Zoll bei Import von Silbermünzen

Diskussion zur Geldanlage in Silber. Fachwissen zu Silbermünzen, Silberbarren und Sammlermünzen

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Beitrag 25.03.2012, 12:46

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Sapnovela
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Auf Anregung eines goldenen Hamsters, das Thema nun hier in einem extra Faden.

Da es beim Import von Silbermünzen gelegentlich zu intensiven Diskussionen mit den zuständigen Zöllern kommt (7% oder 19% Mehrwertsteuer, Wert der Münzen), schlage ich einen Erfahrungs- und Wissensaustausch vor. Leider sind die Informationen unter Zoll.de nicht sehr hilfreich. Alles was ich dort finden konnte war:

Keine Abgabenerhebung
Sendungen mit einem Wert bis 22 Euro - Bei kommerziellen Sendungen bis zu einem Wert von 22 Euro entstehen keine Einfuhrabgaben, wenn bestimmte Voraussetzungen eingehalten werden. Privatsendungen sind gelegentliche Sendungen ohne jegliche Bezahlung von einer Privatperson in einem Nicht-EU-Staat an eine Privatperson im Zollgebiet der Gemeinschaft. Es ist unter anderem auch die Wertgrenze von 45 Euro zu beachten.

Sendungen mit geringem Wert
Liegt der Wert der Waren zwischen 22 Euro und 150 Euro sind die Sendungen zwar zollfrei, aber nicht frei von Einfuhrumsatzsteuer.

Ermittlung des Warenwerts
Maßgebend für die Feststellung, ob die Wertgrenze von 150 bzw. 22 Euro eingehalten wurde, ist der Warenwert einschließlich der ggf. enthaltenen ausländischen Umsatzsteuer wie in der Zollinhaltserklärung (CN 22/CN 23) ausgewiesen. Eine Prüfung, ob die Beförderungs- bzw. Portokosten in diesem Wert enthalten sind, erfolgt nicht.Falls wegen ungenauer oder fehlender Angaben in der Zollinhaltserklärung – wie in den meisten Fällen - eine mündliche Zollanmeldung abzugeben ist, sind zur Feststellung des Warenwertes geeignete Unterlagen (z.B. Handelsrechnung) vorzulegen. Der Rechnungsbetrag einschließlich ggf. enthaltener ausländischen Umsatzsteuer und ggf. enthaltener Beförderungs- bzw. Portokosten ist die Grundlage für die Ermittlung des Warenwertes. Hinzurechnungen oder Abzüge der ausländischen Umsatzsteuer, der Beförderungs- bzw. Portokosten finden nicht statt.

Aber was passiert, wenn ich eine Tube Libertads importiere und über 500 Euro lande? Wo steht in den Verordnungen, dass ich für Münzen nur 7% statt 19% Einfuhrumsatzsteuer zahlen muss?

Vielen Dank für Eure Antworten

Beitrag 25.03.2012, 13:13

Siamkater
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Hallo Sapnovela,
danke für die Eröffnung des Threads, ich habe noch eine Frage dazu: Ich habe meiner Schwester zur Hochzeit ein paar Silbermünzen geschenkt. Sie ist gerade in Deutschland, wohnt aber in England - muß sie dann bei der Einreise nach GB Mehrwertsteuer nachzahlen, wenn sie die Münzen mitnimmt? Ich vermute leider ja...blöd für ein Hochzeitsgeschenk.
Viele Grüße, Siamkater

Beitrag 25.03.2012, 15:36

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Goldhamster79
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Ja Sap, richtig, wird Zeit für einen passenden Faden da die Thematik nicht einfach ist.


Grundsätzlich ist bei Zollabfertigungen hilfreich die Zollnummer parat zu haben,
die aktuellen Einfuhr-Warennummern siehe http://www.zolltarifnummern.de/2012_de/7118.html.

