Differenzbesteuerung beim Verkauf?

Diskussion zur Geldanlage in Silber. Fachwissen zu Silbermünzen, Silberbarren und Sammlermünzen

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Beitrag 02.07.2016, 12:17

Schatten
½ Unze Mitglied
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Hallo!

Ich hatte gesehen, dass es eine Umschiffung der 19% Steuer durch die Differenzbesteuerung von 7% gibt. Während mir das beim Einkauf auch die Funktionsweise klar ist, bin ich mir beim Verkauf an einen Händler nicht wirklich sicher und auch beim googlen bin ich nur auf eine Seite gestoßen, die das noch vor der Änderung angesprochen hatte, und dort stand, dass das bei Altbeständen noch nicht klar ist.

Meine konkrete Frage ist also: Wenn man nun zB Silber Philharmoniker verkaufen möchte, dann gibt es dafür zB auf Pro-Aurum zwei Einträge: Einmal für Differenzbesteuert und einmal Vollversteuert.
Wie muss nun die Situation aussehen, damit die Differenzbesteuerung beim VERKAUF genutzt werden kann? Müssen die Münzen vor der Änderung gekauft worden sein? Müssen die Münzen im EU Ausland gekauft worden sein? Wird man beim Verkauf nun einen Kaufbeleg benötigen wenn man den günstigeren Steuersatz verwenden möchte?

Beitrag 02.07.2016, 12:45

puffi
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Ist die Frage als Privatperson gestellt oder als Gewerblicher?

Hier mal ein Dokument zur Richtigstellung: http://www.goldseiten.de/bilder/upload/ ... 689f72.pdf.

Als Privater Verkäufer hat das keine Relevanz, da du die "Vergnügungssteuer" nicht ausweisen kannst und der Käufer diese nicht als Vorsteuer bei den legitimierten Raubrittern (FA) geltend machen kann (vereinfacht ausgedrückt).

Beitrag 02.07.2016, 14:22

Schatten
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War schon als Privatperson gestelllt.

Das bedeutet aber, dass man faktisch und grundsätzlich zwar Silber für einen reduzierten Steuersatz kaufen kann (7%) dann aber mit einem erhöhten Steuersatz (19%) verkaufen muss?

Dann ist das Gerede über die Differenzbesteuerung aber ja auch nur die Halbe Wahrheit, da man effektiv bei einem Kauf+Verkauf geschäft ja trotzdem die Hälfte der zusätzlichen Steuerlast trägt.

Beitrag 02.07.2016, 14:35

puffi
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Du trägst die gesamte Steuerlast, da der Ankauf netto ist und du keine MWST ausweisen darfst. Und nix 7%. Differenzbesteuerung ist immer Regelsteuersatz = 19%

Anders gesagt, du musst erst die gezahlte Steuer verdienen, sei es durch Sammleraufschläge oder Ag Kurssteigerung. Schau dir mal die Ankaufspreise an.....
Zuletzt geändert von puffi am 02.07.2016, 14:38, insgesamt 1-mal geändert.

Beitrag 02.07.2016, 14:36

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Titan
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Hallo Neuling
smilie_24
Deine Sichtweise ist grundsätzlich falsch.
Bei Privatverkauf gibst Du einen Preis für das Objekt der Begierde an-
siehe hier bei VERKAUF.
Da ist Brutto =Netto,nämlich genau Dein Preis.
Den bezahlt der Käufer,fertig.
Beim Verkauf an einen Händler-für Dich genauso.
Beim und für den Händler wird dann die Gesetzeslage interessant...

smilie_16
T.
"Das Leben ist Schwingung.Verändere Deine Schwingungen--
und Du veränderst Dein Leben"
"Die kürzesten Wörter ( ja,nein ) erfordern das meiste
Nachdenken"
Pythagoras von Samos

Beitrag 02.07.2016, 15:59

lifesgood
Du trägst die gesamte Steuerlast, da der Ankauf netto ist und du keine MWST ausweisen darfst. Und nix 7%. Differenzbesteuerung ist immer Regelsteuersatz = 19%

Anders gesagt, du musst erst die gezahlte Steuer verdienen, sei es durch Sammleraufschläge oder Ag Kurssteigerung. Schau dir mal die Ankaufspreise an.....
Das stimmt so nicht.

Die Händler bieten im Verkauf die Ware zum Einen differenzbesteuert an und teilweise zum Anderen mit 19% MWSt.

Wie geht das?

Die Crux liegt darin, dass zwar der MWSt.-Satz für Silber in D bei 19% liegt, die Einfuhrumsatzsteuer jedoch immer noch bei 7% für Münzen.

Wenn der Händler nun diese Einfuhrumsatzsteuer nicht als Vorsteuer geltend macht, sondern die Ware differenzbesteuert kann er sie günstiger verkaufen, weil die 19% MWSt. nur auf seinen Aufschlag anfallen. Somit liegt die (nicht mehr ausweisbare MWSt.) bei differenzbesteuerter Ware bei etwas über 7% (7% Einfuhrumsatzsteuer und 19% auf die Händlermarge)

Zieht er die Einfuhrumsatzsteuer als Vorsteuer ab oder kauft er mit ausweisbarer MWSt. von einem deutschen Großhändler, muss er beim Verkauf die 19% MWSt. aufschlagen und der Bruttopreis wird somit teurer. Daher ist dies nur für vorsteuerabzugsberechtigte Käufer (gewerblich) interessant.

