Gold kaufen mit oder ohne Name auf Beleg versichert?

Diskussion zum Thema Investieren in Goldmünzen oder Goldbarren, Vorteile und Risiken, Medien-Hype oder sicherer Hafen

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Beitrag 25.09.2012, 20:31

MikeZDD
Hallo smilie_24
ein guter Freund will gerne eine grössere Summe in Gold investieren und weiss nicht ob die Hausratversicherung im Schadenfall (Einbruch,Brand) zahlt wenn man einen Kaufbeleg mit Foto der Münze/Barren hat wo jedoch kein Name auf der Rechnung steht? Bei Pro Aurum kann man Tafelgeschäft bis 15000 Euro anonym ohne Name erwerben. Wer weiss wie das die Versicherung sieht und ob der Name auf dem Beleg stehen muss oder nicht um zu beweisen das man der Eigentümer ist. Vg smilie_16

Beitrag 25.09.2012, 20:59

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Oscar
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Na das kommt auf die Versicherung an. Das Beste wäre mal bei seiner Versicherung anzufragen oder das EM außerhalb des Hauses zu lagern. Ein Photo mit einem "markantem" Teil der Wohnung ans kleiner Beweis könnte ja reichen.
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Beitrag 25.09.2012, 21:28

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Zweifler0815
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MikeZDD hat geschrieben:Hallo smilie_24
ein guter Freund will gerne eine grössere Summe in Gold investieren und weiss nicht ob die Hausratversicherung im Schadenfall (Einbruch,Brand) zahlt wenn man einen Kaufbeleg mit Foto der Münze/Barren hat wo jedoch kein Name auf der Rechnung steht? Bei Pro Aurum kann man Tafelgeschäft bis 15000 Euro anonym ohne Name erwerben. Wer weiss wie das die Versicherung sieht und ob der Name auf dem Beleg stehen muss oder nicht um zu beweisen das man der Eigentümer ist. Vg smilie_16
Am besten den guten Freund bei der betreffenden Versicherung selbst erfragen lassen.
Ist meines Wissens bei bestimmten Versicherungen bis zu einer bestimmten Wertgrenze durchaus versicherbar oder sogar inbegriffen.
Generell, abgesehen von der Frage, ob zu Hause frei oder im Tresor (mit bestimmten Sicherheitsauflagen) aufbewahrte EM versichert sind, ist es natürlich immer ungünstig, wenn man im Schadenfall keine Belege vorzuweisen hat, d.h. nicht glaubhaft nachweisen kann, dass sich Wertgegegenstände dort befunden haben und man selbst diese tatsächlich bzw. rechtmäßig erworben hat.
Hab aber keine Ahnung, wie die Schadenregulierung diesen Fall konkret handhaben würde.

Beitrag 25.09.2012, 23:20

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IrresDing
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Ich schon.

Also:

1.)

Die Grenze für Wertsachen außerhalb qualifizierter Behältnisse (VdS) erfährst du aus deiner Police oder eben bei der Versicherung direkt.

2.)

Mach ein Foto mit dem Gold, dir und der Wohnung. Fertig.

Du musst der Versicherung im Schadenfall glaubhaft machen, dass du das Gold auch wirklich besessen hast. Das kannst du dadurch. Du wirst nie den Vollbeweis liefern können, das liegt in der Natur eines Einbruchdiebstahls. Daher ist es auch rechtlich so, dass du im Einbruchdiebstahl gewisse Beweiserleichterungen hast. Anders, wie bei allen anderen Schäden, bei denen du den Vollbeweis liefern musst. Vor Jahren hab ich darüber mal einen netten Aufsatz vom GDV gelesen...

In der Praxis ist es so, dass du der Polizei dies sofort zu melden hast. Eine Stehlgutliste ist unverzüglich zu erstellen und gleichlautend der Polizei, wie auch der Versicherung vorzulegen. Abweichungen dieser Listen sind sehr kritisch und fallen überwiegend negativ auf dich zurück. Späte Nachmeldungen auch, außer du hast eine gute Story zu bieten, warum du an eine paar Kilo Gold nicht gleich gedacht hast... Und die will ich erst mal hören. Danach reicht solch eine Fotodokumentation vollkommen aus.

LG
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Beitrag 25.09.2012, 23:36

MikeZDD
Danke für eure Antwort! smilie_14
Im Prinzip bin ich mir im klaren das ich von derVersicherung bzw Police in der Regel 20% von der Versicherungssumme abgedeckt bin. Jedoch war meine Frage ob ich meinen Namen zwingend auf der Kaufrechnung haben muss. Das mit dem Foto inkl. Münze und Wohnung ist klar.

