Keine Ahnung wo du geschaut hast, ich kenne das von Online-Shops mit Ladengeschäften nur so: Preis für Selbstabholung = Preis bei Versand - Versandkostenkunstrasen hat geschrieben:Ist das die Größenordnung, auf die ich mich einstellen muss oder liegt dieses Beispiel schon deutlich über dem Durchschnitt?
Bargeschäft (anonym) oder online kaufen?
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So ist es, hab ich auch noch nie anders gesehen.MaciejP hat geschrieben:Keine Ahnung wo du geschaut hast, ich kenne das von Online-Shops mit Ladengeschäften nur so: Preis für Selbstabholung = Preis bei Versand - Versandkostenkunstrasen hat geschrieben:Ist das die Größenordnung, auf die ich mich einstellen muss oder liegt dieses Beispiel schon deutlich über dem Durchschnitt?
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Im Januar 2019 hat goldsilbershop immer noch diese Praktiken.Ich hab gestern ein erstes Angebot näher angesehen (ein Partner von goldsilbershop) und war negativ überrascht von den dort gelisteten Mehrkosten.
Konkret:
Ich hab beispielhaft den Preis für einen 100g-Barren Gold verglichen. Der lag im Online-Shop bei 3570 Euro und fürs Tafelgeschäft bei 3685 Euro, dazu kamen Extra-Kosten für "Abholung und Barzahlung" in Höhe von 120 Euro.
Ich sehe keine Notwendigkeit, Edelmetalle anonym zu kaufen.
Siehe auch:
Financial Intelligence Unit (FIU) - Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen
bei Diskussionen zu Gold, Silber und Edelmetallen
- juergenlangen
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Aber ich habe auch andere erlebt, die hier immer mit online Angeboten ganz oben stehen bei den Preiswertesten und dann im Geschäft sagen: nein, hier 100 Euro teurer.
Aber man kann sich den Anbieter ja zum Glück selber aussuchen.
Wobei ich verstehe, dass die günstigsten Händler kein Ladengeschäft haben, Personal, Versicherung und
Bargeldhändling sind nunmal Kostenfaktoren.
Da ist die Uze dann oftmals 'nen Zwanni teurer als beim billisten Onliner - der dann 15,- € Versandkosten nimmt. Bei kleineren Stückelungen sind die Differenzen meistens noch deutlich geringer.juergenlangen hat geschrieben: ↑13.01.2019, 14:38die Mehrheit der seriösen Händler bietet gleiche Preise Online und im Tafelgeschäft
....
Wobei ich verstehe, dass die günstigsten Händler kein Ladengeschäft haben, Personal, Versicherung und
Bargeldhändling sind nunmal Kostenfaktoren.
Naja, muss jeder selber wissen. Mir persönlich sind Beratung und ein nettes Gespräch jedenfalls auch mal den Fünfer Mehrpreis wert.
der o.g. Zwannie ist sicherlich zu "verknüsen",
den zahle ich dann auch gern!
Extrem schlecht finde ich diese
"Bargeschäfte ab 5.000 € und 3 % Aufschlag"
Schiene von Anlagegold24:
3 % von mindestens 5 Mille
(dich auch nicht jeder auf einen Schlag so hat)
sind halt mindestens150 € ....
Ich sehe ja ein das die sich nicht mit Leuten abplagen wollen die sich stundenlang beraten lassen
und eine einzelne Unze Silber kaufen.
Aber sowohl die 3% als auch die 5.000 finde ich (viel) zu hoch.
Macht aber nichts:
Kaufe ich halt bei MP....
Liebe Grüße
Marek
Je mehr man bezahlt, desto höher ist der Aufpreis oder was ???
Was für ein Schmarrn.
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Beim anonymen Kauf von Gold oder Silber im stationären Einzelhandel gibt es unter Kunden nach wie vor viele Missverständnisse. Tim Schieferstein von der GoldSilberShop.de GmbH klärt auf und gibt wichtige Tipps:
https://www.goldreporter.de/gold-anonym ... old/80449/
Zitat aus dem Link:
Er stellt klar: „Eine wichtige Einschränkung ist, dass dieser Betrag von 9.999,99 Euro pro Geschäftsvorfall gilt und mehrere, zeitlich kurz aufeinander folgende Käufe ist als ein Geschäftsvorfall zu werten ist“. Laut Schieferstein müssen Händler zwei Käufe eines Kunden selbst bei einem zeitlichen Abstand von einer Woche oder gar einem Monat als einen Geschäftsvorfall werten, auch wenn der Gesetzgeber diese Zeiträume nicht präzise definiert hat.