Grundsätzlich kann man sagen, dass sich für den Privaten Silberbesitzer ein Vorteil eingestellt hat. Denn früher vor der Differenzbesteuerung zahlte der Händler im Ankauf meist nur den Spotpreis oder etwas weniger. Heute mit der Differenzbesteuerung bezahlt der Händler deutlich über Spotpreis und die Differenz zwischen Händlerankauf- und Händlerverkaufspreis beläuft sich meist auf 0,80 - 1 €

lifesgood

Beitrag 02.07.2016, 21:43

Schatten
½ Unze Mitglied
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Danke für die Antworten. Ich fürchte aber, dass ich es immer noch nicht recht verstanden habe.

Ich gebe hier einmal ein paar Zahlen durch direkt von proaurum.

Dort gibt es zwei Einträge:

30g China Panda Differenzbesteuert
Verkaufen netto: 20,95€
Kaufen netto: 25,65€
Kaufen brutto: 25,65€

und
30g China Panda voller Steuersatz
Verkaufen netto: 19,70€
Kaufen netto: 24,45€
Kaufen brutto: 29,10€


Wenn man nun diese Münze kaufen und nach 5 Jahren wieder verkaufen wollte (und angenommen die Preise blieben gleich). Was ist dann der Wert zu dem man kaufen, und was der, zu dem man verkaufen würde?

Im Fall von 1 Unze Silber Philharmonika wären das

Differenzbesteuert
Verkaufen netto: 19,00€
Kaufen netto: nicht verfügbar
Kaufen brutto: nicht verfügbar

Vollversteuert:
Verkaufen netto: 17,35€
Kaufen netto: 19,90€
Kaufen brutto: 23,68€

Offensichtlich kann man die nicht Differenzbesteuert einkaufen (vermutlich weil der Großteil direkt aus Österreich, also einem EU Land stammt). Aber, wozu gibt es die zwei netto Preise? Lassen sich die nun für 19€ verkaufen oder nur für 17,35€? Und wenn man sie für 19,00€ verkaufen kann, welche Bedingungen sind daran geknüpft? Oder ist das zB ausschließlich für Großhändler?

Beitrag 02.07.2016, 22:00

lifesgood
... als Privatperson nur die differenzbesteuerten kaufen, Du bekommst immer die 19 €, weil Du keine MWSt. ausweisen kannst.

Anders ist es bei einem gewerblichen Käufer. Der kann die bei 19% ausgewiesene MWSt. sofort als Vorsteuer wieder abziehen und bezahlt dann eigentlich nur den Nettopreis von 19,90 €.

Wenn er die dann wieder zum Händler bringt, bekommt er eben 17,35 € + 19% MWSt., die er aber dann sofort wieder ans Finanzamt abführen muss.

Also nochmal, die ausweisbare MWSt. macht für den Privatkunden keinen Sinn und wie man an Deinem Panda-Beispiel sehen kann, ist der Spread (Differenz Ankauf/Verkauf) bei den Differenzbesteuerten auch ein wenig geringer.

lifesgood

Beitrag 02.07.2016, 22:09

Schatten
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Alles klar, vielen Dank!

Beitrag 03.07.2016, 23:11

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juergenlangen
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ich kann noch einen Aspekt beitragen, der erklärt, warum ein Händler 2 Preise einstellt. Kauft man als Händler vom Händler in DE bzw EU zahlt man die volle Mwst und muss sie beim Verkauf auch wieder ausweisen .. soweit so einfach. Kauft man von ausserhalb der EU zahlt man nur 7% und hat die Wahl, den Einkaufspreis incl der Steuer als netto für diff Besteuerung zu buchen, oder aber die 7% zurückzuholen.

Ganz so einfach ist es aber nicht .. wenn der Händler nicht nur im Binnenmarkt an Privat verkauft .. beim Export, also ebay Käufer aus China oder USA oder demnächst UK :-) steht man besser da, wenn man netto gekauft hat ohne Mwst und auch ohne 7% EUSt die man ja zurückgeholt hat. Nachträglich kann man das aber nicht entscheiden, das Lager muss buchhalterisch streng getrennt sein, und die EUst 7% muss man gleich beim Import anmelden oder darauf verzichten. Diff Besteuerung lohnt also nicht wenn man viel exportiert. Wenn man aber wie die grossen Bulion Händler auf den Inlandsmarkt focussiert ist, dann lohnt es sich und man kann für Diffbesteuerte Ankäufe einen etwas höheren Preis anbieten. Darum die 2 netto Preise .. Diff Besteuert gleich privat etwas höher weil ja der Verkaufspreis auch incl der 7% kalkuliert wurde.

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