Bargeschäft (anonym) oder online kaufen?

Hier können Mitglieder sich gegenseitig helfen, bzw. ihre Erfahrungen und Meinungen zu Grundsatzfragen posten.

Moderatoren: Ladon, Forum-Team, Mod-Team

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Beitrag 20.09.2011, 19:03

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K
Gold-Guru
Beiträge: 3160
Registriert: 11.08.2011, 17:50
.
@ deichgaf
.
Langsam werde ich zu einem "Deichgaf-Fan"

So wie Du das hier erklärt hast - so ist es.
Danke für Deine klaren Worte - andere hätten das in einem unleserlich, unverständlichem Kauderwelsch geschrieben.

Auf Leute die mit 1 Mill. € Gold handeln trifft das nicht ganz zu - aber ich vermute mal
das die meisten in diesem Forum Deinen Ausführungen folgen sollten.
.
K smilie_23
.

Beitrag 20.09.2011, 19:54

Köni123
10 Unzen Mitglied
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@ Deichgraf, danke für diese wirklich gute Antwort. Das mit dem untestellen und der Schätzung , da hast du recht ist eher im Gewerblichem Bereich. Aber als kleiner Selbstständiger unterstelle ich dem FA so einiges. Aus Erfahrung.

Beitrag 21.09.2011, 05:48

chrom
10 Unzen Mitglied
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Im Ernstfall geht es in unserem Rechtssystem weder mit Konjunktiv noch mit Imperativ
in einer Kommunikation mit den Behörden.
Es reicht, wenn jemand Dritter eine anonyme Anzeige macht.
Oder Behörden eine Liste in die Hand bekommen, auf welcher Dein Name steht und der Verdacht
besteht, dass eine Ordnungswidrigkeit oder gar eine Straftat vorliegt.

Ab jetzt interessieren nur noch amtliche Rechtsgrundlagen und deren Interpretationen
durch Rechtsanwälte/Staatsanwälte/Behörden.
Sprich: Einzig ein Rechtsanwalt wird in jedem einzelnen und speziellen Fall eine
qualifizierte und annähernd rechtsverbindliche Meinung abgeben können.

Wäre da mit Aussagen, Berichte, Sendungen aus dem Internet sehr vorsichtig.

Vorausschauende und präventive Maßnahmen sind aber in jedem Fall
von Vorteil.

[img]http://www.cosgan.de/images/midi/nahrung/a017.gif[/img]

Beitrag 21.09.2011, 10:34

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Deichgraf
500 g Barren Mitglied
Beiträge: 873
Registriert: 18.07.2011, 18:49
Wer bescheißt, kann erwischt werden. Ist der Beschiß beweisbar, wird sogar bestraft.
Deshalb sollte sich niemand auf den Weg ins Unglück begeben und somit keine falschen
Tatsachen für wahr verkaufen wollen.
Wer das so macht, kann ruhig schlafen.
Wo nichts ist, kann niemand etwas Gegenteiliges nachweisen und auch nicht mit frei erfundenen
wilden Krimis Steuern verlangen.
Deshalb muß sich niemand, der nach Ablauf der Spekulationsfrist etwas Gold abgibt, fürchten, als
Verbrecher eingestuft zu werden,
weil er das Ankaufdatum nicht in Form einer Rechnung, sondern nur mündlich angeben kann.
Dass Steuerbetrüger auf die Nase fallen können, ist nicht neu. Kann aber ruhig hin und wieder mal wiederholt werden.
(-:

Ausnahmen für die big guys aus Wirtschaft und Politik sind die Regel.
smilie_16

Beitrag 07.11.2011, 19:09

Erklärbär
1 Unze Mitglied
Beiträge: 10
Registriert: 05.09.2011, 17:15
Weiß jemand wie die Rechtslage in AUT ist?
Gilt hier selbiges wie In GER, dass anch Ablauf der 12 Monate keine Steuern auf Veräußerungsgewinne zu zahlen sind?

