Kein Nennwert: daher Medaille mit 19% MwSt.

Diskussion zur Geldanlage in Silber. Fachwissen zu Silbermünzen, Silberbarren und Sammlermünzen

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Beitrag 13.03.2012, 23:28

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platypusi
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Hallo an alle smilie_24

ich versuche es jetzt auch mal. mein erster thread...
und zwar geht es um diese aussage:"kein Nennwert: daher Medaille mit 19% MwSt." bei diesem angebot:
http://www.foralletc-shop.de/epages/614 ... Buffalo%22
ist doch ne "ganz normale" 1 oz silber münze! oder?
ich versteh das nicht!! ist das ok was die machen???? smilie_08
was ist dann z.b. mit dem Libertad oder dem Krugerrand?? auch kein Nennwert. trotzdem 7% bzw. 0% Mwst.!!!

wäre schön wenn jemand schreiben würde.

bis dahin, Lg platypusi

Beitrag 14.03.2012, 00:50

ichwillauch
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Nein ! Das ist eben keine "Münze" !

Nix Nennwert und nicht staatlich autorisiert .
Also bestenfalls eine Medaille , gewerblicher Herkunft und dazu noch häßlich ... :-)

Die Libertads und Krugerrands sind staatlich autorisiert und trotz fehlenden Nennwertes in diesen Ländern offizielles Zahluingsmittel .

Hört sich komisch an , ist aber so !

"Münze" = Zahlungsmittel = 7 % / 0 % ( Ag/Au )
Medaille /Barren = kein Zahlungsmittel = 19 % / 0 % ( Ag/Au )

Siehe elegante Lösungen dieses Steuerproblems : Cook Islands ... :-)

Beitrag 14.03.2012, 13:06

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Titan
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ichwillauch hat geschrieben:Nein ! Das ist eben keine "Münze" !
Nix Nennwert und nicht staatlich autorisiert .
Also bestenfalls eine Medaille , gewerblicher Herkunft und dazu noch häßlich ... :-)
Die Libertads und Krugerrands sind staatlich autorisiert und trotz fehlenden Nennwertes in diesen Ländern offizielles Zahluingsmittel .
Hört sich komisch an , ist aber so !
"Münze" = Zahlungsmittel = 7 % / 0 % ( Ag/Au )
Medaille /Barren = kein Zahlungsmittel = 19 % / 0 % ( Ag/Au )
Siehe elegante Lösungen dieses Steuerproblems : Cook Islands ... :-)
"Münze--gleich Zahlungsmittel"-ja,so sollte es sein...
Hier muß Ich Einspruch anmelden:
"Münzen" ist ein geläufiger Oberbegriff für jegliche Art von runden oder auch anders gearteten
Formen in Edelmetall.Eine Unze einer wie auch immer hergestellten Silbermünze ist entweder
Zahlungsmittel---oder eine Medaille,weil nicht autorisiert.
Beispiel einer üblichen Bezeichnung: "Silbermünze" Quadriga eine Unze,
hergestellt in der Staatlichen Münze in Berlin.Diese Unze Silber ist NUR eine Medaille...da wird es
ganz schwer bei einem Wiederverkauf...
Es müßte sich der genauere Sprachgebrauch durchsetzen---versuch das mal bei den Marketingstrategen
von MDM-da wird die Sprache so richtig vergewaltigt.
Also Augen auf beim Kauf-und konkret nachfragen.
T.
"Das Leben ist Schwingung.Verändere Deine Schwingungen--
und Du veränderst Dein Leben"
"Die kürzesten Wörter ( ja,nein ) erfordern das meiste
Nachdenken"
Pythagoras von Samos

Beitrag 14.03.2012, 14:56

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eurone
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Münze ist immer =Zahlungsmittel.
Daher sagt man auch Mony oder Moneten abgeleitet vom latainischen Namen "moneta".
Münzen sind daher seid dem es Geld in Münzform gibt =Zahlungsmittel.

