Differenz zwischen An- und Verkauf von Goldbarren zu hoch.
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Es gibt ja viele hier, die ihre Edelmetalle bar kaufen, weil sie eben keine Nachvollziehbarkeit wollen. Sei es um bei einem befürchteten Goldverbot nicht als Goldbesitzer herausfindbar zu sein, oder sei es, um die Bestände im Falle eine Pflegebedürftigkeit nicht abgeben zu müssen. Die Gründe sind manigfaltig
Was nützt dann eine Rechnung, auf der dann zwar die Nr. des Barrens steht, aber nicht der Name des Käufers?
MapleHF
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Hab ich was verpasst, oder warum sollte Händler B für etwas latzen, was A verbrochen hat?tdklaus hat geschrieben: Barren 2 von Händler B ist ok, Händler B ist ehrlich und immer noch im Geschäft.
Was hindert mich, von Händler B Ersatz für den gefälschten Barren 1 zu fordern? Eine Rechnung über
einen nicht näher bezeichneten Barren passenden Gewichts habe ich ja von ihm...
Wenn ARAL was verbockt, kann ich ja nicht zur Shell fahren und sagen "Hier, ihr bezahlt mir das mal".
Oder meintest du bei Händler A Ersatz einfordern?
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Der Händler muss bei einer solchen Behauptung auch gar nicht beweisen das der Barren nicht von ihm ist, sondern DU mußt beweisen das du ihn von dem Händler hast - Wenns nicht stimmt dürfte es dir schwer fallen und wenn der Händler anhand von Aufzeichnungen (zum Beispiel Lieferantenrechnungen mit Nummernbereichen der Barren die er geordert hat!) nachweisen kann, das deine Behauptung nicht stimmt wirds ein Bumerang der dich viel Geld kosten kann
Das Goldbärchen:-)
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Das dürfte wohl der wesentliche Punkt sein - wie beweise ICH dem Händler, dass der reklamierte Barren auch von ihm stammt? Das gleiche Problem tritt ja auch bei eBay-Autkionen auf, bei denen es ein Leichtes wäre, eine Münze zu bestellen und dann eine gleiche, aber fehlerhafte Münze zu reklamieren ... ab Annahme der Lieferung tritt die Beweislastumkehr ein und liegt beim Kunden, nicht mehr beim Händler.Goldbärchen hat geschrieben:Der Händler muss bei einer solchen Behauptung auch gar nicht beweisen das der Barren nicht von ihm ist, sondern DU mußt beweisen das du ihn von dem Händler hast
Aus dieser Perspektive müsste eigentlich (!) jeder Kunde vor Annahme des Pakets die Lieferung überprüfen und ggf. die Annahme verweigern. Da dies aber nahezu unmöglich ist - welcher Paketbote wartet schon geduldig, bis man vor seinen Augen 100 Maple einzelnd überprüft hat - dürfte hier wohl eine rechtliche Grauzone vorhanden sein, die die meisten Händler mit Kulanz auflösen.
Zudem ist es keine Verpflichtung für den Händler, Barrennummern beim Verkauf auf Rechnung oder Lieferschein auszuweisen. Von daher stellt das Fehlen einer solchen Nummer auch keinen Mangel dar, welcher eine Rücksendung oder Annahmeverweigerung rechtfertigen würde. Hier würde höchstens helfen, dies VOR Kauf mit dem Händler abzusprechen und dann nur dort zu kaufen, wo auch diesem Wunsch entsprochen wird.