Wusste ich noch nicht!
Wenn Du unter 10.000 € kaufst, mußt Du Dich nicht ausweisen. Wenn Du dann ein paar Tage später wiederkommst und nochmal unter 10.000 € kaufst, mußt Du Dich wieder nicht ausweisen.
Selbst wenn Du an denselben Mitarbeiter kommen solltest (was bei größeren EM-Händlern eher unwahrscheinlich ist), ist eher nicht davon auszugehen, dass der sich erinnert, dass Du wenige Tage vorher da warst.
lifesgood
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Falschen Bart ankleben und Piepsstimme kann dann auch nicht verkehrt sein .lifesgood hat geschrieben: ↑18.01.2019, 10:36....
Selbst wenn Du an denselben Mitarbeiter kommen solltest (was bei größeren EM-Händlern eher unwahrscheinlich ist), ist eher nicht davon auszugehen, dass der sich erinnert, dass Du wenige Tage vorher da warst.
lifesgood
Oder ich ändere meinen Kleidungsstil wie der Herr hier:https://www.google.com/imgres?imgurl=ht ... E3oECAUQBg
Das finde ich tatsächlich Paradox.
Äh? Und wie soll bewiesen werden, dass ich schon mal da war? Es war ja ein anonymer Kauf, oder etwa nicht?VfL Bochum 1848 hat geschrieben: ↑18.01.2019, 10:18...
Zitat aus dem Link:
...Er stellt klar: „Eine wichtige Einschränkung ist, dass dieser Betrag von 9.999,99 Euro pro Geschäftsvorfall gilt und mehrere, zeitlich kurz aufeinander folgende Käufe ist als ein Geschäftsvorfall zu werten ist“. Laut Schieferstein müssen Händler zwei Käufe eines Kunden selbst bei einem zeitlichen Abstand von einer Woche oder gar einem Monat als einen Geschäftsvorfall werten, auch wenn der Gesetzgeber diese Zeiträume nicht präzise definiert hat.
Werde ich unwissentlich gefilmt oder fotografiert (meines Wissens juristisch nicht verwertbarer "Beweis", wenn nicht ausdrücklich darauf hingewiesen wurde)? Fingerabdrücke? Wenn der Gesetzgeber keinen Zeitraum festlegt ... wer dann? An welchem Maßstab hat sich der Händler zu orientieren?
Was, wenn es jemand war, der mir ähnlich sieht (in dubio pro reo) ?
Also da würde ich, sage ich jetzt mal aus dem Bauch heraus, einen Rechtsstreit wagen. Bzw. wenn der XY-Händler nach 14 Tagen beim zweiten Kauf meinen Ausweis sehen will eben wieder gehen.
Die Ausweispflicht bei Käufen über 9.999 € resultiert aus dem Geldwäschegesetz.
Die Ausweispflicht bei Verkäufen unter dieser Grenze resultiert daraus, dass der Händler sich ja absichern muss. Sollte sich nachträglich herausstellen, dass es sich um Fälschungen oder Hehlerware handelt muss der Verkäufer ja wissen, von wem er es angekauft hat.
Man sollte auf jeden Fall von jedem Kauf (auch beim Tafelgeschäft) einen Beleg haben. Man weiß nicht, was die Zukunft noch bringt. Sollte irgendwann die Steuerfreiheit für Edelmetallgewinne fallen, sollte man in der Lage sein nachzuweisen, dass man das entsprechende Edelmetall bereits vor dem Stichtag gekauft hat.
Zudem sollte zu jedem größeren Barkauf (zumindest während der Verjährungsfrist) auch ein Nachweis über die Herkunft des Geldes (Kontoauszug mit Auszahlung) aufbewahrt werden, um im Zweifelsfall nachweisen zu können, dass es nicht mit "Schwarzgeld" erworben wurde.
Man muss kein Verschwörungstheoretiker sein, um zu befürchten, dass wir in finanzieller Hinsicht immer gläserner werden.
lifesgood
resultier aus genau diesem Verhalten:lifesgood hat geschrieben: ↑18.01.2019, 11:19Man weiß nicht, was die Zukunft noch bringt. Sollte irgendwann die Steuerfreiheit für Edelmetallgewinne fallen, sollte man in der Lage sein nachzuweisen, dass man das entsprechende Edelmetall bereits vor dem Stichtag gekauft hat.
....
