Phishing
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Seit ich hier im über das Forum Münzen verkaufe ist mir aufgefallen,so bald ich die Kontodaten verschicke kommen plötzlich Absagen vom Kauf.
Diese hören sich so an ,ja ich wollte was für eine Freundin besorgen die hat aber inzwischen selber diese Münzen gekauft.
Tut mir echt leid ,ich werde nie wieder was für eine Freundin besorgen.
Am Ar...... ich werde einfach den Gedanken nicht los das derjenige nur mal eben meine Kontonummer haben möchte oder den Namen der hinter WASP steht.
Wie sollte man mit solchen Leuten umgehen,hier veröffentlichen das bei diesen Vorsicht geboten ist.
Ich bin stinke sauer und mache mir natürlich Gedanken.
Das sieht mir alles nach Phishing aus nur mal eben an die Daten kommen.
Was meint ihr dazu?
Wie oft hattest Du etwas angeboten / bzw. wie oft ist das tatsächlich vorgekommen?
Vielleicht solltest Du dann dem Mod/Admin die Namen nennen, damit so etwas "vorgemerkt" ist und im Wiederholungsfall ( bei Häufung) Konsequenzen nach sich zieht.
VG Nino
- Nikotinbolzen
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W.S.Churchill
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Gute Idee .Nikotinbolzen hat geschrieben: ....Ich lasse auf's Tagesgeldkonto einzahlen, da kann man zwar einzahlen, aber nicht abheben.
Hinweis, wenn das jemand auch so machen möchte: Erst prüfen, ob die Bank den Geldeingang auch akzeptiert. Gerade bei Online-Banken gibt es einige, die aus Sicherheitsgründen nicht nur Auszahlungen an das Referenzkonto, sondern auch Einzahlungen nur vom Referenzkonto erlauben.Nikotinbolzen hat geschrieben:Ich lasse auf's Tagesgeldkonto einzahlen, da kann man zwar einzahlen, aber nicht abheben.
Ich halte das so:
Beträge bis 500€ gehen per DHL beidseitig beim Kauf und Verkauf. Kostet 1% der Summe.
Beträge darüber kosten ca 25€ für den Wertkurier zuzüglich das selbe für den Versand, also ca 2%.
Und ja ich gebe meine Adresse damit preis, lies sich aber auch einfach umgehen.
Vorteil: keinerlei Kontobewegungen, ruhigen Schlaf, Geschäft Zug um Zug ohne ständig aufs Konto zu schauen....und und...
Und zum Schluß: ich habe Partner hier die 4 stellige Summen von mir haben auf Monate hinaus, ohne das ich die Münzen habe und wir wickeln es dann ab, wenn sich der Versand lohnt.
Das funktioniert zwar nicht bei 2 Phillies oder nen Drachen oder wenn man relativ neu ist aber vielleicht ein Ansatz für später.
Sollte es aber passieren wie im Eingang beschrieben hätte ich keinerlei Probleme damit den Namen hier öffentlich zu machen mit der entsprechenden Dokumentation im Hintergrund, denn gerade bei EM spielt gegenseitiges Vertrauen eine entscheidende Rolle und Geiz ist Geil führt oft zu einer Bruchlandung.
Vielleicht kann jemand mich aufklären, danke.
ich würde Absagen nicht akzeptieren, Punkt. Ansonsten Namen öffentlich machen und gut ist.
Wenn derjenige für Dritte etwas hier kauft, sollte er auch das Risiko tragen, dass dieser Dritte abspringt. Aber er verlagert sein Problem auf Dich als Verkäufer. Gehts noch?
Genau dafür ist doch das Forum da, um solche Dinge öffentlich zu machen und die ehrlichen Mitglieder der Comminity zu schützen.
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Somit kann jeder der eine Kontonummer kennt eine Überweisung von fremden Konto ausführen mit den entsrechenden Überweisungsträgern die bei vielen Banken offen ausliegen.
Geprüft werden lediglich korrekte IBAN und BIC Nummer.Gesten war dazu übrigens ein interessanter Beitrag in der Wiso Sendung.Ich glaube von 10 Banken haben 9 die gefälschten
Aufträge ausgeführt.
Schöne Woche noch
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Wobei man einer Überweisung vom eigenen Konto allerdings widersprechen kann. Die Bank muss den Betrag umgehend rücküberweisen. Wenn das zu belastende Konto jedoch keine Deckung (mehr) aufweist oder bereits aufgelöst wurde bin ich allerdings überfragt wie das dann ausgeht.hemdensuse hat geschrieben:Banken prüfen kaum noch auf papierüberweisungsträger die Unterschrift und den Empfänger.
Somit kann jeder der eine Kontonummer kennt eine Überweisung von fremden Konto ausführen mit den entsrechenden Überweisungsträgern die bei vielen Banken offen ausliegen.
....
Und selbst wenn die Story mit der Freundin stimmen sollte würde ich mich als "Mittelsmann" doch zu meiner Kaufzusage stehen und das mit der Freundin klären anstatt mich als Vollpfosten zu outen und den Verkäufer hängen zu lassen.
Beim nächsten Verkauf lass dir doch erst die Adresse schicken und dann gibst du im Gegenzug deine Kto.daten.
Spart dann auch Diskutiererei wenn Versand an Packstation gewünscht ist und du hast ein bisschen mehr Druckmittel um auf Abnahme zu pochen.