Weiterhin schadet es NIE Ausdrucke dabeizuhaben der aktuellen Listen
Mehrwertsteuerbefreites Anlagegold & USt-Vorgabe des FA
, siehe mein Faden unter
https://forum.gold.de/mehrwertsteuerbef ... t4136.html

Weiterhin sehr hilfreich auch die internen Zollvorschriften selbst griffbereit zu haben für Silbermünzen:

[img]http://www.abload.de/thumb/silbermnzezoll1ouk3z.jpg[/img] [img]http://www.abload.de/thumb/silbermnzezoll2nvkqq.jpg[/img] [img]http://www.abload.de/thumb/silbermnzezoll36gkhv.jpg[/img]

Quelle und Dank an Freund richierecords,
http://www.goldseiten-forum.de/index.ph ... post266665


Hiermit seid ihr für den Nahkampf im Zolldschungel halbwegs gerüstet, darüber hinaus macht der Training den Meister :wink:

Viel Erfolg, wer sichs antun will.
Goldhamster
Zuletzt geändert von Goldhamster79 am 25.03.2012, 17:26, insgesamt 1-mal geändert.
Falls Sie in einem Land leben, in dem Sie für das Fischen ohne Anglerschein bestraft werden,
jedoch nicht für den illegalen Grenzübertritt ohne gültigen Reisepass,
dann haben Sie das volle Recht zu sagen, dieses Land wird von Idioten regiert.
M. Zeman

Beitrag 25.03.2012, 15:45

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Goldhamster79
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Ergänzung:

Ob diese Detailliste von Warennummern aus 2009 noch gültig ist, ist fraglich, dennoch mal ein Link:

http://www.goldseiten-forum.de/index.ph ... post453496
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Beitrag 25.03.2012, 18:57

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EM-Hamster
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Will mich nicht wiederholen.
EM-Hamster hat geschrieben:Als ich letztes Jahr mal wieder zum hiesigen Zoll befohlen wurde, um ein Päckchen aus Übersee
zu versteuern, rechnete mir der Zöllner auch auf den Versand 19% Steuer.
Als ich ihn daraufhin verwundert gefragt habe, ob in Deutschland das Raubrittertum ausgebrochen sei, hat er mich fast umarmt.
Wir sind bis heute kein Paar geworden. smilie_20
Aurum, quo vadis - et argentum?
die EM-Hamster smilie_24

Beitrag 25.03.2012, 20:09

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Sapnovela
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Goldhamster79 hat geschrieben: Grundsätzlich ist bei Zollabfertigungen hilfreich die Zollnummer parat zu haben,
die aktuellen Einfuhr-Warennummern siehe http://www.zolltarifnummern.de/2012_de/7118.html.

Weiterhin schadet es NIE Ausdrucke dabeizuhaben der aktuellen Listen
Mehrwertsteuerbefreites Anlagegold & USt-Vorgabe des FA
, siehe mein Faden unter
https://forum.gold.de/mehrwertsteuerbef ... t4136.html

Weiterhin sehr hilfreich auch die internen Zollvorschriften selbst griffbereit zu haben für Silbermünzen:

Quelle und Dank an Freund richierecords,
http://www.goldseiten-forum.de/index.ph ... post266665


Hiermit seid ihr für den Nahkampf im Zolldschungel halbwegs gerüstet, darüber hinaus macht der Training den Meister

Viel Erfolg, wer sichs antun will.
Goldhamster
Hallo ,

Die Situation beschreibe ich am besten mit einem klassischen Faust: „Da steh ich nun, ich armer Tor,
und bin so klug als wie zuvor.“ So weit war ich nämlich per Google auch schon gekommen... es hilft aber leider nicht weiter. Die verlinkten Unterlagen "Mehrwertsteuerbefreites Anlagegold" helfen bei Silbermünzen nicht und die 2006er Zollvorschrift zu Einfuhrumsatzsteuer sorgt beim Import von 2011er Münzen bei den Zöllnern nur für ein müdes Lächeln, da es sich um eine veralterte Negativliste handelt.

Ich hab auch mit der Zollnummer 71189000 bei Zoll.de gesucht, aber dort gibt es keinen Treffer.