Man muss kein Verschwörungstheoretiker sein, um zu befürchten, dass wir in finanzieller Hinsicht immer gläserner werden.
Eben dieser vorauseilende Gehorsam kombiniert mit der üblichen deutschen Obrikeitshörigkeit ermöglicht es erst, unbescholtene Bürger wegen allem möglichen zu kriminalisieren. Siehe z.B. WBK-Pflicht für ehemals freie LEP-Waffen*.lifesgood hat geschrieben: ↑18.01.2019, 11:19Zudem sollte zu jedem größeren Barkauf (zumindest während der Verjährungsfrist) auch ein Nachweis über die Herkunft des Geldes (Kontoauszug mit Auszahlung) aufbewahrt werden, um im Zweifelsfall nachweisen zu können, dass es nicht mit "Schwarzgeld" erworben wurde.
Wie weißt du denn den legalen Erwerb einer Goldmünze nach, die du irgendwann in den 1970ern vom längst verstorbenen Patenonkel geschenkt bekommen hast?
*LEP = Luftenergiepartone. Ehemals scharfe Waffen, die so umgebaut sind, dass nur noch Diabolos mit entsprechenden Luftdruckpatronen verschossen werden können. Da wissen viele bis heute nicht, dass sie jetzt illegale Waffenbesitzer sind. Und das nur weil ein(!) Fall von einer auf scharf zurückgebauten Waffe bekannt ist, die vorher vom BKA als irreversibler (sic!) Umbau abgenommen und F-gestempelt wurde.
Sorry, sollte heißen: übermorgen...Aurargint hat geschrieben: ↑18.01.2019, 14:46Werde morgen auf der Münzmesse Friedrichshafen mal wieder etwas kaufen - anonym! In der Nähe des Eingangs befindet sich immer der Stand von zwei alten Damen (Name leider entfallen), die als einzige die Silbermünzen nahe Spot verkaufen. Man muß nur aufpassen, weil die beiden die Talerchen gerne begrapschen - ohne Handschuhe!
Kannst Du mir garantieren, dass ich in 10 Jahren noch einen Wert über 1.000 € (da dürfte dann ein 1-Oz Gold weit drüber sein) noch legal gegen bar verkaufen kann? Bei einem kg- oder 500g-Barren (wovon ich auch einige besitze) klappt es ohnehin schon lange nicht mehr, ohne dass man seine Identität offenlegen muss.
Es ging ja vordergründig ums Kaufen. Lieber habe ich später Belege rumliegen, die ich nicht brauche, als dass ich Belege bräuchte, die ich nicht habe. Denn brauche ich die Belege nicht, kann ich sie wegschmeißen. Brauche ich aber Belege, die ich nicht habe, habe ich unter Umständen ein kostspieliges Problem.
Der legale Erwerb einer Münze durch Schenkung in den 70ern durch einen längst verstorbenen Onkel, stellt kein Problem dar, wenn er plausibel ist - schwierig wird es dann, wenn man behauptet, einen 2010er Maple in den 70ern vom Onkel geschenkt bekommen zu haben
Bei größeren Mengen dürfte ohnehin irgendein Dokument vorhanden sein. Also ich kann den legalen Erwerb der Sammlung meines Vaters (ca. 50 Oz) durch eine Erbschaftssteuererklärung belegen. Wobei der Wert dieser 50 Oz 1998 als mein Vater starb, ja nur ein Bruchteil des heutigen Wertes waren.
Letztendlich ist alles eine Frage der Größenordnung in der man unterwegs ist und welches Risiko man gehen möchte.
Mag sein dass man ein paar einzelne Münzlein am Schwarzmarkt mit zwielichtigen Geschäftspartnern zu Geld machen kann. Ab einer gewissen Größenordnung ist dies nicht mehr möglich. Und vor allem muss man ja das Geld bei größeren Dimensionen dann auch wieder in den Kreislauf einbringen können. Wie soll das an der Legalität vorbei klappen, wenn ich im Alter mal einen kg-Barren verkaufe, um mir z.B. ein neues Auto zu kaufen?
Eine EM-Vorsorge erfüllt doch nur dann ihren Zweck, wenn ich im Vorsorgefall nach Belieben darüber verfügen kann.
