

Beitrag 03.08.2011, 09:50

wolleblockshop
10 Unzen Mitglied
Beiträge: 265
Registriert: 02.06.2010, 17:31
Hallo,

vielleicht kann ich meine Meinung dazu geben ob diese richtig ist ??????? :oops:
Mir wurden vor sehr langer Zeit folgende Zeilen zugeschickt,welche ich bei meinen Verkäufen immer als
letzten Satz formuliere.
"Das ist ein Privatverkauf unter Ausschluss der Gewährleistungsrechte nach AGB" :?:
Diese Formulierung soll ausreichend sein, bzw stelle ich nun einfach zur Diskussion, denn wir haben
ja auch etliche Anwälte im Forum. smilie_01

lg wolleblockshop

***Kluge Leute lernen auch von ihren Feinden ***

Sokrates

Beitrag 03.08.2011, 10:03

Benutzeravatar
Datenreisender
Gold-Guru
Beiträge: 9011
Registriert: 20.03.2010, 20:56
wolleblockshop hat geschrieben:Mir wurden vor sehr langer Zeit folgende Zeilen zugeschickt,welche ich bei meinen Verkäufen immer als
letzten Satz formuliere.
"Das ist ein Privatverkauf unter Ausschluss der Gewährleistungsrechte nach AGB" :?:
Könnte es sein, daß Du das BGB meinst? smilie_08

Beitrag 03.08.2011, 10:23

Benutzeravatar
Argentum13
500 g Barren Mitglied
Beiträge: 861
Registriert: 18.05.2010, 20:50
Wohnort: Ostwestfalen
@goldmob

Nee, das ist klar und auch richtig so. Möchte das als Käufer ja auch nicht haben, dass mir verkratzte Münzen o.ä. geschickt werden, wenn nicht extra darauf hingewiesen worden ist. Falls es einen Mangel geben sollte, den ich bisher nicht entdeckt habe, werd' ich die Münze selbstverständlich zurücknehmen und alle Kosten erstatten.

Aber möchte halt auch als Verkäufer nicht gelinkt werden. Sowieso seltene Rolle - in 90% der Fälle trete ich eh nur als Käufer auf.

Die Hinweise hier haben mir schon weitergeholfen.

@ alle

Danke für die Tipps!

Grüße Argentum13
Erfolgreich gehandelt mit über 10 Forum-Nutzern
-----------------------------------------------------------------------------------

Beitrag 03.08.2011, 13:07

Benutzeravatar
Friedrich 3
500 g Barren Mitglied
Beiträge: 695
Registriert: 30.06.2011, 14:21
Wohnort: Niederbayern
Und bitte lass den Satz weg

"Nach neuem EU Recht......"

Da wird mir immer ganz Übel bei...
Bei mir steht da immer so in etwa:Privatverkauf .Daher keine Garantie und oder Gewährleistung!

Beitrag 03.08.2011, 13:46

rorschach
5 Unzen Mitglied
Beiträge: 98
Registriert: 10.06.2011, 11:31
Wohnort: Bodenseekreis
Aktuell steht bei meinen zwei Angeboten bei hood:

.....................................

Rücknahme
Es handelt sich um einen Privatverkauf, keine Rücknahme.
Bieten Sie nicht, wenn Sie nicht damit einverstanden sind.

.....................................

Sollte doch so reichen.
Grüße

Beitrag 03.08.2011, 13:57

Benutzeravatar
Datenreisender
Gold-Guru
Beiträge: 9011
Registriert: 20.03.2010, 20:56
rorschach hat geschrieben:Aktuell steht bei meinen zwei Angeboten bei hood:

.....................................

Rücknahme
Es handelt sich um einen Privatverkauf, keine Rücknahme.
Bieten Sie nicht, wenn Sie nicht damit einverstanden sind.

.....................................

Sollte doch so reichen.
Grüße
Nein, das ist kein wirksamer Gewährleistungsausschluss.
Ersetze "keine Rücknahme" durch "keine Gewährleistung" (zur Rücknahme bist Du ohnehin nicht verpflichtet).