Wenn man lange genug sucht, findet man in diversen Fäden auf diversen Foren diverse Aussagen zum Vorgehen bei den Zollnummern... (danke u.a. an den Zwerg im Numismatikforum oder Ruhejofes bei emuenzen)

71189000-002 - Einfuhrumsatzsteuer: frei
Warenbeschreibung:
andere Münzen als Anlagegold, soweit sie im Verzeichnis der Goldmünzen genannt sind (vgl. ABl. C Nr. 321/2000, Seite 2 ff) oder die einen Feingehalt von mindestens 900 Tausendsteln aufweisen, nach dem Jahr 1800 geprägt wurden, im Ursprungsland gesetzliches Zahlungsmittel sind oder waren und zu einem Preis verkauft werden, der 180 % des Goldgehaltes nicht übersteigt (vgl. VSF Z 8250 Abschnitt 1 Abs. (9) S. 2 und Abs. (12) Abs. 2 bis 4)

71189000-003 - Einfuhrumsatzsteuer: 7 %
Warenbeschreibung:
andere wenn die Bemessungsgrundlage für die Einfuhr (§ 11 UStG) mehr als 250 v.H. des unter Zugrundelegung des Feingewichts berechneten Metallwertes (ohne Einfuhrumsatzsteuer) beträgt. (vgl. VSF Z 8212 Abschnitt 1 Abs. (2) und Abs. (3) S. 1 und 3)

71189000-004 - Einfuhrumsatzsteuer:7 %
Warenbeschreibung:
andere aus unedlen Metallen (vgl.VSF Z 8212, Abschnitt 1 Abs. (4) Satz 3)

71181010-001 - Einfuhrumsatzsteuer: 7 %
Warenbeschreibung:
wenn die Bemessungsgrundlage für die Einfuhr (§ 11 UStG) mehr als 250 v.H. des unter Zugrundelegung des Feingewichts berechneten Metallwertes (ohne Einfuhrumsatzsteuer) beträgt (vgl. VSF Z 8212, Abs. (3) Satz 1)

oder 71181010-009 - Einfuhrumsatzsteuer: 19%

--> Heißt in Summe, dass man nach diesen Regelungen 19% abführen muss, wenn der Münzwert nicht den Silberwert um 250% übersteigt.

Es geht also im Grunde nur mit einer aktuellen Version der Einfuhrumsatzsteuer-Dienstvorschriften Z 8101 und der neuen 19%-Liste aber die sind nicht zu finden.. smilie_28

Beitrag 26.03.2012, 12:29

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Goldhamster79
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Sap, es ist mir klar was ich geliefert hab und was nicht :P
und es ist mir klar, dass diese Infos teils nicht aktuell sind oder zumindest ein älteres Ausgabedatum aufweisen.


Die Zollnumernsystematik findest Du erklärt unter http://www.zolltarifnummern.de/kombinie ... hp?lang=de
siehe auch http://de.wikipedia.org/wiki/Kombinierte_Nomenklatur

Die neunte und zehnte Stelle verschlüsselt gemeinschaftliche Maßnahmen, wie z.B. Antidumpingregelungen, Zollaussetzungen oder Zollkontingente.

Die elfte Stelle der Codenummer wird für nationale Zwecke verwendet, falls diese zum Beispiel aus statistischen oder umsatzsteuerrechtlichen Gründen erforderlich ist (evtl. auch nationale Verbote und Beschränkungen).

Zitiere aus Z 82 12:
Der ermäßigte Steuersatz kann auch für neu ausgegebene Silbermünzen in Anspruch genommen werden, solange sie in die Liste der dem allgemeinen Steuersatz unterliegenden Silbermünzen nicht aufgenommen sind.
Die Liste der dem allgemeinen Steuersatz unterliegenden Silbermünzen wird regelmäßig überprüft und gegebenenfalls angepasst. Etwaige Änderungen der Liste werden besonders bekannt gegeben.
Die Ausschlussliste für den reduzierten Steuersatz wird nicht jährlich überarbeitet, ob es inzwischen nach 6 Jahren eine neue gibt kann ich nicht sagen. Hierzu am besten den Zöllner deines Vertrauens mit einer Kopie aufsuchen und erkundigen ob es eine Aktualisierung dieser Liste gibt.

Eine Bekanntgabe einer Änderung ist online nicht auffindbar, somit gehe ich davon aus, dass diese Liste noch gültig sein müsste.

Zitiere weiters aus http://www.datev.de/lexinform/5233626
Die Liste der dem allgemeinen Steuersatz unterliegenden Silbermünzen (Anlage des Bezugsschreibens) gilt grundsätzlich auch für das Kalenderjahr 2012. Etwaige Änderungen der Liste werden ggf. besonders bekannt gegeben werden.
Hierin der Bezug auf das Schreiben von 2004, die Liste aus der Verordnung von 2006 ist damit identisch.