Beitrag 07.11.2011, 19:50

so nice
5 Unzen Mitglied
Beiträge: 55
Registriert: 29.05.2011, 14:26
hätte da auch mal ne frage ans geschätzte und wissende forum. hab mein konto leergeräumt und die bunten zettelchen bar gegen das ein oder andere schmuckstück getauscht. habe dafür zwar belege bekommen aber die sind anonym ohne irgendwelche personaldaten.
meine frage ist nun, falls ich in ferner zukunft mich entscheide, meine schätzchen wieder zurück in fiat zu tauschen und auf mein konto einzuzahlen, ob dann diese belege als buchführung(10jahre nachweispflicht) gelten.

mal angenommen so n 100g goldstück vervielfacht seinen wert um ein vielfaches in den nächsten jahren, wie weise ich dem fa nach wann und zu welchem preis ich gekauft habe und wo das geld her stammt smilie_08

werden solche belege dann anerkannt oder müssen die zwingend personalisiert sein :?:


da ich die smilys so gern und noch einen über hab smilie_24

Beitrag 07.11.2011, 21:18

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Titan
Gold-Guru
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Registriert: 07.03.2011, 13:15
Wohnort: Berlin
so nice hat geschrieben:meine frage ist nun, falls ich in ferner zukunft mich entscheide, meine schätzchen wieder zurück in fiat zu tauschen und auf mein konto einzuzahlen, ob dann diese belege als buchführung(10jahre nachweispflicht) gelten.mal angenommen so n 100g goldstück vervielfacht seinen wert um ein vielfaches in den nächsten jahren, wie weise ich dem fa nach wann und zu welchem preis ich gekauft habe und wo das geld her stammt smilie_08werden solche belege dann anerkannt oder müssen die zwingend personalisiert sein :?:
da ich die smilys so gern und noch einen über hab smilie_24
Machst Du das als Privatperson?
Schau doch mal unter Rubrik "Tafelgeschäfte","Ankauf von Edelmetellen"u.ä.
Leider ist aus heutiger Sicht die Gesetzeslage in 10 Jahren nicht in jedem Fall extrapolierbar...
...grundsätzliche Änderungen sind mir persönlich völlig egal,solange der EM-Handel offiziell
erlaubt ist.
T.
"Das Leben ist Schwingung.Verändere Deine Schwingungen--
und Du veränderst Dein Leben"
"Die kürzesten Wörter ( ja,nein ) erfordern das meiste
Nachdenken"
Pythagoras von Samos

Beitrag 07.11.2011, 22:25

so nice
5 Unzen Mitglied
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Registriert: 29.05.2011, 14:26
smilie_14 für die antwort geschätzter titan

hab unter deinen angegeben rubriken leider nix verwärtbares finden können.

bin kein händler sondern privatperson die sich so seine gedanken macht.

nachdem ich dem system schon immer kritisch gegenüber stand und die hintergründe der fiat-system-problematik mehr oder weniger verstanden habe, hatte ich mich, wie gesagt entschlossen mein (zahlen-)konto zu leeren und die zettelchen anonym und bar in die "einzig richtige währung" zu wandeln.

vorrausgesetzt ich entschliesse mich es aber irgendwann auf mein konto zurück zu führen. wie weise ich dann dem finanzamt nach, dass mein goldstück jetzt gekauft wurde. und vor allem dass es von mir und von meinem erarbeitetem geld finanziert wurde.

solang die rechnung keine personaldaten hat wird das schwierig oder?

mal angenommen 100g oder 250 oder wieviel auch immer sind irgendwann 20 oder 30 oder 40k wert. dann glaubt mir doch kein mensch das ich das irgendwann mal "günstig" gekauft habe wenn ich das nicht nachweisen kann

oder reicht das mit nem beleg ohne personaldaten?

hab was von nem datiertem foto gelesen. macht das sinn? dann mit rechnung und mit gold oder wie?

smilie_08

Beitrag 07.11.2011, 22:46

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goldjunge01
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so nice hat geschrieben:mal angenommen 100g oder 250 oder wieviel auch immer sind irgendwann 20 oder 30 oder 40k wert. dann glaubt mir doch kein mensch das ich das irgendwann mal "günstig" gekauft habe wenn ich das nicht nachweisen kann

oder reicht das mit nem beleg ohne personaldaten?

hab was von nem datiertem foto gelesen. macht das sinn? dann mit rechnung und mit gold oder wie?

smilie_08
Wenn es sich nicht gerade um umicore-Barren handelt, die es noch nicht solange gibt, kannst du sie ja auch geerbt haben.
Schwieriger ist es bei Münzen mit Jahrgang. Die hats du eben genau in diesem Jahr gekauft. Ist doch nachvollziehbar.

