Bilder von gefälschten 1 und 4 Dukat Münzen

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Beitrag 03.06.2018, 12:00

Klecks
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saho111 hat geschrieben:Wenn Gewicht, Durchmesser und Dicke im Toleranzbereich sind, kann man mit einem starken Neodymmagneten mit der Güte N52 (Quadermagnet ca. 50x50x30 Haftkraft ca. 155kg ) testen.
Das ist die Info, nach der ich schon lange gesucht habe smilie_14
Das Leben ist zu kurz, um alle Fehler selber zu machen.

Beitrag 03.06.2018, 12:48

Salami6
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@Klecks

Selbstverständlich gibt es bei Ebay auch seriöse Händler und Privatanbieter für Edelmetalle,nur sind die Preise dort deutlich über Marktwert.
Paypal ist im Streitfall nur eine Lösung wenn der Verkäufer nicht liefert,bei Fakeware steht Aussage gegen Aussage.
Es sollte aber jedem klar sein daß der An- und Verkauf von gefälschten Goldmünzen in Deutschland verboten ist.
Die Einfuhr und der Verkauf ist eine Straftat.(Verstoß gegen Urheberrecht §§ 106)
Achtung: Der Ankauf ist ein Anschlussdelikt und kann zu Abmahnungen führen (Hehlerware - Begünstigung §§ 257)
Zuletzt geändert von Salami6 am 03.06.2018, 21:52, insgesamt 1-mal geändert.
Träumer erwachet.

Beitrag 03.06.2018, 13:07

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saho111
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Klecks hat geschrieben:
saho111 hat geschrieben:Wenn Gewicht, Durchmesser und Dicke im Toleranzbereich sind, kann man mit einem starken Neodymmagneten mit der Güte N52 (Quadermagnet ca. 50x50x30 Haftkraft ca. 155kg ) testen.
Das ist die Info, nach der ich schon lange gesucht habe smilie_14
Gerne, ich hatte aber bisher noch keine Fälschung mit Wolframkern (ca. 30%-50%) testen können. Ich weis aber, das alte Münzen (z.B. Dt. Kaiserreich Hessen 1873) leicht magnetisch anziehend reagieren, weil der Kupferanteil nicht rein ist. Das war aber das einzige was mir bisher aufgefallen ist.
Krügerrands (91,7%) verschiedener Jahrgänge wurden bei meinen Tests abgestossen.

Beitrag 03.06.2018, 13:09

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saho111
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Meine Frage, hat jemand eine gefälschte Goldmünze (ML, KR oder AE) mit Wolframkern ?

Beitrag 03.06.2018, 15:58

Klecks
Gold-Guru
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Salami6 hat geschrieben: Es sollte aber jedem klar sein daß der An- und Verkauf von gefälschten Goldmünzen in Deutschland verboten ist.
Die Einfuhr und der Verkauf ist eine Straftat.
Achtung: Der Ankauf ist ein Anschlussdelikt und kann zu Abmahnungen führen (Hehlerware)
Hier hätte ich gerne die Rechtsgrundlage für deine Behauptung.

Nach meinem Wissenstand verhält es sich nämlich ein klein wenig anders: Die gefälschten Goldmünzen stellen bestenfalls eine Ordnungswidrigkeit dar, sofern darauf ingewiesen wird, dass sie eben falsch sind. Eine Straftat wird nur draus wenn das Design der Münze urheberrechtlich geschützt ist (was z.B. bei den Dukaten schon gar nicht mehr möglich weil Urheber weit länger als 70 Jahre verstorben) oder die Münze bei uns gültiges Zahlungsmittel ist (Falschmünzerei).

Sofern ein Feingehalt auf der Münze angegeben ist, handelt es sich bei der Herstellung und/oder dem Verkauf lediglich um eine Ordnungswidrigkeit gem. § 9 FeingehG. Und selbst das nur, wenn die Münze nicht eindeutig als Nachahmung erkennbar ist (z.B. Aufschrift "Copy").

Der Ankauf ist in keinem Fall strafbar. Egal ob Verstoß gegen das Feingehaltsgesetz oder Falschmünzerei, bußgeld- bzw. strafbewehrt ist immer nur die Herstellung und das in-Verkehr-bringen, nicht aber der Besitz bzw. das in-Besitz-bringen.