Vg smilie_24

Beitrag 26.09.2012, 01:38

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Oscar
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Na den Namen nicht, denn sonst beißt sich die Katze ja in den Schwanz. Dein Freund :D will ja ein Tafelgeschäft machen, da bekommt er ja eine Rechnung ohne Namen...
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Beitrag 26.09.2012, 06:14

Denarius
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Dem was Irres Ding gesagt hat, ist eigentlich kaum noch etwas hinzuzufügen.

Das ist das Entscheidende:
Du musst der Versicherung im Schadenfall glaubhaft machen, dass du das Gold auch wirklich besessen hast.
Normalerweise sollte da die Rechnung (ohne Namen) auch alleine reichen. Denn es würde sich ja die Frage stellen wie Du sonst an die Rechnung gekommen bist. Und mir fällt kein glaubhafter Grund ein, den die Versicherung da bringen könnte. Aber zusammen mit einem Foto von Dir und dem Gold reicht das allemal.
„Ich weiß, dass ich nicht weiß“ Sokrates

Beitrag 26.09.2012, 07:19

gerhol
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Es muss ein Photo von den Objekten und eine Auflistung ausreichen. Rechnung kann ja nicht unbedingt und als einziger Beweis zwingend sein. Ich kann ja kaufen und wieder verkaufen - dann habe ich zwar eine Rechnung auf den Namen aber keine Sachen - oder? Andererseits bekommt man etwas auch geschenkt und da gibt es ja auch keine Rechnung! Auflistung und Beweisfotos sollten reichen. Natürlich tut man sich etwas leichter wenn es z.B Sammlermünzen sind, die sehen ja alle unterschiedlich aus. Wegen der Versicherungssumme würde ich mich beim Versicherer erkundigen, was wie hoch versichert ist (z.B. Sammlermünzen, Uhren, Gold und Silberanlagemünzen). Es kann z.B. sein, dass einiges nicht unter den Geld/Wertsachen verischert ist sondern mit der HH-Versicherungssumme gedeckt ist (ich denke da z.B. an Silbertablett, Silberbesteck etc.). Ich würde auch wegen einer Erhöhung der Versicherung in Bezug auf Geld/Wertsachen oder wie auch immer das bezezichnet wird nachfragen (nicht die komplette Haushaltsversicherung), die Möglichkeit giibt es und kostet nur ein paar Euro im Jahr. Unbedingt den Versicherer oder Versicherungsmakler deines Vertrauens fragen. Wenns passsiert ist, ist es zu spät. Oktober, November sind bei den unerwünschten Besuchern beliebt, da es früh dunkel wird und noch nicht so kalt ist. Dezember ist weniger los, da müssen die ja auch noch Weihnachten feiern.

Beitrag 26.09.2012, 07:23

Aileron
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Habe unlängst bei meiner Haushaltsversicherung angefragt. Gold- und Silbermünzen sind bist zu EUR 15.000.- versichert unter der Voraussetzung, daß sie zumindest in einem Möbelstück gelagert wurden. Rechnungen habe ich natürlich aufbewahrt - auf den meinigen steht Name und Adresse drauf, anonym ist bei mir etwas umständlich (.de ist etwas weit weg).

Beitrag 26.09.2012, 08:10

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Datenreisender
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gerhol hat geschrieben:Es muss ein Photo von den Objekten und eine Auflistung ausreichen.
gerhol hat geschrieben:Auflistung und Beweisfotos sollten reichen.
Muss ausreichen? Sollten reichen? Was denn nun? smilie_08

Beitrag 26.09.2012, 10:24

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Silberhörnchen
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Es kommt nicht drauf an, was irgendeine Versicherung "normalerweise" macht bzw. als Nachweis sehen will, sondern nur wie es laut Vertrag(!) DEINE Versicherung handhabt.

Also sich dort genau nach den Konditionen erkundigen und es sich auch schriftlich bestätigen lassen. Im Fall der Fälle interessiert nicht, was Dir jemand mal angeblich am Telefon gesagt hat (oder besser was Du meinst verstanden zu haben).

Alles andere ist Zeitverschwendung und "sich selbst in die Tasche lügen". smilie_13
Zuletzt geändert von Silberhörnchen am 26.09.2012, 12:50, insgesamt 1-mal geändert.
From the notebook of Lazarus Long (Robert Heinlein 1973):
Stupidity cannot be cured with money, or through education, or by legislation. Stupidity is not a sin, the victim can't help being stupid. But stupidity is the only universal capital crime.

