drei 1Kg Barren oder mehrere kleine?

Diskussion zum Thema Investieren in Goldmünzen oder Goldbarren, Vorteile und Risiken, Medien-Hype oder sicherer Hafen

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Beitrag 25.07.2015, 19:53

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eisendieter
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nö, ein Ehevertrag schützt vor sowas. Würde meine im Trennungsfall auch nur einen 1g Barren anfassen, wäre sie dran.
Wer ohne Ehevertrag heiratet, hat für mich einen nassen Helm auf.
Erfolgreich gehandelt: ja

E PLURIBUS UNUM

Beitrag 25.07.2015, 20:16

sw_trade
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Genau so ist es, eisendieter.

Meine fasst hingegen im Fall der Fälle Gold an....ihr Gold. smilie_07
"Aus Furcht zu weit zu gehen, gehen wir oft nicht weit genug."
(Reinhard K. Sprenger)

Beitrag 25.07.2015, 21:51

Louisdor
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Gab es da net so was wie den gemeinsamen Zugewinn, weil die Frau im Haushalt mitschuftet und der
sich vertraglich kaum beugen lässt? smilie_08

Beitrag 26.07.2015, 09:02

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VfL Bochum 1848
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Louisdor hat geschrieben:Gab es da net so was wie den gemeinsamen Zugewinn, weil die Frau im Haushalt mitschuftet und der
sich vertraglich kaum beugen lässt? smilie_08
Gemeinsamen Zugewinn gibt es gesetzlich nur, wenn kein Ehevertrag besteht, ansonsten ist die Zugewinngemeinschaft durch den Ehevertrag aufgehoben.

Deshalb, lieber Louisdor, studiere die Gesetzeslage genau bevor Du [s]dich ins Unglück stürzt[/s] heiratest.

smilie_02
VfL Bochum? -Find ich gut!

Beitrag 26.07.2015, 11:24

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eisendieter
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VfL Bochum 1848 hat geschrieben:
Louisdor hat geschrieben:Gab es da net so was wie den gemeinsamen Zugewinn, weil die Frau im Haushalt mitschuftet und der
sich vertraglich kaum beugen lässt? smilie_08
Gemeinsamen Zugewinn gibt es gesetzlich nur, wenn kein Ehevertrag besteht, ansonsten ist die Zugewinngemeinschaft durch den Ehevertrag aufgehoben.

Deshalb, lieber Louisdor, studiere die Gesetzeslage genau bevor Du [s]dich ins Unglück stürzt[/s] heiratest.

smilie_02

juristisch nennt man das modifizierte Zugewinngemeinschaft. Die Zugewinngemeinschaft besteht im Falle des Ablebens, aber nicht im Falle einer Trennung. Worum man nicht herum käme, wären lästige Unterhaltsstreitigkeiten.
Erfolgreich gehandelt: ja

E PLURIBUS UNUM

Beitrag 26.07.2015, 11:38

Louisdor
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Ich meinte jetzt die Gütertrennung bei der Mitwirkung beim Vermögensaufbau, der ja beim Essen kochen,
mitschuften vom Partner bereits gegeben ist. Mir hat ein Anwalt erzählt, wenn ich Gütertrennung vereinbare,
um die Mitwirkung beim Vermögensaufbau auszuschließen, der Vertrag als sittenwidrig gilt, und der Anspruch
vom Zugewinn sich nur schwer völlig ausschließen lässt. Ich bin da kein Experte, war nur so ein schlecht
formulierte Gedanke zu dem Thema!

Beitrag 26.07.2015, 12:07

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eisendieter
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Louisdor hat geschrieben:Ich meinte jetzt die Gütertrennung bei der Mitwirkung beim Vermögensaufbau, der ja beim Essen kochen,
mitschuften vom Partner bereits gegeben ist. Mir hat ein Anwalt erzählt, wenn ich Gütertrennung vereinbare,
um die Mitwirkung beim Vermögensaufbau auszuschließen, der Vertrag als sittenwidrig gilt, und der Anspruch
vom Zugewinn sich nur schwer völlig ausschließen lässt. Ich bin da kein Experte, war nur so ein schlecht
formulierte Gedanke zu dem Thema!

Angriffspotenzial im Streitfall kann es sicher immer geben.
Prozessrisiko aber auch.
Erfolgreich gehandelt: ja

E PLURIBUS UNUM

Beitrag 26.07.2015, 14:43

sw_trade
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Man kann einfach nicht alles ausschließen wie in den Staaten. Fallen die Regelungen durchweg zu Ungunsten einer Partei aus, so kann ein Gericht den kompletten Vertrag kippen. Daher sollte man kleine Zugeständnisse machen. Bspw. Unterhalt solange das gemeinsame Kind noch unter drei Jahren ist.

smilie_01

Das Recht ist bekanntlich ein Gummiband.
"Aus Furcht zu weit zu gehen, gehen wir oft nicht weit genug."
(Reinhard K. Sprenger)

Beitrag 26.07.2015, 14:44

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Titan
Gold-Guru
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Registriert: 07.03.2011, 13:15
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Beste Lösung:Jeder sammelt seins--und auch physisch getrennt aufbewahren.
Das ist dann eine klare Vereinbarung.
smilie_15
T.
"Das Leben ist Schwingung.Verändere Deine Schwingungen--
und Du veränderst Dein Leben"
"Die kürzesten Wörter ( ja,nein ) erfordern das meiste
Nachdenken"
Pythagoras von Samos

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