Beitrag 07.11.2011, 23:18

so nice
5 Unzen Mitglied
Beiträge: 55
Registriert: 29.05.2011, 14:26
was ist denn an den umicore so besonders??

geht nicht um nachvollziehbar sondern nachweisbar :?

weiss denn nun jemand ob die nichtpersonalisierten belege als (buchführungspflicht-)nachweise zählen :?: :?:
gold ist schön, viel gold ist aber schöner

Beitrag 08.11.2011, 00:49

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Silverlady
5 Unzen Mitglied
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so nice hat geschrieben:
hab was von nem datiertem foto gelesen. macht das sinn? dann mit rechnung und mit gold oder wie?

smilie_08
Macht Sinn! Nicht nur für das Finanzamt sondern auch für die Versicherung in einem Schadensfall.

Als Gewerbetreibender oder Freiberufler habe ich das Recht - bei Verlust eines Beleges, Nichtlesbarkeit (gerade bei Thermopapier) oder weil ich es schlichtweg vergessen habe, einen Beleg mir ausstellen zu lassen - einen sogenannten EIGENBELEG auszustellen. Darauf vermerkt man Datum, Ort wo ich gekauft habe, was ich gekauft habe und den Betrag.

Im Fall von EM - auch hochwertige Schmuckstücke - wären Fotos sehr sinnvoll und auch den jeweiligen Tageskurs zu vermerken.

Woher man das Geld hat, lässt sich anhand von Kontoauszügen belegen. Bei Geschenken - soll ja bekanntlich auch vorkommen, dass man mal eine kleine Münze im Nikolausstiefel findet - ebenso agieren.

Bei erneuter Einzahlung auf sein Girokonto sollte man immer die Höhe des Geldwäsche-Betrages im Auge behalten.

Man sollte schon im Hinblick darauf sich alles notieren, weil man nie weiß, was unserem derzeitigen Finanzminister und seinen Nachfolgern noch einfällt. Damit hat man immer einen Nachweis.

Beitrag 23.11.2012, 09:47

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Kin
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Mal eine praktische Frage von einem blutigen Anfänger: Ich habe vor mir mein erstes Gold zu kaufen und vor Ort bar zu bezahlen. Meine Frage, nehmen die Händler auch große Scheine an, also 200€ und 500€ (bei normalen Geschäften ist das ja oft problematisch). Für ne Unze Gold müsste man ja sonst mittlerweile 28 x 50er hinblättern, was ich irgendwie albern finde.

Beitrag 23.11.2012, 10:23

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Ladon
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Kin hat geschrieben:Mal eine praktische Frage von einem blutigen Anfänger: Ich habe vor mir mein erstes Gold zu kaufen und vor Ort bar zu bezahlen. Meine Frage, nehmen die Händler auch große Scheine an, also 200€ und 500€ (bei normalen Geschäften ist das ja oft problematisch). Für ne Unze Gold müsste man ja sonst mittlerweile 28 x 50er hinblättern, was ich irgendwie albern finde.
Es wird wohl kaum eine "Händler-Richtlinie" geben, die alle EM-Händler befolgen müssen ... ;-)

Also: Beim gewählten Händler anrufen und fragen.

(Und so 'n Stapel Scheine hat auch was ...)
Höflichkeit ist keine Schwäche - Empathie ist keine Dummheit - Moral ist nicht moralinsauer

Beitrag 23.11.2012, 10:57

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goldjunge01
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Kin hat geschrieben:Mal eine praktische Frage von einem blutigen Anfänger: Ich habe vor mir mein erstes Gold zu kaufen und vor Ort bar zu bezahlen. Meine Frage, nehmen die Händler auch große Scheine an, also 200€ und 500€ (bei normalen Geschäften ist das ja oft problematisch). Für ne Unze Gold müsste man ja sonst mittlerweile 28 x 50er hinblättern, was ich irgendwie albern finde.
Wenn du nicht gerade einen EM-Händler in Tante-Emma-Laden-Größe aufsuchst, sind die ähnlich aufgestellt wie eine Bank, heißt: Geldzähl- und prüfgeräte.

Ich kenne mehrere, die ehem. Bankleute sind und dort mindestens zeitweise an der Kasse gearbeitet haben.
Die sollten also was von ihrem Fach 'Geldscheine' verstehen.

Beitrag 23.11.2012, 11:23

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Goldhamster79
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Solange die Scheine echt sind wird ein EM-Händler der auf 50ern besteht die absolute Ausnahme sein, denn deren Handling in größerem Umfang ist lästig, das geht mit Papierfetzen höheren Nennwerts einfacher.