Beitrag 26.09.2012, 10:45

Denarius
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Mit Verlaub gerhol, est ist etwas wirr, was Du da schreibst. Natürlich ist eine Rechnung kein 100%-iger Nachweis, dass man zum Schadenzeitpunkt auch Besitzer des Goldes war. Aber das gleiche trifft auf das Foto auch zu. Oder soll man jeden Tag mit Tageszeitung ein neues Foto machen ? Wenn man der Versicherung eine Rechnung (oder Auflistung) und ein Foto einreicht, reicht das. Die müssten da schon einen stichhaltigen Grund nennen, warum sie der Meinung sind, dass man das Gold nicht (mehr) hatte.

Und es ging auch nicht um Silbertabletts, sondern um Gold. Da gibt es bei jeder Hausratversicherung eine eigene Position mit Entschädigungsgrenze. Die vom Threadersteller genannten 20 % der Versicherungssumme kommen schon ganz gut hin. Die meisten Versicherer berechnen ja inzwischen nach Quadratmeter und die Entschädigungsgrenze je Quadratmeter liegt so zwischen 100,-- und 250,-- EUR.

Also einfach in die Police gucken, ob die Entschädigungsgrenze für Gold reicht. Falls nicht wirst Du die Erhöhung der Position (natürlich gegen Extra-Prämie) beantragen müssen und wirst auch um einen anständigen Geldschrank nicht herumkommen.
„Ich weiß, dass ich nicht weiß“ Sokrates

Beitrag 26.09.2012, 10:57

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K
Gold-Guru
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.
Hmmm - Name auf der Rechnung - smilie_08

Dicken Fernseher im Media . . . t gekauft, Kassenzettel ja - mein Name nein.
Teure Teppiche, Ölbild an der Wand - Rechnung noch vorhanden - kein Name drauf.

Gold-Onlinekauf - Rechnung mit Name ist Pflicht.

Goldstückchen beim Händler gekauft - Quittung bekommen - natürlich ohne Namen.

Beweisfoto vom Gold evtl. mit meinem Perso daneben sollte ausreichen
zusammen mit dem Kaufbeleg (ohne Namen)

Beitrag 26.09.2012, 18:25

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IrresDing
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Silberhörnchen hat geschrieben:Es kommt nicht drauf an, was irgendeine Versicherung "normalerweise" macht bzw. als Nachweis sehen will, sondern nur wie es laut Vertrag(!) DEINE Versicherung handhabt.

Also sich dort genau nach den Konditionen erkundigen und es sich auch schriftlich bestätigen lassen. Im Fall der Fälle interessiert nicht, was Dir jemand mal angeblich am Telefon gesagt hat (oder besser was Du meinst verstanden zu haben).

Alles andere ist Zeitverschwendung und "sich selbst in die Tasche lügen". smilie_13
Kein Versicherer macht komplett eigene Versicherungsbedingungen. Die Musterbedingungen findest du beim GDV. Erfahrungsgemäß sind die Abweichungen zwischen den Versicherern sehr gering. Man tut sich eher mit kleinen Deckungserweiterungen oder höheren Entschädigungsgrenzen in der Branche hervor.

Ist aber auch klar. Die Bedingungswerke sind rechtlich sehr gut durchleuchtet. Es gibt praktisch für fast jeden Fall schon Vergleichsurteile. Überraschungen sind selten. Die Rechtssicherheit ist hoch. Ich glaube auch nicht, dass die Aufsichtsbehörde da tatenlos zusehen würde, würden die Versicherer im privaten Breitengeschäft völlig eigene Süppchen kochen. Und der Ombudsmann würde glaube ich auch etwas pfeifen (dieser hangelt sich bekanntlich an diesen Urteilen entlang).

LG
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Beitrag 26.09.2012, 18:35

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Silberhamster
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Das Hauptproblem sehe ich darin, den EINBRUCH selbst zu beweisen, wenn kein Glas zerschlagen ist, keine Türe aufgebrochen ist und der Täter mit einem Zylinderschlüsselsatz ( nett polnische Schlüssel genannt) in die Wohnung oder das Haus gekommen ist. Die Versicherungen haben seiot ca 14 Jahren unterschiedliche Bedingungen und Summen, und die rechtsprechung ist alles andere als einheitlich, sieht man sich als Beispiel die Rechtsprechung zum Thema Unfall an. Die Versicherung wird bei einem höheren Schaden immer versuchen, etwas weniger zu zahlen als sie muß ..... Besser wäre ein Safe, der nicht z u knacken ist, zumindest für einen Amateur nicht und dessen Inhalt außer dem Besitzer keiner kennt. Steht nämlich dann in der r Police höhere Deckungssumme für Wertsachen und im geschriebenen Teil noch mehr Details . ist der vorherige anonyme Kauf wohl sinnos gewesen! Grüße Silberhamster
Wahre Worte sind nicht schön, schöne Worte sind nicht wahr ( Laotse)