Münzautomaten z.B.an Waschstraßen werden mit eigenen Wertmarken meistens steht darauf Wertmünze gefüttert,
muss also nicht immer eine von autorisierter Stelle hergestellte Prägung sein,es weist nur darauf hin das dies ein Zahlungsmittel ist.

Münze wird daher auch im täglichen Leben so gedeutet,ich kann etwas damit bezahlen.
Wäre meine persönliche Feststellung.
Der sicherste Reichtum ist die Armut an Bedürfnissen.

Beitrag 18.03.2012, 11:24

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Goldhamster79
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platypusi hat geschrieben: und zwar geht es um diese aussage:"kein Nennwert: daher Medaille mit 19% MwSt."
Der Händler macht es sich mit dieser Aussage zu einfach, Libertad und Krügerrand fehlt ebenfalls ein nomineller Nennwert, deren Wert als gesetzliches Zahlungsmittel wird per Gesetz auf den Materialwert festgelegt.

In Mexico ist dies beispielsweise das "Ley Monetaria de los Estados Unidos Mexicanos",
dazu verweise ich auf meinen Beitrag unter https://forum.gold.de/aztekenkalender-- ... html#65577

Korrektere Aussage wäre gewesen: Kein Status als gesetzliches Zahlungsmittel, daher 19 % MwSt.

Goldhamster
Falls Sie in einem Land leben, in dem Sie für das Fischen ohne Anglerschein bestraft werden,
jedoch nicht für den illegalen Grenzübertritt ohne gültigen Reisepass,
dann haben Sie das volle Recht zu sagen, dieses Land wird von Idioten regiert.
M. Zeman

Beitrag 18.03.2012, 15:03

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AuCluster
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Ich bin jetzt nicht der große Silberfreak. Daher zwei kleine Fragen:

a) Gibt es Anlagesilber, also mit der gleichen gesetzlichen Definition wie Anlagegold?

b) Bei Silbermünzen, die einmal gesetzliches Zahlungsmittel waren (z.B. alte Reichsmarkmünzen), muss immer 19% MWST bezahlt werden?
Within our mandate, the ECB is ready to do whatever it takes to preserve the euro. And believe me, it will be enough.

Beitrag 18.03.2012, 16:08

Quinar
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Eine Münze bleibt auch dann eine Münze wenn sie kein Zahlungsmittel mehr ist!

Die Medaillen haben sich zwar historisch aus den Münzen entwickelt und die Trennung ist da oftmals nicht ganz Eindeutig.
Um Verwechslungen zu vermeiden:Nach heitigen Definitionen natürlich schon!

Umgangssprache ist oftmals nicht richtig!
In der heutigen Definition ist die Medaille eben keine Münze!

Ähnlich wird ja auch der Begriff "Numismatik" fehlverwendet.
Ein Münzsammler ist noch lange KEIN Numismatiker und ein Numismatiker nicht notwendigerweise ein Münzsammler.

Beitrag 18.03.2012, 17:09

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Titan
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Quinar hat geschrieben: Ähnlich wird ja auch der Begriff "Numismatik" fehlverwendet.
Ein Münzsammler ist noch lange KEIN Numismatiker und ein Numismatiker nicht notwendigerweise ein Münzsammler.
Was heißt denn nun korrekterweise "Numismatik"?
„das Gesetzmäßige, das Gültige, die Münze“, auch Münzkunde genannt, ist die wissenschaftliche Beschäftigung mit Geld und seiner Geschichte....
Aha,so ist es .
Oft wird das Sammeln von Münzen als Hobby ebenfalls Numismatik genannt....
Aha und daraus ergibt sich eben die Irritation im täglichen Sprachgebrauch.Deswegen heißt es korrekt
"Münzen-Sammler" .MÜNZEN sind IMMER ZAHLUNGSMITTEL.
Daraus ergibt sich aus Deiner obigen Erklärung ein sogenannter "lapsus linguae".
Ich bin korrekterweise Münzensammler als Anleger in Gold und Silber,sammle aber auch eingeschränkt
gültiges Zahlungsmittel: 10,-Euro-Gedenkmünzen.
Bin Ich NUMISMATIKER smilie_08 oder NICHT smilie_08
Manchmal bin Ich sogar Eurocent-Sammler,weil beim Einkauf ungewollt viel Kleingeld als
Wechselgeld in meine Hände kommt---DAS WILL ICH NICHT SAMMELN !
Ich beschäftige mich aber nicht mit historischen Münzen.
Meistens wird der obige Begriff dafür verwendet,das ist dann definitiv falsch-
hat sich wie so vieles verkehrt im Sprachgebrauch etabliert.