Irgendwie ist es doch widersinnig, sich einerseits durch EM gegen die Risiken des Systems abzusichern, aber andererseits diese Risiken (Bargeldverbot, totale Überwachung usw.) beim Handling dieser Anlage zu ignorieren.
lifesgood
P.S: @auragint: Man kann auch anonym (Tafelgeschäft) gegen Beleg kaufen. Dann hat man ebenso einen Nachweis. Ich habe für alle meine Tafelgeschäfte anonyme Belege und hoffe, dass ich sie nicht brauchen werde
Bullion mit Handschuhen anzufassen ist wie einen Big Mäc mit Messer und Gabel essen.Aurargint hat geschrieben: ↑18.01.2019, 14:46Werde morgen auf der Münzmesse Friedrichshafen mal wieder etwas kaufen - anonym! In der Nähe des Eingangs befindet sich immer der Stand von zwei alten Damen (Name leider entfallen), die als einzige die Silbermünzen nahe Spot verkaufen. Man muß nur aufpassen, weil die beiden die Talerchen gerne begrapschen - ohne Handschuhe!
Möchte trotzdem keine unnötig begrabbelten Münzen haben. Basta!Legolas hat geschrieben: ↑18.01.2019, 15:18Bullion mit Handschuhen anzufassen ist wie einen Big Mäc mit Messer und Gabel essen.Aurargint hat geschrieben: ↑18.01.2019, 14:46Werde morgen auf der Münzmesse Friedrichshafen mal wieder etwas kaufen - anonym! In der Nähe des Eingangs befindet sich immer der Stand von zwei alten Damen (Name leider entfallen), die als einzige die Silbermünzen nahe Spot verkaufen. Man muß nur aufpassen, weil die beiden die Talerchen gerne begrapschen - ohne Handschuhe!
lifesgood hat geschrieben: ↑18.01.2019, 14:58@klecks: Nun, die Einen nennen es vorauseilenden Gehorsam, die Anderen betrachten es als weitsichtige Denkweise.
Kannst Du mir garantieren, dass ich in 10 Jahren noch einen Wert über 1.000 € (da dürfte dann ein 1-Oz Gold weit drüber sein) noch legal gegen bar verkaufen kann? Bei einem kg- oder 500g-Barren (wovon ich auch einige besitze) klappt es ohnehin schon lange nicht mehr, ohne dass man seine Identität offenlegen muss.
Es ging ja vordergründig ums Kaufen. Lieber habe ich später Belege rumliegen, die ich nicht brauche, als dass ich Belege bräuchte, die ich nicht habe. Denn brauche ich die Belege nicht, kann ich sie wegschmeißen. Brauche ich aber Belege, die ich nicht habe, habe ich unter Umständen ein kostspieliges Problem.
Der legale Erwerb einer Münze durch Schenkung in den 70ern durch einen längst verstorbenen Onkel, stellt kein Problem dar, wenn er plausibel ist - schwierig wird es dann, wenn man behauptet, einen 2010er Maple in den 70ern vom Onkel geschenkt bekommen zu haben
Bei größeren Mengen dürfte ohnehin irgendein Dokument vorhanden sein. Also ich kann den legalen Erwerb der Sammlung meines Vaters (ca. 50 Oz) durch eine Erbschaftssteuererklärung belegen. Wobei der Wert dieser 50 Oz 1998 als mein Vater starb, ja nur ein Bruchteil des heutigen Wertes waren.
Letztendlich ist alles eine Frage der Größenordnung in der man unterwegs ist und welches Risiko man gehen möchte.
Mag sein dass man ein paar einzelne Münzlein am Schwarzmarkt mit zwielichtigen Geschäftspartnern zu Geld machen kann. Ab einer gewissen Größenordnung ist dies nicht mehr möglich. Und vor allem muss man ja das Geld bei größeren Dimensionen dann auch wieder in den Kreislauf einbringen können. Wie soll das an der Legalität vorbei klappen, wenn ich im Alter mal einen kg-Barren verkaufe, um mir z.B. ein neues Auto zu kaufen?
Eine EM-Vorsorge erfüllt doch nur dann ihren Zweck, wenn ich im Vorsorgefall nach Belieben darüber verfügen kann.
Irgendwie ist es doch widersinnig, sich einerseits durch EM gegen die Risiken des Systems abzusichern, aber andererseits diese Risiken (Bargeldverbot, totale Überwachung usw.) beim Handling dieser Anlage zu ignorieren.
lifesgood
P.S: @auragint: Man kann auch anonym (Tafelgeschäft) gegen Beleg kaufen. Dann hat man ebenso einen Nachweis. Ich habe für alle meine Tafelgeschäfte anonyme Belege und hoffe, dass ich sie nicht brauchen werde
Gute Idee! Gibt es eine Untergrenze für Tafelgeschäfte?