Beitrag 27.09.2012, 20:43

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IrresDing
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Silberhamster hat geschrieben:Das Hauptproblem sehe ich darin, den EINBRUCH selbst zu beweisen, wenn kein Glas zerschlagen ist, keine Türe aufgebrochen ist und der Täter mit einem Zylinderschlüsselsatz ( nett polnische Schlüssel genannt) in die Wohnung oder das Haus gekommen ist. Die Versicherungen haben seiot ca 14 Jahren unterschiedliche Bedingungen und Summen, und die rechtsprechung ist alles andere als einheitlich, sieht man sich als Beispiel die Rechtsprechung zum Thema Unfall an. Die Versicherung wird bei einem höheren Schaden immer versuchen, etwas weniger zu zahlen als sie muß ..... Besser wäre ein Safe, der nicht z u knacken ist, zumindest für einen Amateur nicht und dessen Inhalt außer dem Besitzer keiner kennt. Steht nämlich dann in der r Police höhere Deckungssumme für Wertsachen und im geschriebenen Teil noch mehr Details . ist der vorherige anonyme Kauf wohl sinnos gewesen! Grüße Silberhamster
Das ist leider auch falsch. Schlösser werden meist abgerissen. Z.B. mit einer Schraube oder anderen Ausziehvorrichtungen. Bei einfachen Schließblechen hilft auch ein klassischer Ruck mit dem Stemmeisen.

Und wenn falsche Schlüssel oder Dietriche eingesetzt werden, kann ein entsprechendes Gutachen auch helfen. Der Zylinder wird dabei aufgeschnitten und die Teile mikroskopisch untersucht. Diese Werkzeuge verursachen immer winzige Kratzspuren im Schloss, welche nicht zu den sonstigen Spuren passen. Diese Gutachten sind entsprechend teuer, du bekommst aber wenigstens einen Ringordner voll Fachgesimpel. Glaube mir, wenn du ein Schloss ohne richtigen Schlüssel öffnest, dann kann ich dir das nachweisen. Kommt aber selten vor. Das benötige ich, wenns hoch kommt, ein Mal im Jahr.

LG
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Beitrag 28.09.2012, 06:55

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Ladon
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Wie wär's eigentlich mal mit einem kurzen Schreiben an den Makler oder die Versicherung selbst? Mit der Bitte um kompetente Antwort, schwarz auf weiß. Das sollte doch alle Fragen klären - auch hinsichtlich etwaiger "Sonderbehandlung" durch den Versicherer etc.
Höflichkeit ist keine Schwäche - Empathie ist keine Dummheit - Moral ist nicht moralinsauer

Beitrag 28.09.2012, 12:51

frankdieter50
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Wohnort: Thüringen das grüne Herz Deutschlands
Der Vorschlag von Ladon ist sehr zu empfehlen smilie_01
Wissen ist Macht und Nichtwissen macht nichts, da wirst Du nur über den Tisch gezogen

Beitrag 29.09.2012, 12:03

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Silberhamster
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@ irres Ding
Und wenn falsche Schlüssel oder Dietriche eingesetzt werden, kann ein entsprechendes Gutachen auch helfen. Der Zylinder wird dabei aufgeschnitten und die Teile mikroskopisch untersucht. Diese Werkzeuge verursachen immer winzige Kratzspuren im Schloss, welche nicht zu den sonstigen Spuren passen. Diese Gutachten sind entsprechend teuer, du bekommst aber wenigstens einen Ringordner voll Fachgesimpel. Glaube mir, wenn du ein Schloss ohne richtigen Schlüssel öffnest, dann kann ich dir das nachweisen. Kommt aber selten vor.
Das war mir neu. da ich auch mit Einbruchsschutz zu tun habe . Abgerissen wird heute eher wenig, nur gebohrt oder in Neubauten Türen eingetreten ,geht weit einfacher .....
WO finde ich solche Gutachter und wie nennt sich die Branche? Danke, bitte info per PN oderr als Artikelantowrt
Grüße Silberhamster
Wahre Worte sind nicht schön, schöne Worte sind nicht wahr ( Laotse)

Beitrag 29.09.2012, 12:11

Trichogaster leeri
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frankdieter50 hat geschrieben:Der Vorschlag von Ladon ist sehr zu empfehlen smilie_01

Und zudem noch der einzig wirklich zielführende zur Beantwortung der Eingangsfrage.
smilie_09
Die Lüge ist ein Egel, sie hat die Wahrheit ausgesaugt. (Max Frisch)

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