T.
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Beitrag 18.03.2012, 17:15

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Titan
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AuCluster hat geschrieben: a) Gibt es Anlagesilber, also mit der gleichen gesetzlichen Definition wie Anlagegold?

b) Bei Silbermünzen, die einmal gesetzliches Zahlungsmittel waren (z.B. alte Reichsmarkmünzen), muss immer 19% MWST bezahlt werden?
Zu a: ja,Beide Edelmetalle sind gesetzlich GLEICH definiert,nur die Regularien der steuerlichen
Unterschiede sind halt in D so wie sie sind...

Zu b:Hast Du schon selbst die Antwort eingebaut---ehemaliges Zahlungsmittel
nach Gesetz in D.
T.
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Beitrag 18.03.2012, 18:30

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AuCluster
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Beim Silber soll UStG §12 gelten. In der Anlage 2 Pos 54 heißt es

Sammlungsstücke,
a) zoologische, botanische, mineralogische oder anatomische, und Sammlungen
dieser Art,
b) von geschichtlichem, archäologischem, paläontologischem oder völkerkundlichem
Wert
c) von münzkundlichem Wert, und zwar
aa) kursungültige Banknoten einschließlich Briefmarkengeld und Papiernotgeld,
bb) Münzen aus unedlen Metallen,
cc) Münzen und Medaillen aus Edelmetallen, wenn die Bemessungsgrundlage für die
Umsätze dieser Gegenstände mehr als 250 Prozent des unter Zugrundelegung
des Feingewichts berechneten Metallwerts ohne Umsatzsteuer beträgt

Auf eine münzkundliche Medaille, deren Verkaufspreis 250% über dem Metallpreis liegt, wird nur 7% MwSt verlangt. Tja, keine Regel ohne Ausnahme!
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Beitrag 18.03.2012, 18:40

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Titan
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AuCluster hat geschrieben:Beim Silber soll UStG §12 gelten. In der Anlage 2 Pos 54 heißt es
Sammlungsstücke,
a) zoologische, botanische, mineralogische oder anatomische, und Sammlungen
dieser Art,
b) von geschichtlichem, archäologischem, paläontologischem oder völkerkundlichem
Wert
c) von münzkundlichem Wert, und zwar
aa) kursungültige Banknoten einschließlich Briefmarkengeld und Papiernotgeld,
bb) Münzen aus unedlen Metallen,
cc) Münzen und Medaillen aus Edelmetallen, wenn die Bemessungsgrundlage für die
Umsätze dieser Gegenstände mehr als 250 Prozent des unter Zugrundelegung
des Feingewichts berechneten Metallwerts ohne Umsatzsteuer beträgt
Auf eine münzkundliche Medaille, deren Verkaufspreis 250% über dem Metallpreis liegt, wird nur 7% MwSt verlangt. Tja, keine Regel ohne Ausnahme!
Ja,das gibt es doch auch bei GOLD-Münzen...mußte sogar 19% Märchensteuer bezahlen.
Leider gibt es keine genormten Begriffe für dieses Kauderwelsch.
Ich bleibe deshalb mit EM in der Gegenwart--Bullion ist ein klarer Begriff smilie_24
T.
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Beitrag 23.03.2012, 23:23

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platypusi
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Wow...danke das so viele etwas zu meine frage geschrieben haben!
hätte nie gedacht das es so kompliziert ist was die Mwst. bei EM angeht.

danke nochmal für die infos. jetzt bin ich schlauer. ihr seit klasse!! smilie_01

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