Es ist richtig, dass viele Händler Geldscheinzählgeräte haben mit integrierter Prüfung, wie man sie auch in Banken findet. Mancher Händler setzt am Tag mehr Papier um als ne kleine Sparkasse am Dorf ;)

Sowas z.B. http://www.pecunia-cash.com/banknotenza ... E3-102.htm

Beitrag 23.11.2012, 11:40

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goldjunge01
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Goldhamster79 hat geschrieben:Sowas z.B. http://www.pecunia-cash.com/banknotenza ... E3-102.htm
Ist ja lustig! Genau dieses Teil wollte ich meiner Frau zu Weihnachten schenken. Sie zählt so ungerne das Koschtgeld

smilie_10

Beitrag 23.11.2012, 11:48

Trichogaster leeri
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Also ich habe mal ein TG bei einem bekannten, aber etwas kleinerem 2-Personen-Familien-Goldhändler, welcher noch nicht einmal darauf spezialisiert ist, gemacht und sogar der hat liebend gerne meine 500-Scheine angenommen.
Ich glaube nicht, dass es da Probleme bei den üblichen und bekannten Händlern gibt. Und kontrollieren ist bei denen wohl selbstverständlich.
Zuletzt geändert von Trichogaster leeri am 23.11.2012, 12:03, insgesamt 1-mal geändert.
Die Lüge ist ein Egel, sie hat die Wahrheit ausgesaugt. (Max Frisch)

Beitrag 23.11.2012, 11:54

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k1
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Ladon hat geschrieben:
Also: Beim gewählten Händler anrufen und fragen....
..Und höflich und gut erzogen, wie du ganz sicher bist, nennst du natürlich auch deinen Namen, die Nummer erkennt der tüchtige Geschäftsmann am Display, und trägt dich dann, je nachdem, in seine weisse oder schwarze Liste ein...

K1
:wink:
Just landed at John Galt´s gulch,

gern gehandelt mit silberbaron

Beitrag 30.11.2012, 18:36

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Kin
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goldjunge01 hat geschrieben:
Kin hat geschrieben:Mal eine praktische Frage von einem blutigen Anfänger: Ich habe vor mir mein erstes Gold zu kaufen und vor Ort bar zu bezahlen. Meine Frage, nehmen die Händler auch große Scheine an, also 200€ und 500€ (bei normalen Geschäften ist das ja oft problematisch). Für ne Unze Gold müsste man ja sonst mittlerweile 28 x 50er hinblättern, was ich irgendwie albern finde.
Wenn du nicht gerade einen EM-Händler in Tante-Emma-Laden-Größe aufsuchst, sind die ähnlich aufgestellt wie eine Bank, heißt: Geldzähl- und prüfgeräte.

Ich kenne mehrere, die ehem. Bankleute sind und dort mindestens zeitweise an der Kasse gearbeitet haben.
Die sollten also was von ihrem Fach 'Geldscheine' verstehen.
Danke, genau so war's. Allerdings hab ich letztlich doch mit 50ern gezahlt, weil es einfacher war die zu bekommen (einfach am Automat). Die Fillialen wo ausgezahlt wird haben meistens zu wenn ich von der Arbeit komme. Beim nächsten mal hol ich mir aber wohl doch vorher mal große Scheine. Dann hab ich mal nen 500€er in der Hand gehabt - bevor ich ihn gegen ein Goldstück eintausche.

Beitrag 11.04.2016, 22:11

kunstrasen
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Registriert: 31.03.2016, 01:10
Wohnort: DACH
Ich bereite meine ersten Käufe vor und möchte am liebsten auch anonym kaufen.

Dabei habe ich eine Frage zu den Kosten, genauer gesagt zu den Mehrkosten des anonymen Kaufs im Vergleich zur nicht-anonymen Bestellung im Online-Shop.

Ich hab gestern ein erstes Angebot näher angesehen (ein Partner von goldsilbershop) und war negativ überrascht von den dort gelisteten Mehrkosten.

Konkret:
Ich hab beispielhaft den Preis für einen 100g-Barren Gold verglichen. Der lag im Online-Shop bei 3570 Euro und fürs Tafelgeschäft bei 3685 Euro, dazu kamen Extra-Kosten für "Abholung und Barzahlung" in Höhe von 120 Euro.

Ich hab bisher keinen Überblick über die typischen Mehrkosten, deshalb die Frage:

* Ist das die Größenordnung, auf die ich mich einstellen muss oder liegt dieses Beispiel schon deutlich über dem Durchschnitt?
Ich bin neu und hab noch keine Idee für eine aussagekräftige Signatur

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