Letztlich ist die Warennummer eigentlich irrelevant solange man die Schreiben (inkl. der verlinkten) und Liste hat. Hauptsache der Steuersatz stimmt letztlich. Die Ermittlung der Warennummer ist Aufgabe des Zolls und nicht des geschröpften Bürgers.

Behördengänge sind wie Krieg, trotz bester Waffen und Vorbereitung ist der Ausgang nie gewiss...

Goldhamster
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M. Zeman

Beitrag 26.03.2012, 13:24

frankdieter50
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Wohnort: Thüringen das grüne Herz Deutschlands
Danke euch beiden für die gelieferten Infos. smilie_14
Wissen ist Macht und Nichtwissen macht nichts, da wirst Du nur über den Tisch gezogen

Beitrag 26.03.2012, 16:59

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Sapnovela
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Goldhamster79 hat geschrieben: Zitiere aus Z 82 12:
Der ermäßigte Steuersatz kann auch für neu ausgegebene Silbermünzen in Anspruch genommen werden, solange sie in die Liste der dem allgemeinen Steuersatz unterliegenden Silbermünzen nicht aufgenommen sind.
Die Liste der dem allgemeinen Steuersatz unterliegenden Silbermünzen wird regelmäßig überprüft und gegebenenfalls angepasst. Etwaige Änderungen der Liste werden besonders bekannt gegeben.
Die Ausschlussliste für den reduzierten Steuersatz wird nicht jährlich überarbeitet, ob es inzwischen nach 6 Jahren eine neue gibt kann ich nicht sagen. Hierzu am besten den Zöllner deines Vertrauens mit einer Kopie aufsuchen und erkundigen ob es eine Aktualisierung dieser Liste gibt.

Eine Bekanntgabe einer Änderung ist online nicht auffindbar, somit gehe ich davon aus, dass diese Liste noch gültig sein müsste.

Zitiere weiters aus http://www.datev.de/lexinform/5233626
Die Liste der dem allgemeinen Steuersatz unterliegenden Silbermünzen (Anlage des Bezugsschreibens) gilt grundsätzlich auch für das Kalenderjahr 2012. Etwaige Änderungen der Liste werden ggf. besonders bekannt gegeben werden.
Hierin der Bezug auf das Schreiben von 2004, die Liste aus der Verordnung von 2006 ist damit identisch.

Goldhamster
Danke GM,

Mit den gesammelten Informationen traue ich mich jetzt in die nächste Runde!
1) http://www.ufop.de/downloads/Schreiben_BMF.pdf - die Quelle Deines Zitates zum ermäßigten Steuersatz bei Silbermünzen (habe nur die Seiten eins und 139 ausgedruckt)
2) die von Dir verlinkten drei Blätter mit den 19% Münzen (Gleiche Info auch noch mal unter http://www.investor-verlag.de/silbermue ... 111079382/ )
3) http://www.datev.de/lexinform/5233626 - Wertermittlung einer Silbermünze nach Silberpreis 20.11.2011

Ich trete dann morgen mal beim Zoll an

smilie_01

Beste Grüße,
Sapnovela

Beitrag 10.01.2013, 12:12

Silbertaucher
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Erstmal vielen Dank, dieser Thread hat mir gestern geholfen, wo ich meine SilverShield-Münzen beim Zollamt abgeholt habe. Ich möchte daher noch ein paar aktuelle Infos hinzufügen, die ich hier nicht finden konnte.

Zuallererst: die beim Zollamtmitarbeiter waren auch in meinem Fall eine halbe Stunde am nachblättern und forschen, zum Glück wusste ich, dass die dort abzugebende Umsatzsteuer dieselbe ist, die ich auch hier für Silbermünzen abgeben muss, also 7%. Hätte ich das nicht sicher gewusst, hätten die mich in ihrer Unwissenheit wahrscheinlich zu 19% Abgabe verdonnert.

Ich hatte auch die hier angegebene Zolltarifnummer 71181000 angegeben, aber die ist nicht vollständig. Denn es gibt einen angehängten Schlüssel mit Gültigkeit für das Inland und der lautet 101, was beinhaltet, dass es sich um Sammlermünzen handelt (keine Währung, was z.B. für Dollar-Silbermünzen der Fall wäre).