Beitrag 03.08.2011, 14:05

dr.exe
10 Unzen Mitglied
Beiträge: 474
Registriert: 24.05.2011, 21:35
wolleblockshop hat geschrieben:Hallo,

vielleicht kann ich meine Meinung dazu geben ob diese richtig ist ??????? :oops:
Mir wurden vor sehr langer Zeit folgende Zeilen zugeschickt,welche ich bei meinen Verkäufen immer als
letzten Satz formuliere.
"Das ist ein Privatverkauf unter Ausschluss der Gewährleistungsrechte nach AGB" :?:
Diese Formulierung soll ausreichend sein, bzw stelle ich nun einfach zur Diskussion, denn wir haben
ja auch etliche Anwälte im Forum. smilie_01

lg wolleblockshop

***Kluge Leute lernen auch von ihren Feinden ***

Sokrates
Privathändler haben AGBs?

Beitrag 03.08.2011, 15:22

Benutzeravatar
Silberhamster
1 kg Barren Mitglied
Beiträge: 1258
Registriert: 22.12.2010, 19:54
Wohnort: Thüringen
Besser wäre: aufgrund gesetzlicher Bestimmungen kuzer Hinweis: Privatverkauf ohne Gewährleistung. Das Versandrisiko (Verlust und Beschädigung) trägt der Käufer. Das schließt jedoch eine Haftung für Zusagen oder Eigenschaften NICHT aus wie z.b. PP Münze die nicht PP ist oder Beschädigungen. Zustand siehe Foto reicht auch nicht aus, um Rüge wegen Mängel abzulehnen. Der Verkäufer kann nicht Schrott verkaufen der anders beschrieben ist und sich auf den ausschluß der Gewährleistung berufen, das wäre arglistig oder zumindest sittenwidrig und anfechtbar!Dafür immer versicherten Versand mit anbieten, wenn der Käufer das nicht will ( wegen der Kosten) trägt er das Risiko. Wird kein versicherter Versand vom privaten Verkäufer angeboten, oder ein Versand der eigentlich nciht versichert ( wie nur Brief, Pächchen oder Hermes b ei EM ) wäre der Verkäufer möglicherweise haftbar zu machen, wenn die Ware nicht ankommt. Man sollte bei einer Auktion als Käufer immer vorher fragen, ob auch DHL-Versand, (kostet b is 2 KG bei online Paket nur 4,90 € ) Grüße Silberhamster
Wahre Worte sind nicht schön, schöne Worte sind nicht wahr ( Laotse)

Beitrag 03.08.2011, 16:49

wolleblockshop
10 Unzen Mitglied
Beiträge: 265
Registriert: 02.06.2010, 17:31
dr.exe hat geschrieben: Privathändler haben AGBs?

Hallo,

ich hoffe ihr könnt mir verzeihen, natürlich BGB. :oops:

Aber es hat trotzdem noch niemand eine richtige Antwort gegeben. smilie_08
Was ist denn nun der richtige Satz, welcher unter einem Verkauf zu stehen hat.?????
Alle eiern da mit irgend etwas rum, aber nichts konkretes smilie_04

lg wolleblockshop

*** Kluge Leute lernen auch von ihren Feinden ***

Sokrates

Doch Silberhamster hat es auf den Punkt gebracht

Beitrag 03.08.2011, 17:30

goldmob
5 Unzen Mitglied
Beiträge: 95
Registriert: 28.07.2011, 16:15
das liegt daran, dass die frage sich inzwischen anders darstellt, nachdem viele weitere ihren senf hinzugegeben haben, als es ursprünglich der fall war.

es gibt ja zwei themenkreise. einmal die rückgabe bzw. den wiederruf des käufers und dann die gewährleistung des verkäufers. die gewährleistung kann und muss man als privatverkäufer ausschließen, wenn man keine gewährleistung geben möchte. wie du das schreibst, ist völlig banane, solange der wille keine gewährleistung übernehmen zu wollen klar und eindeutig daraus hervorgeht.

Beitrag 03.08.2011, 18:48

qwertzqwertz
2 Unzen Mitglied
Beiträge: 26
Registriert: 28.07.2011, 22:33
Wie sieht denn die Gewährleistung bei Goldmünzen aus?

Ich finde, dass es eher peinlich wirkt, eine Gewährleistung bei Sachen auszuschließen, die nicht kaputt gehen können.

Antworten