Bargeschäft (anonym) oder online kaufen?
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http://www.bundesfinanzministerium.de/n ... __nnn=true
die schreiben Dir Deine EM Käufe da dann gleich mit rein
...und auch die Verkäufe mit Haltedauer kleiner 1 Jahr---muß ja in der Staatskasse klingeln...smilelover hat geschrieben:Die vom Staat vorausgefüllte Steuererklärung kommt sowieso
http://www.bundesfinanzministerium.de/n ... __nnn=true
die schreiben Dir Deine EM Käufe da dann gleich mit rein
T.
und Du veränderst Dein Leben"
"Die kürzesten Wörter ( ja,nein ) erfordern das meiste
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Pythagoras von Samos
- Silberhamster
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Liegt es daran, dass ich neu bin?
- Silberhörnchen
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Ich würde sagen, das liegt daran, dass der betreffende Verkäufer mehr als eine Anzeige aktiv hat. Das letzte mal, als ich selbst Anzeigen geschaltet hatte, bekam ich ich auch eine Reihe Anfragen in der Art "Ich bin an Ihrer Münze interessiert ..." (allerdings nicht von w-m1) und auf die Frage "An welcher denn?" leider keine Antwort. Scheint kein so seltenes Phänomen zu sein.w-m1 hat geschrieben:Liegt es daran, dass ich neu bin?
Am besten im Betreff oder Text angeben welches Angebot man denn genau meint. Wenn man eine PN an den Käufer schickt, kriegt der NICHT automatisch die Information welche Anzeige gemeint ist. Das ist hier kein Online-Shop oder eine Verkaufsplattform mit automatischen Auftragsverfolgungssystem. Und Hellsehen klappt leider in der Praxis nicht so richtig.
Wer dann selbst bei der Rückfrage nicht in der Lage ist, anzugeben was er/sie eigentlich will, braucht sich nicht zu wundern, in Zukunft ignoriert zu werden.
Stupidity cannot be cured with money, or through education, or by legislation. Stupidity is not a sin, the victim can't help being stupid. But stupidity is the only universal capital crime.
Der Staat und seine Büttel tun sich dann sehr leicht, alles nachzuvollziehen. Solche Unterlagen - wenn man glaubt das alles aufheben zu müssen, könnten allenfalls bei unverdächtigen Verwandten gelagert sein. Nach jetzigem Rechtsstand genügt der bloße Verdacht, entsprechende Papiere könnten bei den Eltern sein, nicht um einen DurchsuchungsBeschluß zu erlangen.
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- 1 kg Barren Mitglied
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Ich finde solche Einkaufsbescheide schon praktisch, wenn ich dem FA nachweisen müßte, dass meine Verkäufe außerhalb der Spekulationsfrist stattgefunden haben. Und genau aus diesem Grunde hebe ich sie auch auf.w-m1 hat geschrieben:Im Bezug auf Gold (Silber ist wohl noch nie davon betroffen gewesen) kann ich nur raten, nach dem Tage X nicht peinlich geordnet die Einkaufsbelege zu Hause zu haben. Das Betrifft natürlich auch Kontoauszüge, Visitenkarten von Goldverkäufern, Telefonabrechnungen mit ausgeschriebener Nr. etc.
Vor allem auch, um einer "halb-rückwirkenden" Besteuerung zu entgehen. Die Regelung, dass gekauftes EM nach einem Jahr steuerfrei zu veräußern ist, besitzt nämlich erst Bestandsschutz, wenn das eine Jahr Haltefrist UM ist.
Es gab da mal ein Urteil, dass ich sehr bemerkenswert fand. Dort wurde nämlich festgelegt, dass eine Kapitalanlage sehr wohl auch von einer NACH Abschluß/Kauf geänderten Besteuerungsregelung betroffen ist. Im Klartext würde das bedeuten, dass, wenn der Gesetzgeber beschließt, dass Spekulationsgewinne aus EM-Geschäften unabhängig von der Haltedauer zu versteuern sind, dieses auch für alle EM-Bestände gilt, die zum Zeitpunkt der Gesetzesänderung noch nicht das eine Jahr Haltedauer erreicht haben. Und wie will ich dem FA gegenüber nachweisen, dass diese Frist erreicht wurde, wenn ich keine Belege dafür habe. Dieses Risiko halte ich für deutlich größer, als von einer direkten Enteignung oder dergleichen in absehbarer Zeit betroffen zu sein. Dann bestünde immer noch Zeit, die Unterlagen verschwinden zu lassen. Bislang sind die Hürden aber für eine solche Einziehung sehr hoch.
"Papierwährungen sind die Glasperlen des Industriezeitalters"
Das wäre etwas wie ein unbefristetes Ultimatum. Spekulationsgeschäfte gibt es nur im Zusammenhang einer
als kurz angesehenen und damit zur Spekulation geeigneten Zeit. Ein festgelegter Zeitraum mag 6Monate oder 1-vielleicht sogar 2 Jahre (was eigentlich nicht mehr kurz wäre) festgelegt sein, unabhängig von der Haltedauer
sicher nicht.
Rechnungen aufbewahren, find ich auch ok., um bei Fragen vom Finanzamt schnell klärend behilflich sein zu können.
In den wenigsten Fällen ist es aber eindeutig, da die meisten EM Artikel eben keine Seriennummer haben und verkaufter Artikel und Rechnung nicht eindeutig zugeordet werden können.
Darüber hinaus kann das Finanzamt erst Spekulationssteuer verlangen, wenn sie den Verkauf klar als Spekulation
einstufen kann. Es darf nur die Gesetze anwenden, wenn sie zutreffen. das wird nicht nach Lust und Laune gemacht.