Das stimmt leider nicht ganz. Rückbuchungen sind nur möglich solange die Gutschrift nicht ausgeführt ist. Sobald das Geld dem Empfängerkonto gutgeschrieben ist, lässt es sich nicht mehr so ohne weiteres zurück holen. Früher, als die Banken noch bis zu drei Tage Wertstellungsfrist hatten, waren die Chancen noch ganz gut. Aber heute, wo Buchungen oftmals innerhalb weniger Stunden durch sind, hat man meistens Pech.VfL Bochum 1848 hat geschrieben: Wobei man einer Überweisung vom eigenen Konto allerdings widersprechen kann. Die Bank muss den Betrag umgehend rücküberweisen. Wenn das zu belastende Konto jedoch keine Deckung (mehr) aufweist oder bereits aufgelöst wurde bin ich allerdings überfragt wie das dann ausgeht.
Evtl. kannst du den Betrag einfrieren lassen, das hängt aber vom good will der Empfängerbank ab. Gesetzlich verpflichtet ist die Bank dazu nicht und die meisten scheuen den damit verbundenen Ärger.
Wenn das Empfängerkonto erst mal leer ist, geht sowieso nichts mehr.
Tja ob ich weiterhin Münzen verkaufen möchte weiß ich noch nicht,mir waren die Tatsachen noch nicht so recht bewusst.
Ankaufszusagen sind hier nicht wirklich verbindlich alles kann nichts muss.Unter diesen Umständen hat ja jeder die Möglichkeit den richtigen Namen hinter den Nikname zu bekommen unter dem Vorwand eines Kaufes.
Man fühlt sich halt ausspioniert wenn ein Kauf nicht zu Stande kommt und die Daten übermittelt wurden.
Danke noch einmal für eure Ansichten und Ratschläge.
- Nikotinbolzen
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Eigene Überweisungen - abgebucht = weg, sehr schlecht wiederzuholen.
Lastschriften, Einzugsermächtigung evtl. gefälscht - Rückholung bis 6 Wochen möglich, wenn Konto noch da und gedeckt ist.
Bei Fremdeinzahlungen auf Tagesgeldkonto evtl. Husten der Bank, da dieses Konto nicht als Reverenzkonto gedacht ist. Bei mir hat's bis jetzt geklappt.
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W.S.Churchill
das ist so weit schon richtig, nur handelt es sich ja im Betrugsfall nicht um eine "eigene, von Dir ausgeführte Überweisung". Also bei der Bank widersprechen, Auftrag zeigen lassen und Betrag von der Bank wieder dem Konto gut schreiben lassen.Nikotinbolzen hat geschrieben:Also, Rücksprache mit Familienmitglied (Bank)
Eigene Überweisungen - abgebucht = weg, sehr schlecht wiederzuholen.
Lastschriften, Einzugsermächtigung evtl. gefälscht - Rückholung bis 6 Wochen möglich, wenn Konto noch da und gedeckt ist.
Bei Fremdeinzahlungen auf Tagesgeldkonto evtl. Husten der Bank, da dieses Konto nicht als Reverenzkonto gedacht ist. Bei mir hat's bis jetzt geklappt.
Dazu gibt es m.W.n. auch eindeutige Urteile (habe ich jetzt nicht zur Hand). Prüft eine Bank z.B. nicht die Unterschrift auf dem Überweisungsträger, so handelt sie grob fahrlässig und ist schadensersatzpflichtig.
Den finanziellen Schaden wird man also ersetzt bekommen, ärgerlich ist es aber trotzdem. Zeit und Nerven wird es wohl auch kosten, was einem niemand ersetzt.
- Datenreisender
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Sory, aber das ist Unfug. Das hätten die Banken gerne. Den Kunden einfach abwimmeln und dann soll der mal selber zusehen, wie er sein Geld zurück bekommt. Aber so einfach kommen die Banken nicht aus ihrer Verantwortung und auch Haftung heraus, insbesondere wenn eine gefälsche oder nicht vorhandene Einzugsermächtigung oder gar ein gefälschter Überweisungsbeleg die Grundlage einer Belastungsbuchung sein sollte. Das hier sind die echten Fristen:Nikotinbolzen hat geschrieben:Also, Rücksprache mit Familienmitglied (Bank)
Eigene Überweisungen - abgebucht = weg, sehr schlecht wiederzuholen.
Lastschriften, Einzugsermächtigung evtl. gefälscht - Rückholung bis 6 Wochen möglich, wenn Konto noch da und gedeckt ist.
• unberechtigte Lastschrift mit SEPA-Mandat = 8 Wochen (die alte 6 Wochen-Frist war vor SEPA, also bis 2012)
• unberechtigte Lastschrift ohne SEPA-Mandat = 13 Monate
(dabei ist es in beiden Fällen völlig unerheblich, ob das Gegenkonto noch existiert oder gedeckt ist, dieses Risiko tragen die Banken selbst!)
• unberechtigte Überweisung (z. B. Unterschrift gefälscht auf Überweisungsbeleg) = 3 Jahre
Externe Überweisungen zu Gunsten von Tagesgeldkonten und Sparkonten/Sparbücher funktionieren, aber Belastungsbuchungen (Überweisungen/Lastschriften) halt nicht, von daher ist dieser Tipp gar nicht mal so dumm.Nikotinbolzen hat geschrieben:Bei Fremdeinzahlungen auf Tagesgeldkonto evtl. Husten der Bank, da dieses Konto nicht als Reverenzkonto gedacht ist. Bei mir hat's bis jetzt geklappt.