Also lautet die vollständige Warennummer (Stand 2013), die in der Zollanmeldung angegeben sein muss:
Warennummer: 71181000101
Warenbezeichnung: "Silbermünzen (keine USD), Sammlungsstücke"

Viele Grüße
Alex

Beitrag 10.01.2013, 12:17

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Goldhamster79
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Danke auch für Deine Erfahrungswerte Silbertaucher, jede "Nahkampferfahrung" hilft der Sammlergemeinde weiter.

Beitrag 10.01.2013, 15:18

Ginsterkatze
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Münzen im Ausland kaufen(Urlaub oder ähnliches),ohne Kapsel in das Münzfach der Brieftasche stecken!
Einfach zwischen die restlichen Umlaufmünzen des Reiselandes.

Muss man schon Pech haben wenn der Zoll das bemerkt. smilie_16

Etwas gefakte Patina sollte klar sein.Ist wie bei Kauf von Markenwaren Kleidung im Ausland,zusammenknüllen etwas Kippenasche draufstreuen,alle Produktionsschilder entfernen!
Kurz gesagt:Gebraucht soll es aussehen.Wie nach einer wochenlangen Reise eben.

Beitrag 10.01.2013, 15:29

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k1
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wobei nachwievor der Freibetrag von 430.-€ bei Einreise aus Drittland gültig ist, entsprechend ca 14 Oz Ag, die das Münzfach jeder Brieftasche sprengen würden....

und Danke Silbertaucher.

VG
K1
Just landed at John Galt´s gulch,

gern gehandelt mit silberbaron

Beitrag 10.01.2013, 15:39

ghel
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Ginsterkatze hat geschrieben:Münzen im Ausland kaufen(Urlaub oder ähnliches),ohne Kapsel in das Münzfach der Brieftasche stecken!
Faszinierend, ein öffentlicher Aufruf zur Steuerhinterziehung...

Beitrag 10.01.2013, 15:41

Ginsterkatze
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Wohnort: Bayern
@K1
Kommt auf die Wertigkeit einer Münze an!Eine 1oz Sammlermünze kann schnell den Freibetrag übersteigen.Bei einer handvoll............................
In manchen Reiseländern hat man schnell ein 1/2 Kilo Metall- Wechselgeld bei Abreise übrig.
Alles schon erlebt.(Erinnere mich an die 10 Baht Münzen vor Jahren.Die passten in jeden mechanischen Zigarettenautomaten in Europa als 2€ Münzen!Habe Leute die Säckchenweise sammeln sehen.10 Baht=50 cent)

Ps. Sollte Gold dabei sein,noch einfacher.So ein paar 1/2 oz Münzen,verschwinden im Münzfach zwischen den Umlaufcoins.

@ghel
Ist nur eine Niiiiiiiiiiiiiiiie... genutzte Möglichkeit. smilie_16

Beitrag 10.01.2013, 15:53

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Goldhamster79
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ghel hat geschrieben:
Ginsterkatze hat geschrieben:Münzen im Ausland kaufen(Urlaub oder ähnliches),ohne Kapsel in das Münzfach der Brieftasche stecken!
Faszinierend, ein öffentlicher Aufruf zur Steuerhinterziehung...
Du siehst, was Du sehen willst.


Ich sehe hier absolut wertfrei nur eine Transportempfehlung die lästige Zollfragen zu Münzen unterhalb der Grenzen vermeidet, was ja das geringe Ausmaß der hier angesprochenen Geldbörse hinreichend deutlich macht.

Beitrag 10.01.2013, 16:02

ghel
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Goldhamster79 hat geschrieben:Du siehst, was Du sehen willst.
Genauer: ich habe exemplarisch einen Satz zitiert. Es ging ja noch weiter, von wegen Markenklamotten. Wenn man wie empfohlen vorgeht transportiert man nicht einfach irgendwas irgendwie, sondern versucht wirklich aktiv Umsatz- und Einfuhrsteuer zu umgehen.