"Beweisen Sie dem Finanzamt, dass es kein Spekulationsgeschäft war." -geht nicht!
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Das bedeutet nur, dass die Daten nach der Transaktion beim Händler gelöscht werden.
Bei einem Weiterverkauf hat man also einen Beleg.
Und deshalb kein Problem.
Absolut seriös und legal bis 14.999,- Euro.
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- 1 kg Barren Mitglied
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"Papierwährungen sind die Glasperlen des Industriezeitalters"
Bisschen schwierig, langfristig gehaltenes Gold in die Kapitalertragsecke zu schieben.
Aber grundsätzlich schaffen die alles! )-: Ausser sauberer (Steuer) -Politik.
Aber glauben tue ich das erstmal nicht. Die wollen künftig bestimmt lieber wissen, wer wo wann was
kauft und setzen das Limit für Anonymkäufe so weit runter, dass jeder, der ein bisschen Kohle anlegen
will, vor lauter zerstückeln die Lust verliert.
Bloß nicht heiraten. Beim Kauf der Eheringe liegst du dann schon über dem Limit und wirst
innen und außen gescannt.
Ja, auch innen...
"Es gab da mal ein Urteil, dass ich sehr bemerkenswert fand. Dort wurde nämlich festgelegt, dass eine Kapitalanlage sehr wohl auch von einer NACH Abschluß/Kauf geänderten Besteuerungsregelung betroffen ist. Im Klartext würde das bedeuten, dass, wenn der Gesetzgeber beschließt, dass Spekulationsgewinne aus EM-Geschäften unabhängig von der Haltedauer zu versteuern sind, dieses auch für alle EM-Bestände gilt, die zum Zeitpunkt der Gesetzesänderung noch nicht das eine Jahr Haltedauer erreicht haben."
Schon allein, daß wir unserem Gesetzgeber so eine Schamlosigkeit zutrauen (wer tut das nicht, Hand hoch!) sagt mir, daß der alte Bertel recht hatte 1953:
Nach dem Aufstand des 17. Juni // Ließ der Sekretär des Schriftstellerverbands // In der Stalinallee Flugblätter verteilen // Auf denen zu lesen war, daß das Volk // Das Vertrauen der Regierung verscherzt habe // Und es nur durch verdoppelte Arbeit // Zurückerobern könne. Wäre es da // Nicht doch einfacher, die Regierung // Löste das Volk auf und // Wählte ein anderes?)
(aus:B.Brecht 1953, Die Lösung)
@Deichgraf: bitte sie doch so lieb und erklär mir das "Innen-Scannen". Das hört sich ja furchtbar an.
guets Nächtli, Frank
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Ich vermute eher, dass Du das Urteil falsch interpretiert hast.
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Soweit ich mich entsinne, ging es um ein Urteil zur Steuerfreiheit von Lebensversicherungen zu Altersvorsorge (12-Jahresfrist). Es hatten meiner Erinnerung nach jemand geklagt, der eine solche Versicherung lange vor der Änderung der Steuergesetzgebung abgeschlossen hatte, diese Versicherung die 12 Jahre aber noch nicht erreicht hatte, als die Besteuerung geändert wurde.
Das Urteil bezog sich darauf, dass der Status der Versicherung vor bzw. nach Ablauf der 12 Jahre wechselt. Sprich, solange die Versicherung noch steuerpflichtig ist, bleibt sie es auch, wenn die den Status ändernde Gesetzgebung wegfällt. Bestandsschutz tritt erst ein, wenn der zu schützende Status zum Zeitpunkt der Änderung schon besteht.
Ich bin da wahrlich kein Fachmann, daher verzeiht mir bitte den etwas laienhaften Umgang mit Begrifflichkeiten, aber die dahinterliegende Logik ist für mich schon greifbar.
Mir ist die Geschichte vor allem deshalb in Erinnerung geblieben, da ich bis zu diesem Zeitpunkt davon ausgegangen bin, dass sich der Bestandsschutz auf den Zeitpunkt des Vertragsabschlusses oder Erwerbs bezieht, nicht auf den Zeitpunkt einer Statusänderung. Denn Letzteres würde ja der Vertragssicherheit schweren Schaden zufügen, da ich ja dann nicht zwingend davon ausgehen kann, dass die Vertragsumstände auf Dauer verbindlich sind.
Ich geh mal im Internet auf die Suche, wenn mein fester Anschluß wieder funktioniert.
"Papierwährungen sind die Glasperlen des Industriezeitalters"
Tandem hat geschrieben:
@Deichgraf: bitte sie doch so lieb und erklär mir das "Innen-Scannen". Das hört sich ja furchtbar an.
guets Nächtli, Frank
Nunja,äh, wie soll ich es sagen,....
Nee, ich sags nicht.
Also das mit der Wertsteigerung von Gegenständen (ohne dass Spekulation vorliegt) und einer
Ertragssteuer beim Verkauf passt einfach nicht zusammen. Vielleicht wäre Mehrwertsteuer eher ein Thema.
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"Papierwährungen sind die Glasperlen des Industriezeitalters"
- Friedrich 3
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Schalte das Browserplugin "Adblock plus" für Gold.de aus.w-m1 hat geschrieben:Ich würde ja gerne auch von Privat Silbermünzen (Gold hab ich nicht) kaufen und zur gegebenen zeit teilweise verkaufen. Aber!!! kann mir jemand schreiben, wie ich den Anzeigentext überhaupt öffnen, d. h. lesen kann? Die einzige Moglichkeit um Verbindung mit dem Inserenten aufzunehmen ist ihn anzuschreiben. Dann bekomme ich Texte wie: "Welche Münzen meinen Sie?"
Liegt es daran, dass ich neu bin?
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