Wie du auf Hehlerei kommst ist mir sowieso Schleierhaft. Helerei ist der Handel mit gestohlenen Waren, Helerware qua Definition Diebesgut. Der Ankauf einer solchen würde auch nicht zu einer Abmahnung sondern zu einem Strafverfahren führen. Abmahnungen gibt es ausschließlich bei Andragsdelikten (überwiegend bei Verletzungen des Urheber- und Wettbewerbsrechts, gelegentlich auch bei Persönlichkeitsrechten).
Das Leben ist zu kurz, um alle Fehler selber zu machen.

Beitrag 03.06.2018, 16:58

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Kleinvieh
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Klecks hat geschrieben: ... (was z.B. bei den Dukaten schon gar nicht mehr möglich weil Urheber weit länger als 70 Jahre verstorben)

.
Der Urheber mag wohl nicht mehr unter uns weilen. Aber hat die Münze Österreich nicht gewisse Urheberrechte ? Sie prägt diese Münzen weiter ....

smilie_08
Ich möchte mit Gold und Silber nicht reich werden, ich hoffe nur mit diesen später nicht arm zu sein... smilie_48

Beitrag 03.06.2018, 18:36

Goldunze
Kleinvieh hat geschrieben:FRANZEL ......
SISSI ......

Beitrag 03.06.2018, 18:39

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Kleinvieh
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smilie_01 Endlich macht mal einer, den Spass mit, bei diesem traurigen Thema....
I love it....
Ich möchte mit Gold und Silber nicht reich werden, ich hoffe nur mit diesen später nicht arm zu sein... smilie_48

Beitrag 03.06.2018, 20:56

Klecks
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Kleinvieh hat geschrieben:
Klecks hat geschrieben: ... (was z.B. bei den Dukaten schon gar nicht mehr möglich weil Urheber weit länger als 70 Jahre verstorben)

.
Der Urheber mag wohl nicht mehr unter uns weilen. Aber hat die Münze Österreich nicht gewisse Urheberrechte ? Sie prägt diese Münzen weiter ....

smilie_08
Demnach hätte Sony Music Urheberrechte an Mozarts kleiner Nachtmusik, Die veröffentlichen diese ja weiter... smilie_16

Im Ernst: Urheberrecht ist ein Persönlichkeitsrecht. Die Wahrnehmung solcher Rechte ist übertragbar, das Recht selbst nicht. Nach dem Dahinscheiden der betreffenden Person können die Erben noch 70 Jahre lang die Urheberrechte verwerten zw. wahrnehmen, danach gelten die Werke als Allgemeingut.
Das Leben ist zu kurz, um alle Fehler selber zu machen.

Beitrag 03.06.2018, 21:21

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Kleinvieh
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Ich denke mal, das sieht anders aus, bei der Nigtmaremusik gibt es , ich denke mal,1.000.000.000.
Replikate mehr oder weniger gut, wir reden hier von Goldmünzen..
Ich möchte mit Gold und Silber nicht reich werden, ich hoffe nur mit diesen später nicht arm zu sein... smilie_48

Beitrag 03.06.2018, 22:00

Klecks
Gold-Guru
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Kleinvieh hat geschrieben:Ich denke mal, das sieht anders aus, bei der Nigtmaremusik gibt es , ich denke mal,1.000.000.000.
Replikate mehr oder weniger gut, wir reden hier von Goldmünzen..
Wir reden über das Urheberrecht. Für dieses spielt es überhauptgarkeine Rolle ob es um altes Gegeige, ein schlechtes Gedicht oder das 150 Jahre alte Design einer Goldmünze geht. Die Regeln sind immer dieselben.

Anderes Beispiel: Goethes Faust ist bis heute ein Bestseller, definitiv mehr wert als so ein oller Dukat. Nur ist der gute Johann Wolfang schon 'ne Weile entschlafen, da ist nix mehr mit Tantiemen, Verlagswahl, Filmrechten und so. Den Faust darf heute jeder drucken, als Ebook ins Netz stellen, für Musikvideos missbrauchen oder als drittklassige RTL-Soap verwurschteln ohne irgendjemanden um Erlaubnis fragen oder gar für die Rechte löhnen zu müssen.
Das Leben ist zu kurz, um alle Fehler selber zu machen.

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