Beitrag 10.01.2013, 16:11

Trichogaster leeri
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Ginsterkatze hat geschrieben:Münzen im Ausland kaufen(Urlaub oder ähnliches),ohne Kapsel in das Münzfach der Brieftasche stecken!
Einfach zwischen die restlichen Umlaufmünzen des Reiselandes.

Muss man schon Pech haben wenn der Zoll das bemerkt. smilie_16
Da habe ich aber zumindest bei Flugreisen ganz andere Erfahrungen. Bei der Sicherheitskontrolle wird alles gescannt, auch der Geldbeutel. Und da fallen Bullions, egal ob Au oder Ag, direkt auf. Die kannst du dann schön vorzeigen. Alles weitere regelt der Zoll. Viel Spaß dabei.
Ich reise sehr oft mit dem Flieger und habe als Notgeld immer etwas EM dabei. Meist Silberzehner in Euro und DM. Und ob du es glaubst oder nicht, selbst die .925 Ag-Münzen fallen auf. Bei .625 komme ich meist ohne Vorzeigen durch. Bis jetzt musste ich aber noch nie etwas bezahlen, da die 10 DM bzw. Euro noch als normales Zahlungsmittel durchgehen. Ich achte dabei aber immer auf die wertmäßigen Freimengen.
Du als asienerfahrener Frührentner solltest dies aber wissen.
Die Lüge ist ein Egel, sie hat die Wahrheit ausgesaugt. (Max Frisch)

Beitrag 10.01.2013, 16:16

Ginsterkatze
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Sind hier welche "päpstlicher als der Papst"???
Oder ein paar Finanzbeamte anwesend?

Ich sitze bei Abflug nur mit kleinem Handgepäckrucksack im Flieger.
Rückflug mit grossem Gepäck(ca.20-30kg),habe bei Landung nur dabei was andere schon bei Abflug mitschleppen!Was ich auf der Reise brauche,wird im Reiseland gekauft.
So einfach ist das.Die "neu" gekauften Klamotten sind dann schon gebraucht. smilie_07

Ein paar EM-Münzen im der Hosentasche?Passt auch. smilie_16

Oder einfach Silberschmuck kaufen.Paar Stücke am Körper(Kette,Ringe,Armbänder usw.),hatte noch nie Nachfragen in über 20 Jahren.Zumal es aufgeteilt wird,etwas ich etwas die Frau.
Könnte man schon bei Abreise getragen haben.

An den Vorposter:
Einen 89er Silvereagel 1oz habe ich immer als Talisman dabei.Wurde nie nachgefragt beim Zoll!
Seit 10 Jahren auch eine 1/2 oz Goldmünze für den Notfall.Wurde nie nachgefragt(Die ist in der Brieftasche im verdeckten Reissverschlussfach!!).
Also,haben dich die Zöllner auf den Kieker??Eine alte Sache die nachhängt? Oder warum deine schlechten Erfahrungen?
Evtl. ist der Abflug/Rückflughafen schuld.Bei mir ist es MUC,immer.
Zuletzt geändert von Ginsterkatze am 10.01.2013, 16:29, insgesamt 1-mal geändert.

Beitrag 10.01.2013, 16:29

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silverfish
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Wohnort: ruhrgebiet
ich selbst habe sehr merkwürdige erfahrung mit unserem zoll gemacht:

vor ca. 3 jahren habe ich einen größeren posten buffalo-nickel von einem händler aus den staaten bezogen. aus transport- und versicherungstechnischen gründen hat er daraus zwei exakt gleiche sendungen gemacht. das heißt: inhalt, anzahl, wert und verpackungen waren absolut identisch. eine lieferung erhielt ich, ohne dass sie versteuert wurde direkt ins haus. die zweite sendung mußte ich beim hiesigen zoll versteuern und abholen.
daraufhin angesprochen erhielt ich von den zöllnern nur ein achselzucken. :shock:

zufällig stand neben mir ein mann, der eine münzsendung aus der schweiz abholte. aufgrund der hohen nebenkosten (transport, zoll, investierte zeit) hätte er diese münzen bei jedem deutschen händler wesentlich günstiger bekommen. smilie_04 ich möchte jetzt nicht alle seine flüche widergeben, nur einen satz: "ich kaufe nie wieder im ausland".
am golde hängt, zum golde drängt doch alles: dagobert duck

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